Rechtsprechung
| OLG Celle, 05.02.2025 - 7 U 77/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Fahrzeug; Teilsendung; Widerrufsbelehrung; Transparenzgebot; Irreführung; Voraussetzung für das Vorliegen einer "Teilsendung" iSv § 356 Abs. 2 Nr. 1c) BGB; Ordnungsgemäßheit der Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzvertrag betreffend den Kauf eines Fahrzeugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 312g Abs. 1
Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein online bestelltes Elektrofahrzeug Tesla nach Widerrufserklärung
Verfahrensgang
- LG Hannover, 25.09.2024 - 11 O 110/24
- LG Hannover, 22.01.2025 - 11 O 110/24
- OLG Celle, 05.02.2025 - 7 U 77/24
- OLG Celle, 20.03.2025 - 7 U 77/24
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (25)
- KG, 23.07.2024 - 27 U 20/24
Kaufpreiserstattung nach Erklärung des Widerrufs des Pkw-Kaufvertrags; Beginn der …
Auszug aus OLG Celle, 05.02.2025 - 7 U 77/24
Dies zugrunde gelegt, kann im Streitfall offenbleiben, ob die Nichtangabe einer Telefonnummer überhaupt geeignet ist, einen Irrtum über die Möglichkeit eines fernmündlichen Widerrufs zu begründen (verneinend: Kammergericht, Zurückweisungsbeschluss vom 23.07.2024, 27 U 20/24; Kammergericht, Zurückweisungsbeschluss vom 25. Juli 2024, 24 U 139/23; OLG Bamberg, Beschluss vom 08.08.2024, 12 U 61/24).Zum anderen steht sie in Widerspruch zur Rechtsauffassung mehrerer anderer Obergerichte aus mittlerweile ergangenen und zum Teil auch veröffentlichten Entscheidungen (vgl.: Senat, Hinweisbeschluss vom 16.10.2024 - 7 U 43/24 (n.v.), Kammergerichts Berlin, Beschlüsse vom 22.05.2024 - 24 U 139/23 und 23.07.2024 - 27 U 20/24, n. v.; OLG Schleswig, Urteile vom 18.11.2024 - 10 U 48/24 sowie 10 U 48/24; OLG Oldenburg, Urteil vom 28.11.2024 - 14 U 73/24, juris).
Die Verwendung des Plurals verdeutlicht hinreichend, dass ein Fristbeginn vor vollständiger Auslieferung nicht in Betracht kommt (vgl. auch Kammergericht Berlin, Beschluss vom 23.07.2024 - 27 U 20/24, Seite 13 f., n.v.).
Damit erweist sich die Formulierung der Widerrufsbelehrung nach dem insoweit maßgeblichen objektivierten und an den Verständnismöglichkeiten des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers orientierten Maßstab als klar und eindeutig (vgl. auch Kammergericht Berlin, Beschluss vom 22.05.2024 - 24 U 139/23, Seite 11, n. v. und vom 23.07.2024 - 27 U 20/24, Seite 13 f., n. v.).
(b) Dass die Angaben zur Wertersatzpflicht in der Widerrufsbelehrung selbst zutreffend, insbesondere ausreichend und geeignet sind, den Lauf der Widerrufsfrist nach § 356 Abs. 3 S. 1 BGB in Gang zu setzen, und es darüberhinausgehender Angaben zur konkreten Höhe des im Realisierungsfall von der Beklagten in Abzug gebrachten Wertersatzes an dieser Stelle nicht bedarf, hat das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung - in Übereinstimmung mit dem Kammergericht (vgl. Beschluss vom 22.05.2024 - 24 U 139/23; ebenso: Kammergericht, Zurückweisungsbeschluss vom 23.07.2024 - 27 U 20/24) - bereits ausgeführt, so dass auf die dortige Begründung verwiesen werden kann.
- BGH, 01.12.2022 - I ZR 28/22
Keine Verpflichtung zur Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung; …
Auszug aus OLG Celle, 05.02.2025 - 7 U 77/24
Ferner hat der BGH in einer zeitlich nachfolgenden Entscheidung zum Widerruf eines Maklervertrages nicht ausgeführt, dass die dort verwendete freihändige Belehrung der Muster-Widerrufsbelehrung entsprechen müsse, sondern dass der Unternehmer seine Informationspflichten auch durch eine Belehrung erfüllen könne, die von der Musterbelehrung abweicht, aber inhaltlich den in § 356 Abs. 3 Satz 1 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB geregelten Anforderungen genügt (BGH, Urteil vom 01.12.2022 - I ZR 28/22 -, juris; in diesem Sinn auch: OLG Hamm…, Urteil vom 09.02.2023 - I-18 U 125/22 -, Rn. 70, juris).Danach hängt die Beurteilung, ob die Information ausreichend war, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stets davon ab, ob der vom Gesetz mit der Einräumung eines Widerrufsrechts zugunsten des Verbrauchers verfolgte Zweck mit der verwendeten Widerrufsbelehrung erreicht wird (BGH…, Urteil vom 04.07.2002, I ZR 55/00, Rdnr. 15, juris); eine Widerrufsbelehrung entspricht dann nicht den Anforderungen nach § 356 Abs. 3 Satz 1 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB, wenn deren Inhalt oder Gestaltung die Gefahr begründet, dass der Verbraucher irregeführt und dass er von einem rechtzeitigen Widerruf abgehalten wird (BGH, Urteil vom 01.12.2022, I ZR 28/22, Rdnr. 40, juris; vgl. auch BGH…, Urteil vom 16.12.2015, IV ZR 71/14, Rn. 11, juris).
Dabei ist ein objektivierter, an den Verständnismöglichkeiten des typischerweise angesprochenen Kunden orientierter Maßstab anzulegen (BGH, Urteil vom 01.12.2022, I ZR 28/22, Rdnr. 44, juris).
(ccc) Darüber hinaus kommt es auf derartige Einzelfälle auch nicht an, weil bei der Beurteilung, ob ein Unternehmer durch eine Belehrung inhaltlich seine Informationspflichten gemäß Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 EGBGB erfüllt hat, grundsätzlich nicht auf die individuellen Umstände des Einzelfalls abzustellen, sondern ein objektivierter Maßstab anzulegen ist (BGH, Urteil vom 01.12.2022, I ZR 28/22, Rn. 44, juris), und damit Einzelfallkonstellationen für die Auslegung von Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB nicht ausschlaggebend sein können (…OLG Oldenburg, aaO, juris Rn. 35).
- KG, 25.07.2024 - 24 U 139/23
Informationspflichten eines Unternehmers gegenüber einem Verbraucher i.R.e. …
Auszug aus OLG Celle, 05.02.2025 - 7 U 77/24
Dies zugrunde gelegt, kann im Streitfall offenbleiben, ob die Nichtangabe einer Telefonnummer überhaupt geeignet ist, einen Irrtum über die Möglichkeit eines fernmündlichen Widerrufs zu begründen (verneinend: Kammergericht, Zurückweisungsbeschluss vom 23.07.2024, 27 U 20/24; Kammergericht, Zurückweisungsbeschluss vom 25. Juli 2024, 24 U 139/23; OLG Bamberg, Beschluss vom 08.08.2024, 12 U 61/24).Zum anderen steht sie in Widerspruch zur Rechtsauffassung mehrerer anderer Obergerichte aus mittlerweile ergangenen und zum Teil auch veröffentlichten Entscheidungen (vgl.: Senat, Hinweisbeschluss vom 16.10.2024 - 7 U 43/24 (n.v.), Kammergerichts Berlin, Beschlüsse vom 22.05.2024 - 24 U 139/23 und 23.07.2024 - 27 U 20/24, n. v.; OLG Schleswig, Urteile vom 18.11.2024 - 10 U 48/24 sowie 10 U 48/24; OLG Oldenburg, Urteil vom 28.11.2024 - 14 U 73/24, juris).
Damit erweist sich die Formulierung der Widerrufsbelehrung nach dem insoweit maßgeblichen objektivierten und an den Verständnismöglichkeiten des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers orientierten Maßstab als klar und eindeutig (vgl. auch Kammergericht Berlin, Beschluss vom 22.05.2024 - 24 U 139/23, Seite 11, n. v. und vom 23.07.2024 - 27 U 20/24, Seite 13 f., n. v.).
(b) Dass die Angaben zur Wertersatzpflicht in der Widerrufsbelehrung selbst zutreffend, insbesondere ausreichend und geeignet sind, den Lauf der Widerrufsfrist nach § 356 Abs. 3 S. 1 BGB in Gang zu setzen, und es darüberhinausgehender Angaben zur konkreten Höhe des im Realisierungsfall von der Beklagten in Abzug gebrachten Wertersatzes an dieser Stelle nicht bedarf, hat das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung - in Übereinstimmung mit dem Kammergericht (vgl. Beschluss vom 22.05.2024 - 24 U 139/23; ebenso: Kammergericht, Zurückweisungsbeschluss vom 23.07.2024 - 27 U 20/24) - bereits ausgeführt, so dass auf die dortige Begründung verwiesen werden kann.
- OLG Oldenburg, 28.11.2024 - 14 U 73/24
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Elektroauto durch Erklärung des …
Auszug aus OLG Celle, 05.02.2025 - 7 U 77/24
Denn dass der Gesetzgeber die Angabe einer verfügbaren Telefonnummer zwar als wesentliche widerrufsspezifische Informationspflicht betrachtet hätte, die bei Verwendung jedweder Widerrufsbelehrung greift und an deren Verletzung weitreichende, den Unternehmer empfindlich treffende Konsequenzen geknüpft werden, sich dann aber entschieden hätte, diese wesentliche Pflicht vom Verordnungsgeber in den - nach dem Wortlaut nur die Optik betreffenden - Gestaltungshinweisen für eine freiwillig verwendbare Muster-Widerrufsbelehrung "verstecken" zu lassen, ist fernliegend (OLG Oldenburg, Urteil vom 28.11.2024 - 14 U 73/24, juris Rn. 36).Zum anderen steht sie in Widerspruch zur Rechtsauffassung mehrerer anderer Obergerichte aus mittlerweile ergangenen und zum Teil auch veröffentlichten Entscheidungen (vgl.: Senat, Hinweisbeschluss vom 16.10.2024 - 7 U 43/24 (n.v.), Kammergerichts Berlin, Beschlüsse vom 22.05.2024 - 24 U 139/23 und 23.07.2024 - 27 U 20/24, n. v.; OLG Schleswig, Urteile vom 18.11.2024 - 10 U 48/24 sowie 10 U 48/24; OLG Oldenburg, Urteil vom 28.11.2024 - 14 U 73/24, juris).
cc) Im Übrigen ist dem Kläger jedenfalls unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben die Ausübung seines Widerrufsrechts verwehrt (vgl. hierzu OLG Celle, 16. Zivilsenat, Beschluss vom 12.06.2024 - 16 U 12/24; OLG Oldenburg, Urteil vom 28.11.2024 - 14 U 73/24, juris Rn. 40 ff.; OLG Schleswig…, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24, juris Rn. 42).
Hiermit wird dem Verbraucherschutz jedoch mehr gedient, als würde die Beklagte ihre Kunden durch deutliche Angabe der Möglichkeit eines fernmündlichen Widerrufs auf einen unter Beweisgesichtspunkten unsicheren Pfad lenken (OLG Oldenburg, Urteil vom 28.11.2024 - 14 U 73/24, juris Rn. 44) .
- OLG Schleswig, 18.11.2024 - 10 U 31/24
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kfz durch Erklärung des Widerrufs …
Auszug aus OLG Celle, 05.02.2025 - 7 U 77/24
Die Gefahr, dass ein Kunde wegen Zweifeln an seiner Eigenschaft als Verbraucher nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, besteht auch abstrakt nicht, da der Kunde sich bei gleichwohl auftretenden Zweifeln über die Definition des Begriffs "Verbraucher" informieren kann und ihm insbesondere keine Nachteile entstehen, wenn er im Zweifel das Widerrufsrecht ausübt und möglicherweise später die Erkenntnis gewinnen muss, dass dies ins Leere ging (OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24, juris Rn. 40).Da im Belehrungstext durch Beispiele ("z.B. über das Internet, per Telefon, E-Mail o.ä.") veranschaulicht wird, was darunter zu verstehen ist, kann jeder normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Verbraucher selbst beurteilen kann, ob er den Vertrag mit diesen Mitteln abgeschlossen hat (OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24, juris Rn. 39).
cc) Im Übrigen ist dem Kläger jedenfalls unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben die Ausübung seines Widerrufsrechts verwehrt (vgl. hierzu OLG Celle, 16. Zivilsenat, Beschluss vom 12.06.2024 - 16 U 12/24; OLG Oldenburg…, Urteil vom 28.11.2024 - 14 U 73/24, juris Rn. 40 ff.; OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24, juris Rn. 42).
- BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00
Belehrungszusatz
Auszug aus OLG Celle, 05.02.2025 - 7 U 77/24
Dabei erfordert der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers eine umfassende, unmissverständliche und eindeutige Belehrung (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2002 - I ZR 55/00 -, Rn. 16, juris; BGH…, Urteil vom 13.01.2009 - XI ZR 509/07 -, Rn. 12, juris; BGH…, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08 -, BGHZ 180, 123-134, Rn. 14).Danach hängt die Beurteilung, ob die Information ausreichend war, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stets davon ab, ob der vom Gesetz mit der Einräumung eines Widerrufsrechts zugunsten des Verbrauchers verfolgte Zweck mit der verwendeten Widerrufsbelehrung erreicht wird (BGH, Urteil vom 04.07.2002, I ZR 55/00, Rdnr. 15, juris); eine Widerrufsbelehrung entspricht dann nicht den Anforderungen nach § 356 Abs. 3 Satz 1 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB, wenn deren Inhalt oder Gestaltung die Gefahr begründet, dass der Verbraucher irregeführt und dass er von einem rechtzeitigen Widerruf abgehalten wird (BGH…, Urteil vom 01.12.2022, I ZR 28/22, Rdnr. 40, juris; vgl. auch BGH…, Urteil vom 16.12.2015, IV ZR 71/14, Rn. 11, juris).
Denn die Aufnahme weiterer Einzelheiten birgt stets die Gefahr, dass diese das Verständnis seitens des Verbrauchers gefährden, ihn vom Inhalt der Belehrung ablenken und damit dem Deutlichkeitsgebot (vgl. dazu BGH, Urteil vom 04.07.2002 - I ZR 55/00, GRUR 2002, 1085) widersprechen könnten.
- BGH, 20.05.2021 - III ZR 126/19
Verbrauchervertrag: Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung durch eine …
Auszug aus OLG Celle, 05.02.2025 - 7 U 77/24
(a) Zwar ist grundsätzlich zutreffend, dass auch bei einer an sich ordnungsgemäßen Belehrung des Verbrauchers über das Widerrufsrecht nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB sich der Unternehmer hierauf nicht berufen kann, wenn der Verbraucher durch eine weitere - formal oder inhaltlich nicht ordnungsgemäße - Belehrung irregeführt oder von einer rechtzeitigen Ausübung seines Rechts abgehalten wird (vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2021 - III ZR 126/19, juris Rn. 15 m.w.N.).Insoweit unterscheidet sich die hiesige Konstellation von dem der Entscheidung des BGH vom 20.05.2021 (Az. III ZR 126/19) zugrundeliegenden Sachverhalt.
- EuGH, 14.05.2020 - C-266/19
EIS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU - …
Auszug aus OLG Celle, 05.02.2025 - 7 U 77/24
(b) Der Kläger kann seine gegenteilige Auffassung, die Beklagte sei zur Angabe ihrer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung verpflichtet gewesen, auch nicht auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 24.09.2020 - I ZR 169/17 -, juris) und des EuGH (Urteil vom 14.05.2020 - C-266/19 -, juris) stützen, wonach die dortige Klägerin mit ihrer beanstandeten Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig iSv §§ 3, 4 Nr. 11 UWG aF gehandelt hat, weil sie in dieser die bei ihr verfügbare Telefonnummer entgegen § 312d Abs. 1 S. 1 BGB und Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und S. 2 i.V.m. Anl. 1 EGBGB nicht angegeben hat.Dementsprechend wird vom BGH sowohl in der Vorlagefrage an den EuGH als auch vom EuGH in seiner daraufhin ergangenen Entscheidung ausdrücklich hervorgehoben, dass diese sich nur auf die Muster-Widerrufsbelehrung bezieht (EuGH, Urteil vom 14.05.2020 - C-266/19 -, juris: Leitsatz: ". . . die Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts zur Verfügung stellt und hierbei auf die Muster-Widerrufsbelehrung in Anhang I Teil A zurückgreift"; Hervorhebung durch den Senat).
- BGH, 24.09.2020 - I ZR 169/17
Verfügbare Telefonnummer - Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel: …
Auszug aus OLG Celle, 05.02.2025 - 7 U 77/24
(b) Der Kläger kann seine gegenteilige Auffassung, die Beklagte sei zur Angabe ihrer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung verpflichtet gewesen, auch nicht auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 24.09.2020 - I ZR 169/17 -, juris) und des EuGH (Urteil vom 14.05.2020 - C-266/19 -, juris) stützen, wonach die dortige Klägerin mit ihrer beanstandeten Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig iSv §§ 3, 4 Nr. 11 UWG aF gehandelt hat, weil sie in dieser die bei ihr verfügbare Telefonnummer entgegen § 312d Abs. 1 S. 1 BGB und Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und S. 2 i.V.m. Anl. 1 EGBGB nicht angegeben hat.Vielmehr belegen die Ausführungen des BGH in Rn. 35 f. der Entscheidungsgründe des Urteils vom 24.09.2020 (Az. I ZR 169/17, juris), wo Raum für abweichenden Vortrag und abweichende Kausalitätserwägungen eröffnet wird, dass die Nichtangabe einer vorhandenen Telefonnummer mitnichten in jedem Fall dazu geeignet ist, den Verbraucher glauben zu machen, er könne sein Widerrufsrecht nicht fernmündlich ausüben und ihn daher von der Ausübung dieses Rechts abzuhalten, sondern dass dies eine Frage des jeweiligen Einzelfalls ist.
- BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15
Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts
Auszug aus OLG Celle, 05.02.2025 - 7 U 77/24
Auch wenn die Ausübung des Widerrufsrechts nicht allein deshalb einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben begründet, weil sie nicht durch den Zweck des Widerrufsrechts motiviert ist (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15, juris Rn. 20), rechtfertigt sich in einer Fallkonstellation wie der hiesigen eine Wertung des klägerischen Verhaltens als rechtsmissbräuchlich. - BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19
Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker
- BGH, 15.02.2023 - IV ZR 353/21
Geringfügige Belehrungsfehler können Verstoß gegen Treu und Glauben bei Ausübung …
- BGH, 09.11.2011 - I ZR 123/10
Überschrift zur Widerrufsbelehrung
- BGH, 16.12.2015 - IV ZR 71/14
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer privaten Rentenversicherung nach …
- BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02
Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des …
- BGH, 05.12.2017 - XI ZR 294/17
Widerruf von auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten …
- OLG Hamm, 09.02.2023 - 18 U 125/22
Erlöschen des Widerrufsrechts bei einem im Fernabsatzwege zustande gekommenen …
- OLG Bamberg, 08.08.2024 - 12 U 61/24
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung, Ausübung des Widerrufsrechts, …
- OLG Celle, 22.07.2024 - 16 U 12/24
Unwirksamkeit des Widerrufs eines Kaufvertrags wegen Nichtberechtigung zur …
- BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19
Entwendung eines Autos während Probefahrt durch vermeintlichen Kaufinteressenten
- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
- BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15
Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen
- BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer durch die Feststellung des wirksamen …
- BGH, 13.01.2009 - XI ZR 509/07
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines …
- LG München I, 05.03.2024 - 31 O 10361/23
Widerruf eines Online-Autokaufs wegen fehlender Telefonnummer iRd …
- BGH, 22.07.2025 - VIII ZR 5/25
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit …
Ein solcher Verbraucher, der einen vergeblichen Übermittlungsversuch mittels eines - im Übrigen ohnehin weitgehend überholten (siehe oben II 2 a) - Kommunikationsmittels, hier in Form eines Telefaxschreibens, unternommen hätte, würde sodann ein effizientes Kommunikationsmittel wählen, welches der Kläger hier in Gestalt einer E-Mail auch von vornherein tatsächlich gewählt hat (in diesem Sinne auch OLG Celle, Beschlüsse vom 5. Februar 2025 - 7 U 77/24, juris Rn. 72; vom 20. März 2025 - 7 U 77/24, juris Rn. 2 [Nichtzulassungsbeschwerde anhängig unter VIII ZR 92/25]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2025 - I-3 U 19/24, n.v. [Nichtzulassungsbeschwerde anhängig unter VIII ZR 45/25]).Es obliegt dem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher, anhand der Umstände des Einzelfalls selbst zu beurteilen, ob er ausschließlich derartige Mittel verwendet hat (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 5. Februar 2025 - 7 U 77/24, juris Rn. 81 [Nichtzulassungsbeschwerde anhängig unter VIII ZR 92/25]; OLG Schleswig…, Urteil vom 18. November 2024 - 10 U 31/24, juris Rn. 39).
- OLG Koblenz, 29.04.2025 - 9 U 1116/24
Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen PKW-Kaufvertrags: Besonderer …
Sollte der nachträgliche Einbau der neuen Einparkhilfe zu negativen Abweichungen der Beschaffenheit des Fahrzeugs führen, so ist der Käufer über das Gewährleistungsrecht nicht schutzlos gestellt (LG Erfurt…, Urteil vom 09.04.2024 - 2 O 1211/23 -, Rn. 37, juris; OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2025 - 7 U 77/24 -, Rn. 34 - 35, juris).Rn. 87 Das Oberlandesgericht Stuttgart übersieht, dass der Bundesgerichtshof durch die Feststellung, dass durch die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung der Verbraucher nicht über die persönliche und sachliche Reichweite seines Widerrufsrechts irregeführt werde, diese "Vorfrage" denknotwendig - und in Abweichung zu seiner Rechtsauffassung - bereits mit beantwortet hat (so auch OLG Celle, Beschluss vom 20.03.2025 - 7 U 77/24 -, Rn. 10, juris).
Denn Art. 246a EGBGB (n.F.) dient lediglich der Umsetzung von Art. 6-8 der Verbraucherrechterichtlinie; diese Bestimmungen sehen jedoch eine Informations- und Definitionspflicht des Unternehmers in Bezug auf den Verbraucherbegriff nicht vor (OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2025 - 7 U 77/24 -, Rn. 78, juris).
Die Gefahr, dass ein Kunde wegen Zweifeln an seiner Eigenschaft als Verbraucher nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, besteht auch abstrakt nicht, da der Kunde sich bei gleichwohl auftretenden Zweifeln über die Definition des Begriffs "Verbraucher" informieren kann und ihm insbesondere keine Nachteile entstehen, wenn er im Zweifel das Widerrufsrecht ausübt und möglicherweise später die Erkenntnis gewinnen muss, dass dies ins Leere ging (OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2025 - 7 U 77/24 -, Rn. 76 - 77, juris; OLG Schleswig…, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24, juris Rn. 40).
Rn. 93 Da im Belehrungstext durch Beispiele ("z.B. über das Internet, per Telefon, E-Mail o.ä.") veranschaulicht wird, was unter einem "ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln" geschlossenen Vertrag zu verstehen ist, kann auch jeder normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Verbraucher selbst beurteilen, ob er den Vertrag mit diesen Mitteln abgeschlossen hat (OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2025 - 7 U 77/24 -, Rn. 81, juris; OLG Schleswig…, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24, juris Rn. 39).
Dabei drohen ihm auch keine Nachteile für den Fall einer Widerrufserklärung kurz vor Fristablauf, weil es lediglich auf die Absendung der Erklärung innerhalb der Vierzehntagefrist ankommt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2025 - 7 U 77/24 -, Rn. 72, juris).
- OLG Braunschweig, 18.12.2025 - 9 U 69/25
Kein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises der Fahrzeugkäuferin weder aufgrund …
Sie können mithin nicht Gegenstand der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarungen gewesen sein, die den Maßstab dafür vorgeben, worüber die Beklagte die Klägerin in der Widerrufsbelehrung hat informieren müssen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 5. Februar 2025 - 7 U 77/24, Rn. 32, juris).
- OLG Braunschweig, 18.12.2025 - 9 U 5/25
Kein Anspruch des Klägers auf Rückabwicklung des unter Verwendung des Onlineshops …
Sie können mithin nicht Gegenstand der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarungen gewesen sein, die den Maßstab dafür vorgeben, worüber die Beklagte den Kläger in der Widerrufsbelehrung hat informieren müssen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 5. Februar 2025 - 7 U 77/24, Rn. 32, juris). - OLG Koblenz, 14.04.2025 - 5 U 1105/24
Berufungszurückweisung durch einstimmigen Beschluss: Wirksamkeit einer …
Ein fehlendes Update zu einer einzelnen Teilfunktion der zum Fahrzeug gehörenden Software mag deshalb dazu führen, dass ein Mangel der Kaufsache vorliegt (so für das hier fehlender Softwareupdate auch KG Berlin…, Beschluss vom 12. Dezember 2024 - 24 U 95/24 -, juris, Rn. 102; OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2025 - 7 U 77/24, Rn. 35, juris). - OLG Koblenz, 12.03.2025 - 5 U 1105/24
Fernabsatzgeschäft: Beginn der Widerrufsfrist bei Nichtangabe einer Telefonnummer …
Der Kläger war diesbezüglich hinreichend über das Gewährleistungsrecht geschützt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 5. Februar 2025 - 7 U 77/24, Rn. 35, juris). - OLG Frankfurt, 20.01.2026 - 25 U 61/25
Rückzahlungsansprüche nach erklärtem Widerruf eines Kaufvertrags über einen Pkw
Denn gemessen an einem an den Verständnismöglichkeiten eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers orientierten Maßstab ergibt sich aus dem Wortlaut der Belehrung, dass die aufgezählten Kommunikationsmittel beispielhaft sind und es einer bestimmten Form des Widerrufs nicht bedarf, so dass auch mündlich unter An- oder Abwesenden erklärte Widerrufserklärungen möglich sind (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 5. Februar 2025 - 7 U 77/24 -, juris, Tz 85).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 20.08.2025 - 7 U 77/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (2)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Eigentlich richtige Widerrufsbelehrung kann in der Gesamtschau trotzdem fehlerhaft werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 05.06.2024 - 6 O 214/23
- OLG Brandenburg, 20.08.2025 - 7 U 77/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 20.05.2021 - III ZR 126/19
Verbrauchervertrag: Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung durch eine …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2025 - 7 U 77/24
Unzulässig ist eine Belehrung, deren Inhalt oder Gestaltung die Gefahr begründet, dass der Verbraucher irregeführt und von einem rechtzeitigen Widerruf abgehalten wird (vgl. BGH NJW 2021, 3122 Rn. 15 und Rn. 22 f.).Es ist anerkannt, dass auch bei einer zunächst ordnungsgemäßen Belehrung des Verbrauchers über das Widerrufsrecht nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB der Unternehmer sich hierauf nicht berufen kann, wenn der Verbraucher durch eine weitere - formal oder inhaltlich nicht ordnungsgemäße - Belehrung irregeführt oder von einer rechtzeitigen Ausübung seines Rechts abgehalten wird (vgl. BGH NJW 2021, 3122 Rn. 23).
Der Zweck der Widerrufsbelehrung, dem Verbraucher eine informierte Entscheidung zu ermöglichen (…vgl. BGH WM 2017, 1474 Rn. 20 und WM 2019, 66 Rn. 10), wird durch die von der tatsächlichen Rechtslage zum Nachteil des Verbrauchers erheblich abweichend dargestellte Folge des vorzeitigen Tätigwerdens des Auftragnehmers in diesen Hinweisen ins Gegenteil verkehrt (vgl. zu falschen Hinweisen bzgl. Widerrufsfolgen BGH NJW 2021, 3122 Rn. 25).
- BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
Schneckenköder - Patentverletzungsstreit: Rechtliches Interesse an einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2025 - 7 U 77/24
Die Ankündigung, Ansprüche prüfen zu wollen, stellt naturgemäß kein Berühmen dar, sondern eine Vorstufe dazu dar (vgl. BGH GRUR 2019, 110 Rn. 19). - BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19
EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2025 - 7 U 77/24
So ist zu prüfen, wie ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher die Information über das Widerrufsrecht versteht (vgl. BGH WM 2020, 838 Rn. 9 mwN, BGH NJW 2023, 1964 Rn. 44).
- BGH, 01.12.2022 - I ZR 28/22
Keine Verpflichtung zur Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2025 - 7 U 77/24
So ist zu prüfen, wie ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher die Information über das Widerrufsrecht versteht (vgl. BGH WM 2020, 838 Rn. 9 mwN, BGH NJW 2023, 1964 Rn. 44). - BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00
Belehrungszusatz
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2025 - 7 U 77/24
Entscheidend ist, ob der vom Gesetz mit der Einräumung eines Widerrufsrechts zugunsten des Verbrauchers verfolgte Zweck mit der verwendeten Widerrufsbelehrung erreicht wird (BGH NJW 2002, 3396 Rn. 15 - Belehrungszusatz). - BGH, 14.06.2017 - I ZR 54/16
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Auslegung der Verbraucherrechtsrichtlinie …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2025 - 7 U 77/24
Der Zweck der Widerrufsbelehrung, dem Verbraucher eine informierte Entscheidung zu ermöglichen (vgl. BGH WM 2017, 1474 Rn. 20 und WM 2019, 66 Rn. 10), wird durch die von der tatsächlichen Rechtslage zum Nachteil des Verbrauchers erheblich abweichend dargestellte Folge des vorzeitigen Tätigwerdens des Auftragnehmers in diesen Hinweisen ins Gegenteil verkehrt (…vgl. zu falschen Hinweisen bzgl. Widerrufsfolgen BGH NJW 2021, 3122 Rn. 25). - OLG Brandenburg, 09.06.2021 - 7 U 117/20
Zustandekommen eines Maklervertrages durch die Bitte eines Kunden um …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2025 - 7 U 77/24
Dies ändert hier nichts daran, dass diese unterstellt zunächst ordnungsgemäße Belehrung in der Gesamtschau mit der als Anlage K25 eingereichten Bestätigung fehlerhaft war, da die in der unmittelbaren Bestätigung enthaltene Belehrung über die Folgen der Aufforderung, sofort mit der Vertragserfüllung zu beginnen, falsch war (vgl. Senat, NJW-RR 2021, 1641, Rdnr. 21). - BGH, 04.12.2018 - XI ZR 46/18
Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung für den Fall …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2025 - 7 U 77/24
Der Zweck der Widerrufsbelehrung, dem Verbraucher eine informierte Entscheidung zu ermöglichen (vgl. BGH WM 2017, 1474 Rn. 20 und WM 2019, 66 Rn. 10), wird durch die von der tatsächlichen Rechtslage zum Nachteil des Verbrauchers erheblich abweichend dargestellte Folge des vorzeitigen Tätigwerdens des Auftragnehmers in diesen Hinweisen ins Gegenteil verkehrt (…vgl. zu falschen Hinweisen bzgl. Widerrufsfolgen BGH NJW 2021, 3122 Rn. 25).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 20.03.2025 - 7 U 77/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Fahrzeug; Teilsendung; Widerrufsbelehrung; Transparenzgebot; Irreführung; Voraussetzung für das Vorliegen einer "Teilsendung" iSv § 356 Abs. 2 Nr. 1c) BGB; Ordnungsgemäßheit der Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzvertrag betreffend den Kauf eines Fahrzeugs
- rechtsportal.de
Beurteilung der Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung i.R.e. Fernabsatzvertrags über den Kauf eines Fahrzeugs
Verfahrensgang
- LG Hannover, 25.09.2024 - 11 O 110/24
- LG Hannover, 22.01.2025 - 11 O 110/24
- OLG Celle, 05.02.2025 - 7 U 77/24
- OLG Celle, 20.03.2025 - 7 U 77/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.02.2025 - VIII ZR 143/24
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit …
Auszug aus OLG Celle, 20.03.2025 - 7 U 77/24
Dieser hat mit Beschluss vom 25.02.2025 in der Sache VIII ZR 143/24 entschieden, dass, wenn der Unternehmer nicht die Musterwiderrufsbelehrung, sondern - wie hier - eine selbst formulierte Widerrufsbelehrung verwendet, nach Maßgabe des Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB, der Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2011/83/EU umsetzt und demgemäß richtlinienkonform auszulegen ist, die zusätzliche Angabe der Telefonnummer des Unternehmers nicht erforderlich ist, wenn der Unternehmer in der Widerrufsbelehrung (als beispielhafte Kommunikationsmittel für den Widerruf) seine Postanschrift sowie seine E-Mail-Adresse mitteilt.Diese Beurteilung der Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung ist derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 25.02.2025 - VIII ZR 143/24, Rn. 5).
Ebenfalls steht einer ordnungsgemäßen Belehrung nicht entgegen, wenn entgegen Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 EGBGB keine Angaben zu den Kosten der Rücksendung gemacht sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25.02.2025 - VIII ZR 143/24, Rn. 28).
Eine Irreführung der Verbraucher über die persönliche und sachliche Reichweite des Widerrufsrechts ist durch eine fehlende Definition der Ausdrücke "Verbraucher" und "ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln" ebenfalls zu verneinen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.02.2025 - VIII ZR 143/24, Rn. 29).
Dabei übersieht das OLG Stuttgart allerdings, dass der BGH mit seiner Feststellung, dass durch die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung der Verbraucher nicht über die persönliche und sachliche Reichweite seines Widerrufsrechts irregeführt werde (vgl. Beschluss vom 25.02.2025- VIII ZR 143/24, juris Rn. 29), diese "Vorfrage" denknotwendig - und in Abweichung zur Rechtsauffassung des OLG Stuttgart - bereits mit beantwortet hat.
- OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 12/24
Verbrauchsgüterkauf: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei …
Auszug aus OLG Celle, 20.03.2025 - 7 U 77/24
Einer Entscheidung im Beschlusswege steht schließlich auch der Umstand nicht entgegen, dass das Oberlandesgericht Stuttgart im Rahmen seiner Entscheidungen vom 11.03.2025 (Az. 6 U 12/24, 6 U 36/24 und 6 U 57/24, juris) - insoweit in Abweichung von der Rechtsprechung des BGH und des hiesigen Senats - die Auffassung vertritt, die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung sei nicht geeignet, den Lauf der Widerrufsfrist in Gang zu setzen, weil sie lediglich über die Voraussetzungen des Widerrufsrechts belehre, dem Verbraucher aber nicht konkret mitteile, ob er zum Widerruf berechtigt sei. - OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 57/24
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem im Fernabsatz geschlossenen …
Auszug aus OLG Celle, 20.03.2025 - 7 U 77/24
Einer Entscheidung im Beschlusswege steht schließlich auch der Umstand nicht entgegen, dass das Oberlandesgericht Stuttgart im Rahmen seiner Entscheidungen vom 11.03.2025 (Az. 6 U 12/24, 6 U 36/24 und 6 U 57/24, juris) - insoweit in Abweichung von der Rechtsprechung des BGH und des hiesigen Senats - die Auffassung vertritt, die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung sei nicht geeignet, den Lauf der Widerrufsfrist in Gang zu setzen, weil sie lediglich über die Voraussetzungen des Widerrufsrechts belehre, dem Verbraucher aber nicht konkret mitteile, ob er zum Widerruf berechtigt sei. - OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 36/24
Urkundenprozess hinsichtlich der Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückzahlung …
Auszug aus OLG Celle, 20.03.2025 - 7 U 77/24
Einer Entscheidung im Beschlusswege steht schließlich auch der Umstand nicht entgegen, dass das Oberlandesgericht Stuttgart im Rahmen seiner Entscheidungen vom 11.03.2025 (Az. 6 U 12/24, 6 U 36/24 und 6 U 57/24, juris) - insoweit in Abweichung von der Rechtsprechung des BGH und des hiesigen Senats - die Auffassung vertritt, die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung sei nicht geeignet, den Lauf der Widerrufsfrist in Gang zu setzen, weil sie lediglich über die Voraussetzungen des Widerrufsrechts belehre, dem Verbraucher aber nicht konkret mitteile, ob er zum Widerruf berechtigt sei.
- OLG Hamm, 19.02.2026 - 34 U 6/25
Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises nach Widerruf der auf den Abschluss eines …
Bei den vom OLG Stuttgart genannten unionsrechtlichen Fragestellungen handelt es sich um Vorfragen, die der BGH notwendiger Weise mitbeantwortet hat, da er sonst nicht zu dem genannten Ergebnis hätte kommen können (so auch OLG Celle, Beschl. vom 20.03.2025, Az.: 7 U 77/24, juris Rn. 10).Rn. 171 Für die Beurteilung, ob es sich bei dem Software-Update um die Lieferung eines "Teilstücks" einer einheitlichen Ware handelt - wie z.B. ein einzelner Lexikonband (…vgl. Grüneberg, in: Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 356, Rn. 5) - oder aber stattdessen um eine Maßnahme der Nacherfüllung zur Beseitigung eines der gelieferten Ware anhaftenden Sachmangels, kommt es maßgeblich auf das zwischen den Vertragsparteien Vereinbarte an (vgl. OLG Celle, Beschl. vom 05.02.2025, Az.: 7 U 77/24, juris Rn. 30 ff.).
Daher führt nicht jede einseitig vom Hersteller beschlossene, nachträglich vorgenommene und angekündigte Konfiguration der Ware zur Annahme des Vorliegens einer Teillieferung, erst recht nicht, wenn diese keine oder allenfalls am Rande für die Kaufentscheidung relevanten Gesichtspunkte betrifft (vgl. OLG Celle, Beschl. vom 05.02.2025, Az.: 7 U 77/24, juris Rn. 34 f. m.w.N.).
Rn. 270 In Bezug auf die Frage der Ordnungsgemäßheit der Widerrufsbelehrung stehen die vom Kläger zitierten Entscheidungen des OLG Stuttgart zwar in Divergenz zur Rechtsprechung des BGH, anderer Oberlandesgerichte wie z.B. des OLG Celle (Beschl. vom 20.03.2025, Az.: 7 U 77/24, juris), des OLG Oldenburg (…Urt. vom 28.11.2024, Az.: 14 U 73/24, juris) oder des KG N. (Beschl. vom 25.07.2024, Az.: 24 U 139/23, juris) und der Auffassung des hiesigen Senats.
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