Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 323/22 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 174, § 241 Abs. 2, § 626; IfSG § 20a; TVöD-K § 34 Abs. 2
Außerordentliche Kündigung nach Vortäuschen der Impfunfähigkeit - IWW
§ 20a IfSG, § ... 102 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 BetrVG, § 626 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 64 Abs. 1, Abs. 2 c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 174 BGB, § 174 S. 1 BGB, § 174 S. 2 BGB, § 123 BGB, § 20a Abs. 1 IfSG, § 20a Abs. 1 Nr. 1a bzw. Nr. 1h IfSG, § 20a Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 IfSG, § 20a Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 IfSG, § 241 Absatz 2 BGB, § 20a Abs. 2 IfSG, § 626 Abs. 2 BGB, Art. 77 Abs. 3 S. 1 BayPVG, Art. 69 Abs. 2 S. 1 BPersVG, § 102 BetrVG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1, 2 ArbGG
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 626 BGB, § 241 BGB, § 20a IfSG
Außerordentliche Kündigung - einrichtungsbezogene Impfpflicht - Bescheinigung über vorläufige Impfunfähigkeit aus dem Internet - Betriebs-Berater
Außerordentliche Kündigung - einrichtungsbezogene Impfpflicht - Bescheinigung - Internet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 ; BGB § 241 ; IfSG § 20a
Es stellt eine erhebliche Verletzung einer Nebenpflicht nach § 241 Abs. 2 BGB und damit einen wichtigen Grund an sich i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Kündigung dar, wenn ein Arbeitnehmer, der in einer Einrichtung beschäftigt wird, die der ... - rechtsportal.de
BGB § 626 ; BGB § 241 ; IfSG § 20a
Personalleiter als Bevollmächtigter für die Abgabe einseitiger Willenserklärungen 'Wichtiger Grund' i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB Täuschung des Arbeitgebers über einen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die Kündigungsgründe ... - rechtsportal.de
BGB § 626 ; BGB § 241 ; IfSG § 20a
Personalleiter als Bevollmächtigter für die Abgabe einseitiger Willenserklärungen 'Wichtiger Grund' i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB Täuschung des Arbeitgebers über einen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die Kündigungsgründe ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung nach Vortäuschen der Impfunfähigkeit - Corona-Virus
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wirksamkeit einer durch einen Bevollmächtigten des Arbeitgebers ausgesprochene Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 27.07.2022 - 2 Ca 136/22
- ArbG Bamberg, 27.07.2022 - 2 Ca 137/22
- LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 323/22
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- ArbG Bamberg, 27.07.2022 - 2 Ca 137/22
Außerordentliche Kündigung, Ordentliche Kündigung, Fortsetzung des …
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 323/22
Auf die Berufungen der Beklagten werden die Endurteile des Arbeitsgerichtes Bamberg vom 27.07.2022 - 2 Ca 136/22 und 2 Ca 137/22 - aufgehoben und die Klagen abgewiesen.Rn. 28 Das Arbeitsgericht gab den Kündigungsschutzklagen statt mit Urteilen vom 27.07.2022 in den Verfahren - 2 Ca 136/22 - und - 2 Ca 137/22 -.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 27.07.2022 (2 Ca 137/22) wird abgeändert.
- ArbG Bamberg, 27.07.2022 - 2 Ca 136/22
Außerordentliche Kündigung nach Vortäuschen der Impfunfähigkeit
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 323/22
Auf die Berufungen der Beklagten werden die Endurteile des Arbeitsgerichtes Bamberg vom 27.07.2022 - 2 Ca 136/22 und 2 Ca 137/22 - aufgehoben und die Klagen abgewiesen.Rn. 28 Das Arbeitsgericht gab den Kündigungsschutzklagen statt mit Urteilen vom 27.07.2022 in den Verfahren - 2 Ca 136/22 - und - 2 Ca 137/22 -.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 27.07.2022 (2 Ca 136/22) wird abgeändert.
- BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 323/22
Rn. 51 Dieser Maßstab gilt auch für das Erfordernis des wichtigen Grundes für eine Kündigung nach § 34 TVöD-K, BAG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 14.So ist die Täuschung des Arbeitgebers über die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vertragsgemäße Beschäftigung ein tauglicher Grund zur Anfechtung des abgeschlossenen Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB, BAG, Urteil vom 03.11.2004 - 5 AZR 592/03 -, Rn. 15; LAG Hamm, Urteil vom 24.05.2013 - 18 Sa 281/12 -, Rn. 35; LAG Köln, Urteil vom 26.07.2012 - 7 Sa 327/12 -, Rn. 31. Im laufenden Arbeitsverhältnis stellt die Täuschung des Arbeitgebers über die geleistete Arbeitszeit auch in sehr geringem Umfang einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Nebenpflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB dar und ist als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung geeignet, BAG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 17. Für den Fall der Täuschung des Arbeitgebers, der eine Pflege- und Gesundheitseinrichtung im Sinne des § 20a Abs. 1 IfSG betreibt, über einen der Vorschrift entsprechenden, gültigen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 ist ebenfalls von einem wichtigen Grund an sich wegen einer schweren Verletzung vertraglicher Nebenpflichten auszugehen, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2022 - 4 Sa 139/22 -, Rn. 51; LAG Nürnberg, Urteil vom 23.02.2023- 5 Sa 322/22 - und Urteil vom 30.03.2023 - 3 Sa 346/22 -.
- LAG Nürnberg, 30.03.2023 - 3 Sa 346/22
Außerordentliche Kündigung nach Vortäuschen der Impfunfähigkeit
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 323/22
So ist die Täuschung des Arbeitgebers über die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vertragsgemäße Beschäftigung ein tauglicher Grund zur Anfechtung des abgeschlossenen Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB, BAG, Urteil vom 03.11.2004 - 5 AZR 592/03 -, Rn. 15; LAG Hamm, Urteil vom 24.05.2013 - 18 Sa 281/12 -, Rn. 35; LAG Köln, Urteil vom 26.07.2012 - 7 Sa 327/12 -, Rn. 31. Im laufenden Arbeitsverhältnis stellt die Täuschung des Arbeitgebers über die geleistete Arbeitszeit auch in sehr geringem Umfang einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Nebenpflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB dar und ist als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung geeignet, BAG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 17. Für den Fall der Täuschung des Arbeitgebers, der eine Pflege- und Gesundheitseinrichtung im Sinne des § 20a Abs. 1 IfSG betreibt, über einen der Vorschrift entsprechenden, gültigen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 ist ebenfalls von einem wichtigen Grund an sich wegen einer schweren Verletzung vertraglicher Nebenpflichten auszugehen, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2022 - 4 Sa 139/22 -, Rn. 51; LAG Nürnberg, Urteil vom 23.02.2023- 5 Sa 322/22 - und Urteil vom 30.03.2023 - 3 Sa 346/22 -.Rn. 55 e. Zum wichtigen Grund an sich nach § 626 Abs. 1 BGB schließt sich das Gericht nach eigener Prüfung den Wertungen im Urteil des LAG Nürnberg vom 30.03.2023- 3 Sa 346/22 - an.
- BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 323/22
Diese ist entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in der Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich und auch für den Arbeitnehmer erkennbar ausgeschlossen ist, BAG, Urteil vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27. Bei der schweren Pflichtverletzung lässt nach BAG allein deren Gewicht die Basis für eine weitere Zusammenarbeit irreparabel entfallen. - BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 323/22
Zum anderen muss dieser Grund im Rahmen der Interessenabwägung unter besonderer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch des Verhältnismäßigkeitsprinzips, zum Überwiegen des berechtigten Interesses des Kündigenden an der fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen, BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 -, Rn. 26 ff, BAG, Urteil vom 27.06.2019 - 2 AZR 28/19 -, Rn. 15 ff. - BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 592/03
Nichtiger Arbeitsvertrag - Rückabwicklung
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 323/22
So ist die Täuschung des Arbeitgebers über die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vertragsgemäße Beschäftigung ein tauglicher Grund zur Anfechtung des abgeschlossenen Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB, BAG, Urteil vom 03.11.2004 - 5 AZR 592/03 -, Rn. 15; LAG Hamm, Urteil vom 24.05.2013 - 18 Sa 281/12 -, Rn. 35; LAG Köln, Urteil vom 26.07.2012 - 7 Sa 327/12 -, Rn. 31. Im laufenden Arbeitsverhältnis stellt die Täuschung des Arbeitgebers über die geleistete Arbeitszeit auch in sehr geringem Umfang einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Nebenpflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB dar und ist als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung geeignet, BAG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 17. Für den Fall der Täuschung des Arbeitgebers, der eine Pflege- und Gesundheitseinrichtung im Sinne des § 20a Abs. 1 IfSG betreibt, über einen der Vorschrift entsprechenden, gültigen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 ist ebenfalls von einem wichtigen Grund an sich wegen einer schweren Verletzung vertraglicher Nebenpflichten auszugehen, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2022 - 4 Sa 139/22 -, Rn. 51; LAG Nürnberg, Urteil vom 23.02.2023- 5 Sa 322/22 - und Urteil vom 30.03.2023 - 3 Sa 346/22 -. - BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 28/19
Außerordentliche Kündigung - außerdienstliche Straftat - Eignungsmangel - …
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 323/22
Zum anderen muss dieser Grund im Rahmen der Interessenabwägung unter besonderer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch des Verhältnismäßigkeitsprinzips, zum Überwiegen des berechtigten Interesses des Kündigenden an der fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen, BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 -, Rn. 26 ff, BAG, Urteil vom 27.06.2019 - 2 AZR 28/19 -, Rn. 15 ff. - LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2022 - 4 Sa 139/22
Kündigung wegen heruntergeladener Impfunfähigkeitsbescheinigung? - Corona-Virus
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 323/22
So ist die Täuschung des Arbeitgebers über die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vertragsgemäße Beschäftigung ein tauglicher Grund zur Anfechtung des abgeschlossenen Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB, BAG, Urteil vom 03.11.2004 - 5 AZR 592/03 -, Rn. 15; LAG Hamm, Urteil vom 24.05.2013 - 18 Sa 281/12 -, Rn. 35; LAG Köln, Urteil vom 26.07.2012 - 7 Sa 327/12 -, Rn. 31. Im laufenden Arbeitsverhältnis stellt die Täuschung des Arbeitgebers über die geleistete Arbeitszeit auch in sehr geringem Umfang einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Nebenpflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB dar und ist als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung geeignet, BAG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 17. Für den Fall der Täuschung des Arbeitgebers, der eine Pflege- und Gesundheitseinrichtung im Sinne des § 20a Abs. 1 IfSG betreibt, über einen der Vorschrift entsprechenden, gültigen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 ist ebenfalls von einem wichtigen Grund an sich wegen einer schweren Verletzung vertraglicher Nebenpflichten auszugehen, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2022 - 4 Sa 139/22 -, Rn. 51; LAG Nürnberg, Urteil vom 23.02.2023- 5 Sa 322/22 - und Urteil vom 30.03.2023 - 3 Sa 346/22 -. - LAG Köln, 26.07.2012 - 7 Sa 327/12
Mitarbeiter im Außendienst ohne Fahrerlaubnis
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 323/22
So ist die Täuschung des Arbeitgebers über die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vertragsgemäße Beschäftigung ein tauglicher Grund zur Anfechtung des abgeschlossenen Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB, BAG, Urteil vom 03.11.2004 - 5 AZR 592/03 -, Rn. 15; LAG Hamm, Urteil vom 24.05.2013 - 18 Sa 281/12 -, Rn. 35; LAG Köln, Urteil vom 26.07.2012 - 7 Sa 327/12 -, Rn. 31. Im laufenden Arbeitsverhältnis stellt die Täuschung des Arbeitgebers über die geleistete Arbeitszeit auch in sehr geringem Umfang einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Nebenpflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB dar und ist als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung geeignet, BAG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 17. Für den Fall der Täuschung des Arbeitgebers, der eine Pflege- und Gesundheitseinrichtung im Sinne des § 20a Abs. 1 IfSG betreibt, über einen der Vorschrift entsprechenden, gültigen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 ist ebenfalls von einem wichtigen Grund an sich wegen einer schweren Verletzung vertraglicher Nebenpflichten auszugehen, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2022 - 4 Sa 139/22 -, Rn. 51; LAG Nürnberg, Urteil vom 23.02.2023- 5 Sa 322/22 - und Urteil vom 30.03.2023 - 3 Sa 346/22 -. - LAG Nürnberg, 23.02.2023 - 5 Sa 322/22
Vorläufige Impfunfähigkeit - Corona-Virus - gekaufte Bescheinigung im Internet - …
- LAG Hamm, 24.05.2013 - 18 Sa 281/12
Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Verletzung vertraglicher …
- BAG, 04.12.2025 - 2 AZR 13/25
Kündigung - Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen …
Vorliegend dürfte allerdings - wie verschiedene ähnlich gelagerte Verfahren zeigen (vgl. BAG 14. Dezember 2023 - 2 AZR 55/23 - BAGE 182, 277; 14. Dezember 2023 - 2 AZR 66/23 - LAG Nürnberg 18. April 2023 - 7 Sa 323/22 - OLG Celle 14. März 2023 - 13 U 54/22 -) - die Klägerin eine "Muster-Impfunfähigkeitsbescheinigung" verwendet haben, was dafür spräche, eine revisionsrechtlich voll überprüfbare typische Erklärung anzunehmen (…vgl. dazu BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 77, BAGE 179, 9;… 27. Mai 2020 - 5 AZR 101/19 - Rn. 12).
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