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Rechtsprechung
   FG München, 26.06.2023 - 7 K 232/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,19737
FG München, 26.06.2023 - 7 K 232/23 (https://dejure.org/2023,19737)
FG München, Entscheidung vom 26.06.2023 - 7 K 232/23 (https://dejure.org/2023,19737)
FG München, Entscheidung vom 26. Juni 2023 - 7 K 232/23 (https://dejure.org/2023,19737)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AO § 5; AO § ... 328 Abs. 1 S. 1; AO § 328 Abs. 2 S. 1; AO § 329; AO § 333; FGO § 47 Abs. 1; FGO § 52d S. 1; FGO § 52d S. 3; FGO § 52d S. 4; FGO § 56 Abs. 1; FGO § 56 Abs. 2 S. 1; FGO § 102 S. 2; ZPO § 294; GG Art. 19 Abs. 4
    Zwangsgeld wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unverzügliche Glaubhaftmachung einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung einer Klage in der Form des § 52d Satz 1 FGO ; Entschließungsermessen des Finanzamts bei der Festsetzung eines Zwangsgeldes

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Störung des elektronischen Anwaltspostfachs (beA) am letzten Tag der Klagefrist: Zweiwochenfrist für Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Nutzung des beA - Pflicht zur Begründung der Höhe eines festgesetzten Zwangsgeldes

Papierfundstellen

  • EFG 2023, 1402
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Einreichung einer Einspruchsschrift bei einer unzuständigen Behörde

    Auszug aus FG München, 26.06.2023 - 7 K 232/23
    Es ist deshalb nicht geboten, bei der Handhabung des § 52d Satz 3 FGO allzu kleinlich zu verfahren, denn dem Richter ist es verwehrt, durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 31.7.2001, 1 BvR 1061/00, juris; Beschluss vom 2.9.2002, 1 BvR 476/01, BStBl. II 2002, 835).
  • BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 1061/00

    Wiedereinsetzung bei unterlassener Anhörung

    Auszug aus FG München, 26.06.2023 - 7 K 232/23
    Es ist deshalb nicht geboten, bei der Handhabung des § 52d Satz 3 FGO allzu kleinlich zu verfahren, denn dem Richter ist es verwehrt, durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 31.7.2001, 1 BvR 1061/00, juris; Beschluss vom 2.9.2002, 1 BvR 476/01, BStBl. II 2002, 835).
  • BFH, 06.03.1996 - II R 102/93

    Grunderwerbsteuergesetz des Landes Baden-Württemberg nicht mehr revisibel; …

    Auszug aus FG München, 26.06.2023 - 7 K 232/23
    Ob die Behörde das ihr eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat, kann daher nur auf der Grundlage der Verhältnisse beurteilt werden, die der Behörde im Zeitpunkt der letzten Ermessensausübung bekannt waren oder bekannt sein mussten (BFH-Urteil vom 06.03.1996 II R 102/93, BStBl. II 1996, 396, 398).
  • BFH, 13.02.1996 - VII R 43/95

    Verpflichtung eines vermeintlichen Liquidators einer nicht existenten …

    Auszug aus FG München, 26.06.2023 - 7 K 232/23
    Das Finanzamt hat demnach hinsichtlich der Androhung ein Entschließungs- und Auswahlermessen dahingehend auszuüben, ob und mit welchem Zwangsmittel es gegen den Pflichtigen vorgeht (BFH-Urteil vom 13.2.1996 VII R 43/95, BFH/NV 1996, 530).
  • BFH, 23.01.2024 - IV B 46/23

    Pflicht zur Nutzung des beSt für Steuerberatungsgesellschaften ab dem 01.01.2023 …

    "Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (z.B. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21.06.2023 - V ZB 15/22, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2023, 2883, Rz 19, m.w.N., zu § 130d Satz 3 der Zivilprozessordnung --ZPO--; Finanzgericht --FG-- Nürnberg, Urteil vom 10.07.2023 - 6 K 129/23, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2023, 1396, Rz 86; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 52d FGO Rz 55; Schmieszek in Gosch, FGO § 52d Rz 11; anderer Ansicht FG München, Urteil vom 26.06.2023 - 7 K 232/23, EFG 2023, 1404, Rz 15, das die Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO anwendet).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2025 - 14 V 14073/24

    Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs und …

    Rn. 70 Es kann deshalb dahinstehen, ob die Bevollmächtigte die Voraussetzungen des § 52d Satz 3 FGO zwingend mit der Ersatzeinreichung hätte glaubhaft machen müssen, wenn ihr die Gründe für die Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung bekannt waren und ihr auch eine sofortige Glaubhaftmachung dieser Gründe möglich war (so BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456;… BT-Drs. 17/12634, S. 28, jeweils zu § 130d Satz 3 Zivilprozessordnung (ZPO)) oder, ob eine Glaubhaftmachung unverzüglich nach der Ersatzeinreichung ausreichend gewesen wäre (so FG München, Urteil vom 26. Juni 2023 - 7 K 232/23, EFG 2023, 1402).
  • FG Niedersachsen, 02.07.2024 - 7 K 186/23

    Glaubhaftmachen einer technischen Störung unmittelbar bei der Ersatzeinreichung

    Das Finanzgericht München hat zunächst auf die Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO abgestellt (Finanzgericht München, Urteil vom 26. Juni 2023, 7 K 232/23, EFG 2023, 1402).
  • FG Niedersachsen, 02.07.2024 - 7 K 187/23

    Glaubhaftmachen der technischen Störung unmittelbar bei der Ersatzeinreichung

    Das Finanzgericht München hat zunächst auf die Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO abgestellt (Finanzgericht München, Urteil vom 26. Juni 2023, 7 K 232/23, EFG 2023, 1402).
  • FG Hessen, 21.05.2024 - 6 K 677/22

    Formgerechte und fristgerechte Erhebung der Anfechtungsklage; Schätzung von …

    Im Übrigen kann für die Frage, ob die Glaubhaftmachung "unverzüglich" erfolgt ist, die Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO entsprechend herangezogen werden (FG München vom 26.06.2023 - 7 K 233/23, StEd 2023, 520, rechtskräftig).
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