Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 16.04.2004 - 7 U 208/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § ... 242; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 254; ; BGB a.F. § 276 Abs. 1; ; BGB a.F. § 249 Satz 2; ; BGB a.F. § 249 Satz 2; ; ZGB/DDR § 296 Abs. 1; ; ZGB/DDR § 312 Abs. 1; ; ZGB/DDR § 296 Abs. 1 Satz 1; ; ZGB/DDR § 312 Abs. 1 Satz 2; ; ZGB/DDR § 296; ; EGBGB § 5 Abs. 1 Satz 1; ; SchuldRAnpG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; SchuldRAnpG § 19 Abs. 1; ; EGZGB/DDR § 2 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 531
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatzanspruch wegen einer auf eine Garage stürzenden Pappel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Garage als "Baulichkeit"; Verkehrssicherungspflicht bei einem Grundstück; Untersuchungsmaßnahmen bei Bäumen; Anscheinsbeweis für die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung; Beweislast bei einem Abzug "neu für alt"
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 09.10.2003 - 17 O 294/03
- OLG Brandenburg, 16.04.2004 - 7 U 208/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.03.2003 - V ZR 319/02
Störereigenschaft des Grundstückseigentümers bei alten Bäumen
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2004 - 7 U 208/03
Die Verkehrssicherungspflicht für ein Grundstück umfasst die Verpflichtung, im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass von den dort stehenden Bäumen keine Gefahr ausgeht, der Baumbestand vielmehr so angelegt ist, dass er im Rahmen des nach forstwirtschaftlichen Erkenntnissen Möglichen gegen Windbruch und Windwurf, insbesondere aber auch gegen ein Umstürzen von Bäumen auf Grund fehlender Standfestigkeit gesichert ist (BGH NJW 2003, 1732, 1733; Brandenburgisches OLG, OLG-NL 2002, 102; OLG Dresden, OLG-NL 2001, 126; OLG Hamm, VersR 1998, 188, 189;… Palandt/Thomas, a.a.O., § 823, Rn. 75).Denn die Sicherungspflichten desjenigen, der die Verfügungsgewalt über ein mit Bäumen bestandenes Grundstück innehat, sind darauf gerichtet, dass eine Schädigung anderer Personen durch - insbesondere - ein Umstürzen von Bäumen verhindert wird (vgl. BGH NJW 2003, 1732, 1733; Brandenburgisches OLG, OLG-NL 2002, 102; 1999, 131, 132; OLG Dresden, OLG-NL 2001, 126;… OLG Schleswig, a.a.O.;… Palandt/Thomas, a.a.O.); das gerade ist hier aber geschehen.
- BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92
Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2004 - 7 U 208/03
Bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die wie Schutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften durch Verhaltensanweisungen typischen Gefährdungen entgegenzuwirken bestimmt sind, spricht ein Anscheinsbeweis für die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung, wenn sich in einem Schadensereignis gerade diejenige Gefahr verwirklicht, der durch die Auferlegung der Verhaltenspflichten begegnet werden soll (BGH NJW 1994, 945, 946; OLG Dresden, OLG-NL 2001, 126, 127;… RGRK/Steffen, BGB, 12. Aufl, § 823, Rn. 520). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2004 - 7 U 208/03
Ungeachtet dessen ist der Beklagten im Verhältnis zum Kläger die Berufung auf eine Rückgabe des Grundstücks, sollte sie tatsächlich stattgefunden haben, nach § 242 BGB, der als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes auch im Prozessrecht zu beachten ist (BVerfG NJW 2002, 2456; BGH NJW 1997, 3377, 3379; 1994, 1351, 1352;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., Einleitung, Rn. 56), verwehrt.
- BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95
"Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2004 - 7 U 208/03
Ungeachtet dessen ist der Beklagten im Verhältnis zum Kläger die Berufung auf eine Rückgabe des Grundstücks, sollte sie tatsächlich stattgefunden haben, nach § 242 BGB, der als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes auch im Prozessrecht zu beachten ist (BVerfG NJW 2002, 2456; BGH NJW 1997, 3377, 3379; 1994, 1351, 1352;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., Einleitung, Rn. 56), verwehrt. - BGH, 24.02.1994 - IX ZR 120/93
Austausch einer Prozeßbürgschaft
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2004 - 7 U 208/03
Ungeachtet dessen ist der Beklagten im Verhältnis zum Kläger die Berufung auf eine Rückgabe des Grundstücks, sollte sie tatsächlich stattgefunden haben, nach § 242 BGB, der als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes auch im Prozessrecht zu beachten ist (BVerfG NJW 2002, 2456; BGH NJW 1997, 3377, 3379; 1994, 1351, 1352;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., Einleitung, Rn. 56), verwehrt. - OLG Hamm, 10.10.1997 - 9 U 106/97
Verkehrssicherungspflicht für an einer Straße stehende Bäume
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2004 - 7 U 208/03
Die Verkehrssicherungspflicht für ein Grundstück umfasst die Verpflichtung, im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass von den dort stehenden Bäumen keine Gefahr ausgeht, der Baumbestand vielmehr so angelegt ist, dass er im Rahmen des nach forstwirtschaftlichen Erkenntnissen Möglichen gegen Windbruch und Windwurf, insbesondere aber auch gegen ein Umstürzen von Bäumen auf Grund fehlender Standfestigkeit gesichert ist (BGH NJW 2003, 1732, 1733; Brandenburgisches OLG, OLG-NL 2002, 102; OLG Dresden, OLG-NL 2001, 126; OLG Hamm, VersR 1998, 188, 189;… Palandt/Thomas, a.a.O., § 823, Rn. 75). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.06.1994 - 3 M 94/93
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2004 - 7 U 208/03
Dies gilt nicht nur für Straßenbäume, sondern - bei einem entsprechenden Gefährdungspotential - angesichts der gleichgelagerten Interessenlage auch für andere baumbestandene Grundstücke (Brandenburgisches OLG, OLG-NL 1999, 131, 132; OLG Schleswig, MDR 1995, 148;… Palandt/Thomas, a.a.O.).
- OLG Brandenburg, 22.10.2015 - 5 U 104/13
Schadensersatzanspruch des Grundstücksnachbarn: Sturz einer Baumkrone von einer …
Hinsichtlich der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten sei auf die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16. April 2004 (7 U 208/03) hinzuweisen, in der ausgeführt werde, dass bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ein Anscheinsbeweis für die Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung spreche, wenn sich in einem Schadensereignis gerade diejenige Gefahr verwirkliche, der durch die Auferlegung der Verhaltenspflichten begegnet werden soll.(Senatsentscheidung vom 18.7.2007; 5 U 174/06 m.w.N.; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.4.2004, 7 U 208/03 m.w N.; OLG Düsseldorf I - 9 U 38/13 m.w.N ;… Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl., § 823, Rn. 190 ).
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