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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 26.09.2019 - 7 Sa 337/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,46538
LAG Niedersachsen, 26.09.2019 - 7 Sa 337/18 (https://dejure.org/2019,46538)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.09.2019 - 7 Sa 337/18 (https://dejure.org/2019,46538)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. September 2019 - 7 Sa 337/18 (https://dejure.org/2019,46538)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 75 Abs. 1 BetrVG; Betriebsvereinbarung "Vermögensbeteiligung der Mitarbeiter" v. 27.11.1974 i.d.F.v. 09.04.2016 § 4
    Betriebsvereinbarung über Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer; Wirkung der Unterschrift des Betriebsratsvorsitzenden unter einer Betriebsvereinbarung; Mindestarbeitsleistung als zulässige Voraussetzung für eine Gewinnbeteiligung des Arbeitnehmers

  • IWW

    § 335 ff. HGB, § ... 738 Abs. 1 BGB, § 26 Abs. 2 BetrVG, § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 77 Abs. 3 BetrVG, § 77 Abs. 2 BetrVG, § 75 Abs. 1 BetrVG, § 313 Abs. 3 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Gewinnbeteiligung aus stiller Mitarbeiterbeteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsvereinbarung über Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 79
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.09.2019 - 7 Sa 337/18
    2.) Die Unterschrift der Betriebsratsvorsitzenden unter einer Betriebsvereinbarung (§§ 77 Abs. 2, 26 Abs. 2 BetrVG) begründet eine jederzeit widerlegbare Vermutung dafür, dass der Betriebsrat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat (vgl. BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00).

    Die Darlegungs- und Beweispflicht liegt bei demjenigen, der ein unbefugtes Handeln des Betriebsratsvorsitzenden geltend macht (vgl. BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - Rn. 51).

  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung - …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.09.2019 - 7 Sa 337/18
    Dies schließt die Annahme einer vergleichbaren Situation mit Personen aus, die im jeweiligen Geschäftsjahr in einem geringeren Umfang oder gar nicht gearbeitet haben (vgl. BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 68).
  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 273/97

    Tantiemeanspruch bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.09.2019 - 7 Sa 337/18
    Denn ein Arbeitnehmer hat nur dann zu dem Gewinn des Unternehmens beigetragen, wenn er in dem jeweiligen Geschäftsjahr eine Arbeitsleistung erbracht hat (vgl. BAG 8. September 1998 - 9 AZR 273/97 - Rn. 28).
  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.09.2019 - 7 Sa 337/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts löst eine neue Betriebsvereinbarung über denselben Regelungsgegenstand die Regelungen der älteren Betriebsvereinbarung auch dann ab, wenn diese für den Arbeitnehmer günstiger waren (vgl. BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I. 2. a. der Gründe).
  • BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.09.2019 - 7 Sa 337/18
    Ebenso wenig hat sie Rahmen gegenwärtiger Leistungsbeziehungen bereits entstandene, wenn auch noch nicht abgewickelte Rechtspositionen nachträglich entwertet (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 1 AZR 988/06 - Rn. 29).
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19

    Gewinnanspruch aus indirekter Mitarbeiterbeteiligung - Beteiligungsgesellschaft

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 26. September 2019 - 7 Sa 337/18 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.06.2020 - 6 Sa 179/19

    Kündigung, betriebsbedingt, Vermutungswirkung, Betriebsänderung, …

    Die Darlegungs- und Beweispflicht liegt also bei demjenigen, der ein unbefugtes Handeln des Betriebsratsvorsitzenden geltend macht, § 292 ZPO (…BAG, Urt. v. 21.02.2002 - 2 AZR 581/00 -, Rn.51, juris;… BAG, Urt. v. 24.02.2000 - 8 AZR 180/99 -, Rn. 55, juris; LAG Niedersachsen, Urt. v. 26.09.2019 - 7 Sa 337/18 -, Rn. 86, juris;… LAG Hessen Urt. v. 18.03.2011 - 10 Sa 1561/10 -, Rn. 45, juris;… LAG Hamm, Urt. v. 15.03.2006 - 2 Sa 73/06 -, Rn. 49, juris;… LAG Brandenburg, Urt. v. 10.11.2005 - 9 Sa 331/05 -, Rn. 42, juris;… Fitting, BetrVG, a.a.O., § 26, Rn. 31).
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