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Rechtsprechung
   VG Hamburg, 16.02.2021 - 8 A 3184/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,16529
VG Hamburg, 16.02.2021 - 8 A 3184/20 (https://dejure.org/2021,16529)
VG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.2021 - 8 A 3184/20 (https://dejure.org/2021,16529)
VG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 8 A 3184/20 (https://dejure.org/2021,16529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 73 Abs 2 AsylVfG 1992, § 73 Abs 2a AsylVfG 1992, § 3 AsylVfG 1992, § 4 AsylVfG 1992, § 60 Abs 5 AufenthG
    Rücknahme der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund unrichtiger Angaben rechtmäßig, keine Verwirkung der Rücknahmemöglichkeit aufgrund Handelns der Ausländerbehörde, keine drohende Verfolgung aufgrund jesidischer Religionszugehörigkeit oder als alleinstehende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (51)

  • BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19

    Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage; …

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2021 - 8 A 3184/20
    Das ist in der Regel die Herkunftsregion des Ausländers, in die er typischerweise zurückkehren wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.5.2020, 1 C 11/19, juris, Rn. 17).

    Zwar kann auch eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung wegen der schlechten humanitären Situation im Herkunftsland einen Anspruch auf subsidiären Schutz nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG begründen, sofern sie zielgerichtet von einem Akteur im Sinne des § 4 Abs. 3 i.V.m. § 3c AsylG ausgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.5.2020, 1 C 11/19, juris, 1. Leitsatz sowie Rn. 10 ff., und BVerwG, Beschl. v. 13.2.2019, 1 B 2/19, juris, Rn. 13).

    Dies präzisiert der EuGH dahin, dass der Grad willkürlicher Gewalt, der vorliegen muss, damit der Antragsteller Anspruch auf subsidiären Schutz hat, umso geringer sein wird, je mehr er möglicherweise zu belegen vermag, dass er aufgrund von seiner persönlichen Situation innewohnenden Umständen spezifisch betroffen ist (…EuGH, Urt. v. 17.2.2009, C-465/07, juris, Rn. 39; s. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 20.5.2020, 1 C 11/19, juris, Rn. 19).

    Zu berücksichtigen sind aber auch solche persönlichen Umstände, aufgrund derer der Antragsteller als Zivilperson zusätzlich der Gefahr gezielter Gewaltakte - etwa wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit - ausgesetzt ist, sofern deswegen nicht bereits die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Betracht kommt (BVerwG, Urt. v. 20.5.2020, 1 C 11/19, juris, Rn. 20).

    Dieser "quantitative" Ansatz lässt durch das Erfordernis einer abschließenden Gesamtbetrachtung indes auch Raum für qualitative Wertungen (BVerwG, Urt. v. 20.5.2020, 1 C 11/19, juris, Rn. 21 m. w. N.;… zu möglichen qualitativen Kriterien vgl. EGMR, Urt. v. 28.6.2011, Nr. 8319/07, Sufi und Elmi, https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-105434%22]}, Rn. 241).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2021 - 8 A 3184/20
    Besteht ein bewaffneter Konflikt mit der beschriebenen Gefahrendichte nicht landesweit, kommt eine individuelle Bedrohung allerdings in der Regel nur in Betracht, wenn der Konflikt sich auf die Herkunftsregion des Klägers erstreckt, in die er typischerweise zurückkehren wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2013, 10 C 15/12, juris, Rn. 13;… Urt. v. 14.7.2009, 10 C 9/08, juris, Rn. 17).

    Soweit § 60 Abs. 5 AufenthG die völkerrechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland wiederholt, bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen die Gefahr der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung zu berücksichtigen (Art. 3 EMRK), ist der sachliche Regelungsbereich weitgehend identisch mit dem des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2013, 10 C 15.12, juris, Rn. 36), wobei allerdings eine den subsidiären Schutz begründende Gefahr eines ernsthaften Schadens in Form von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung stets von einem Akteur im Sinne des § 4 Abs. 3 und § 3c AsylG ausgehen muss (BVerwG, Urt. v. 31.1.2013, 10 C 15.12, juris, Rn. 29;… Beschl. v. 13.2.2019, 1 B 2/19, juris, Rn. 6).

    Rn. 78 Eine Verletzung des Art. 3 EMRK kommt in besonderen Ausnahmefällen auch bei "nicht-staatlichen" Gefahren aufgrund prekärer Lebensbedingungen in Betracht, wenn die humanitären Gründe gegen die Ausweisung "zwingend" sind mit Blick auf die allgemeine wirtschaftliche Lage und die Versorgungslage betreffend Nahrung, Wohnraum und Gesundheitsversorgung (BVerwG, Urt. v. 31.1.2013, 10 C 15.12, juris Rn. 25;… s.a. Urt. v. 13.6.2013, 10 C 13.12, juris, Rn. 25).

    Auch insoweit sind die Verhältnisse im ganzen Land in den Blick zu nehmen und - wie § 60 Abs. 5 AufenthG in Bezug auf Art. 3 EMRK - zunächst die Verhältnisse am Zielort der Abschiebung zu prüfen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 31.1.2013, 10 C 15/12, juris, Rn. 38).

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2021 - 8 A 3184/20
    Auch der EuGH geht davon aus, dass der "tatsächliche Zielort" des Ausländers bei einer Rückkehr in den Herkunftsstaat zu berücksichtigen sei (EuGH, Urt. v. 17.2.2009, C-465/07, juris, Rn. 40).

    Rn. 67 Nach der Rechtsprechung des EuGH bezieht sich das Erfordernis einer ernsthaften individuellen Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt auf schädigende Eingriffe, die sich gegen Zivilpersonen ungeachtet ihrer Identität richten, wenn der den bestehenden bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei Rückkehr in das betreffende Land bzw. die betroffene Region allein durch ihre Anwesenheit im Gebiet dieses Landes oder dieser Region tatsächlich Gefahr liefe, einer ernsthaften Bedrohung ausgesetzt zu sein (EuGH, Urt. v. 17.2.2009, C-465/07, juris, Rn. 35).

    Mit Blick auf den 26. Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/83/EG (inzwischen: 35. Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/95/EU), wonach Gefahren, denen die Bevölkerung oder eine Bevölkerungsgruppe eines Landes allgemein ausgesetzt sind, für sich genommen "normalerweise" keine individuelle Bedrohung darstellen, "die als ernsthafter Schaden zu beurteilen wäre", den subsidiären Charakter des in Frage stehenden Schadens und die Systematik des Art. 15 Richtlinie 2004/83/EG (inzwischen: Richtlinie 2011/95/EU), bei dem die unter Buchstabe a und b definierten Schäden einen klaren Individualisierungsgrad voraussetzen, bleibt dies allerdings einer außergewöhnlichen Situation vorbehalten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass die fragliche Person dieser Gefahr individuell ausgesetzt wäre (EuGH, Urt. v. 17.2.2009, C-465/07, juris, Rn. 36 ff.).

    Dies präzisiert der EuGH dahin, dass der Grad willkürlicher Gewalt, der vorliegen muss, damit der Antragsteller Anspruch auf subsidiären Schutz hat, umso geringer sein wird, je mehr er möglicherweise zu belegen vermag, dass er aufgrund von seiner persönlichen Situation innewohnenden Umständen spezifisch betroffen ist (EuGH, Urt. v. 17.2.2009, C-465/07, juris, Rn. 39;… s. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 20.5.2020, 1 C 11/19, juris, Rn. 19).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2021 - 8 A 3184/20
    Dies entspricht dem Gedanken, die Zumutbarkeit der Rückkehr danach zu differenzieren, ob der Ausländer bereits verfolgt worden ist oder nicht, der auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zum Asylgrundrecht zugrunde liegt (…vgl. grundlegend BVerfG, Beschl. v. 2.7.1980, 1 BvR 147, 181 u. 182/80, juris, Rn. 52; BVerwG, Urt. v. 27.4.2010, 10 C 5/09, juris, Rn. 21;… Urt. v. 31.3.1981, 9 C 237/80, juris, Rn. 13).

    Sie misst den in der Vergangenheit liegenden Umständen Beweiskraft für ihre Wiederholung bei und begründet für die von ihr begünstigten Ausländer eine widerlegbare Vermutung dafür, dass sie bei einer Rückkehr in das Herkunftsland erneut von Verfolgung bedroht werden und entlastet sie von der Notwendigkeit, stichhaltige Gründe dafür vorzutragen, dass sich die vorverfolgungsbegründenden Umstände erneut realisieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2010, 10 C 5/09, juris, Rn. 23;… EGMR, Urt. v. 28.2.2008, Nr. 37201/06, juris, Rn. 128).

    Dieser stellt bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ab ("real risk";… vgl. nur EGMR, Urt. v. 28.2.2008, Nr. 37201/06, NVwZ 2008, 1330, Rn. 125 ff.), was dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2010, 10 C 5/09, juris, Rn. 22).

    Zugrunde zu legen ist der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit; erforderlich aber auch ausreichend ist daher die tatsächliche Gefahr ("real risk") einer unmenschlichen Behandlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2010, 10 C 5/09, juris, Rn. 22).

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2021 - 8 A 3184/20
    Dieser "quantitative" Ansatz lässt durch das Erfordernis einer abschließenden Gesamtbetrachtung indes auch Raum für qualitative Wertungen (…BVerwG, Urt. v. 20.5.2020, 1 C 11/19, juris, Rn. 21 m. w. N.; zu möglichen qualitativen Kriterien vgl. EGMR, Urt. v. 28.6.2011, Nr. 8319/07, Sufi und Elmi, https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-105434%22]}, Rn. 241).

    Es sind schließlich keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass jenseits der Opferzahlen vorliegend weitere qualitative Kriterien (vgl. dazu erneut EGMR, Urt. v. 28.6.2011, Nr. 8319/07, Sufi und Elmi, https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-105434%22]}, Rn. 241) dazu führen könnten, dass trotz der erheblich unterhalb der durch das BVerwG zahlenmäßig konkretisierten Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit liegenden Opferzahlen dennoch ein ernsthafter Schaden i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG droht.

    Bei dieser Prüfung stellt der EGMR grundsätzlich auf den gesamten Abschiebungszielstaat ab und prüft zunächst, ob solche Umstände an dem Ort vorliegen, an dem die Abschiebung endet (EGMR, Urt. v. 28.6.2011, Nr. 8319/07, Sufi und Elmi, NVwZ 2012, 681, Rn. 265, 301, 309).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2021 - 8 A 3184/20
    Rn. 35 In der Definition der Flüchtlingseigenschaft und in der Richtlinie 2011/95/EU ist angelegt, dass den Flüchtlingsschutz nur derjenige beanspruchen kann, der Verfolgung aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, zu erwarten hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2013, 10 C 23/12, juris, Rn 19).

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2013, 10 C 23/12, juris, Rn. 32).

    Dabei ist eine "qualifizierende" Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung anzulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2013, 10 C 23/12, juris, Rn. 32 zur beachtlichen Wahrscheinlichkeit von Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG).

  • EuGH, 30.01.2014 - C-285/12

    Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber …

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2021 - 8 A 3184/20
    Rn. 66 Ein innerstaatlicher Konflikt im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AsylG ist eine Situation, in der die regulären Streitkräfte eines Staates auf eine oder mehrere bewaffnete Gruppen treffen oder in der zwei bewaffnete Gruppen aufeinander treffen (vgl. EuGH, Urt. v. 30.1.2014, C-285/12, juris, Rn. 28).

    Es ist dabei nicht erforderlich, dass die Konflikte eine gewisse Intensität, die bewaffneten Streitkräfte einen Organisationsgrad aufweisen oder der Konflikt über eine gewisse Zeit andauert (vgl. EuGH, Urt. v. 30.1.2014, C-285/12, juris, Rn. 34 f.).

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2021 - 8 A 3184/20
    Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur ermittelten Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.2006, 1 C 15/05, juris, Rn. 24).

    Rn. 43 Diese Grundsätze zur Gruppenverfolgung gelten nicht nur für die unmittelbare und mittelbare staatliche Gruppenverfolgung, sondern sie sind auch auf die Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar, wie sie durch das AsylG ausdrücklich als schutzbegründend geregelt ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2009, 10 C 11/08, juris, Rn. 14.; Urt. v. 18.7.2006, 1 C 15/05, juris, Rn. 21).

  • BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19

    Kein rechtsgrundsätzlicher Klärungsbedarf zu nationalem Abschiebungsverbot …

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2021 - 8 A 3184/20
    Zwar kann auch eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung wegen der schlechten humanitären Situation im Herkunftsland einen Anspruch auf subsidiären Schutz nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG begründen, sofern sie zielgerichtet von einem Akteur im Sinne des § 4 Abs. 3 i.V.m. § 3c AsylG ausgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.5.2020, 1 C 11/19, juris, 1. Leitsatz sowie Rn. 10 ff., und BVerwG, Beschl. v. 13.2.2019, 1 B 2/19, juris, Rn. 13).

    Soweit § 60 Abs. 5 AufenthG die völkerrechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland wiederholt, bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen die Gefahr der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung zu berücksichtigen (Art. 3 EMRK), ist der sachliche Regelungsbereich weitgehend identisch mit dem des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG (…vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2013, 10 C 15.12, juris, Rn. 36), wobei allerdings eine den subsidiären Schutz begründende Gefahr eines ernsthaften Schadens in Form von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung stets von einem Akteur im Sinne des § 4 Abs. 3 und § 3c AsylG ausgehen muss (…BVerwG, Urt. v. 31.1.2013, 10 C 15.12, juris, Rn. 29; Beschl. v. 13.2.2019, 1 B 2/19, juris, Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 133/19

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Volks- und yezidischer …

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2021 - 8 A 3184/20
    Insbesondere können den zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Erkenntnisquellen keine Verfolgungshandlungen durch den IS oder Sympathisanten des IS gegenüber Jesiden aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit entnommen werden, die nicht schon zu Zeiten der Herrschaft des IS begonnen haben (…vgl. u.a. Auswärtiges Amt, Auskunft an das VG Schleswig, 7.5.2019, S. 1; BFA, Jesiden in der Provinz Ninawa, 11.2.2019, S. 1 ff. sowie BFA, Lage der Jesiden, 13.5.2019, S. 1 ff., und im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urt. v. 30.7.2019, 9 LB 133/19, Rn. 105 ff. für den Distrikt Sindjar, Urt. v. 7.8.2019, 9 LB 154/19, Rn. 51 ff. für den Distrikt Tilkaif …und Urt. v. 13.8.2019, 9 LB 147/19, Rn. 48 f. für die Region Kurdistan-Irak, alle juris).

    Ein "feindliches Klima" einschließlich möglicher Diskriminierungen oder Benachteiligungen der Bevölkerungsminderheit durch die Bevölkerungsmehrheit oder aber die allmähliche Assimilation ethnischer oder religiöser Minderheiten als Folge eines langfristigen Anpassungsprozesses ist nicht automatisch Gruppenverfolgung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.5.1990, 9 C 17/89, Rn. 11 zu Jesiden in der Türkei; vgl. auch ausführlich zu Jesiden im Distrikt Sindjar OVG Lüneburg, Urt. v. 30.7.2019, 9 LB 133/19, Rn. 119 ff., zu Jesiden im Distrikt Tilkaif Urt. v. 7.8.2019, 9 LB 154/19, Rn. 75 ff. sowie betreffend die Region Kurdistan-Irak VG Hamburg, Urt. v. 20.2.2018, 8 A 4134/17 , Rn. 50 f. m.w.N. und OVG Lüneburg, Urt. v. 13.8.2019, 9 LB 147/19, Rn. 50 ff., 91 f., alle juris;… zu Jesiden in der Stadt Dohuk, die dort weitgehend ohne Unterdrückung und Verfolgung leben, siehe ferner Auswärtiges Amt, Lagebericht 2020, S. 19).

  • OVG Niedersachsen, 07.08.2019 - 9 LB 154/19

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Volks- und yezidischer …

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2019 - 9 LB 147/19

    Wahrscheinlichkeit einer Gruppenverfolgung von Yeziden in der autonomen Region …

  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …

  • BVerwG, 19.11.2013 - 10 C 27.12

    Rechtskraft; Durchbrechung; Urteilsmissbrauch; Sittenwidrigkeit; …

  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 6 A 10217/02

    Keine Zulassung der Berufung mangels Verfahrensfehler und grundsätzlicher …

  • VG Augsburg, 17.03.2010 - Au 5 K 09.30118

    Irak; Folgeverfahren; Sunnit und Sunnitin aus ...; arabische Volkszugehörigkeit

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat, …

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …

  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine …

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2015 - 9 LB 20/14

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gegenüber einer afghanischen …

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2020 - A 10 S 1272/17

    Weder für den Irak insgesamt noch für die Herkunftsregion des Klägers, die …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2005 - 8 A 1242/03

    Türkei, Krankheit, Posttraumatische Belastungsstörung, Paranoid-halluzinatorische …

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2020 - 9 LA 46/20

    Abweisung einer Klage auf Feststellung nationaler Abschiebungsverbote wegen …

  • VG Hamburg, 20.02.2018 - 8 A 4134/17

    Keine Gruppenverfolgung von Jesiden in der Provinz Dohuk

  • VG Berlin, 04.03.2019 - 5 K 509.17

    Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • VG Hannover, 19.12.2018 - 6 A 4443/18

    Alleinerziehende Frau; Ehebruch; Ehrenmord; geschlechtsspezifische Verfolgung; …

  • VG Berlin, 04.03.2019 - 5 K 466.17

    Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • VG München, 08.02.2017 - M 4 K 16.31202
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18

    Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen …

  • BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01

    Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht; …

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 273.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asylbewerber - Widersprüchliches Vorbringen

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2017 - A 9 S 991/15

    Zum Anspruch eines togoischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der …

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung - …

  • VG Stuttgart, 27.10.2006 - A 5 K 11379/05

    Rücknahme der Asylanerkennung und der Flüchtlingseigenschaft

  • VG Saarlouis, 04.06.2020 - 6 K 1953/18

    Syrien, Armenier, Arabisch, Arabischkenntnisse, Armenisch, Staatsangehörigkeit, …

  • VG Köln, 28.02.2023 - 17 K 2440/20
    Rn. 42 Vgl. IOM Iraq, Access to durable solutions among IDPs in Iraq: Experiences of Female-Headed Households, 23.09.2020, S. 6-9; vgl. auch die bei VG Hamburg, Urteil vom 16. Februar 2021 - 8 A 3184/20 -, juris Rn. 50, mitgeteilten Zahlen.

    Rn. 46 Vgl. in dem Zusammenhang auch OVG NRW, Beschluss vom 14.07.2021 - 9 A 1147/20.A - VG Hamburg, Urteil vom 16.02.2021 - 8 A 3184/20 -, juris, Rn. 50.

  • VG Ansbach, 31.08.2021 - AN 15 K 20.30436

    Rücknahmebescheid wegen Zweifeln an der Staatsangehörigkeit

    Die materielle Beweislast liegt diesbezüglich im Rücknahmeverfahren - anders als im Zuerkennungsverfahren - bei der Beklagten (…vgl. VG Saarlouis, U.v. 4.6.2020 - 6 K 1953/18 - juris Rn. 20 m.w.N.; VG Hamburg, U.v. 16.2.2021 - 8 A 3184/20 - BeckRS 2021, 9314 Rn. 25).
  • VG Frankfurt/Main, 07.02.2023 - 5 K 3090/20

    Zur Rücknahme des subsidiären Schutzes wegen Verschweigens eines weiteren …

    Es genügt vielmehr, dass dem Ausländer die unrichtigen Angaben oder das Verschweigen wesentlicher Tatsachen, die zu einer objektiv fehlerhaften tatsächlichen Grundlage für die Anerkennungsentscheidung geführt haben, zuzurechnen waren (BVerwG…, Urteil vom 19. November 2013 - 10 C 27/12 -, juris Rn. 17 = BVerwGE 148, 254 Rn. 17 = NVwZ 2014, 664 Rn. 17; VG Hamburg, Urteil vom 16. Februar 2021 - 8 A 3184/20 -, juris Rn. 25).
  • VG Greifswald, 30.06.2022 - 3 A 1063/21

    Asylrecht: Rücknahme eines Abschiebungsverbotes wegen Täuschung über die …

    Grundsätzlich kommt eine Verwirkung der Rücknahmebefugnis nach den Grundsätzen des allgemeinen Rechtsprinzips von Treu und Glauben in Betracht (VG A-Stadt, Urteil vom 16. Februar 2021 - 8 A 3184/20 -, Rn. 27 - 30, juris).
  • VG Bremen, 04.11.2022 - 2 K 1572/20

    Türkei: Rücknahme der Flüchtlingseigenschaft bei Verschweigen einer weiteren …

    Das ergibt sich bereits daraus, dass eine Rücknahme rechtlich unzulässig ist, wenn trotz Verschweigens wesentlicher Tatsachen ein Anspruch auf Schutzanerkennung aus anderen Gründen besteht (…VG Gelsenkirchen, Urt. v. 19.8.2021, 5a K 3484/18.A; VG Hamburg, Urt. v. 16.2.2021, 8 A 3184/20;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 19.11.2013, 10 C 27/12;… VG Bremen, Urt. v. 24.2.2022, 5 K 1571/21, alle juris).
  • VG Gelsenkirchen, 19.08.2021 - 5a K 3484/18

    Ukraine: Rücknahme und Widerruf der Flüchtlingseigenschaft wegen Täuschung über …

    Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 19. November 2013 - 10 C 27.12 -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 16. Februar 2021 - 8 A 3184/20 -, juris.
  • VG Magdeburg, 14.06.2023 - 6 A 78/21

    Asylrechtliches Widerrufsverfahren

    Zwar genügt insoweit allein die objektive Unrichtigkeit angegebener Tatsachen ohne dass es darauf ankommt, dass die Angaben schuldhaft oder sonst in vorwerfbarer Weise gemacht worden sind; die Unrichtigkeit muss jedoch feststehen, bloße Zweifel genügen nicht (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 16.02.2021 - 8 A 3184/20 -, juris, Rn. 29 m. w. Nw.).
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