Rechtsprechung
| VG Hamburg, 23.07.2019 - 8 A 635/17 |
Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
GG, Art 1 Abs 1; GG, Art 2 Abs 2 S 1; AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3a; AsylG, § 3c; AsylG, § 3d; AsylG, § 3e; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 11 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; ... AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AufenthG 2004, § 60 Abs 8; AufenthG 2004, § 60a Abs 1; MRK, Art 3; MRK, Art 15; EURL 95/2011, Art 4 Abs 4; EURL 95/2011, Art 15; EURL 95/2011, Art 17 Abs 1
Irak: Jungen, gesunden, ledigen, erwerbsfähigen Männern sei die Rückkehr unter Inanspruchnahme derartiger Förderprogramme zuzumuten, ein nationales Abschiebungsverbot sei zu verneinen
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (33)
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Hamburg, 23.07.2019 - 8 A 635/17
Besteht ein bewaffneter Konflikt mit der beschriebenen Gefahrendichte nicht landesweit, kommt eine individuelle Bedrohung allerdings in der Regel nur in Betracht, wenn der Konflikt sich auf die Her kunftsregion des Klägers erstreckt, in die er typischerweise zurückkehren wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2013, 10 C 15/12, juris, Rn. 13;… Urt. v. 14.7.2009, 10 C 9/08, juris,.beim Umgang mit Naturereignissen zurückzuführen sind, sondern überwiegend auf direk te und indirekte Aktionen der Konfliktparteien zurückgehen, hält der EGMR das im Verfah ren M.S.S. gegen Belgien und Griechenland (Urt. v. 21.1.2011, Nr. 30696/06, NVwZ 2011, 413) entwickelte Kriterium für besser geeignet, nach dem die Fähigkeit des Auslän ders berücksichtigt werden muss, seine elementaren Bedürfnisse zu befriedigen, wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, weiter seine Verletzlichkeit für Misshandlungen und seine Aussicht auf eine Verbesserung der Lage in angemessener Zeit (Rn. 282 f.
; zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 31.1.2013, 10 C 15/12, juris, Rn. 23 ff.).Bei der Beurtei lung, ob eine Abschiebung in einen bestimmten Staat wegen der dortigen humanitären Verhältnisse gegen Art. 3 EMRK verstößt, ist grundsätzlich auf den gesamten Abschie bungszielstaat abzustellen und zunächst prüfen, ob solche Umstände am Zielort der Ab schiebung vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2013, 10 C 15/12, juris, Rn. 26 unter Beru fung auf EGMR, Urt. v. 28.6.2011, 8 3 1 9 / 0 7 - S u f i u. Elmi).
- 28 - und § 60 Abs. 5 AufenthG in Bezug auf Art. 3 EMRK - zunächst die Verhältnisse am Zie lort der Abschiebung zu prüfen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 31.1.2013, 10 C 15/12, juris, Rn. 38).
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus VG Hamburg, 23.07.2019 - 8 A 635/17
In der Definition der Flüchtlingseigenschaft und in der Richtlinie 2011/95/EU ist angelegt, dass den Flüchtlingsschutz nur derjenige beanspruchen kann, der Verfolgung aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen La ge tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, zu erwarten hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2013, 10 C 23/12, juris, Rn 19).Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2013, a.a.O., Rn. 32).
Dabei ist eine "qualifizierende" Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeu tung anzulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2013, 10 C 23/12, juris, Rn. 32 zur beachtlichen Wahrscheinlichkeit von Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG).
Dabei ist eine "qualifizierende" Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeu tung anzulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2013, 10 C 23/12, juris, Rn. 32 zur beachtlichen Wahrscheinlichkeit von Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG).
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus VG Hamburg, 23.07.2019 - 8 A 635/17
1 BvR 147, 181 u. 182/80, juris, Rn. 52; BVerwG, Urt. v. 27.4.2010, 10 C 5/09, juris, Rn. 2 1 ; Urt. v. 31.3.1981, 9 C 237/80, juris, Rn. 13).Sie misst den in der Vergangenheit liegenden Umständen Beweiskraft für ihre Wiederholung bei und begründet für die von ihr begünstigten Ausländer eine widerlegbare Vermutung dafür, dass sie bei einer Rückkehr in das Herkunftsland erneut von Verfolgung bedroht werden und entlastet sie von der Notwendigkeit, stichhaltige Gründe dafür vorzutragen, dass sich die vorverfolgungsbegründenden Umstände erneut realisieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2010, a.a.O., Rn. 23;… EGMR, Urt. v. 28.2.2008, Nr. 37201/06, juris, Rn. 128).
Dieser stellt bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ab ("real risk";… vgl. nur EGMR, Urt. v. 28.2.2008, Nr. 37201/06, NVwZ 2008, 1330, Rn. 125 ff.), was dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2010, 10 C 5/09, juris, Rn. 22).
Dies entspricht dem im deutschen Recht entwickelten Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2010, 10 C 5/09, juris, Rn. 22).
- BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17
Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der …
Auszug aus VG Hamburg, 23.07.2019 - 8 A 635/17
Das Bun desverwaltungsgericht führt hierzu aus (Urt. v. 21.8.2018, 1 C 21/17, juris, Rn. 2 1 ;… vgl. bereits Beschl. v. 13.7.2017, 1 VR 3/17, juris, Rn. 72):.Nach ihrem maßgebli chen objektiven Erklärungswert ist die Befristungsentscheidung bei der gebotenen Ausle gung in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB vielmehr dahin zu verstehen, dass jedenfalls vorsorglich konkludent ein Einreiseverbot angeordnet wird, falls ein sol ches nicht bereits kraft Gesetzes entstanden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.2018, a.a.O., Rn. 25;… ferner Urt. v. 27.7.2017, 1 C 28/16, juris, Rn. 42).
Das Bundesverwaltungsgericht führt hierzu aus (Urt. v. 21.8.2018, a.a.O., Rn. 26 ff.):.
- BVerwG, 31.01.2017 - 6 C 2.16
Analogie; Anordnungsgrund; Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten; …
Auszug aus VG Hamburg, 23.07.2019 - 8 A 635/17
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH sind die nationalen Gerichte auf grund des Umsetzungsgebots gem. Art. 288 III AEUV und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gem. Art. 4 III EUV verpflichtet, die Auslegung des nationalen Rechts unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihm das nationale Rechts einräumt, soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen (…EuGH, C-176/12, ECLI:EU:C:2014:2 = NZA 2014, 193 Rn. 38 - Association de mediation sociale Rn. 38, und EuGH, C-187/15, ECLI:EU:C:2016:550 = NVwZ 2016, 1465 Rn. 43 - Pöpperl;… BVerfG, NVwZ-RR 2018, 169 Rn. 37 = NVwZ 2018, 659 Ls.; BVerwGE 157, 249 = BeckRS 2017, 103948 Rn. 27).Der Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung verlangt je doch von den nationalen Gerichten über eine Gesetzesauslegung im engeren Sinne entsprechend dem Verständnis in der nationalen Methodenlehre hinaus auch, das nationale Recht, wo dies nötig und nach der nationalen Methoden lehre möglich ist, richtlinienkonform fortzubilden (BVerwGE 157, 249 = BeckRS 2017, 103948 Rn. 27, und Vorlagebeschluss, BVerwGE 150, 74 = GRUR Int 2014, 1177 = NVwZ 2014, 1586 Rn. 54).
Die sich aus dem Vorrang des Gesetzes (Art. 20 III GG) ergebenden verfassungsrechtlichen Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung sind erst dann überschritten, wenn der erkennba re Wille des Gesetzgebers beiseitegeschoben und durch eine autark getroffe ne richterliche Abwägung der Interessen ersetzt wird (BVerfGE 82, 6 [12 f.] = NJW 1990, 1593 = NJW-RR 1990, 834 Ls.; BVerwGE 157, 249 = BeckRS 2017, 103948 Rn. 27).
- EGMR, 28.02.2008 - 37201/06
Saadi ./. Italien
Auszug aus VG Hamburg, 23.07.2019 - 8 A 635/17
Sie misst den in der Vergangenheit liegenden Umständen Beweiskraft für ihre Wiederholung bei und begründet für die von ihr begünstigten Ausländer eine widerlegbare Vermutung dafür, dass sie bei einer Rückkehr in das Herkunftsland erneut von Verfolgung bedroht werden und entlastet sie von der Notwendigkeit, stichhaltige Gründe dafür vorzutragen, dass sich die vorverfolgungsbegründenden Umstände erneut realisieren (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2010, a.a.O., Rn. 23; EGMR, Urt. v. 28.2.2008, Nr. 37201/06, juris, Rn. 128).Dieser stellt bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ab ("real risk"; vgl. nur EGMR, Urt. v. 28.2.2008, Nr. 37201/06, NVwZ 2008, 1330, Rn. 125 ff.), was dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entspricht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2010, 10 C 5/09, juris, Rn. 22).
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Men schenrechte ist bei der Prüfung, ob ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK vorliegt, darauf abzu stellen, ob eine tatsächliche Gefahr besteht, dass der Betroffene einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt würde ("real risk"; vgl. nur EGMR, Urt. v. 28.2.2008, Nr. 37201/06, NVwZ 2008, 1330, Rn. 125 ff.).
- EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
Auszug aus VG Hamburg, 23.07.2019 - 8 A 635/17
Zwar hat der EGMR eine Verletzung von Art. 3 EMRK durch das Königreich Belgien als abschiebenden Staat angenommen, weil der betroffene Asylantragsteller mit seiner Überstellung an Griechenland als Signaturstaat der EMRK einer Situation äußerster materieller Armut ausgeliefert worden sei, was den belgi schen Behörden bewusst gewesen sei (EGMR, Urt. v. 21.1.2011, Nr. 30696/06, NVwZ 2011, 413, Rn. 263 f., 366 f.).beim Umgang mit Naturereignissen zurückzuführen sind, sondern überwiegend auf direk te und indirekte Aktionen der Konfliktparteien zurückgehen, hält der EGMR das im Verfah ren M.S.S. gegen Belgien und Griechenland (Urt. v. 21.1.2011, Nr. 30696/06, NVwZ 2011, 413) entwickelte Kriterium für besser geeignet, nach dem die Fähigkeit des Auslän ders berücksichtigt werden muss, seine elementaren Bedürfnisse zu befriedigen, wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, weiter seine Verletzlichkeit für Misshandlungen und seine Aussicht auf eine Verbesserung der Lage in angemessener Zeit (…Rn. 282 f.;… zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 31.1.2013, 10 C 15/12, juris, Rn. 23 ff.).
- EuGH, 15.01.2014 - C-176/12
Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf …
Auszug aus VG Hamburg, 23.07.2019 - 8 A 635/17
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH sind die nationalen Gerichte auf grund des Umsetzungsgebots gem. Art. 288 III AEUV und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gem. Art. 4 III EUV verpflichtet, die Auslegung des nationalen Rechts unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihm das nationale Rechts einräumt, soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen (EuGH, C-176/12, ECLI:EU:C:2014:2 = NZA 2014, 193 Rn. 38 - Association de mediation sociale Rn. 38, und EuGH, C-187/15, ECLI:EU:C:2016:550 = NVwZ 2016, 1465 Rn. 43 - Pöpperl;… BVerfG, NVwZ-RR 2018, 169 Rn. 37 = NVwZ 2018, 659 Ls.;… BVerwGE 157, 249 = BeckRS 2017, 103948 Rn. 27).Die Pflicht zur richtli nienkonformen Auslegung findet zudem in den allgemeinen Rechtsgrundsät zen ihre Schranken und kann nicht als Grundlage für eine Auslegung des na tionalen Rechts contra legem dienen (BVerfG, Kammerbeschluss, AP GG Art. 101 Nr. 66 = NZA 2015, 375 = ZIP 2015, 335 Rn. 3 1 , und BVerfG, NVwZ-RR 2018, 169 Rn. 37 = NVwZ 2018, 659 Ls.; EuGH, C-176/12, NZA 2014,.
- BVerfG, 17.11.2017 - 2 BvR 1131/16
Nichtannahmebeschluss: Vertretbare Handhabung der unionsrechtlichen …
Auszug aus VG Hamburg, 23.07.2019 - 8 A 635/17
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH sind die nationalen Gerichte auf grund des Umsetzungsgebots gem. Art. 288 III AEUV und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gem. Art. 4 III EUV verpflichtet, die Auslegung des nationalen Rechts unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihm das nationale Rechts einräumt, soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen (…EuGH, C-176/12, ECLI:EU:C:2014:2 = NZA 2014, 193 Rn. 38 - Association de mediation sociale Rn. 38, und EuGH, C-187/15, ECLI:EU:C:2016:550 = NVwZ 2016, 1465 Rn. 43 - Pöpperl; BVerfG, NVwZ-RR 2018, 169 Rn. 37 = NVwZ 2018, 659 Ls.;… BVerwGE 157, 249 = BeckRS 2017, 103948 Rn. 27).Die Pflicht zur richtli nienkonformen Auslegung findet zudem in den allgemeinen Rechtsgrundsät zen ihre Schranken und kann nicht als Grundlage für eine Auslegung des na tionalen Rechts contra legem dienen (BVerfG, Kammerbeschluss, AP GG Art. 101 Nr. 66 = NZA 2015, 375 = ZIP 2015, 335 Rn. 3 1 , und BVerfG, NVwZ-RR 2018, 169 Rn. 37 = NVwZ 2018, 659 Ls.; EuGH, C-176/12, NZA 2014,.
- BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17
Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus; …
Auszug aus VG Hamburg, 23.07.2019 - 8 A 635/17
Das Bun desverwaltungsgericht führt hierzu aus (…Urt. v. 21.8.2018, 1 C 21/17, juris, Rn. 2 1 ; vgl. bereits Beschl. v. 13.7.2017, 1 VR 3/17, juris, Rn. 72):.Allein aufgrund ei ner gesetzgeberischen Entscheidung kann ein Einreise- und Aufenthaltsverbot im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie daher nicht wirksam wer den (BVerwG, NVwZ 2017, 1531 Rn. 7 1 , und BVerwG, NVwZ 2018, 345 Rn. 5).
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …
- EuGH, 13.07.2016 - C-187/15
Pöpperl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der …
- EGMR, 28.06.2011 - 8319/07
SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17
Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im …
- BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
Analoge Rechtsanwendung
- BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16
Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; …
- BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 1549/07
Stattgebender Kammerbeschluss: Beschränkte Möglichkeit nationaler Gerichte zur …
- EGMR, 27.05.2008 - 26565/05
N. ./. Vereinigtes Königreich
- BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
- BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96
Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK - …
- BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96
Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?
- BVerwG, 25.06.2014 - 6 C 10.13
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss; Vorabentscheidungsverfahren; …
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2018 - 11 S 2776/17
Einreise- und Aufenthaltsverbot; Ermächtigungsgrundlage; Unionsrechtswidrigkeit; …
- VGH Bayern, 19.07.2018 - 20 B 18.30800
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung eines Sunniten turkmenischer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2005 - 8 A 1242/03
Türkei, Krankheit, Posttraumatische Belastungsstörung, Paranoid-halluzinatorische …
- BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 10.17
Abschiebungsanordnung; Ausnahme; Befristung; Behördenzuständigkeit; Einreise- und …
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - A 10 S 2362/13
Befristung einer Ausreiseentscheidung
- VG Aachen, 03.04.2019 - 4 K 1853/16
Irak; Sharya; Dohuk; Region Kurdistan-Irak; humanitäre Bedingungen; Großfamilie
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
- BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
- BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …
- VGH Baden-Württemberg, 30.05.2017 - A 9 S 991/15
Zum Anspruch eines togoischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der …
- BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80
Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung - …
- VG München, 29.09.2021 - M 4 S7 19.34423
Erfolgloser Abänderungsantrag im Eilverfahren gegen die Ablehnung eines …
In der Region Kurdistan-Irak können Kurden unter zumutbaren Bedingungen leben und sind Minderheiten weitgehend vor Gewalt und Verfolgung geschützt (…vgl. BayVGH, U.v. 19.7.2018 - 20 B 18.30800 - juris Rn. 43; VG Hamburg, U.v. 23.7.2019 - 8 A 635/17 - UA S. 17 f.;… Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Irak vom 22.1.2021, Stand Januar 2021, S. 16, 20).Die humanitäre Lage und die Lebensbedingungen im Zielort einer Abschiebung, die nicht ganz oder überwiegend auf Aktionen von Konfliktparteien beruhen (…vgl. VG Aachen, U.v. 3.4.2019 - 4 K 1853/16.A - juris Rn. 25; VG Hamburg, U.v. 23.7.2019 - 8 A 635/17 - UA S. 24 f.), sind für den Antragsteller nicht derart ernst, dass er Gefahr liefe, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu sein.
Schließlich besteht für den Antragsteller - insbesondere im Fall der freiwilligen Ausreise - die Möglichkeit, in nicht unerheblichem Umfang Rückkehr- und Starthilfen im Rahmen des REAG/GARP- und des ERRIN-Programms sowie weitere Unterstützungsleistungen für Rückkehrer in Anspruch zu nehmen, die ihm die Rückkehr erheblich vereinfachen und auch Startschwierigkeiten vermeiden helfen können (vgl. https://www.returningfromgermany.de/de/programmes/erin; s.a. VG Hamburg, U.v. 23.7.2019 - 8 A 635/17 - UA S. 25 f.;… VG Oldenburg, U.v. 21.5.2019 - 15 A 748/19 - juris Rn. 65).
- VG München, 09.11.2020 - M 19 K 17.39041
Keine Abschiebungsverbote für das Zielland Irak
Die humanitäre Lage und die Lebensbedingungen im Zielort einer Abschiebung, die nicht ganz oder überwiegend auf Aktionen von Konfliktparteien beruhen (…vgl. VG Aachen, U.v. 3.4.2019 - 4 K 1853/16.A - juris Rn. 25; VG Hamburg, U.v. 23.7.2019 - 8 A 635/17 - UA S. 24 f.), sind für den Kläger nicht derart ernst, dass er Gefahr liefe, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu sein.Rn. 43 Schließlich besteht für den Kläger - insbesondere im Fall der freiwilligen Ausreise - die Möglichkeit, in nicht unerheblichem Umfang Rückkehr- und Starthilfen im Rahmen des REAG/GARP- und des ERRIN-Programms sowie weitere Unterstützungsleistungen für Rückkehrer in Anspruch zu nehmen, die ihnen die Rückkehr erheblich vereinfachen und auch Startschwierigkeiten vermeiden helfen können (vgl. https://www.returningfromgermany.de/de/programmes/erin; s. a. VG Hamburg, U.v. 23.7.2019 - 8 A 635/17 - UA S. 25 f.;… VG Oldenburg, U.v. 21.5.2019 - 15 A 748/19 - juris Rn. 65).
- VG München, 11.03.2020 - M 19 K 16.33362
Verfolgung im Irak wegen einer atheistischen Überzeugung
Die humanitäre Lage und die Lebensbedingungen im Zielort einer Abschiebung, die nicht ganz oder überwiegend auf Aktionen von Konfliktparteien beruhen (…vgl. VG Aachen, U.v. 3.4.2019 - 4 K 1853/16.A - juris Rn. 25; VG Hamburg, U.v. 23.7.2019 - 8 A 635/17 - UA S. 24 f.), sind für den Kläger nicht derart ernst, dass er Gefahr liefe, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu sein.Außerdem besteht für sie - insbesondere im Fall der freiwilligen Ausreise - die Möglichkeit, in nicht unerheblichem Umfang Rückkehr- und Starthilfen im Rahmen des REAG/GARP- und des ERRIN-Programms sowie weitere Unterstützungsleistungen für Rückkehrer in Anspruch zu nehmen, die ihr die Rückkehr erheblich vereinfachen und auch Startschwierigkeiten vermeiden helfen können (vgl. https://www.returningfromgermany.de/de/programmes/erin; s. a. VG Hamburg, U.v. 23.7.2019 - 8 A 635/17 - UA S. 25 f.;… VG Oldenburg, U.v. 21.5.2019 - 15 A 748/19 - juris Rn. 65).
- VG München, 23.03.2022 - M 19 K 18.33413
Irak: Keine drohende Verfolgung von Mitgliedern der Kaka'i in der Autonomen …
Die humanitäre Lage und die Lebensbedingungen im Zielort, die nicht ganz oder überwiegend auf Aktionen von Konfliktparteien beruhen (…vgl. VG Aachen, U.v. 3.4.2019-4 K 1853/16.A - juris Rn. 25; VG Hamburg, U.v. 23.7.2019 - 8 A 635/17-UA S. 24 f.), sind für den Kläger nicht derart ernst, dass er Gefahr liefe, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu sein.45 Außerdem besteht für den Kläger - insbesondere im Fall der freiwilligen Ausreise - die Möglichkeit, in nicht unerheblichem Umfang Rückkehr- und Starthilfen im Rahmen des REAG/GARP- und des ERRIN-Programms sowie weitere Unterstützungsleistungen für Rückkehrer in Anspruch zu nehmen, die ihm die Rückkehr erheblich vereinfachen und auch helfen können Startschwierigkeiten zu vermeiden (vgl. https://www.returningfromgermany.de/de/programmes/erin; s. a. VG Hamburg, U.v. 23.7.2019 - 8 A 635/17 - UA S. 25 f.;… VG Oldenburg, U.v. 21.5.2019 - 15 A 748/19 - juris Rn. 65).
- VG München, 22.02.2022 - M 19 K 18.32494
Irak: Widerruf wegen Wegfall der Verfolgungsgefahr für Jesiden in der Provinz …
Die humanitäre Lage und die Lebensbedingungen im Zielort einer Abschiebung, die nicht ganz oder überwiegend auf Aktionen von Konfliktparteien beruhen (…vgl. VG Aachen, U.v. 3.4.2019 - 4 K 1853/16.A - juris Rn. 25; VG Hamburg, U.v. 23.7.2019 - 8 A 635/17 - UA S. 24 f.), sind für den Kläger nicht derart ernst, dass er Gefahr liefe, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu sein.Schließlich besteht für den Kläger - insbesondere im Fall der freiwilligen Ausreise - die Möglichkeit, in nicht unerheblichem Umfang Rückkehr- und Starthilfen im Rahmen des REAG/GARP- und des ERRIN-Programms sowie weitere Unterstützungsleistungen für Rückkehrer in Anspruch zu nehmen, die ihnen die Rückkehr erheblich vereinfachen und auch Startschwierigkeiten vermeiden helfen können (vgl. https://www.returningfromgermany.de/de/programmes/erin; s. a. VG Hamburg, U.v. 23.7.2019 - 8 A 635/17 - UA S. 25 f.;… VG Oldenburg, U.v. 21.5.2019 - 15 A 748/19 - juris Rn. 65).
- VG Bayreuth, 08.03.2021 - B 3 K 20.246
Irak: Klage abgewiesen. Kein Anspruch auf die Zuerkennung der …
Die humanitäre Lage und die Lebensbedingungen im Zielort einer Abschiebung, die nicht ganz oder überwiegend auf Aktionen von Konfliktparteien beruhen (…vgl. VG Aachen, U.v. 3.4.2019-4 K 1853/16.A - juris Rn. 25; VG Hamburg, U.V. 23.7.2019 - 8 A 635/17 - UA S. 24 f.), sind für den Kläger nicht derart ernst, dass er Gefahr liefe, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu sein.Schließlich besteht für die Klägerin - insbesondere im Fall der freiwilligen Ausreise - die Möglichkeit, in nicht unerheblichem Umfang Rückkehr- und Starthilfen im Rahmen des REAG/GARP- und des ERRIN-Programms sowie weitere Unterstützungsleistungen für Rückkehrer in Anspruch zu nehmen, die ihnen die Rückkehr erheblich vereinfachen und auch Startschwierigkeiten vermeiden helfen können (vgl. https://www.returningfromgermany.de/de/prograrnrnes/erin; s. a. VG Hamburg, U.v. 23.7.2019 - 8 A 635/17 - UA S. 25 f.;… VG Oldenburg, U.V. 21.5.2019 - 15 A 748/19 - juris Rn. 65).
- VG Bayreuth, 08.03.2021 - B 3 K 20.30245
Irak: keine Zwangsrekrutierungsgefahr durch PKK
Die humanitäre Lage und.die Lebensbedingungen im Zielort einer Abschiebung, die nicht ganz oder überwiegend auf Aktionen von Konfliktparteien beruhen (…vgl. VG Aachen, U.v. 3.4.2019 - 4 K 1853/16.A-juris Rn. 25; VG Hamburg, U.v. 23.7.2019 - 8 A 635/17 - UA S. 24 f.), sind für den Kläger nicht derart ernst, dass er Gefahr liefe, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu sein.Schließlich besteht für den Kläger - insbesondere im Fall der freiwilligen Ausreise - die Möglichkeit, in nicht unerheblichem Umfang Rückkehr- und Starthilfen im Rahmen des REAG/GARP- und des ERRIN-Programms sowie weitere Unterstützungsleistungen für Rückkehrer in Anspruch zu nehmen, die ihnen die Rückkehr erheblich vereinfachen und auch Startschwierigkeiten vermeiden helfen können (vgl. https://www.returningfromgermany.de/de/programrnes/erin; s. a. VG Hamburg, U.v. 23.7.2019 -8 A 635/17-UAS. 25f.;… VG Oldenburg, U.v. 21 5.2019 - 15 A 748/19-juris Rn. 65).
- VG München, 26.05.2020 - M 19 K 17.32285
Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung mangels flüchtlingsrelevanter …
Die humanitäre Lage und die Lebensbedingungen in Erbil bzw. der Region Kurdistan, die nicht ganz oder überwiegend auf Aktionen von Konfliktparteien beruhen (…vgl. VG Aachen, U.v. 3.4.2019 - 4 K 1853/16.A - juris Rn. 25; VG Hamburg, U.v. 23.7.2019 - 8 A 635/17 - UA S. 24 f.), sind für den Kläger nicht derart ernst, dass er Gefahr liefe, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu sein.Außerdem besteht für den Kläger - insbesondere im Fall der freiwilligen Ausreise - die Möglichkeit, in nicht unerheblichem Umfang Rückkehr- und Starthilfen im Rahmen des REAG/GARP- und des ERRIN-Programms sowie weitere Unterstützungsleistungen für Rückkehrer in Anspruch zu nehmen, die ihm die Rückkehr erheblich vereinfachen und auch Startschwierigkeiten vermeiden helfen können (vgl. https://www.returningfromgermany.de/ de/programmes/erin; s. a. VG Hamburg, U.v. 23.7.2019 - 8 A 635/17 - UA S. 25 f.;… VG Oldenburg, U.v. 21.5.2019 - 15 A 748/19 - juris Rn. 65).
- VG Magdeburg, 16.10.2019 - 4 A 248/18
Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak, Provinz Ninewa, Distrikt Sindjar
Junge, ledige, gesunde, erwerbsfähige Männer können auf Förderprogramme zur freiwilligen Rückkehr verwiesen werden (Anschluss an VG Hamburg, Urteil vom 23.07.2019 - 8 A 635/17 -, juris).Letztlich besteht für den Kläger - insbesondere im Fall seiner freiwilligen Ausreise - die Möglichkeit, in nicht unerheblichem Umfang Rückkehr- und Starthilfen im Rahmen des REAG/GARP- und des ERRIN-Programms sowie weitere Unterstützungsleistungen für Rückkehrer in Anspruch zu nehmen, die ihm die Rückkehr erheblich zu vereinfachen und auch Startschwierigkeiten zu vermeiden helfen (vgl. ERRIN-Programmsteckbrief, abrufbar unter: https://www.returningfromgermany.de/de/programmes/erin; hierzu auch VG Hamburg, Urteil vom 23.07.2019 - 8 A 635/17 -, juris).
- VG München, 03.03.2020 - M 19 K 16.32660
Erfolglose Klage zu Asylfolgeantrag
Die humanitäre Lage und die Lebensbedingungen im Zielort einer Abschiebung, die nicht ganz oder überwiegend auf Aktionen von Konfliktparteien beruhen (…vgl. VG Aachen, U.v. 3.4.2019 - 4 K 1853/16.A - juris Rn. 25; VG Hamburg, U.v. 23.7.2019 - 8 A 635/17 - UA S. 24 f.), sind für die Klägerin nicht derart ernst, dass er Gefahr liefe, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu sein.Außerdem besteht für die Klägerin - insbesondere im Fall der freiwilligen Ausreise - die Möglichkeit, in nicht unerheblichem Umfang Rückkehr- und Starthilfen im Rahmen des REAG/GARP- und des ERRIN-Programms sowie weitere Unterstützungsleistungen für Rückkehrer in Anspruch zu nehmen, die ihr die Rückkehr erheblich vereinfachen und auch Startschwierigkeiten vermeiden helfen können (vgl. https://www.returningfromgermany.de/de/programm es/erin; s. a. VG Hamburg, U.v. 23.7.2019 - 8 A 635/17 - UA S. 25 f.;… VG Oldenburg, U.v. 21.5.2019 - 15 A 748/19 - juris Rn. 65).
- VG Aachen, 12.06.2025 - 4 K 2020/23
Asyl; Irak; Bagdad; Sunnit; Griechenland
- VG Aachen, 17.05.2023 - 4 K 1665/20
Zwangsheirat; unglaubhaft; vage; widersprüchlich; innerstaatlicher bewaffneter …
- VG Aachen, 29.11.2024 - 4 K 441/23
Asyl; Irak; Diyala; Griechenland
- VG Magdeburg, 30.01.2025 - 4 A 81/24
Irak: Kein Flüchtlingsschutz für eine irakische Staatsangehörige christlicher …
- VG Aachen, 04.05.2023 - 4 K 1665/20
Irak: Eine vom Bundesamt erlassene Abschiebungsandrohung gegenüber Eltern ist …
- VG Aachen, 22.12.2025 - 4 K 48/23
- VG Aachen, 22.04.2020 - 4 K 6024/17
Asyl; Mongolei; Rechtschutzbedürfnis; Antragsrücknahme; alleinerziehend; Frau
- VG München, 27.02.2020 - M 19 K 16.33233
Erfolglose Asylklage irakischer Staatsangehöriger
- VG München, 17.02.2020 - M 19 K 16.33707
Posttraumatische Belastungsstörung führt zu krankheitsbedingtem …
- VG München, 17.01.2023 - M 19 K 20.31133
Irak: Keine Gruppenverfolgung von Christen; zumutbare inländische …
- VG Magdeburg, 17.11.2021 - 4 A 313/20
Irak: Widerruf des subsidiären Schutzstatus
- VG Aachen, 30.09.2020 - 4 K 3637/18
Asyl; Mongolei; Moon-Sekte; Moon-Vereinigung; Vereinigungskirche; interner …
- VG Aachen, 07.12.2023 - 4 K 2686/22
- VG München, 12.02.2020 - M 19 K 16.31342
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes
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