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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.10.2016 - 7 U 131/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,33224
OLG Köln, 06.10.2016 - 7 U 131/16 (https://dejure.org/2016,33224)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.10.2016 - 7 U 131/16 (https://dejure.org/2016,33224)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - 7 U 131/16 (https://dejure.org/2016,33224)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis einer Forderung auf Erstattung von Behandlungskosten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 93
    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis einer Forderung auf Erstattung von Behandlungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis einer Forderung auf Erstattung von Behandlungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen …

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2016 - 7 U 131/16
    Dem ist jedoch nicht zu folgen (BGH NJW 1979, 2040;… Jaspersen/Wache in: BeckOK ZPO, Stand 1.7.2016, § 93 Rdn. 113;… Münchener Kommentar/Schulz § 93 Rdn. 6 jew. m.w.N.).

    Für die Klageveranlassung kommt es grundsätzlich auf das Verhalten vor Prozessbeginn an (BGH NJW 1979, 2040;… Musielak/Flockenhaus, ZPO, 13. Aufl., § 93 Rdn. 2).

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2016 - 7 U 131/16
    Im schriftlichen Vorverfahren kann der Beklagte auch nach Ablauf der Notfrist des § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO den Anspruch noch "sofort" anerkennen, wenn er zunächst seine Verteidigungsbereitschaft anzeigt, jedoch keinen klageabweisenden Sachantrag ankündigt (BGH NJW 2006, 2490).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer …

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2016 - 7 U 131/16
    Ist eine Klage zunächst nicht schlüssig, kann die beklagte Partei trotz angezeigter Verteidigungsbereitschaft im schriftlichen Vorverfahren nach entsprechend ergänztem Sachvortrag den Anspruch noch "sofort" i.S. von § 93 ZPO anerkennen (BGH NJW-RR 2004, 999;… NZI 2007, 283 Rdn. 12 = MDR 2007, 858;… Jaspersen/Wache in: BeckOK ZPO, Stand 1.7.2016, § 93 Rdn. 37, 38;… Münchener Kommentar/Schulz § 93 Rdn. 15;… Zöller/Herget § 93 Rdn. 93 Stichwort "unschlüssige Klage").
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis eines Anspruchs auf Feststellung einer …

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2016 - 7 U 131/16
    Zwar verliert er das Kostenprivileg jedenfalls mit Einreichung der Klageerwiderungsschrift, mit der - wie hier - ein Antrag auf Klageabweisung angekündigt wird (so BGH NJW-RR 2007, 397 Rdn. 8;… Jaspersen/Wache in: BeckOK ZPO, Stand 1.7.2016, § 93 Rdn. 98;… Münchener Kommentar/Schulz, ZPO, 5. Aufl., § 93 Rdn. 14).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZB 248/05

    Anforderungen an die Darlegung einer Gläubigerbenachteiligung bei Abwicklung der …

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2016 - 7 U 131/16
    Ist eine Klage zunächst nicht schlüssig, kann die beklagte Partei trotz angezeigter Verteidigungsbereitschaft im schriftlichen Vorverfahren nach entsprechend ergänztem Sachvortrag den Anspruch noch "sofort" i.S. von § 93 ZPO anerkennen (BGH NJW-RR 2004, 999; NZI 2007, 283 Rdn. 12 = MDR 2007, 858;… Jaspersen/Wache in: BeckOK ZPO, Stand 1.7.2016, § 93 Rdn. 37, 38;… Münchener Kommentar/Schulz § 93 Rdn. 15;… Zöller/Herget § 93 Rdn. 93 Stichwort "unschlüssige Klage").
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2022 - 24 W 39/22

    Ein (gewerblicher) Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung iSv …

    Rn. 38 Ihren Willen zur fristgerechten Räumung und Herausgabe haben die Beklagten überdies im laufenden Verfahren explizit bekräftigt (…vgl. Schriftsatz vom 24.08.2022, S. 1 unten, LG-Akte Bl. 49), was nach zutreffender herrschender Ansicht (BGH NJW 1979, 2040 Rn 22; BGH ZMR 2008, 714 mwN; vgl. OLG Karlsruhe BeckRS 2022, 12990 Rn 18; OLG Köln BeckRS 2016, 17944 mwN zum Streitstand) nicht einmal notwendig gewesen wäre, um ein wirksames Anerkenntnis mit der Rechtsfolge des § 93 ZPO zu erklären.
  • OLG Köln, 28.03.2018 - 13 W 16/17

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Sofortiges Anerkenntnis; …

    In diesem Sinne gibt der Schuldner z.B. dann Anlass zur Klageerhebung, wenn er eine fällige Forderung trotz Aufforderung durch den Gläubiger nicht bezahlt (BGH, NJW 1979, 2040, 2041), während es - bei der gebotenen verständigen Betrachtung - regelmäßig an einem Klageanlass fehlt, wenn der Beklagte nicht vorprozessual erfolglos zur Leistung aufgefordert worden ist (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 999, 1000; BGH, NJW 2006, 2490, 2491) und er sich weder in Verzug befand noch den Anspruch bestritten oder die Leistung verweigert hat (BGH, NJW-RR 2004, 999, 1000; OLG Köln. Urt. v. 6.10.2016 - 7 U 131/16 = BeckRS 2016, 17944;… ebenso Zöller/Herget, a.a.O., § 93 Rdn. 6 Stichwort "Aufforderung;… Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 14. Aufl. 2017, § 93 Rdn. 11).

    Weil es für die Frage der Klageveranlassung allein auf das vorprozessuale Verhalten des Beklagten ankommt, ist es dabei nach herrschender und zutreffender Auffassung ohne Belang, ob der Beklagte die Hauptsacheforderung gleichzeitig mit oder zeitnah zum Anerkenntnis erfüllt (vgl. etwa BGH, NJW 1979, 2040, 2041; OLG München, MDR 2003, 1134; OLG Köln, Urteil vom 06.10.2016 - 7 U 131/16 - 7 U 131/16 = BeckRS 2016, 17944).

  • OLG Hamburg, 20.02.2025 - 6 W 55/24

    Erst mahnen, dann klagen!

    Dieser Auffassung schließt sich der Senat an (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 25.04.2003, 27 W 103/03, MDR 2003, 1134, zitiert nach juris, Tz. 6 ff.; KG, Beschluss vom 13.07.2005, 8 W 45/05, MDR 2006, 534, zitiert nach juris, Tz. 4; OLG Hamburg, 11. Zivilsenat, Beschluss vom 25.03.2008, 11 W 61/06, zitiert nach juris, Tz. 3 f.; OLG Köln, Urteil vom 06.10.2016, 7 U 131/16, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2022, I-12 W 15/22, zitiert nach juris, Tz. 8;… Jaspersen in BeckOK ZPO, a.a.O., § 93, Rn. 113;… Gierl in Saenger, ZPO, 10. Aufl., § 93, Rn. 26;… a.A. Zöller/Herget, a.a.O., § 93, Rn. 6.22;… Göertz in Anders/Gehle, ZPO, 83. Aufl., § 93, Rn. 19, Stichwort "Erfüllung").
  • OLG Karlsruhe, 01.04.2022 - 9 W 12/22

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Veranlassung zur …

    Auch ein zahlungsunfähiger Schuldner kann unter Umständen eine Kostenentscheidung gemäß § 93 ZPO zu seinen Gunsten erreichen (vgl. OLG Schleswig, MDR 1997, 887 ; BGH, NJW 1979, 2040 ; OLG Düsseldorf, NJW 1967, 162 ; OLG Köln, Urteil vom 06.10.2016 - 7 U 131/16, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.05.2019 - 7 U 131/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,24205
OLG Hamburg, 28.05.2019 - 7 U 131/16 (https://dejure.org/2019,24205)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.05.2019 - 7 U 131/16 (https://dejure.org/2019,24205)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - 7 U 131/16 (https://dejure.org/2019,24205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 823 BGB, § 1004 BGB, § 22 KunstUrhG
    Hartnäckige Verletzung der Bildrechte der Ehefrau eines Prominenten bei kontextneutraler Bebilderung eines zeitgeschichtlichen Artikels

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Keine hartnäckige Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Häufung von Fotoveröffentlichungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2019, 344
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und …

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2019 - 7 U 131/16
    Es liege kein Fall im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 19.12.1995 - VI ZR 223/94) vor.

    Einen solchen Fall hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. Dezember 1995 (VI ZR 223/94) bejaht.

    Rn. 22 b) Zum anderen erscheint eine Geldentschädigung unter dem Gesichtspunkt der "Hartnäckigkeit" auch deshalb nicht gerechtfertigt, weil es sich - anders als in dem vom Bundesgerichtshof (Urt. v. 12.12.1995 - VI ZR 223/94) entschiedenen Fall - um Fotoaufnahmen handelt, deren Veröffentlichung die Klägerin grundsätzlich hinnehmen muss.

  • OLG Hamburg, 20.05.2008 - 7 U 100/07

    Kein Schadensersatzanspruch wegen hartnäckig fortgesetzter Rechtsverletzungen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2019 - 7 U 131/16
    Eine derartige Gleichartigkeit von Rechtsverletzungen hat der Senat hingegen in seinem Urteil vom 20. Mai 2008 (7 U 100/07 -, juris-Rn. 22 ebenso 7 U 6/10 = ZUM 2010, 976) für den Bereich wiederholter Rechtsverletzungen durch Wortberichterstattung verneint.

    Um ein hartnäckiges Verhalten anzunehmen, müsste nämlich die Beklagte zu 2. aus einer zeitlich vorausgegangenen Verletzungshandlung und Verurteilung bzw. abgegebener Verpflichtungserklärung Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der erneut beabsichtigten Veröffentlichung erhalten haben (vgl. Urt. des Senats vom 20. Mai 2008 - 7 U 100/07 -, Rn. 23, juris).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2019 - 7 U 131/16
    Auch die Normalität des Alltagslebens oder in keiner Weise anstößige Handlungsweisen prominenter Personen dürfen der Öffentlichkeit vor Augen geführt werden, wenn dies der Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse dienen kann Dabei hat die für jeden Einzelfall vorzunehmende Güter- und Interessenabwägung das vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG umfasste Recht der Presse zu berücksichtigen, nach ihren publizistischen Kriterien zu entscheiden, was öffentliches Interesse beansprucht (BVerfG NJW 2008, 1793, 1796, Rn. 60 ff., juris).
  • BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 758/97

    Zur Bildberichterstattung über Prominente

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2019 - 7 U 131/16
    Da die Fotos die Klägerin portraitartig oder in anderer Weise kontextneutral zeigen, durften sie überdies verwandt werden, um eine Wortberichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis zu bebildern (vgl. BVerfG, Beschl. vom 26. April 2001 - 1 BvR 758/97 -, Rn. 39 - 40, juris).
  • BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08

    Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2019 - 7 U 131/16
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Bildberichterstattung auch dann zulässig sein kann, wenn einzelne Aussagen in der Wortberichterstattung unzulässig sind (BGH GRUR 2010, 1029).
  • KG, 02.09.2003 - 9 U 180/03

    Geldentschädigung für 15- bzw. 16jähriges Kind einer absoluten Person der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2019 - 7 U 131/16
    Entgegen der Auffassung der Klägerin weicht die hiesige Entscheidung nicht von der in ZUM-RD 2004, 10 veröffentlichten Entscheidung des Kammergerichts (9 U 180/03) ab.
  • BGH, 24.03.2009 - VI ZR 161/08

    Anforderungen an den Revisionszulassungsgrund der Divergenz im Zusammenhang mit …

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2019 - 7 U 131/16
    Dem Urteil des Kammergerichts liegt der Sonderfall zugrunde, dass eine Jugendliche durch eine Vielzahl von Bildveröffentlichungen mit Textbeiträgen gegen ihren Willen zu einer Person des öffentlichen Lebens aufgebaut werden sollte (vgl. BGH, Beschl. v. 24.3.2009 - VI ZR 161/08 -, juris).
  • OLG Hamburg, 06.07.2010 - 7 U 6/10

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Geldentschädigung wegen indiskreter …

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2019 - 7 U 131/16
    Eine derartige Gleichartigkeit von Rechtsverletzungen hat der Senat hingegen in seinem Urteil vom 20. Mai 2008 (7 U 100/07 -, juris-Rn. 22 ebenso 7 U 6/10 = ZUM 2010, 976) für den Bereich wiederholter Rechtsverletzungen durch Wortberichterstattung verneint.
  • BGH, 21.07.2026 - VI ZR 400/24

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer Geldentschädigung eines …

    Rn. 54 Eine wiederholte und hartnäckige Rechtsverletzung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Verletzer, nachdem ihm die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens durch ein ihm gerichtlich auferlegtes Unterlassungsgebot (etwa eine Unterlassungsverfügung) deutlich gemacht worden ist bzw. er sich (auf eine Abmahnung des Verletzten) vertraglich zur Unterlassung verpflichtet hat, uneinsichtig an seinem Verhalten festhält und das Recht des Betroffenen beharrlich ausdauernd erneut in gleichartiger Weise verletzt (vgl. OLG Hamburg, AfP 2019, 344, juris Rn. 17;… vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 2017, 748 Rn. 19;… Wandtke/Bullinger/Fricke, Urheberrecht, 6. Aufl., § 22 KUG Rn. 32).

    Die Annahme von Hartnäckigkeit setzt dabei voraus, dass der Verletzer aus einer zeitlich vorausgegangenen Verletzungshandlung und Verurteilung bzw. abgegebenen Verpflichtungserklärung Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der erneuten Veröffentlichung hat (vgl. auch OLG Hamburg, AfP 2019, 344 Rn. 19).

  • BGH, 21.07.2026 - VI ZR 267/25
    Rn. 51 Eine wiederholte und hartnäckige Rechtsverletzung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Verletzer, nachdem ihm die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens durch ein ihm gerichtlich auferlegtes Unterlassungsgebot (etwa eine Unterlassungsverfügung) deutlich gemacht worden ist bzw. er sich (auf eine Abmahnung des Verletzten) vertraglich zur Unterlassung verpflichtet hat, uneinsichtig an seinem Verhalten festhält und das Recht des Betroffenen beharrlich ausdauernd erneut in gleichartiger Weise verletzt (vgl. OLG Hamburg, AfP 2019, 344 Rn. 17;… vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 2017, 748 Rn. 19;… Wandtke/Bullinger/Fricke, Urheberrecht, 6. Aufl., § 22 KUG Rn. 32).

    Die Annahme von Hartnäckigkeit setzt dabei voraus, dass der Verletzer aus einer zeitlich vorausgegangenen Verletzungshandlung und Verurteilung bzw. abgegebenen Verpflichtungserklärung Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der erneuten Veröffentlichung hat (vgl. auch OLG Hamburg, AfP 2019, 344 Rn. 19).

  • KG, 12.06.2025 - 10 U 73/24

    Foto mit Baby - Bestimmtheit und Anspruchsvoraussetzungen bei Geldentschädigung …

    Ein hartnäckiges rechtswidriges Verhalten liegt jedenfalls dann vor, wenn ein Verletzer, nachdem ihm die Rechtswidrigkeit seines Handelns deutlich gemacht worden ist, uneinsichtig an seinem Verhalten festhält und das Recht des Betroffenen beharrlich erneut in gleichartiger Weise verletzt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 28.05.2019 - 7 U 131/16, juris Rn. 17; AfP 2019, 344 ff.).

    Rn. 54 c) Bezüglich der weiteren Berichterstattungen zu (4) sowie (6) bis (8) liegen keine gleichartigen Rechtsverletzungen vor, sodass aus diesem Grunde eine wiederholte und hartnäckige Rechtsverletzung nicht angenommen werden kann (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 28. Mai 2019 - 7 U 131/16, juris Rn. 19; AfP 2019, 344 ff.).

  • KG, 05.12.2024 - 10 U 20/24
    Rn. 61 aa) Ein hartnäckiges rechtswidriges Verhalten ist dadurch gekennzeichnet, dass der Verletzer, nachdem ihm die Rechtswidrigkeit seines Handelns deutlich gemacht worden ist, uneinsichtig an seinem Verhalten festhält und das Recht des Betroffenen beharrlich erneut in gleichartiger Weise verletzt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 28.05.2019 - 7 U 131/16 -, juris Rn. 17).

    Rn. 63 Im Anschluss daran setzt ein "hartnäckiges Verhalten" nach Auffassung des entscheidenden Senats voraus, dass die Beklagte aus einer zeitlich vorausgegangenen Verletzungshandlung und Verurteilung oder abgegebener Verpflichtungserklärung Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der erneut beabsichtigten Veröffentlichung erhalten hat (ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 28.05.2019 - 7 U 131/16 -, juris Rn. 19).

  • KG, 27.02.2025 - 10 U 76/24
    Ein hartnäckiges rechtswidriges Verhalten ist dadurch gekennzeichnet, dass der Verletzer, nachdem ihm die Rechtswidrigkeit seines Handelns deutlich gemacht worden ist, uneinsichtig an seinem Verhalten festhält und das Recht des Betroffenen beharrlich erneut in gleichartiger Weise verletzt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 28. Mai 2019 - 7 U 131/16, juris Rn. 17).
  • LG Berlin II, 06.02.2025 - 27 O 143/22

    Persönlichkeitsrechtliche Ansprüche wegen prozessbegleitender und …

    Schon auch aufgrund des sehr begrenzten Zeitraums der Veröffentlichung kann deshalb kein hartnäckiges und uneinsichtiges Verhalten angenommen werden, das im Falle des hier allerdings ebenfalls fehlenden Hinzutretens weiter Umstände geeignet gewesen wäre, ausnahmsweise einen Geldentschädigungsanspruch des Klägers zu 2) zu begründen (…vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1995 - VI ZR 223/94, GRUR 1996, 227, juris Rn. 13; OLG Hamburg, Urt. v. 28.05.2019 - 7 U 131/16, juris Rn. 17).
  • KG, 05.12.2024 - 10 U 192/23
    Ein hartnäckiges rechtswidriges Verhalten ist dadurch gekennzeichnet, dass der Verletzer, nachdem ihm die Rechtswidrigkeit seines Handelns deutlich gemacht worden ist, uneinsichtig an seinem Verhalten festhält und das Recht des Betroffenen beharrlich erneut in gleichartiger Weise verletzt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 28.05.2019 - 7 U 131/16 -, juris Rn. 17).
  • KG, 05.12.2024 - 10 U 186/23
    Ein hartnäckiges rechtswidriges Verhalten ist dadurch gekennzeichnet, dass der Verletzer, nachdem ihm die Rechtswidrigkeit seines Handelns deutlich gemacht worden ist, uneinsichtig an seinem Verhalten festhält und das Recht des Betroffenen beharrlich erneut in gleichartiger Weise verletzt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 28.05.2019 - 7 U 131/16 -, juris Rn. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.04.2017 - 7 U 131/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28344
OLG Karlsruhe, 05.04.2017 - 7 U 131/16 (https://dejure.org/2017,28344)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.04.2017 - 7 U 131/16 (https://dejure.org/2017,28344)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. April 2017 - 7 U 131/16 (https://dejure.org/2017,28344)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über einen Verdienstausfallschaden; Zulässigkeit der Geltendmachung ursprünglich abgezogener Beträge in einem Folgeprozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.04.1997 - IV ZR 113/96

    Umfang der Rechtskraft des Urteils bei verdeckter Teilklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2017 - 7 U 131/16
    Auch bei einer "verdeckten Teilklage" gilt der Grundsatz, dass die Rechtskraft des Urteils nur den geltend gemachten Anspruch im beantragten Umfang ergreift und der Kläger nicht erklären muss, er behalte sich darüber hinausgehende Ansprüche vor (BGH, Urteil vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96 - Urteil vom 27.07.2012 - V ZR 258/11 - Urteil vom 15.04.2015 - VIII ZR 59/14 - sämtlich zitiert nach juris).

    Dies ist Folge davon, dass die materielle Rechtskraft eines Urteils, die grundsätzlich jede neue Verhandlung und Entscheidung über denselben Anspruch ausschließt, nach § 322 Abs. 1 ZPO nur so weit geht, wie über die Klageanträge entschieden worden ist; wird nur ein Teilanspruch geltend gemacht, erstreckt sich die Rechtskraft nur auf diesen Teil und nicht auf den nicht eingeklagten restlichen Anspruch (vgl. BGHZ 34, 337; 93, 330; BGH, Urteile vom 15.06 1994 - XII ZR 128/93 - und vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96 - aaO).

  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2017 - 7 U 131/16
    Dies ist Folge davon, dass die materielle Rechtskraft eines Urteils, die grundsätzlich jede neue Verhandlung und Entscheidung über denselben Anspruch ausschließt, nach § 322 Abs. 1 ZPO nur so weit geht, wie über die Klageanträge entschieden worden ist; wird nur ein Teilanspruch geltend gemacht, erstreckt sich die Rechtskraft nur auf diesen Teil und nicht auf den nicht eingeklagten restlichen Anspruch (vgl. BGHZ 34, 337; 93, 330; BGH, Urteile vom 15.06 1994 - XII ZR 128/93 - …und vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96 - aaO).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einem Einzelfall durchaus eine Rechtskraftwirkung angenommen, weil der Kläger im Vorprozess die Zahlung einer ganzen angemessenen vom Gericht festzusetzenden Entschädigung verlangt hat (BGHZ 34, 337 - Erhöhung einer Enteignungsentschädigung).

  • BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 59/14

    Langjähriger Energielieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2017 - 7 U 131/16
    Auch bei einer "verdeckten Teilklage" gilt der Grundsatz, dass die Rechtskraft des Urteils nur den geltend gemachten Anspruch im beantragten Umfang ergreift und der Kläger nicht erklären muss, er behalte sich darüber hinausgehende Ansprüche vor (BGH, Urteil vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96 - Urteil vom 27.07.2012 - V ZR 258/11 - Urteil vom 15.04.2015 - VIII ZR 59/14 - sämtlich zitiert nach juris).
  • BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93

    Zulässigkeit einer Teilklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2017 - 7 U 131/16
    Dies ist Folge davon, dass die materielle Rechtskraft eines Urteils, die grundsätzlich jede neue Verhandlung und Entscheidung über denselben Anspruch ausschließt, nach § 322 Abs. 1 ZPO nur so weit geht, wie über die Klageanträge entschieden worden ist; wird nur ein Teilanspruch geltend gemacht, erstreckt sich die Rechtskraft nur auf diesen Teil und nicht auf den nicht eingeklagten restlichen Anspruch (vgl. BGHZ 34, 337; 93, 330; BGH, Urteile vom 15.06 1994 - XII ZR 128/93 - …und vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96 - aaO).
  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 67/83

    Unterhaltsklage über freiwillig gezahlten Betrag hinaus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2017 - 7 U 131/16
    Dies ist Folge davon, dass die materielle Rechtskraft eines Urteils, die grundsätzlich jede neue Verhandlung und Entscheidung über denselben Anspruch ausschließt, nach § 322 Abs. 1 ZPO nur so weit geht, wie über die Klageanträge entschieden worden ist; wird nur ein Teilanspruch geltend gemacht, erstreckt sich die Rechtskraft nur auf diesen Teil und nicht auf den nicht eingeklagten restlichen Anspruch (vgl. BGHZ 34, 337; 93, 330; BGH, Urteile vom 15.06 1994 - XII ZR 128/93 - …und vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96 - aaO).
  • BGH, 27.07.2012 - V ZR 258/11

    Schadensersatzprozess: Rechtskraftwirkung eines Urteils im Vorprozess …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2017 - 7 U 131/16
    Auch bei einer "verdeckten Teilklage" gilt der Grundsatz, dass die Rechtskraft des Urteils nur den geltend gemachten Anspruch im beantragten Umfang ergreift und der Kläger nicht erklären muss, er behalte sich darüber hinausgehende Ansprüche vor (BGH, Urteil vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96 - Urteil vom 27.07.2012 - V ZR 258/11 - Urteil vom 15.04.2015 - VIII ZR 59/14 - sämtlich zitiert nach juris).
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 22/89

    Vollstreckung aus einem Prozessvergleich - Erhebung einer Stufenklage gerichtet …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2017 - 7 U 131/16
    An die Feststellung des Verzichtswillens und die Annahme eines stillschweigend geschlossenen Erlassvertrages sind vielmehr strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 390), die hier weder vorgetragen noch sonst ersichtlich sind.
  • BGH, 15.01.1998 - BLw 46/97

    Zulässigkeit einer "verdeckten" Teilklage im Verfahren der streitigen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2017 - 7 U 131/16
    Was nicht zur Entscheidung des Erstgerichts gestellt wurde, ist auch mittelbar weder zu-, noch aberkannt (BGH, Beschluss vom 15.01.1998 - BLw 46/97, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.09.1978 - VII ZR 281/77

    Rechtskraftwirkung eines Urteils - Voraussetzungen für die Annahme eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2017 - 7 U 131/16
    Ein derartiger Verzicht, der - ggfls auch als materiell-rechtlicher Erlassvertrag im Sinne des § 397 BGB - nicht zur Unzulässigkeit einer dennoch erhobenen Mehrforderungsklage, sondern nur zu deren Unbegründetheit führen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1978 - VII ZR 281/77 - NJW 1979, 720), kann nicht vermutet werden.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 7 U 131/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28393
OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 7 U 131/16 (https://dejure.org/2017,28393)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.08.2017 - 7 U 131/16 (https://dejure.org/2017,28393)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. August 2017 - 7 U 131/16 (https://dejure.org/2017,28393)
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