Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.08.2025 - 7 CE 25.1263 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Keine Auskunft an die Presse über den Namen eines Strafverteidigers in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren
- BAYERN | RECHT
BayPrG Art. 3, Art. 4; BRAO § 43a Abs. 2 S. 1; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 S. 2; GVG § 169; StPO § 160; VwGO § 123
Einstweilige Anordnung, Presserechtlicher Auskunftsanspruch, Name des Verteidigers eines Beschuldigten in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Mandantengeheimnis, Persönlichkeitsrechte, Nichtöffentlichkeit des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, Abwägung im ...
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 3, 4 BayPrG, § 160 StPO, § 169 GVG, § 43 a Abs. 2 Satz 1 BRAO
Presserecht: Zum Anspruch der Presse auf Nennung des Namens des Verteidigers eines Beschuldigten in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren | Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Mandantengeheimnis; Persönlichkeitsrechte; Nichtöffentlichkeit des strafrechtlichen ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
(Pressemitteilung)
Keine Auskunft an die Presse über den Namen eines Strafverteidigers in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
BayVGH: Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch über den den Namen eines Strafverteidigers in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren
- lto.de (Kurzinformation)
Laufendes Ermittlungsverfahren: Presse bekommt keine Auskunft über Strafverteidiger
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren - und kein Auskunftsanspruch der Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren - und kein Auskunftsanspruch der Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht geht Medieninteresse vor: Springer-Konzern unterliegt mit Auskunftsverlangen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Presse hat keinen Anspruch Name des Strafverteidiger im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu erfahren
Besprechungen u.ä. (2)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Auskunft über die Verteidigung?
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 3, 4 BayPrG, § 160 StPO, § 169 GVG, § 43 a Abs. 2 Satz 1 BRAO
Presserecht: Zum Anspruch der Presse auf Nennung des Namens des Verteidigers eines Beschuldigten in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren | Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Mandantengeheimnis; Persönlichkeitsrechte; Nichtöffentlichkeit des strafrechtlichen ...
Verfahrensgang
- VG München, 18.06.2025 - M 10 E 25.3465
- VGH Bayern, 20.08.2025 - 7 CE 25.1263
Papierfundstellen
- afp 2025, 435
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (21)
- BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13
Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2025 - 7 CE 25.1263
Der publizistischen Vorbereitungstätigkeit ist besonderes Gewicht beizulegen (BVerwG, U.v. 1.10.2024 - 6 C 35.13 - juris Rn. 24 m.w.N.).Bei der Recherche und Berichterstattung über ein Strafverfahren reicht der Schutz der Pressefreiheit weiter als in Fällen, in denen die Presse eine Berichterstattung über private Umstände zu Unterhaltungszwecken anstrebt, da staatliche Gewalt - überdies in besonders einschneidender Weise - ausgeübt wird (vgl. BVerwG, U.v. 1.10.2014 - 6 C 35.13 - juris Rn. 26).
Soweit der Antragsteller diesem Ergebnis entgegenhält, die Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts gebe nach einer entsprechenden Presseanfrage die Namen der Rechtsanwälte von Beteiligten in presserechtlichen, bereits terminierten Verfahren heraus, verkennt er, dass in dem vorliegend streitgegenständlichen Stadium des nicht-öffentlichen Ermittlungsverfahrens andere Maßstäbe gelten als in einem gerichtlichen Verfahren, das vom Grundsatz der Öffentlichkeit (§ 169 GVG) beherrscht wird (vgl. BVerwG, U.v. 1.10.2014 - 6 C 35.13 - juris Rn. 34).
- OVG Hamburg, 07.04.2025 - 3 Bs 20/25
Zu dem Begehren eines Presseunternehmens auf Auskunft zu dem Namen des …
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2025 - 7 CE 25.1263
Rn. 4 Einen Tag später bat der Antragsteller die Pressestelle der Staatsanwaltschaft M. unter Berufung auf eine Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. April 2025 - 3 Bs 20/25 - (juris) per E-Mail um Auskunft, wie der Anwalt des Tatverdächtigen heiße, der im Stadtteil F. einen 59-jährigen Mann getötet haben soll.Rn. 28 Der Ausschluss der Öffentlichkeit dient dem Schutz der Beschuldigteninteressen, der Unbefangenheit und den Persönlichkeitsinteressen der sonstigen Verfahrensbeteiligten sowie der ungestörten Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft (…vgl. Fischer, a.a.O.; OVG Hamburg, B.v. 7.4.2025 - 3 Bs 20/25 - juris Rn. 25 mit Verweis auf Birklbauer/Weiss, JRP 2021, 275/276).
Soweit das vom Antragsteller in Bezug genommene Hamburgische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 7. April 2025 - 3 Bs 20/25 - (…juris Rn. 36 ff.) die Rechte des Strafverteidigers als lediglich in der durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht wenig geschützten Sozialsphäre berührt ansieht, bleibt unberücksichtigt, dass der Strafverteidiger vorliegend seine berufliche Tätigkeit in einem nicht-öffentlichen Ermittlungsverfahren wahrnimmt, das im Grundsatz - auch im Interesse der Allgemeinheit - gerade auf die Wahrung der Anonymität aller Beteiligten ausgelegt ist.
- BVerwG, 16.03.2016 - 6 C 65.14
Abgeordneter; Amtsausstattung; Aufwandsentschädigung; Auskunftsanspruch; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2025 - 7 CE 25.1263
Rn. 36 Da die Art und Weise der Informationsbeschaffung der Presse grundrechtlich geschützt ist, darf die Durchsetzung ihres Informationsinteresses nicht von einer staatlichen Inhaltsbewertung des Informationsanliegens abhängig gemacht werden; denn die Presse entscheidet selbst, was sie des öffentlichen Interesses für Wert hält und was nicht (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2016 - 6 C 65.14 - juris Rn. 18 f.), weshalb jede Art der Selektion der Medien durch die auskunftspflichtigen staatlichen Stellen nach Seriosität und Zuverlässigkeit oder etwa ein Ausschluss der sogenannten Sensationspresse unzulässig wäre (…vgl. Soehring in Soehring/Hoene, Presserecht, 6. Aufl. 2019, Rn. 4.33).Es ist Sache der Presse, selbst zu beurteilen, welche Informationen sie benötigt, um ein bestimmtes Thema zum Zweck einer etwaigen Berichterstattung aufzubereiten (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2016 - 6 C 65.14 - juris Rn. 18 f. m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2019 - 6 S 58.19
Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Berufsgeheimnis; anwaltliche …
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2025 - 7 CE 25.1263
Die so geprägte Tätigkeit des Rechtsanwalts liegt auch im Interesse der Allgemeinheit an der rechtsstaatlichen Rechtspflege, für die eine anwaltliche Verschwiegenheit unerlässlich ist (…vgl. BVerfG, U.v. 30.4.2004 - 2 BvR 1520/01 - juris Rn. 101; OVG Berlin-Bbg, B.v. 20.12.2019 - OVG 6 S 58.19 - juris Rn. 16;… Praß in Römermann, BeckOK BRAO, Stand 1.8.2022, § 43a Rn. 32).Wie beispielsweise auch das Steuergeheimnis (§ 30 AO) hat die Staatsanwaltschaft ebenso die Geheimhaltungsvorschrift des § 43a Abs. 2 Satz 1 BRAO im Rahmen ihrer Abwägungsentscheidung zu beachten, sobald sie anlässlich eines strafrechtlichen nicht-öffentlichen Ermittlungsverfahrens (zwangsläufig) den unter § 43a Abs. 2 Satz 1 BRAO fallenden Namen des Strafverteidigers des Beschuldigten erfährt (vgl. zur "Beachtenspflicht" von Berufsgeheimnissen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes OVG Berlin-Bbg, B.v. 20.12.2019 - OVG 6 S 58.19 - juris Rn. 16).
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2025 - 7 CE 25.1263
Je geringer der Eingriff in Geheimhaltungsinteressen ist, desto geringere Anforderungen sind an das Informationsinteresse der Allgemeinheit zu stellen; je intensiver und weitergehend die begehrte Auskunft reicht, desto gewichtiger muss das öffentliche Informationsinteresse sein (vgl. BVerfG, U.v. 5.6.1973 - 1 BvR 536/72 - juris Rn. 63 ff.;… VGH BW, B.v. 10.5.2011 - 1 S 570/11 - juris Rn. 9).Bei schweren Gewaltverbrechen ist in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters und seine Motive sowie über die Strafverfolgung anzuerkennen (BVerfG, U.v. 5.6.1973 - 1 BvR 536/72 - juris Rn. 63;… B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 1107/09 - juris Rn. 18).
- BVerwG, 18.09.2019 - 6 A 7.18
Bundesnachrichtendienst muss der Presse Auskunft über Hintergrundgespräche mit …
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2025 - 7 CE 25.1263
Die widerstreitenden Interessen und Grundrechtspositionen sind in einen angemessenen Ausgleich zu bringen; dabei bedarf es einer - gerichtlich vollständig überprüfbaren (…vgl. VGH BW, B.v. 4.8.2017 - 1 S 1307/17 - juris Rn. 20) - Abwägung durch die auskunftsverpflichtete Stelle, ob dem grundrechtlich durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten Informationsinteresse der Presse oder bestehenden Verschwiegenheitspflichten der Vorzug zu geben ist (…vgl. zur Abwägung im Rahmen des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerwG, U.v. 8.7.2021 - 6 A 10.20 - juris Rn. 20 f.; U.v. 18.9.2019 - 6 A 7.18 - juris Rn. 13 m.w.N. und zum landesrechtlichen Auskunftsanspruch: BayVGH, B.v. 19.8.2020 - 7 CE 20.1822 - juris Rn. 15 f.;… B.v. 14.5.2012 - 7 CE 12.370 - juris Rn. 13;… Söder in Gersdorf/Paal, Informations- und Medienrecht, Stand 1.5.2021, Art. 4 BayPrG Rn. 16).Dem Antragsteller ist zwar insoweit zuzugeben, dass Geheimhaltungsinteressen nicht abwägungsfest sind (vgl. BVerwG, U.v. 18.9.2019 - 6 A 7.18 - juris Rn. 20) und damit insbesondere der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht per se einem presserechtlichen Auskunftsverlangen entgegensteht oder diesem vorgeht.
- BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen …
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2025 - 7 CE 25.1263
Ihr kommt neben der Informationsfunktion auch eine Kontrollfunktion zu (vgl. BVerfG, B.v. 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 - juris Rn. 16). - BVerfG, 27.07.2015 - 1 BvR 1452/13
Verfassungsbeschwerde zum Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden nicht …
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2025 - 7 CE 25.1263
Erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zu Informationen versetzt die Presse in den Stand, die ihr in der freiheitlichen Demokratie zukommende Funktion wirksam wahrzunehmen (vgl. BVerfG, B.v. 27.7.2015 - 1 BvR 1452/13 - juris Rn. 14). - BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2025 - 7 CE 25.1263
Bei schweren Gewaltverbrechen ist in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters und seine Motive sowie über die Strafverfolgung anzuerkennen (…BVerfG, U.v. 5.6.1973 - 1 BvR 536/72 - juris Rn. 63; B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 1107/09 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 07.08.2006 - 7 BV 05.2582
Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber LfA Förderbank Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2025 - 7 CE 25.1263
Erst diese für eine möglichst unverfälschte Erkenntnis notwendige Übersicht über Tatsachen und Meinungen, Absichten und Erklärungen ermöglicht eine eigene Willensbildung und damit die Teilnahme am demokratischen Entscheidungsprozess überhaupt (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2006 - 7 BV 05.2582 - juris Rn. 35). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
- BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12
Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; …
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Gerichtsfernsehen
- BVerwG, 08.07.2021 - 6 A 10.20
Bundesnachrichtendienst muss Auskünfte zu sog. Kennenlernterminen, nicht aber zu …
- BVerfG, 08.11.1983 - 2 BvR 1138/83
Effektivität des Rechtsschutzes im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
- VGH Bayern, 19.08.2020 - 7 CE 20.1822
Presserechtlicher Auskunftsanspruch auf gemeindegenaue Gesamtzahl der …
- VGH Baden-Württemberg, 04.08.2017 - 1 S 1307/17
Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber der Staatsanwaltschaft bei …
- VGH Bayern, 14.05.2012 - 7 CE 12.370
Auskunft an Presse über Gehalt des Geschäftsführers einer kommunalen GmbH nicht …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2023 - 15 B 1053/22
Antrag auf Erteilung einer Auskunft über die Höhe der von einer Stiftung …
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.2011 - 1 S 570/11
Auskunftsanspruch der Presse; Untersuchungsergebnisse eines chemischen und …
- VGH Bayern, 18.03.2020 - 7 CE 19.2143
Gymnasialeignung nach Abschluss der Realschule
- VG Schleswig, 24.03.2026 - 6 B 27/25
Presserechtlicher Auskunftsanspruch über ein staatsanwaltschaftliches …
Je geringer der Eingriff in Geheimhaltungsinteressen ist, desto geringere Anforderungen sind an das Informationsinteresse der Allgemeinheit zu stellen; je intensiver und weitergehend die begehrte Auskunft reicht, desto gewichtiger muss das öffentliche Informationsinteresse sein (vgl. BVerfG…, Urteil vom 5. Juni 1073 - 1 BvR 536/22 -, juris Rn. 63 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 24; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 1 S 570/11 -, juris Rn. 9).Erst diese für eine möglichst unverfälschte Erkenntnis notwendige Übersicht über Tatsachen und Meinungen, Absichten und Erklärungen ermöglicht eine eigene Willensbildung und damit die Teilnahme am demokratischen Entscheidungsprozess überhaupt (BGH…, Urteil vom 10. Februar 2005 - III ZR 294/04 -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 34; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 7. August 2006 - 7 BV 05.2582 -, juris Rn. 35).
Es ist Zuständigkeit der Presse, darüber zu befinden, was sie als im öffentlichen Interesse stehen betrachtend, und welche Informationen sie benötigt, um ein Thema entsprechend aufzubereiten (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 36; BVerwG…, Urteil vom 16. März 2016 - 6 C 65.14 -, juris Rn. 18 f.).
Auch die sogenannte Sensationspresse darf nicht ausgeschlossen werden (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 36).
Privatpersonen und sonstige Stellen haben nur unter den Maßgaben des § 475 StPO Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 27 m.w.N.).
Vielmehr ist aus der ausdrücklichen Regelung zu schließen, dass der Gesetzgeber hinsichtlich des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens von der Nichtöffentlichkeit ausgeht und eine identifizierende Berichterstattung im Gegensatz zur Hauptverhandlung gerade ausschließen will (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 27 m.w.N.).
Rn. 55 Der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit dient dem Schutz der Beschuldigteninteressen, der Unbefangenheit und den Persönlichkeitsinteressen der sonstigen Verfahrensbeteiligten sowie der ungestörten Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft (Hamburgisches OVG…, Beschluss vom 7. April 2025 - 3 Bs 20/25 -, juris Rn. 28; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 28).
Hiermit verbunden ist die Pflicht zu einem besonders behutsamen Umgang mit den Personendaten der Beteiligten (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 28).
In Kenntnis der Kollision zwischen dem Geheimhaltungsinteresse und dem Informationsinteresse hat sich der Gesetzgeber entschieden, die tradierte Unterteilung zwischen öffentlicher Hauptverhandlung und nichtöffentlichen sonstigen Verfahrensschritten beizubehalten (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 29 m.w.N.).
Das Informationsinteresse wiegt hier noch geringer, da in diesem Fall nicht nur das Ermittlungsverfahren, sondern auch das Hauptsacheverfahren voraussichtlich nicht-öffentlich wäre (vgl. zu § 169 GVG und dem Informationsinteresse der Presse Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 38).
Hierunter fällt auch der Umstand, dass ein Anwalt überhaupt aufgesucht wurde (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 30; so auch schon VG München…, Beschluss vom 18. Juni 2025 - M 10 E 25.3465 -, juris Rn. 20 ff.).
Die strikte Verschwiegenheit ist die unerlässliche Basis des Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 30; BVerfG…, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, juris Rn. 94).
Sie stellt sicher, dass sich der Mandant darauf verlassen kann, dass der Rechtsanwalt mandatsbezogene Informationen ohne sein Einverständnis Dritten gegenüber nicht offenbart (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 29; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 13. November 2023 - 15 B 1053/22 -, juris Rn. 31).
Die so geprägte Tätigkeit des Rechtsanwalts liegt auch im Interesse der Allgemeinheit an der rechtsstaatlichen Rechtspflege, für die eine anwaltliche Verschwiegenheit unerlässlich ist (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 30; BVerfG…, Urteil vom 30. April 2004 - 2 BvR 1520/01 -, juris Rn. 1010; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - OVG 6 S 58.19 -, juris Rn. 16).
In Anbetracht der möglichen Folgen, die ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Beschuldigtem und Verteidiger auch für die Arbeit der Ermittlungsbehörden während des Ermittlungsverfahrens haben kann, liegt es im öffentlichen Interesse, Störungen des Vertrauensverhältnisses schon in diesem Stadium zu vermeiden (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 31).
Sonst droht eine Aushöhlung des Mandantengeheimnisses dadurch, dass die Strafverfolgungsbehörden Informationen unbegrenzt an Dritte herausgeben könnten (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 31).
Hinzu kommt, dass der Strafverteidiger als Organ der Rechtspflege ein schutzwürdiges Interesse daran hat, ungestört von Presseanfragen seinen Pflichten im Ermittlungsverfahren nachgehen zu können (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 28).
Das nichtöffentliche Ermittlungsverfahren legt seinen Fokus gerade auf den Schutz der Anonymität und der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, auch im Interesse der Allgemeinheit (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 29).
Es ist möglich, dass allein das Bewusstsein über das Wissen der Presse bzgl. seines Namen den Verteidiger unter Druck setzt, mit der Presse zu kommunizieren und so das Vertrauensverhältnis zu gefährden (vgl. zu den weiteren Gefahren der Preisgabe eines Namens an ein Pressemedium Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 32).
Diese naheliegende Möglichkeit, von der sie weiterhin Gebrauch machen könnte, hat die Antragstellerin nach Kenntnis des Gerichts bislang nicht genutzt (so auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 39).
- VG Dresden, 04.11.2025 - 2 K 2549/25
Weiterleitung einer Presseanfrage: Wann die Weitergabe an Dritte unzulässig ist
Das aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitete Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Strafverteidigers räumt ihm selbst die Entscheidung über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten ein (vgl. BayVGH, Beschl. v. 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 - juris Rn. 29; VG Dresden, Beschl. v. 5. September 2025 - 2 L 947/25 - n. v.).Ist bereits die Anbahnung und Ablehnung eines Mandats sowie der Umstand, dass überhaupt ein Anwalt aufgesucht wird, von § 43a Abs. 2 Satz 1 BRAO erfasst (…vgl. Praß in Römermann, BeckOK BRAO, Stand 1. August 2022, § 43a Rn. 62.1), muss dies auch für den Namen des Strafverteidigers gelten (BayVGH, Beschl. v. 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 - juris Rn. 30).
Das Mandantengeheimnis könnte ansonsten dadurch ausgehebelt werden, dass Strafverfolgungsbehörden Informationen unbegrenzt herausgeben (BayVGH, Beschl. v. 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 - juris Rn. 31).
Die Eröffnung einer zusätzlichen Informationsquelle für die Presse ist von der Auskunftspflicht der Behörde nicht umfasst (BayVGH, Beschl. v. 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 - juris Rn. 22).
- VG Schleswig, 07.07.2026 - 6 B 17/26
Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen das Landgericht Flensburg bejaht
Je geringer der Eingriff in Geheimhaltungsinteressen ist, desto geringere Anforderungen sind an das Informationsinteresse der Allgemeinheit zu stellen; je intensiver und weitergehend die begehrte Auskunft reicht, desto gewichtiger muss das öffentliche Informationsinteresse sein (vgl. BVerfG…, Urteil vom 5. Juni 1973 - 1 BvR 536/22 -, juris Rn. 63 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 24; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 1 S 570/11 -, juris Rn. 9).
- VG Regensburg, 30.06.2026 - RO 4 E 26.831
Presserecht, Auskunftsanspruch, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf …
Rn. 36 Der Formulierung des Art. 4 Abs. 2 Satz 2 BayPrG wird im Kern ein allgemeines Abwägungsprinzip entnommen, in dem sich Grenzen des presserechtlichen Auskunftsanspruchs auch ergeben können, wenn die Beantwortung einer Anfrage Grundrechte Dritter, etwa das allgemeine Persönlichkeitsrecht, berührt (BayVGH, B. v. 20.8.2025 - 7 CE 25.1263, BeckRS 2025, 20973 Rn. 24). - OVG Niedersachsen, 20.05.2026 - 10 ME 174/26
Gesteigertes öffentliches Interesse; vorläufiger Rechtsschutz; einstweilige …
Aber auch bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren geht es um eine besonders einschneidende Ausübung staatlicher Gewalt (so auch Hamburgisches OVG…, Beschluss vom 7.4.2025 - 3 Bs 20/25 -, juris Rn. 19;… vgl. dazu BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 -, juris Rn. 16), wenngleich hier gegenüber öffentlichen Gerichtsverhandlungen weiterreichende Auskunftsverweigerungsrechte greifen müssen (vgl. auch § 4 Abs. 2 NPresseG; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.8.2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 25 - 29; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 4.2.2021 - 4 B 1380/20 -, juris Rn. 46). - OVG Sachsen, 17.11.2025 - 5 B 217/25
Presserechtlicher Auskunftsanspruch; strafrechtliches Ermittlungsverfahren
Je geringer der Eingriff in das schutzwürdige private Interesse ist, eine Information zu verweigern, desto geringere Anforderungen sind an das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu stellen; je intensiver und weitergehend die begehrte Auskunft reicht, desto gewichtiger muss das öffentliche Informationsinteresse sein (vgl. BayVGH, Beschl. v. 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 25 m. w. N.). - OVG Sachsen, 17.11.2025 - 5 B 230/25
Presserechtlicher Auskunftsanspruch; strafrechtliches Ermittlungsverfahren
Je geringer der Eingriff in das schutzwürdige private Interesse ist, eine Information zu verweigern, desto geringere Anforderungen sind an das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu stellen; je intensiver und weitergehend die begehrte Auskunft reicht, desto gewichtiger muss das öffentliche Informationsinteresse sein (vgl. BayVGH, Beschl. v. 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 25 m. w. N.). - OVG Sachsen, 17.11.2025 - 5 B 216/25
Presserechtlicher Auskunftsanspruch; strafrechtliches Ermittlungsverfahren
Je geringer der Eingriff in das schutzwürdige private Interesse ist, eine Information zu verweigern, desto geringere Anforderungen sind an das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu stellen; je intensiver und weitergehend die begehrte Auskunft reicht, desto gewichtiger muss das öffentliche Informationsinteresse sein (vgl. BayVGH, Beschl. v. 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 25 m. w. N.). - OVG Sachsen, 17.11.2025 - 5 B 218/25
Presserechtlicher Auskunftsanspruch; strafrechtliches Ermittlungsverfahren
Je geringer der Eingriff in das schutzwürdige private Interesse ist, eine Information zu verweigern, desto geringere Anforderungen sind an das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu stellen; je intensiver und weitergehend die begehrte Auskunft reicht, desto gewichtiger muss das öffentliche Informationsinteresse sein (vgl. BayVGH, Beschl. v. 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 25 m. w. N.).
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