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Weiteres Verfahren unten: OLG Karlsruhe

Rechtsprechung
   KG, 24.01.2025 - 7 U 17/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,2232
KG, 24.01.2025 - 7 U 17/24 (https://dejure.org/2025,2232)
KG, Entscheidung vom 24.01.2025 - 7 U 17/24 (https://dejure.org/2025,2232)
KG, Entscheidung vom 24. Januar 2025 - 7 U 17/24 (https://dejure.org/2025,2232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 130a ZPO, § 142 Abs 1 ZPO, § 173 ZPO, § 189 ZPO, § 286 ZPO
    Zustellung eines Urteils bei Nichtabgabe des elektronischen Empfangsbekenntnisses durch den Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 142 Abs. 1
    Berufungsfrist im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchenauf Schadensersatz wegen Schlechtleistung im Rahmen einesvon den Parteien geschlossen Bauträgervertrages über den Erwerrb einer Eigentumswohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    EEB nicht zurückgesendet: Urteil (trotzdem) zugestellt?

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Tücken der Digitalisierung: Wann wurde ein Urteil zur Kenntnis genommen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufungsfrist im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchenauf Schadensersatz wegen Schlechtleistung im Rahmen eines von den Parteien geschlossen Bauträgervertrages über den Erwerrb einer Eigentumswohnung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwalt sendet eEB nicht zurück: Zustellung trotzdem wirksam? (IBR 2025, 210)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwalt sendet eEB nicht zurück: Zustellung trotzdem wirksam? (IMR 2025, 303)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2025, 570
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.2015 - VIII ZB 55/14

    Berufungsfristversäumung: Zustellung eines Urteils an den Prozessbevollmächtigen …

    Auszug aus KG, 24.01.2025 - 7 U 17/24
    Höchstrichterlich ist geklärt, dass allein der Umstand, dass der Rechtsanwalt - wie hier - eine Rücksendung des ihm zu Zwecken der Beurkundung des Zustellungsempfangs übermittelten Empfangsbekenntnisses unterlässt, eine Heilung des Zustellungsmangels gemäß § 189 ZPO nicht hindert, wenn neben dem tatsächlichen Zugang des zuzustellenden Schriftstücks (dazu aa)) die weiter erforderliche Empfangsbereitschaft des Zustellungsempfängers (dazu bb)) anderweit festgestellt werden kann (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Die erforderliche Empfangsbereitschaft kann nicht allein durch den bloßen Nachweis des tatsächlichen Zugangs im Sinne von § 189 ZPO ersetzt werden (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Ein hierbei vom Adressaten abweichend oder gegenteilig gebildeter Wille, das ihm übersandte Schriftstück (noch) nicht als zugestellt betrachten zu wollen, ist unbeachtlich, wenn er nach außen keinen Ausdruck gefunden hat (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14 -, juris Rn. 12; in diese Richtung auch Müller, Heilung von Mängeln der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis, RDi 2024, 139 : "Jedes Indiz, das einen Schluss auf den Empfangswillen zulässt, dürfte bei technisch fehlerfreier Zustellung dagegen ausreichen. Die Hürden hierfür sind nicht sehr hoch zu hängen ...").

  • OLG München, 19.06.2024 - 23 U 8369/21

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis, Zustellungsdatum, Teilurteil, …

    Auszug aus KG, 24.01.2025 - 7 U 17/24
    Diese umstrittene Frage (Ausstellung des elektronischen Empfangsbekenntnisses stellt keine Wirksamkeitsvoraussetzung dar: BFH…, Urteil vom 2. Dezember 2020 - II R 22/18 -, juris Rn. 19 zu § 174 ZPO a.F.;… Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 173 ZPO Rn. 6;… Ausstellung ist Wirksamkeitsvoraussetzung: Rohe in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Auflage 2022, § 173 ZPO Rn. 22; Müller, Das beA-Nachrichtenjournal als (untaugliches) Beweismittel für den Zustellungszeitpunkt, RDi 2024, 389 ) mag hier offen bleiben.

    Daher kann dahinstehen, ob der Klägervertreter das Nachrichtenjournal trotz Besitzes desselben nicht vorgelegt hat oder ob die Nichtvorlage des Nachrichtenjournals auf mangelnder Archivierung beruht, denn beides wäre gleichermaßen nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung zu würdigen (vgl. hierzu Lüdicke, Anm. zu OLG München Beschluss vom 19. Juni 2024 - 23 U 8369/21 -, NJW 2024, 2333 ).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass ein Rechtsanwalt gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 BRAO schon im Falle einer Verhinderung von mehr als einer Woche für seine Vertretung sorgen muss, die gemäß § 54 Abs. 2 Satz 2 BRAO auch zur Abgabe elektronischer Empfangsbekenntnisse befugt sein muss und also - gleich einem Zustellungsbevollmächtigten - für eine zeitnahe Entgegennahme und Bestätigung von Zustellungen Sorge zu tragen hat (OLG München, Beschluss vom 19. Juni 2024 - 23 U 8369/21 -, juris Rn. 28 m.w.N.).

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der …

    Auszug aus KG, 24.01.2025 - 7 U 17/24
    Die Nichtbefolgung dieser Anordnung nach § 142 Abs. 1 ZPO ist gemäß §§ 286, 427 Satz 2 ZPO vom Senat frei zu würdigen (BGH, Urteil vom 26. Juni 2007 - XI ZR 277/05 -, juris Rn. 20;… Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 45. Aufl. 2024, § 142 Rn. 5).
  • BFH, 02.12.2020 - II R 22/18

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen …

    Auszug aus KG, 24.01.2025 - 7 U 17/24
    Diese umstrittene Frage (Ausstellung des elektronischen Empfangsbekenntnisses stellt keine Wirksamkeitsvoraussetzung dar: BFH, Urteil vom 2. Dezember 2020 - II R 22/18 -, juris Rn. 19 zu § 174 ZPO a.F.;… Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 173 ZPO Rn. 6;… Ausstellung ist Wirksamkeitsvoraussetzung: Rohe in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Auflage 2022, § 173 ZPO Rn. 22; Müller, Das beA-Nachrichtenjournal als (untaugliches) Beweismittel für den Zustellungszeitpunkt, RDi 2024, 389 ) mag hier offen bleiben.
  • BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 10.06

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Fehlen eines schriftlichen …

    Auszug aus KG, 24.01.2025 - 7 U 17/24
    Denn von einer Weigerung, das zuzustellende Schriftstück in Empfang zu nehmen, kann auch bei fehlender Rücksendung eines unterschriebenen Empfangsbekenntnisses nicht ausgegangen werden, wenn die Gesamtumstände gleichwohl in die gegenteilige Richtung weisen und hinreichend zuverlässig auf die Empfangsbereitschaft des Adressaten schließen lassen (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2006 - 2 B 10/06 -, juris Rn. 5).
  • LG Gießen, 01.12.2023 - 9 O 67/22

    Zeitpunkt elektronischer Zustellung

    Auszug aus KG, 24.01.2025 - 7 U 17/24
    Ein hierbei vom Adressaten abweichend oder gegenteilig gebildeter Wille, das ihm übersandte Schriftstück (noch) nicht als zugestellt betrachten zu wollen, ist unbeachtlich, wenn er nach außen keinen Ausdruck gefunden hat (BGH…, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14 -, juris Rn. 12; in diese Richtung auch Müller, Heilung von Mängeln der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis, RDi 2024, 139 : "Jedes Indiz, das einen Schluss auf den Empfangswillen zulässt, dürfte bei technisch fehlerfreier Zustellung dagegen ausreichen. Die Hürden hierfür sind nicht sehr hoch zu hängen ...").
  • BGH, 11.04.2025 - V ZR 96/24

    Teilanfechtung eines WEG-Beschlusses über die Einforderung von Nachschüssen oder …

    Aus der von ihm zitierten Entscheidung des Kammergerichts (Beschluss vom 24. Januar 2025 - 7 U 17/24, juris Rn. 20 ff.) folgt bereits deshalb nichts anderes, weil diese einen mit dem hier zu beurteilenden Fall nicht vergleichbaren Sachverhalt betrifft.
  • BGH, 09.05.2025 - AnwZ (Brfg) 8/25

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Aufgabe der Kanzlei; …

    Der mit "ähnlich" versehene Verweis der Beklagten auf einen Beschluss des Kammergerichts (Beschluss vom 24. Januar 2025 - 7 U 17/24, juris Rn. 26) genügt insoweit nicht.
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2025 - 25 U 114/24

    Elektronisches Empfangsbekenntnis und die Frage des Gegenbeweises für einen …

    Ebenso kann dahinstehen, ob die Nichtvorlage des beA-Nachrichtenjournals entsprechend § 427 ZPO nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung zu würdigen ist (vgl. OLG München…, Beschluss vom 19. Juni 2024 - 23 U 8369/21 -, juris Rn. 23; KG Berlin, Beschluss vom 24. Januar 2025 - 7 U 17/24 -, juris Rn. 20; OLG Celle…, Beschluss vom 31. Januar 2025 - 20 U 8/24 -, juris Rn. 85; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 17. Februar 2025 - I-3 U 58/24 -, juris Rn. 32; Lüdicke, NJW 2024, 2333 (2336);… Gehle, in: Anders/Gehle, 84. Auflage 2026, ZPO § 427 Rn. 3;… Krafka, in: BeckOK ZPO, 58. Edition, Stand 1. September 2025, ZPO § 427 Rn. 2).
  • KG, 15.05.2025 - 17 U 4/25

    Verzögerung der Empfangsbereitschaft ist treuwidrig!

    Ein vom Adressaten abweichend oder gegenteilig gebildeter Wille, das ihm übersandte Schriftstück (noch) nicht als zugestellt betrachten zu wollen, ist dagegen unbeachtlich, wenn er nach außen keinen Ausdruck gefunden hat (BGH…, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14 -, Rn. 12, juris; BVerwG…, Beschluss vom 12. Oktober 1984 - 1 B 57/84 -, Rn. 8, juris; KG, Beschluss vom 24. Januar 2025 - 7 U 17/24 -, juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 27. Januar 2025 - I-3 U 58/24 -, juris Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 31. Januar 2025 - 20 U 8/24 -, juris; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 15. Mai 2024 - 14 LA 18/24 -, Rn. 6, juris).

    Rn. 24 Der Beklagtenvertreter hat ein elektronisches Empfangsbekenntnis erteilt, so dass es auf die Frage, ob ein solches konstitutiv oder - so die wohl h.M. - lediglich deklaratorisch für eine Zustellung nach § 173 ZPO ist, nicht ankommt (zum Streitstand KG, Beschluss vom 24. Januar 2025 - 7 U 17/24 -, juris Rn. 15 ; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. Juli 2023 - 12 BV 23.293 -, juris; Schultzky, MDR 2022, 201, 204).

  • OLG Brandenburg, 11.06.2025 - 11 U 139/24
    In diesem Journal ist unter anderem gespeichert, wann eine empfangene Nachricht durch einen Benutzer erstmals geöffnet wurde ("Gelesen von"-Vermerk, beA-Anwenderhandbuch S. 179; vgl. hierzu Kammergericht, Beschl. v. 24.01.2025 - 7 U 17/24, Rn. 18, juris; vgl. hierzu auch Senatsbeschl. v. 04.04.2025 - 11 U 20/25).
  • OLG Brandenburg, 09.07.2025 - 11 U 159/24

    Rechtmäßigkeit von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    In diesem Journal ist unter anderem gespeichert, wann eine empfangene Nachricht durch einen Benutzer erstmals geöffnet wurde ("Gelesen von"-Vermerk, beA-Anwenderhandbuch S. 179; vgl. hierzu Kammergericht, Beschl. v. 24.01.2025 - 7 U 17/24, Rn. 18, juris; vgl. hierzu auch Senatsbeschl. v. 12.06.2025 - 11 U 139/24 v. 04.04.2025 - 11 U 20/25).
  • VG Würzburg, 15.04.2025 - W 8 K 24.2128

    Ablehnung der Überbrückungshilfe III, unzulässige Klage gegen …

    Rn. 22 Ergänzend wird angemerkt, dass die trotz Erinnerung und Mahnung fehlende Rücksendung der elektronischen Empfangsbekenntnisse im gerichtlichen Verfahren - wodurch der Prozessbevollmächtigte fortdauernd und eklatant gegen seine berufsrechtlichen Pflichten zur unverzüglichen Rücksendung gemäß § 23 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BOStB verstößt (…FG München, G.v. 21.6.2024 - 12 K 1594/23 - juris Rn. 19) - unschädlich ist, wenn der Empfänger wie hier über ca. dreieinhalb Monate hinweg beharrlich seiner Rücksendungspflicht nicht nachkommt und sich der tatsächliche Zugang des jeweiligen Dokuments - wie vorliegend durch gerichtliche Versandprotokolle - anderweitig nachweisen lässt (siehe KG Berlin B.v. 24.1.2025 - 7 U 17/24 --juris Rn 15 ff.;… BayVGH, B.v. 3.7.2023 - 22 ZB - juris Rn. 8 f.; jeweils mit Verweis auf § 189 ZPO).
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OLG Karlsruhe - 7 U 17/24 (https://dejure.org/9999,160794)
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