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Rechtsprechung
   ArbG Mannheim, 07.03.2023 - 7 Ca 139/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,16571
ArbG Mannheim, 07.03.2023 - 7 Ca 139/22 (https://dejure.org/2023,16571)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 07.03.2023 - 7 Ca 139/22 (https://dejure.org/2023,16571)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 07. März 2023 - 7 Ca 139/22 (https://dejure.org/2023,16571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 78 S 2 BetrVG, § 61 Abs 1 ArbGG, § 37 Abs 4 BetrVG
    Vergütung - Betriebsratsvorsitzender - Benachteiligungsverbot - Begünstigungsverbot - Verwirkung - Entbehrlichkeit der Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes bei bezifferten Zahlungsanträgen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (17)

  • BAG, 22.01.2020 - 7 AZR 222/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Vergütung

    Auszug aus ArbG Mannheim, 07.03.2023 - 7 Ca 139/22
    Von dem Benachteiligungsverbot werde nicht nur die berufliche Tätigkeit, sondern auch das sich aus ihr ergebende Entgelt erfasst (ausführlich BAG 22. Januar 2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 29).

    Der Tatsachenrichter muss aufgrund der von ihm festgestellten Tatsachen und Hilfstatsachen nach § 286 ZPO zu der Überzeugung gelangen, dass dem Betriebsratsmitglied ohne das Betriebsratsamt die höherwertige Tätigkeit tatsächlich übertragen worden wäre (…BAG 20. Januar 2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 28; 22. Januar 2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 30; 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zu 2 b der Gründe).

    Die Entgeltentwicklung des Betriebsratsmitglieds darf aber während der Dauer seiner Amtszeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung nicht zurückbleiben (vgl. BAG 22. Januar 2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 20 mwN).

    Rn. 139 aa. Vergleichbar iSv. § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG sind Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt der Amtsübernahme ähnliche, im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeiten ausgeführt haben wie der Amtsträger und dafür in gleicher Weise wie dieser fachlich und persönlich qualifiziert waren (st. Rspr., vgl. BAG 22. Januar 2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 21 mwN).

    Für die Bestimmung des Kreises der vergleichbaren Arbeitnehmer ist auch dann der Zeitpunkt der Amtsübernahme maßgeblich, wenn das Betriebsratsmitglied zu einem späteren Zeitpunkt von der beruflichen Tätigkeit freigestellt wird (BAG 22. Januar 2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 24 ff.).

    Dabei muss der Geschehensablauf so typisch sein, dass aufgrund der Gegebenheiten und Gesetzmäßigkeiten zumindest in der überwiegenden Anzahl der vergleichbaren Fälle mit der jeweiligen Entwicklung gerechnet werden kann (BAG 22. Januar 2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 22;… 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 - Rn. 16).

    Eine Betriebsüblichkeit der beruflichen Entwicklung liegt nicht vor, wenn die Besserstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Arbeitnehmer auf individuellen, nur auf diese bzw. diesen Arbeitnehmer persönlich zugeschnittenen Gründen beruht (vgl. BAG 22. Januar 2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 22 mwN; vgl. zu letzterem Aspekt auch bereits BAG 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - zu III 3 a der Gründe).

  • BGH, 10.01.2023 - 6 StR 133/22

    Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG …

    Auszug aus ArbG Mannheim, 07.03.2023 - 7 Ca 139/22
    Rn. 120 bb. Es kann dahinstehen, ob und inwieweit der Bundesgerichtshof (vgl. BGH 10. Januar 2023 - 6 StR 133/22 - Rn. 22 ff.) eine abweichende, "strengere" Auffassung vertritt (vgl. auch Rothballer NZA 2023, 257).

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob es sich stets als eine unzulässige Begünstigung aufgrund der Betriebsratstätigkeit darstellt, wenn im Betriebsratsamt erworbene Fähigkeiten, etwa bei Stellenangeboten, berücksichtigt werden (so wohl BGH 10. Januar 2023 - 6 StR 133/22 - Rn. 24 auch mit Nachweisen zur Gegenauffassung).

    Es verwundert vor dem Hintergrund der oben genannten Vorgänge nicht, wenn der Bundesgerichtshof "Angebote zum Wechsel in Managementpositionen" während der Betriebsratstätigkeit von vorneherein als unzulässige Begünstigung des Betriebsratsmitglieds ansieht (vgl. BGH 10. Januar 2023 - 6 StR 133/22 - Rn. 24).

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 205/15

    Anpassung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus ArbG Mannheim, 07.03.2023 - 7 Ca 139/22
    § 37 Abs. 4 BetrVG garantiert dem Betriebsratsmitglied allerdings nicht die der Höhe nach absolut gleiche Vergütung, die vergleichbare Arbeitnehmer erhalten (BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 - Rn. 15).

    Dabei muss der Geschehensablauf so typisch sein, dass aufgrund der Gegebenheiten und Gesetzmäßigkeiten zumindest in der überwiegenden Anzahl der vergleichbaren Fälle mit der jeweiligen Entwicklung gerechnet werden kann (…BAG 22. Januar 2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 22; 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 - Rn. 16).

  • BAG, 23.11.2022 - 7 AZR 122/22

    Betriebsratsmitglied - Vergütung

    Auszug aus ArbG Mannheim, 07.03.2023 - 7 Ca 139/22
    § 37 Abs. 4 BetrVG sei keine abschließende Regelung über die Höhe des Arbeitsentgelts eines Betriebsratsmitglieds (zuletzt BAG 23. November 2022 - 7 AZR 122/22 - Rn. 41).

    Insoweit handelt es sich im Vergleich zum Vergütungsanspruch nach § 611a Abs. 2 BGB iVm. § 78 Satz 2 BetrVG um einen eigenständigen Streitgegenstand (etwa BAG 23. November 2022 - 7 AZR 122/22 - Rn. 23).

  • BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20

    Betriebsratsmitglied - Vergütung - Benachteiligung

    Auszug aus ArbG Mannheim, 07.03.2023 - 7 Ca 139/22
    Der Tatsachenrichter muss aufgrund der von ihm festgestellten Tatsachen und Hilfstatsachen nach § 286 ZPO zu der Überzeugung gelangen, dass dem Betriebsratsmitglied ohne das Betriebsratsamt die höherwertige Tätigkeit tatsächlich übertragen worden wäre (BAG 20. Januar 2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 28;… 22. Januar 2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 30; 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zu 2 b der Gründe).

    Die bloße Möglichkeit bzw. "konkrete Chance" einer derartigen beruflichen Entwicklung genügt dagegen nicht (BAG 20. Januar 2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 28; 11. Dezember 1991 - 7 AZR 75/91 - zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 11/17

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    Auszug aus ArbG Mannheim, 07.03.2023 - 7 Ca 139/22
    Dies deshalb schon nicht, weil es mit dem gesetzlichen Verbot des § 78 Satz 2 BetrVG unvereinbar wäre, wenn eine rechtswidrige, dem Kläger allein aufgrund seines Betriebsratsamtes begünstigende Vergütung nicht auf das gesetzlich Gebotene angepasst werden könnte (vgl. auch BAG 8. November 2017 - 5 AZR 11/17 - Rn. 42, BAGE 161, 33 zu § 817 Satz 2 BGB). Bei eventuellen Rückforderungsansprüchen ist der Kläger durch die allgemeinen Verjährungsvorschriften geschützt.
  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

    Auszug aus ArbG Mannheim, 07.03.2023 - 7 Ca 139/22
    Sie hätten ohne Weiteres nur für den Fall des Obsiegens mit der Klage für den Vergütungsanspruch Mai 2022 gestellt bzw. unter der Bedingung gestellt werden können, dass die hier maßgeblichen Rechtsfragen im Sinne des Klägers beurteilt würden (zur Zulässigkeit einer solchen Bedingung stellvertretend BAG 17. Dezember 2015 - 2 AZR 304/15 - Rn. 23, BAGE 154, 20).
  • BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

    Auszug aus ArbG Mannheim, 07.03.2023 - 7 Ca 139/22
    Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden (BAG 14. Oktober 2020 - 7 AZR 286/18 - Rn. 20 mwN).
  • BAG, 13.11.1987 - 7 AZR 550/86

    Ausnahmen von der Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der …

    Auszug aus ArbG Mannheim, 07.03.2023 - 7 Ca 139/22
    Eine Betriebsüblichkeit der beruflichen Entwicklung liegt nicht vor, wenn die Besserstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Arbeitnehmer auf individuellen, nur auf diese bzw. diesen Arbeitnehmer persönlich zugeschnittenen Gründen beruht (…vgl. BAG 22. Januar 2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 22 mwN; vgl. zu letzterem Aspekt auch bereits BAG 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - zu III 3 a der Gründe).
  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 32/16

    Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung …

    Auszug aus ArbG Mannheim, 07.03.2023 - 7 Ca 139/22
    Für die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO ist ausreichend, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erreicht ist, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (…st. Rspr., vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 24; BGH 18. Oktober 2017 - VIII ZR 32/16 - Rn. 14).
  • BGH, 29.10.2020 - IX ZR 212/19

    Bereicherungsanspruch des Zuwendenden bei einem Darlehen

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

  • BAG, 29.08.2018 - 7 AZR 206/17

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - pauschale Zulage - Begünstigung

  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung

  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17

    Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K

  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats

  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 75/91

    Schutz der freigestellten Betriebsratsmitglieder - Verbot der Benachteiligung von …

  • LAG Baden-Württemberg, 26.05.2023 - 12 TaBV 1/23

    Betriebsratsvergütung - Eingruppierung - Umgruppierung - Mitbestimmung - …

    Das Arbeitsgericht Mannheim wies seine Klage mit Urteil vom 13. April 2023 ( 7 Ca 139/22 ) ab.

    Das Arbeitsgericht habe durch sein Urteil vom 13. April 2023 in der Sache 7 Ca 139/22 mittlerweile ihre Auffassung bestätigt, dass eine Vergütungsanpassung zur Vermeidung von Strafbarkeitsrisiken dringend notwendig und rechtlich zulässig gewesen sei.

  • ArbG Mannheim, 07.12.2022 - 2 BV 3/22

    Betriebsratsvergütung - Eingruppierung - Umgruppierung - Mitbestimmung - …

    Der Betriebsratsvorsitzende geht gegen die vorgenommene Anpassung seiner Bezüge bei dem Arbeitsgericht Mannheim im Urteilsverfahren vor ( 7 Ca 139/22 ).

    Er hat - wie alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - jederzeit die Möglichkeit, seine individualrechtlichen Vergütungsansprüche im Urteilsverfahren geltend zu machen - so hier im Parallelverfahren 7 Ca 139/22 .

  • ArbG Düsseldorf, 27.06.2024 - 10 Ca 545/24

    Anpassung Betriebsratsvergütung - hypothetische Karriereentwicklung - …

    Es müssen zudem sämtliche Voraussetzungen zum Abschluss eines entsprechenden Arbeitsvertrages vorliegen, die Bekleidung der Stelle also ausschließlich noch vom Willen des Betriebsratsmitglieds abhängen (ArbG Mannheim 7. März 2023 - 7 Ca 139/22 - Rn. 122).Hiernach reichen "angedachte" oder "geplante" Stellen nicht aus.
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