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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2009 - 7 Sa 235/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10158
LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2009 - 7 Sa 235/08 (https://dejure.org/2009,10158)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.03.2009 - 7 Sa 235/08 (https://dejure.org/2009,10158)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. März 2009 - 7 Sa 235/08 (https://dejure.org/2009,10158)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Judicialis

    AGG § 3 Abs. 4; ; AGG § ... 3 Abs. 4 Satz 1; ; AGG § 7 Abs. 1 Satz 1; ; AGG § 12 Abs. 3; ; ArbGG §§ 64 ff.; ; ZPO §§ 512 ff.; ; BGB § 140; ; BGB § 188 Abs. 2 1. Alt.; ; BGB § 622 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 3; ; BetrVG § 102 Abs. 2 Satz 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; ZPO § 138

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sexuelle Belästigung von Arbeitskollegen - Kündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung bei verbaler sexueller Belästigung geringer Intensität; Umdeutung in ordentliche Kündigung nur bei ausreichender Anhörung des Betriebsrats; ordentliche Kündigung bei sexueller Belästigung durch verbale Entgleisungen; Unerwünschtheit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung bei verbaler sexueller Belästigung geringer Intensität; Umdeutung in ordentliche Kündigung nur bei ausreichender Anhörung des Betriebsrats; ordentliche Kündigung bei sexueller Belästigung durch verbale Entgleisungen; Unerwünschtheit ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigungen können verhaltensbedingte Kündigung begründen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachweis von Überstunden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nicht jede sexuelle Belästigung rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2009 - 7 Sa 235/08
    Ob die sexuelle Belästigung dann zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, hängt von ihrem Umfang und ihrer Intensität ab (vgl. BAG, Urt. v. 25.03.2004 - 2 AZR 341/03 = AP Nr. 189 zu § 626 BGB).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG, Urt. v. 25.03.2004 a.a.O.) muss die Unerwünschtheit des fraglichen sexuellen Verhaltens nach Außen in Erscheinung getreten sein.

  • ArbG Kaiserslautern, 27.03.2008 - 2 Ca 1784/07

    Unerwünschtheit der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz muss nach außen in …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2009 - 7 Sa 235/08
    I Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 27.03.2008, Az.: 2 Ca 1784/07 abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch das Kündigungsschreiben der Beklagten vom 27.11.2007 weder fristlos noch unter Einhaltung der Kündigungsfrist, sondern durch das Kündigungsschreiben vom 30.11.2007 unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 29.02.2008 beendet worden ist.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 27.03.2008, Az.: 2 Ca 1784/07 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2009 - 7 Sa 235/08
    C. Soweit das Arbeitsgericht die Beklagte zur Weiterbeschäftigung des Klägers während des Rechtsstreits verurteilt hat, war die erstinstanzliche Entscheidung ebenfalls abzuändern, da angesichts der festgestellten Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.01.2008 zum Zeitpunkt der Berufungsverhandlung auch unter Beachtung der Rechtsprechung des Großen Senates des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) keine rechtliche Grundlage für eine Weiterbeschäftigung des Klägers während des Rechtsstreits mehr gegeben war.
  • LAG Sachsen, 11.02.2011 - 3 Sa 461/10

    Bestandsstreitigkeit - außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen …

    Auch im Vergleich zu den verbalen sexuellen Belästigungen, die Gegenstand des Urteils des LAG Rheinland-Pfalz vom 10.03.2009 - 7 Sa 235/08 - waren, beinhalten die Äußerungen des Klägers eine weniger intensive verbale Belästigung.
  • OLG Köln, 21.11.2012 - 2 U 16/12

    Pflichten eines Rechtsanwalts im Kündigungsschutzverfahren

    Rn. 29 Für eine außerordentliche Kündigung ist regelmäßig eine massive sexuelle Belästigung in Wort und Tat oder ein zum Beispiel aus der Vorgesetztenstellung heraus erzwungenes sexuelles Entgegenkommen der untergebenden Personen erforderlich (BAG, NJW 2004, 3508; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. März 2009, 7 Sa 235/08, juris; LAG Niedersachen, Urteil vom 13. Oktober 2009, 1 Sa 832/09, juris).

    Eine Gesamtschau der zu einer Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz veröffentlichten Entscheidungen (vgl. z.B. : LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. August 2011, 13 Sa 2011, juris; LAG Hamm, Urteil vom 15. Oktober 2009, 11 Sa 511/09, juris, aufgehoben durch BAG, NJW 2012, 407; LAG Hessen, Urteil vom 17. November 2010, 6 Sa 640/10, juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 29. November 2008, 1 Sa 547/08, juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13. Oktober 2009, 1 Sa 832/09, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. März 2009, 7 Sa 235/08, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. November 2009, 3 Sa 357/09, juris; LAG Sachsen, Urteil vom 11. Februar 2011, 3 Sa 461/10; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. März 2009, 3 Sa 410/08, juris) zeigt, dass die Arbeitsgerichte bei sexuellen Belästigungen von einer geringeren Intensität regelmäßig eine Abmahnung und in seltenen Fällen eine fristgerechte Kündigung für ausreichend erachten.

  • VG Düsseldorf, 25.04.2016 - 15 K 8718/15
    Rn. 60 Vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. März 2009 -, 7 Sa 235/08 -, juris Rdnr. 57.
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