Rechtsprechung
EuGH, 15.01.2014 - C-176/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
"Sozialpolitik - Richtlinie 2002/14/EG - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 27 - Anknüpfung an bestimmte Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl bei der Einsetzung von Personalvertretungsorganen - Berechnung der Schwellenwerte - Dem Unionsrecht ...
- Europäischer Gerichtshof
Association de médiation sociale
Sozialpolitik - Richtlinie 2002/14/EG - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 27 - Anknüpfung an bestimmte Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl bei der Einsetzung von Personalvertretungsorganen - Berechnung der Schwellenwerte - Dem Unionsrecht ...
- EU-Kommission
Association de médiation sociale
Sozialpolitik - Richtlinie 2002/14/EG - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 27 - Anknüpfung an bestimmte Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl bei der Einsetzung von Personalvertretungsorganen - Berechnung der Schwellenwerte - Dem Unionsrecht ...
- Wolters Kluwer
Geltendmachung europäischer Grundrechte im Rechtsstreit zwischen Privaten zu mitgliedstaatlich bestimmten Schwellenwerten für die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern; Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour de cassation
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Wirkung des Art. 27 EuGRC zwischen Privaten ("Association de médiation sociale")
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Zur Wirkung von EU-Grundrechten zwischen Privaten (Art. 27 Eu-GRC)
- Betriebs-Berater
Bestellung eines Personalvertretungsorgans - keine unmittelbare Anwendung von Art. 27 Grundrechtecharta in einem Rechtsstreit zwischen Privaten
- arbeitsrecht-hessen.de
Zur Wirkung von EU-Grundrechten zwischen Privaten (Art. 27 Eu-GRC)
- hensche.de
Europarecht, Betriebliche Mitbestimmung, Betriebsverfassung, Gewerkschaft
- Techniker Krankenkasse
- hensche.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachung europäischer Grundrechte im Rechtsstreit zwischen Privaten zu mitgliedstaatlich bestimmten Schwellenwerten für die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern; Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour de cassation
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein Berufen auf Art. 27 Europäische Grundrechtscharta in Streit zwischen Privaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
SOPO - Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer betrifft, reicht für sich allein nicht aus, um dem Einzelnen ein Recht zu verleihen, das geltend gemacht werden kann, um eine dem Unionsrecht ...
- lto.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmer-Grundrechten - Keine Wirkung zwischen Privaten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
EuGH beurteilt Wirksamkeit der Grundrechtecharta zwischen Privatpersonen - Gewerkschaften machen geltend, dass der im französischen Recht vorgesehene Ausschluss nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist
Besprechungen u.ä. (4)
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Mangold hat Grenzen: Zur Horizontalwirkung von EU-Grundrechten
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 27 EUGRCh; EG-RL 2002/14
Unmittelbare Wirkung von EU-Richtlinien - juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)
Luxemburger Rechtsfortbildungspause: Das AMS-Urteil des EuGH
- arbrb.de (Entscheidungsanmerkung)
EuGH zum Verhältnis des nationalen Rechts zum Unionsrecht
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Association de médiation sociale
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Cour de cassation (Frankreich) - Auslegung der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-176/12
- EuGH, 15.01.2014 - C-176/12
Papierfundstellen
- ZIP 2014, 287
- NZA 2014, 193
- BB 2014, 2493
- DB 2014, 185
- DÖV 2014, 306
Wird zitiert von ... (142) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 18.01.2007 - C-385/05
Confédération générale du travail u.a. - Sozialpolitik -Richtlinien 98/59/EG und …
Auszug aus EuGH, 15.01.2014 - C-176/12
Hierzu ist erstens festzustellen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass, da die Richtlinie 2002/14 in Art. 2 Buchst. d den Personenkreis definiert hat, der bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl des Unternehmens zu berücksichtigen ist, die Mitgliedstaaten nicht eine bestimmte Gruppe von Personen, die ursprünglich zu diesem Kreis gehörte, bei dieser Berechnung unberücksichtigt lassen dürfen (vgl. Urteil vom 18. Januar 2007, Confédération générale du travail u. a., C-385/05, Slg. 2007, I-611, Rn. 34).Sie ist daher geeignet, diese Rechte auszuhöhlen, und nimmt so dieser Richtlinie ihre praktische Wirksamkeit (vgl. Urteil Confédération générale du travail u. a., Rn. 38).
Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die von der französischen Regierung im Ausgangsverfahren vorgebrachte Förderung der Beschäftigung ein legitimes Ziel der Sozialpolitik darstellt und dass die Mitgliedstaaten bei der Wahl der zur Verwirklichung ihrer sozialpolitischen Ziele geeigneten Maßnahmen über einen weiten Ermessensspielraum verfügen (vgl. Urteil Confédération générale du travail u. a., Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Jedoch darf dieser Ermessensspielraum, über den die Mitgliedstaaten im Bereich der Sozialpolitik verfügen, nicht dazu führen, dass ein tragender Grundsatz des Unionsrechts oder eine Vorschrift des Unionsrechts ausgehöhlt wird (vgl. Urteil Confédération générale du travail u. a., Rn. 29).
Eine Auslegung der Richtlinie 2002/14, wonach deren Art. 3 Abs. 1 es den Mitgliedstaaten erlaubt, bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl des Unternehmens aus Gründen wie den von der französischen Regierung im Ausgangsverfahren vorgebrachten eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern nicht zu berücksichtigen, wäre mit Art. 11 dieser Richtlinie, der vorsieht, dass die Mitgliedstaaten alle notwendigen Maßnahmen zu treffen haben, um gewährleisten zu können, dass die in der Richtlinie 2002/14 vorgeschriebenen Ergebnisse erreicht werden, insofern unvereinbar, als damit impliziert würde, dass es den Mitgliedstaaten erlaubt wäre, sich dieser klar und eindeutig durch das Unionsrecht festgelegten Ergebnispflicht zu entziehen (vgl. Urteil Confédération générale du travail u. a., Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Diese Richtlinie schreibt den Mitgliedstaaten zwar nicht vor, auf welche Weise sie die in ihren Anwendungsbereich fallenden Arbeitnehmer bei der Berechnung der Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl berücksichtigen müssen, wohl aber, dass sie sie berücksichtigen müssen (vgl. Urteil Confédération générale du travail u. a., Rn. 34).
Aus dieser Rechtsprechung zu Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2002/14 (vgl. Urteil Confédération générale du travail u. a., Rn. 40) folgt, dass diese Bestimmung die Voraussetzungen erfüllt, um unmittelbare Wirkung zu entfalten.
- EuGH, 24.01.2012 - C-282/10
Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung …
Auszug aus EuGH, 15.01.2014 - C-176/12
Daraus ergibt sich, dass sich die Beklagten des Ausgangsverfahrens aufgrund der Rechtsnatur der AMS dieser Vereinigung gegenüber nicht auf die Bestimmungen der Richtlinie 2002/14 als solche berufen können (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, Rn. 42).Gleichwohl hat der Gerichtshof entschieden, dass ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit zwischen Privatpersonen anhängig ist, bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der in einer Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen worden sind, das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auslegen muss, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (vgl. Urteile vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a., C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Rn. 111, sowie Pfeiffer u. a., Rn. 119, und Dominguez, Rn. 27).
So findet die Verpflichtung des nationalen Richters, bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften des innerstaatlichen Rechts den Inhalt einer Richtlinie heranzuziehen, in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen ihre Schranken und darf nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (vgl. Urteile vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, Slg. 2008, I-2483, Rn. 100, und Dominguez, Rn. 25).
Die durch die Unvereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Unionsrecht geschädigte Partei kann sich jedoch auf die mit dem Urteil vom 19. November 1991, Francovich u. a. (C-6/90 und C-9/90, Slg. 1991, I-5357), begründete Rechtsprechung berufen, um gegebenenfalls Ersatz des entstandenen Schadens zu erlangen (vgl. Urteil Dominguez, Rn. 43).
- EuGH, 19.01.2010 - C-555/07
DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND …
Auszug aus EuGH, 15.01.2014 - C-176/12
Jedoch kann nach ständiger Rechtsprechung sogar eine klare, genaue und unbedingte Richtlinienbestimmung, mit der dem Einzelnen Rechte gewährt oder Verpflichtungen auferlegt werden sollen, im Rahmen eines Rechtsstreits, in dem sich ausschließlich Private gegenüberstehen, nicht als solche Anwendung finden (…vgl. Urteile Pfeiffer u. a., Rn. 109, und vom 19. Januar 2010, Kücükdeveci, C-555/07, Slg. 2010, I-365, Rn. 46).In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich die Umstände des Ausgangsverfahrens von denen unterscheiden, die zum Urteil Kücükdeveci geführt haben, da das in Art. 21 Abs. 1 der Charta niedergelegte Verbot der Diskriminierung wegen des Alters, um das es in jener Rechtssache ging, schon für sich allein dem Einzelnen ein subjektives Recht verleiht, das er als solches geltend machen kann.
- EuGH, 26.02.2013 - C-617/10
Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des …
Auszug aus EuGH, 15.01.2014 - C-176/12
Im Hinblick auf Art. 27 der Charta als solchem ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen Anwendung finden (vgl. Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, Rn. 19). - EuGH, 19.11.1991 - C-6/90
Francovich und Bonifaci / Italien
Auszug aus EuGH, 15.01.2014 - C-176/12
Die durch die Unvereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Unionsrecht geschädigte Partei kann sich jedoch auf die mit dem Urteil vom 19. November 1991, Francovich u. a. (C-6/90 und C-9/90, Slg. 1991, I-5357), begründete Rechtsprechung berufen, um gegebenenfalls Ersatz des entstandenen Schadens zu erlangen (…vgl. Urteil Dominguez, Rn. 43). - EuGH, 04.07.2006 - C-212/04
DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS …
Auszug aus EuGH, 15.01.2014 - C-176/12
Gleichwohl hat der Gerichtshof entschieden, dass ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit zwischen Privatpersonen anhängig ist, bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der in einer Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen worden sind, das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auslegen muss, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (vgl. Urteile vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a., C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Rn. 111, sowie Pfeiffer u. a., Rn. 119, und Dominguez, Rn. 27). - EuGH, 15.04.2008 - C-268/06
Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …
Auszug aus EuGH, 15.01.2014 - C-176/12
So findet die Verpflichtung des nationalen Richters, bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften des innerstaatlichen Rechts den Inhalt einer Richtlinie heranzuziehen, in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen ihre Schranken und darf nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (vgl. Urteile vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, Slg. 2008, I-2483, Rn. 100, und Dominguez, Rn. 25). - EuGH, 05.10.2004 - C-397/01
BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …
Auszug aus EuGH, 15.01.2014 - C-176/12
Insoweit ist daran zu erinnern, dass sich der Einzelne nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs in all den Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen kann, wenn dieser die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt hat (vgl. Urteil vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Rn. 103 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung
Die Verpflichtung zur Verwirklichung eines Richtlinienziels darf nicht als Grundlage für eine Auslegung des nationalen Rechts "contra legem" dienen (EuGH 12. Mai 2022 - C-426/20 - [Luso Temp] Rn. 57; 15. Januar 2014 - C-176/12 - [Association de médiation sociale] Rn. 39; BAG 19. Mai 2022 - 2 AZR 424/21 - Rn. 17 mwN) . - EuGH, 17.04.2018 - C-414/16
Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer …
Dieses in Art. 21 Abs. 1 der Charta niedergelegte Verbot verleiht schon für sich allein dem Einzelnen ein Recht, das er in einem Rechtsstreit, der einen vom Unionsrecht erfassten Bereich betrifft, als solches geltend machen kann (vgl., in Bezug auf das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters, Urteil vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale, C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 47). - EuGH, 06.11.2018 - C-684/16
Max-Planck-Gesellschaft - Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf …
Was als Zweites Art. 31 Abs. 2 der Charta anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen Anwendung finden (vgl. u. a. Urteil vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale, C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).Da mit der im Ausgangsverfahren fraglichen nationalen Regelung die Richtlinie 2003/88 umgesetzt wird, findet Art. 31 Abs. 2 der Charta im Ausgangsverfahren Anwendung (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale, C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 43).
Mit der zwingenden Formulierung, dass "jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer" das "Recht" "auf bezahlten Jahresurlaub" hat - und zwar ohne dass insoweit, wie z. B. in Art. 27 der Charta, zu dem das Urteil vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale (C-176/12, EU:C:2014:2), ergangen ist, auf "Fälle und Voraussetzungen, die nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten vorgesehen sind", verwiesen würde -, spiegelt Art. 31 Abs. 2 der Charta den wesentlichen Grundsatz des Sozialrechts der Union wider, von dem nur unter den in Art. 52 Abs. 1 der Charta vorgesehenen strengen Bedingungen und insbesondere nur unter Achtung des Wesensgehalts des Grundrechts auf bezahlten Jahresurlaub abgewichen werden kann.
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …
Entsprechend verlangt er, dass Richtlinien im Lichte der maßgeblichen Grundrechte der Charta auszulegen sind, anerkennt aber bei einer inhaltlichen Offenheit der Richtlinien weitgehende Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten, soweit hiermit die Richtlinien und die mit ihnen geschützten grundrechtlichen Interessen nur nicht ausgehöhlt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011, Fuchs u.a., C-159/10 u.a., EU:C:2011:508, Rn. 61 f. - unter Bezug auf Art. 15 Abs. 1 GRCh - Urteil vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale, C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 26 f.; vgl. weite Spielräume auch in EuGH…, Urteil vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien, C-244/06, EU:C:2008:85, Rn. 41 ff.;… Urteil vom 19. Juni 2014, Specht u.a., C-501/12 u.a., EU:C:2014:2005, Rn. 46 ff.;… Urteil vom 11. November 2014, Schmitzer, C-530/13, EU:C:2014:2359, Rn. 38;… Urteil vom 14. März 2017, G4S Secure Solutions, C-157/15, EU:C:2017:203, Rn. 34 ff.). - EuGH, 06.11.2018 - C-569/16
Bauer - Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem …
Die in der Unionsrechtsordnung gewährleisteten Grundrechte finden in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen Anwendung (Urteil vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale, C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).Da mit der nationalen Regelung, die im Ausgangsverfahren in Rede steht, die Richtlinie 2003/88 umgesetzt wird, findet Art. 31 Abs. 2 der Charta in den Ausgangsverfahren Anwendung (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale, C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 43).
Mit der zwingenden Formulierung, dass "jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer" das "Recht" "auf bezahlten Jahresurlaub" hat - und zwar ohne dass insoweit, wie z. B. in Art. 27 der Charta, zu dem das Urteil vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale (C-176/12, EU:C:2014:2), ergangen ist, auf "Fälle und Voraussetzungen, die nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten vorgesehen sind", verwiesen würde -, spiegelt Art. 31 Abs. 2 der Charta den wesentlichen Grundsatz des Sozialrechts der Union wider, von dem nur unter den in Art. 52 Abs. 1 der Charta vorgesehenen strengen Bedingungen und insbesondere nur unter Achtung des Wesensgehalts des Grundrechts auf bezahlten Jahresurlaub abgewichen werden kann.
- BAG, 20.02.2019 - 2 AZR 746/14
Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen …
dd) Die Verpflichtung des nationalen Richters, bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften des innerstaatlichen Rechts das Unionsrecht heranzuziehen, findet zwar ihre Grenzen in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und darf nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (EuGH 19. April 2016 - C-441/14 - [Dansk Industri] Rn. 32; vgl. auch EuGH 15. April 2008 - C-268/06 - [Impact] Rn. 100; 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 25; 15. Januar 2014 - C-176/12 - [Association de médiation sociale] Rn. 39) . - Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-569/16
Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass das …
Nach dem Prüfungsschema, das der Gerichtshof in seinem Urteil Association de médiation sociale aufgestellt hat, halte ich es für rechtlich begründet, anzuerkennen, dass Art. 31 Abs. 2 der Charta in einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen unmittelbar geltend gemacht werden kann, um die Anwendung nationaler Rechtsvorschriften zu verhindern, aufgrund deren die Arbeitnehmer ihren Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verlieren.Der Gerichtshof hat somit in seinem Urteil Association de médiation sociale das Zeichen gesetzt, dass nicht alle Bestimmungen in Titel IV ("Solidarität") der Charta im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Privatpersonen unmittelbar geltend gemacht werden können.
Nach dieser Logik kann davon ausgegangen werden, dass der Gerichtshof mit seinem Urteil Association de médiation sociale, ohne sich ausdrücklich dahin zu äußern, die summa divisio zwischen den in der Charta proklamierten Grundsätzen mit eingeschränkter und mittelbarer Justiziabilität und den in der Charta anerkannten Rechten mit voller und unmittelbarer Justiziabilität respektiert hat.
Ich möchte mich lieber auf das konzentrieren, was das Urteil Association de médiation sociale ausdrücklich besagt, dass nämlich die Richtlinie 2002/14 und Art. 27 der Charta weder jeweils für sich allein noch in Verbindung miteinander den Einzelnen ein Recht verleihen, das diese im Rahmen eines horizontalen Rechtsstreits unmittelbar als solches geltend machen könnten.
Zugleich ergibt sich aus der Argumentation des Gerichtshofs im Urteil Association de médiation sociale, dass die unmittelbare Geltendmachung von Bestimmungen der Charta im Rahmen eines horizontalen Rechtsstreits nicht von vornherein ausgeschlossen ist.
Die innere Logik der Argumentation des Gerichtshofs im Urteil Association de médiation sociale dürfte somit auf der Überlegung beruhen, dass eine Richtlinie, die ein durch eine Bestimmung der Charta anerkanntes Grundrecht konkretisiert, dieser Bestimmung nicht zu den Merkmalen verhelfen kann, die für eine unmittelbare Geltendmachung in einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen notwendig sind, wenn feststeht, dass diese Bestimmung weder aufgrund ihres Wortlauts noch nach den sie betreffenden Erläuterungen selbst über derartige Merkmale verfügt.
Das Urteil Association de médiation sociale hat folglich die Unklarheit beendet, die mit der Formulierung im Urteil vom 19. Januar 2010, Kücükdeveci(67), zusammenhing, wonach es möglich erschien, das "Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78/EG(68)" geltend zu machen(69).
Stellte diese Formulierung nicht letztlich die gefestigte Rechtsprechung zur fehlenden unmittelbaren Direktwirkung der Richtlinien, ja sogar zur Normenhierarchie in Frage(70)? Insoweit ergibt sich aus dem Urteil Association de médiation sociale eindeutig, dass die mit dem Urteil vom 19. Januar 2010, Kücükdeveci(71), begründete Rechtsprechung aufrechterhalten wird und dass nur eine Bestimmung mit primärrechtlichem Rang gegebenenfalls im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Privatleuten geltend gemacht werden kann(72).
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass dem Urteil Association de médiation sociale u. a. die Erkenntnis zu entnehmen ist, dass bei der Prüfung, ob eine Bestimmung der Charta in einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen unmittelbar geltend gemacht werden kann, die Erläuterungen zur Charta zu berücksichtigen sind(88).
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Gerichtshof in seinem Urteil Association de médiation sociale offenbar die Konsequenzen daraus gezogen hat, dass nicht alle Bestimmungen der Charta gleichermaßen geeignet sind, in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen unmittelbar geltend gemacht zu werden.
43 Vgl. u. a. Urteil vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale (C-176/12, EU:C:2014:2, im Folgenden: Urteil Association de médiation sociale, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
52 Urteil Association de médiation sociale (…Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
56 Urteil Association de médiation sociale (…Rn. 45).
57 Urteil Association de médiation sociale (…Rn. 46).
58 Urteil Association de médiation sociale (…Rn. 47).
59 Urteil Association de médiation sociale (…Rn. 48).
60 Urteil Association de médiation sociale (…Rn. 49).
61 Urteil Association de médiation sociale (…Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
62 Vgl. u. a. Tinière, R., "L'invocabilité des principes de la Charte des droits fondamentaux dans les litiges horizontaux", Revue des droits et libertés fondamentaux , 2014, Chronik Nr. 14, der dem Urteil Association de médiation sociale entnimmt, dass "die in der Charta in Form von Grundsätzen garantierten sozialen Rechte von Einzelnen im Rahmen horizontaler Rechtsstreitigkeiten nicht geltend gemacht werden können.
Vgl. auch Van Raepenbusch, S., Droit institutionnel de l'Union européenne , 2. Aufl., Larcier, Brüssel, 2016, der zur Lösung des Gerichtshofs im Urteil Association de médiation sociale meint, dass "sie wegen des obligatorischen Rückgriffs auf die Richtlinie bei der unionsrechtlichen Regelung sozialer Fragen letztlich die Möglichkeiten eines Einzelnen wesentlich einschränkt, sich als Opfer einer Unionsrechtswidrigkeit des einschlägigen nationalen Rechts auf die sozialen Bestimmungen der Charta zu berufen" (S. 485).
65 Es lässt sich also sagen, dass das Urteil Association de médiation sociale "eine kleine Revolution beim Schutz der Grundrechte durch die stillschweigende, an bestimmte Bedingungen geknüpfte Anerkennung einer horizontalen Direktwirkung der Charta" bedeutet: Vgl. Carpano, E., und Mazuyer, E., "La représentation des travailleurs à l'épreuve de l'article 27 de la Charte des droits fondamentaux de l'Union: précisions sur l'invocabilité horizontale du droit de l'Union", Revue de droit du travail , Dalloz, Paris, 2014, Nr. 5, S. 312-320 (317).
66 Urteil Association de médiation sociale (…Rn. 45).
Dies steht im Einklang mit der Anmerkung von Carpano, E., und Mazuyer, E., "La représentation des travailleurs à l'épreuve de l'article 27 de la Charte des droits fondamentaux de l'Union: précisions sur l'invocabilité horizontale du droit de l'Union", Revue de droit du travail , Dalloz, Paris, 2014, Nr. 5, S. 312-320, zum Urteil Association de médiation sociale, wonach der Gerichtshof "mit der Anerkennung einer potenziellen horizontalen Direktwirkung der Bestimmungen der Charta ... nur die Konsequenzen daraus [zöge], dass die Charta durch den Vertrag von Lissabon dem Primärrecht der Union gleichgestellt wurde" (S. 320).
85 Vgl. dazu Van Raepenbusch, S., Droit institutionnel de l'Union européenne , 2. Aufl., Larcier, Brüssel, 2016, der die Auffassung vertritt, nach dem Urteil Association de médiation sociale stehe "nunmehr eindeutig fest, dass die grundrechtsschützenden Normen der Charta, die die Voraussetzung der Eigenständigkeit erfüllen - d. h. die self-sufficient im Sinne der klassischen völkerrechtlichen Terminologie sind -, selbst im Rahmen von Privatrechtsverhältnissen autonom geltend gemacht werden können, um eine entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts zu verdrängen, sofern die betreffende Situation einen Anknüpfungspunkt mit dem Unionsrecht aufweist" (S. 487).
88 Vgl. Urteil Association de médiation sociale (…Rn. 46).
- EuGH, 18.01.2022 - C-261/20
HOAI-Mindestsätze: Schlägt EU-Rechtswidrigkeit auf die Verträge durch?
Insbesondere hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit ausschließlich zwischen Privatpersonen anhängig ist, bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der in einer Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen worden sind, das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es so weit wie möglich anhand von Wortlaut und Zweck der Richtlinie auslegen muss, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (Urteile vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale, C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 4. Juni 2015, Faber, C-497/13, EU:C:2015:357, Rn. 33).So findet die Verpflichtung des nationalen Richters, bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften des innerstaatlichen Rechts den Inhalt einer Richtlinie heranzuziehen, in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen ihre Schranken und darf nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale, C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 13. Dezember 2018, Hein, C-385/17, EU:C:2018:1018, Rn. 51).
Nach dieser Feststellung ist drittens darauf hinzuweisen, dass die durch die Unvereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Unionsrecht geschädigte Partei sich auf die mit dem Urteil vom 19. November 1991, Francovich u. a. (C-6/90 und C-9/90, EU:C:1991:428), begründete Rechtsprechung berufen kann, um gegebenenfalls Ersatz des entstandenen Schadens zu erlangen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale, C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 158/11
Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der …
Eine richtlinienkonforme Auslegung setzt daher voraus, dass durch eine solche Auslegung der erkennbare Wille des Gesetz- oder Verordnungsgebers nicht verändert wird, sondern die Auslegung seinem Willen (noch) entspricht (…Bestätigung von BGH, Urteile vom 26. November 2008, VIII ZR 200/05, BGHZ 179, 27 Rn. 28;… vom 17. Oktober 2012, VIII ZR 226/11, BGHZ 195, 135 Rn. 22 …und Beschluss vom 16. Mai 2013, II ZB 7/11, NJW 2013, 2674 Rn. 42; Anschluss an BVerfG, 17. Januar 2013, 1 BvR 121/11, GmbHR 2013, 598, 601 und BVerfG, 26. September 2011, 2 BvR 2216/06, NJW 2012, 669, 670 f.; BAG, 5. März 1996, 1 AZR 590/02 (A), BAGE 82, 211, 225 f. und BAG, 5. Juni 2003, 6 AZR 114/02, BAGE 106, 252, 261;… vergleiche auch EuGH, 27. Februar 2014, C-351/12, GRUR 2014, 473 Rn. 45 - OSA; EuGH, 15. Januar 2014, C-176/12, BB 2014, 2493 Rn. 39 mwN - Association de médiation sociale und EuGH, 16. Juli 2009, C-12/08, Slg. 2009, I-6653 Rn. 61 - Mono Car Styling).So findet die Verpflichtung des nationalen Richters, bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften des innerstaatlichen Rechts den Inhalt einer Richtlinie heranzuziehen, ihre Schranken in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und darf nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (…EuGH, Rs. C-351/12, GRUR 2014, 473 Rn. 45 - OSA; Rs. C-176/12, BB 2014, 2493 Rn. 39 mwN - Association de médiation sociale;… Rs. C-12/08, Slg. 2009, I-6653 Rn. 61 - Mono Car Styling).
- BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 501/14
Berücksichtigung der Konfession bei der Einstellung?
Vorliegend könnte das hier einschlägige, in Art. 21 Abs. 1 der Charta niedergelegte Verbot der Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung schon für sich allein der/m Einzelnen ein subjektives Recht verleihen, das sie/er als solches geltend machen kann (vgl. zur Abgrenzung EuGH 15. Januar 2014 - C-176/12 - [Association de médiation sociale] Rn. 47) . - BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18
Wirksamkeit eines Kopftuchverbots?
- OLG Hamm, 23.07.2019 - 21 U 24/18
HOAI-Mindestsätze sind trotz EuGH-Urteil bindend
- EuGH, 17.03.2022 - C-232/20
Daimler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2008/104/EG …
- EuGH, 13.07.2016 - C-187/15
Pöpperl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der …
- BGH, 18.11.2020 - VIII ZR 78/20
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen beim Gebrauchtwagenkauf: …
- BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12
Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18
Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF
- BGH, 03.07.2014 - I ZR 30/11
Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-261/20
Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szpunar muss ein nationales Gericht eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die …
- BVerfG, 04.11.2015 - 2 BvR 282/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Preisregulierung bei …
- BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 1549/07
Verletzung der Vorlagepflicht im Zusammenhang mit der Auslegung der …
- EuGH, 19.04.2016 - C-441/14
DI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte der …
- BVerfG, 17.11.2017 - 2 BvR 1131/16
Vertretbare Handhabung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht gemäß Art. 267 Abs. 3 …
- EuGH, 27.02.2014 - C-351/12
Eine Kureinrichtung, die für ihre Kunden über Geräte in deren Zimmern geschützte …
- BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 13/12
Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-193/17
Cresco Investigation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung in …
- BAG, 19.05.2022 - 2 AZR 467/21
Massenentlassungsanzeige - Fehlen der sog. Soll-Angaben
- BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 149/19
Kein Nachteilsausgleich für Kabinenpersonal von Air Berlin
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-68/17
IR - Wiederheirat kein Kündigungsgrund für katholischen Arzt
- BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17
Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der …
- BFH, 03.12.2015 - V R 43/13
Steuersatz bei Überlassung digitaler oder elektronischer Sprachwerke im Sinne des …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-715/20
X (Absence de motifs de résiliation) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 22.05.2014 - C-356/12
Glatzel - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang …
- EuGH, 11.11.2015 - C-505/14
Klausner Holz Niedersachsen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 107 AEUV und …
- EuGH, 07.08.2018 - C-122/17
Smith - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-214/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev ist es mit dem Unionsrecht unvereinbar, …
- EuGH, 24.06.2019 - C-573/17
Poplawski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- BGH, 29.01.2020 - VIII ZR 80/18
Erdgaslieferungsvertrag: Unmittelbare Anwendung der Transparenzanforderungen der …
- BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 3/18
Wirtschaftsausschuss - Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzunternehmen
- BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 805/14
Haustarifvertrag - Verschmelzung - Gesamtrechtsnachfolge
- EuGH, 25.07.2018 - C-585/16
Ein Palästinenser, der vom UNRWA als Flüchtling anerkannt wurde, kann in der …
- EuGH, 09.10.2014 - C-492/13
Traum - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
- BGH, 24.06.2020 - IV ZR 275/19
Verpflichtung des Versicherers bei einer Zusatzversicherung zu einem gesonderten …
- BAG, 19.05.2022 - 2 AZR 424/21
Massenentlassungsanzeige - Fehlen der sog. Soll-Angaben
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2018 - C-545/17
Pawlak - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Entwicklung …
- OLG München, 08.12.2016 - 6 U 4725/15
Erfolgreiche Unterlassungsklage wegen vorenthaltener Informationen zum …
- BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 877/13
Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
- EuGH, 12.05.2022 - C-426/20
Die Leiharbeitnehmern gezahlte Abgeltung für nicht genommenen bezahlten …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-533/13
AKT - Leiharbeit - Richtlinie 2008/104/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbote oder …
- BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 295/19
Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung
- OLG Stuttgart, 05.04.2020 - 6 U 182/19
Muster für Widerrufsinformation in Verbraucherkreditvertrag: keine …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
Fenoll - Sozialpolitik - Begriff des Arbeitnehmers - Richtlinie 2003/88/EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2017 - C-143/16
Abercrombie & Fitch Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2015 - C-441/14
DI - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot …
- VG Minden, 04.05.2023 - 2 L 847/22
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-232/20
Daimler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Bedeutung von …
- EuGH, 22.04.2021 - C-485/19
Profi Credit Slovakia
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2015 - C-83/14
CHEZ Razpredelenie Bulgaria - Richtlinie 2000/43/EG - Grundsatz der …
- BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 175/19
Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung
- BGH, 29.01.2020 - VIII ZR 385/18
Anforderungen an das Bestreiten des Vortrags eines Energieversorgungsunternehmens …
- EuGH, 15.02.2017 - C-592/15
British Film Institute - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste …
- EuGH, 15.05.2014 - C-337/13
Almos Agrárkülkereskedelmi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-105/14
Taricco u.a. - Schutz der finanziellen Interessen der Union - Steuerstraftaten im …
- BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 227/19
Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2018 - C-528/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek sind durch Mutagenese gewonnene Organismen …
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2018 - 11 S 2776/17
Einreise- und Aufenthaltsverbot; Ermächtigungsgrundlage; Unionsrechtswidrigkeit; …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-753/22
Bundesrepublik Deutschland (Effet d'une décision d'octroi du statut de réfugié) - …
- BGH, 29.01.2020 - VIII ZR 75/19
Rückforderung von Beiträgen für die Grundversorgung mit leitungsgebundem Erdgas …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-17/17
Grenville Hampshire - Vorabentscheidungsverfahren - Schutz von Arbeitnehmern bei …
- OLG Düsseldorf, 26.02.2016 - 16 U 197/14
Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-674/18
TMD Friction - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …
- EuGH, 07.07.2016 - C-46/15
Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2014 - C-647/13
Melchior
- VG Hamburg, 23.07.2019 - 8 A 635/17
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-609/17
TSN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Arbeitszeitgestaltung - …
- OLG Düsseldorf, 26.02.2016 - 16 U 198/14
Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter …
- OVG Sachsen, 16.06.2023 - 6 B 377/21
Antragsbefugnis; Beteiligter; Erledigungsstreit; Wettbewerber; Beihilfe; …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-488/18
Golfclub Schloss Igling - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames …
- LAG Düsseldorf, 05.12.2019 - 13 Sa 622/18
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Kündigungsschutzklage nach zwischenzeitlichem …
- LAG Düsseldorf, 05.12.2019 - 13 Sa 819/18
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Kündigungsschutzklage nach zwischenzeitlichem …
- OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 6 U 139/19
Geltung der Gesetzlichkeitsfiktion des Musters für die Widerrufsbelehrung trotz …
- LAG Düsseldorf, 05.12.2019 - 13 Sa 625/18
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Kündigungsschutzklage nach zwischenzeitlichem …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-205/20
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Effet direct) - Vorlage zur …
- LAG Düsseldorf, 05.12.2019 - 13 Sa 627/18
Kündigungsschutzklage - Abgrenzung Betriebsübergang von -stilllegung
- LAG Düsseldorf, 05.12.2019 - 13 Sa 823/18
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Kündigungsschutzklage nach zwischenzeitlichem …
- LAG Düsseldorf, 05.12.2019 - 13 Sa 626/18
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Kündigungsschutzklage nach zwischenzeitlichem …
- VG Karlsruhe, 17.01.2023 - 8 K 702/21
Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland mit Abschiebungsandrohung und …
- OLG Stuttgart, 16.06.2020 - 6 U 98/19
Verbraucherdarlehensvertrag: Verfristung des Widerrufsrechts bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-234/17
XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2015 - C-332/14
Wolfgang und Wilfried Rey Grundstücksgemeinschaft GbR - Vorlage zur …
- OLG München, 26.06.2023 - 19 U 7301/22
Unwirksamer Widerruf eines zum Zwecke der Finanzierung eines Pkw - BMW Typ 330d …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-271/22
Keolis Agen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-201/15
AGET Iraklis - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 bis 5 - Art. 49 …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20
Hausangestellte in Spanien: Die Regelung, wonach Hausangestellte - bei denen es …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2018 - C-465/16
Rat / Growth Energy und Renewable Fuels Association
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-261/13
Nach Auffassung des Generalanwalts Niilo Jääskinen sind Entscheidungen des …
- OLG Stuttgart, 29.09.2020 - 6 U 414/19
Verbraucherdarlehensvertrag zur Kfz-Finanzierung: Gesetzlichkeitsfiktion für eine …
- OLG Stuttgart, 14.07.2020 - 6 U 112/19
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Ordnungsgemäßheit einer dem Wortlaut …
- OLG Stuttgart, 26.05.2020 - 6 U 137/19
Verbraucherdarlehensvertrag zur Pkw-Finanzierung: Verwirkung eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2017 - C-75/16
Menini und Rampanelli
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-564/15
Farkas
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2016 - C-458/14
Promoimpresa
- OLG Stuttgart, 26.05.2020 - 6 U 448/19
Altvertrag über einen Verbraucherkredit zur Finanzierung eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-577/16
Trinseo Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/87/EG - …
- LAG Hamm, 10.03.2022 - 18 Sa 1449/21
Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Klagefrist nach § 4 KSchG ; Keine Vorwirkung …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-408/14
Wojciechowski - Ruhestandsbeamter der Europäischen Union - Ruhegehaltsanspruch - …
- OLG Stuttgart, 07.08.2020 - 6 U 126/18
Anwendung der deutschen Musterinformation für Verbraucherdarlehensverträge
- OLG Stuttgart, 07.07.2020 - 6 U 300/18
Kfz-Finanzierungsdarlehen: Angabe eines Tageszinses nach Widerruf mit 0,00 Euro …
- OLG Köln, 17.02.2021 - 13 U 168/19
Ansprüche nach Widerruf eines Darlehensvertrages Voraussetzungen einer negativen …
- OLG Stuttgart, 28.07.2020 - 6 U 110/20
Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an die Information über den bei …
- OLG Stuttgart, 19.05.2020 - 6 U 25/19
Verbraucherdarlehensvertrag zur Kfz-Finanzierung: Rechtsmissbrauch bei …
- OLG Frankfurt, 03.09.2019 - 11 U 75/17
Berechtigte Preiserhöhung eines Gasversorgers durch ergänzende Vertragsauslegung
- EuGöD, 02.03.2016 - F-3/15
Frieberger und Vallin / Kommission
- OLG Stuttgart, 23.06.2020 - 6 U 66/19
Finanzierter Kraftfahrzeugkaufvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung …
- EuG, 13.12.2018 - T-543/16
Carpenito / Rat - Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge - Jährliche Anpassung der …
- EuG, 13.12.2018 - T-530/16
Schubert u.a. / Kommission - Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge - Jährliche …
- EuG, 13.12.2018 - T-632/16
Haeberlen / ENISA - Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge - Jährliche Angleichung …
- EuG, 12.09.2018 - T-788/16
De Geoffroy u.a. / Parlament
- KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23
Drittauskunft - Auskunftsanspruch eines Markeninhabers gegen einen …
- LG Darmstadt, 27.10.2020 - 13 O 316/20
- OLG Stuttgart, 23.07.2020 - 6 U 581/19
Verbraucherdarlehen zur Fahrzeugfinanzierung: Gesetzlichkeitsfiktion für eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-526/19
Entoma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Lebensmittelsicherheit - Neuartige …
- OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 6 U 107/19
Verbraucherdarlehen zur Kfz-Finanzierung: Anforderungen an eine …
- OLG Stuttgart, 25.06.2020 - 6 U 307/20
Verbraucherdarlehen: Gesetzlichkeitsfiktion für eine Musterwiderrufsbelehrung …
- VG Karlsruhe, 27.02.2023 - 19 K 2542/22
Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU; Personen, für die (nur) ein …
- LG Darmstadt, 20.10.2020 - 13 O 306/20
- LG Darmstadt, 03.07.2020 - 1 O 126/19
- OLG Stuttgart, 23.06.2020 - 6 U 54/19
Verbraucherdarlehensvertrag: Tageszinsinformation in der Widerrufsinformation
- OLG Stuttgart, 19.05.2020 - 6 U 115/19
Verbraucherdarlehen zur Finanzierung eines Pkw: Gesetzlichkeitsfiktion für eine …
- LG Darmstadt, 08.05.2020 - 13 O 45/20
- EuGöD, 30.06.2015 - F-124/14
Petsch / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-671/13
Indelių ir investicijų draudimas und Nemaniunas - …
- LG Darmstadt, 29.07.2021 - 13 O 143/21
- LG Darmstadt, 23.02.2021 - 13 O 437/20
- LG Darmstadt, 22.09.2020 - 13 O 235/20
- EuG, 06.07.2016 - T-560/15
LM / Kommission
- LG Darmstadt, 27.04.2021 - 13 O 7/21
- LG Darmstadt, 30.03.2021 - 13 O 26/21
- LG Darmstadt, 23.02.2021 - 13 O 407/20
- LG Darmstadt, 06.10.2020 - 13 O 140/20
- LG Darmstadt, 01.09.2020 - 13 O 240/20
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-176/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Association de médiation sociale
Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 27 - Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen - Richtlinie 2002/14/EG - Nationale Bestimmung, die das Recht auf Vertretung im Unternehmen für bestimmte Kategorien von ...
- EU-Kommission
Association de médiation sociale
- Wolters Kluwer
Geltendmachung europäischer Grundrechte im Rechtsstreit zwischen Privaten zu mitgliedstaatlich bestimmten Schwellenwerten für die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour ...
- rechtsportal.de
Geltendmachung europäischer Grundrechte im Rechtsstreit zwischen Privaten zu mitgliedstaatlich bestimmten Schwellenwerten für die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour ...
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-176/12
- EuGH, 15.01.2014 - C-176/12
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (33)
- EGMR, 15.12.2016 - 20653/13
VELIGZHANIN AND OTHERS v. UKRAINE
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-176/12
Am Ursprung dieser Rechtssache stehen die Zweifel der Cour de cassation bezüglich der Vereinbarkeit einer nationalen Rechtsvorschrift mit dem Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, wie es durch die Richtlinie 2002/14/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft(2) konkretisiert worden ist.Außerdem ist festzuhalten, dass der Hintergrund für die Zweifel der Cour de cassation ein Rechtsstreit zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeber ist; dies veranlasst dieses Gericht, uns nach der Wirkung sowohl des in Rede stehenden Rechts als auch der Konkretisierung desselben durch die Richtlinie 2002/14 im Bereich der Beziehungen zwischen Privaten zu fragen.
Die Richtlinie 2002/14 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Union enthält in ihrem Art. 2 eine Reihe von Definitionen, darunter die des Arbeitnehmerbegriffs.
Der Anwendungsbereich der Richtlinie 2002/14 wird in ihrem Art. 3 wie folgt definiert:.
Die Richtlinie 2002/14 ist am 23. März 2002 in Kraft getreten.
Aufgrund der nationalen Regelung erreicht AMS, obwohl das Unternehmen zusätzlich zu den acht unbefristet Beschäftigten ungefähr 100 im Rahmen "beschäftigungsbegleitender Verträge" Beschäftigte hat, nicht die Mindestbeschäftigtenzahl von 50 Arbeitnehmern, ab der die einschlägigen Vorschriften der Richtlinie 2002/14 anwendbar wären.
Nach Abschluss der Inzidentprüfung der Verfassungsmäßigkeit entschied das Tribunal d'instance de Marseille, dass die Bestimmung des Art. L.1111-3 des französischen Arbeitsgesetzbuchs mit dem Unionsrecht, konkret mit der Richtlinie 2002/14, nicht vereinbar sei; es wandte diese nationale Rechtsvorschrift nicht an und wies die Klage von AMS folglich ab.
Kann das in Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannte und durch die Bestimmungen der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft konkretisierte Grundrecht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit zwischen Privaten geltend gemacht werden, um die Rechtmäßigkeit einer nationalen Maßnahme zur Umsetzung der Richtlinie überprüfen zu lassen?.
Außerdem handelt es sich um ein Recht, das im Sekundärrecht vor Inkrafttreten der Charta enthalten war, und zwar nicht nur in der angeführten Richtlinie 2002/14, sondern auch in anderen Akten des Arbeitsrechts der Union, wie beispielsweise der Richtlinie 98/59/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen(28) oder der Richtlinie 94/45 über die Europäischen Betriebsräte(29).
Gerade Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2002/14 bietet ein gutes Beispiel dafür, was ich als Akt der wesentlichen und unmittelbaren Konkretisierung eines "Grundsatzes" bezeichnet habe.
Diese Vorschrift betrifft, wie ihre Überschrift zeigt, den "Anwendungsbereich" der in der Richtlinie 2002/14 definierten Rechte.
Der Titel der Richtlinie 2002/14 seinerseits ist auch für unsere Zwecke relevant, da er angibt, dass ihr Gegenstand die "Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft" ist, was genau mit dem des Art. 27 der Charta übereinstimmt.
In diesem Zusammenhang liefert Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2002/14 die wesentliche und unmittelbare Bestimmung im Hinblick auf den Inhalt des "Grundsatzes": die des persönlichen Anwendungsbereichs des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung.
In diesem Sinne kann Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2002/14 als Beispiel für die wesentliche und unmittelbare Konkretisierung von Art. 27 der Charta angeführt werden und dadurch einen Teil des Inhalts von Art. 27 bilden, der vor Gericht geltend gemacht werden kann, wie ich nun erläutern werde.
Daher stelle ich als Schlussfolgerung, auf der Grundlage von Art. 52 Abs. 5 Satz 2 der Charta, fest, dass Art. 27 der Charta, wesentlich und unmittelbar konkretisiert durch Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2002/14, in einem Rechtsstreit zwischen Privaten geltend gemacht werden kann, mit der möglichen Folge der Nichtanwendung der nationalen Rechtsnorm.
Mit ihrer zweiten Frage, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des vorstehend erörterten Rechtsschutzsystems steht, fragt uns die Cour de cassation direkt nach der Vereinbarkeit einer Regelung wie der in Art. L.1111-3 des französischen Arbeitsgesetzbuchs vorgesehenen mit dem Unionsrecht, in diesem Fall mit Art. 27 der Charta, wie er in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2002/14 konkretisiert worden ist.
Daher sollte, falls der Gerichtshof nicht zu einer gegenteiligen Feststellung gelangt, unsere Antwort ausschließlich die Vereinbarkeit des Ausschlusses der "beschäftigungsbegleitenden Verträge" gemäß Art. L.1111-3 Abs. 4º mit der Richtlinie 2002/14 betreffen.
Nach Auffassung der Französischen Republik rechtfertigt der besondere Charakter der ausgenommenen Verträge, darunter die "beschäftigungsbegleitenden Verträge", eine Beschränkung der Reichweite des durch die Richtlinie 2002/14 konkretisierten Art. 27 der Charta.
Da es sich um Verträge zur beruflichen Eingliederung handele und nicht um Verträge, die den Arbeitnehmer im Rahmen eines gewöhnlichen Arbeitsverhältnisses bänden, würden die Ziele des Art. 27 und der Richtlinie 2002/14 durch diese Ausnahme nicht beeinträchtigt.
Diese Entscheidung erlaubte es dem Gerichtshof erstmals, gerade in einer Rechtssache aus der Französischen Republik, in der die Ausnahme einer Kategorie von Arbeitnehmern bis zur Erreichung eines bestimmten Alters dieser Arbeitnehmer in Rede stand, über die Richtlinie 2002/14 zu entscheiden.
Nach Auffassung der CGT wird durch die Entscheidung des Gerichtshofs, dass diese Ausnahme gegen die Richtlinie 2002/14 verstoße, bestätigt, dass auch in der vorliegende Rechtssache, in der es erneut um die Ausnahme einer Kategorie von Arbeitnehmern gehe, ein Verstoß gegen diese Richtlinie vorliege.
Die Kommission schließt sich dem Vorbringen der CGT an und ersucht den Gerichtshof ebenfalls, die Richtlinie 2002/14 dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der des Ausgangsverfahrens entgegenstehe.
Der Gerichtshof, der vor dem Inkrafttreten der Charta entschied, war jedoch der Auffassung, dass diese zeitweise Nichtberücksichtigung einem Ausschluss gleichzusetzen ist, da sie dazu führe, die in der Richtlinie 2002/14 garantierten Rechte "auszuhöhlen" und somit "der Richtlinie ihre praktische Wirksamkeit" nehme(38).
Nach Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2002/14 bestimmen zwar die Mitgliedstaaten, nach welcher Methode die Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl errechnet werden.
Daher ist Art. 27 der Charta, der wesentlich und unmittelbar durch Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2002/14 konkretisiert wird, unter Berücksichtigung des Urteils CGT dahin auszulegen, dass er es den Mitgliedstaaten erlaubt, Methoden zur Berechnung der Beschäftigtenzahl aufzustellen, es aber in keinem Fall ermöglicht, einen Arbeitnehmer von dieser Berechnung auszunehmen.
Die Cour de cassation ersucht den Gerichtshof um eine Entscheidung über die Möglichkeit der Geltendmachung des durch Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2002/14 konkretisierten Art. 27 der Charta aber gerade in der Auffassung, dass für den Fall, dass der Gerichtshof der in Nr. 87 der vorliegenden Schlussanträge vorgeschlagenen Auslegung folgen sollte, eine konforme Auslegung nicht möglich wäre.
Nach Auffassung der französischen Regierung wäre es, um eine mit Art. 27 der Charta, konkretisiert durch Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2002/14, kohärente Auslegung von Art. L.1111-3 Abs. 4º vornehmen zu können, erforderlich, auf eine "Ausnahme von der Ausnahme" zurückzugreifen, die es im vorliegenden Fall nicht gebe.
Nach alledem und angesichts der Unmöglichkeit einer Auslegung, die die innerstaatliche Regelung mit den Bestimmungen des durch Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2002/14 konkretisierten Art. 27 der Charta in Einklang brächte, bleibt nur zu prüfen, ob die in Art. L.1111-3 enthaltenen Ausnahmen, insbesondere die angesprochenen "beschäftigungsbegleitenden Verträge", den Bestimmungen von Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2002/14 zuwiderlaufen.
Diese Schlussfolgerung wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass der "beschäftigungsbegleitende Vertrag" das Ziel einer beruflichen Eingliederung verfolgt, da zu keinem Zeitpunkt bezweifelt wurde, dass der Arbeitnehmer mit einem solchen Vertrag die Eigenschaft eines "Arbeitnehmers" im Sinne des durch die Richtlinie 2002/14 konkretisierten Art. 27 der Charta besitzt.
Außerdem hat, was das Argument der Französischen Republik in Bezug auf die besondere Art der "beschäftigungsbegleitenden Verträge" und ihre Rechtfertigung durch das Allgemeininteresse betrifft, der Gerichtshof ein ähnliches Argument im Urteil CGT beantwortet, in dem er festgestellt hat, dass eine Rechtfertigung einer Ausnahme mit Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2002/14, der vorsieht, dass die Mitgliedstaaten alle notwendigen Maßnahmen zu treffen haben, um jederzeit gewährleisten zu können, dass die in dieser Richtlinie vorgeschriebenen Ergebnisse erreicht werden, unvereinbar wäre(43).
Daher schlage ich in Beantwortung der zweiten Vorlagefrage dem Gerichtshof vor, Art. 27 der Charta, wesentlich und unmittelbar konkretisiert durch Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2002/14, im Fall der Unmöglichkeit einer konformen Auslegung der innerstaatlichen Regelung dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsvorschrift entgegensteht, die eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern, konkret die durch die "ausgenommenen Verträge" beschäftigten Arbeitnehmer, bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl für die Zwecke dieser Vorschrift unberücksichtigt lässt.
Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, wesentlich und unmittelbar konkretisiert durch Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft, kann in einem Rechtsstreit zwischen Privaten, mit der möglichen Folge der Nichtanwendung der nationalen Rechtsnorm, geltend gemacht werden.
Art. 27 der Charta, wesentlich und unmittelbar konkretisiert durch Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2002/14, ist im Fall der Unmöglichkeit einer konformen Auslegung des nationalen Rechts dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsvorschrift entgegensteht, die eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern, konkret die durch die "ausgeschlossenen Verträge" beschäftigten Arbeitnehmer, bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl für die Zwecke dieser Vorschrift unberücksichtigt lässt.
- BFH, 24.08.1961 - V 98/59 U
Verlust der Vermittlereigenschaft eines Zwischenhändlers bei fehlender …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-176/12
Außerdem handelt es sich um ein Recht, das im Sekundärrecht vor Inkrafttreten der Charta enthalten war, und zwar nicht nur in der angeführten Richtlinie 2002/14, sondern auch in anderen Akten des Arbeitsrechts der Union, wie beispielsweise der Richtlinie 98/59/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen(28) oder der Richtlinie 94/45 über die Europäischen Betriebsräte(29).28 - Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (…ABl. L 225, S. 16).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-176/12
So steht im Fall Deutschlands das Handeln des Richters als öffentliche Gewalt am Ursprung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dessen Referenzurteil in der Sache Lüth (BVerfGE 7, 198) vom 15. Januar 1958 erging.
- EuGH, 19.01.2010 - C-555/07
DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-176/12
33 - Urteile vom 30. April 1996, CIA Security International (C-194/94, Slg. 1996, I-2201), vom 22. November 2005, Mangold (C-144/04, Slg. 2005, I-9981), und vom 19. Januar 2010, Kücükdeveci (C-555/07, Slg. 2010, I-365). - EuGH, 05.10.2004 - C-397/01
BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-176/12
32 - Vgl. neben vielen anderen vor allem Urteile vom 26. Februar 1986, Marshall (152/84, Slg. 1986, 723), vom 12. Juli 1990, Foster u. a. (C-188/89, Slg. 1990, I-3313), vom 14. Juli 1994, Faccini Dori (C-91/92, Slg. 1994, I-3325), vom 7. März 1996, El Corte Inglés (C-192/94, Slg. 1996, I-1281), vom 14. September 2000, Collino und Chiappero (C-343/98, Slg. 2000, I-6659), vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a. (C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835), und Dominguez. - EuGH, 22.11.2005 - C-144/04
DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-176/12
33 - Urteile vom 30. April 1996, CIA Security International (C-194/94, Slg. 1996, I-2201), vom 22. November 2005, Mangold (C-144/04, Slg. 2005, I-9981), und vom 19. Januar 2010, Kücükdeveci (C-555/07, Slg. 2010, I-365). - EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-176/12
6 - Vgl. neben vielen anderen Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch (36/74, Slg. 1974, 1405, Randnr. 17), vom 14. Juli 1976, Donà (13/76, Slg. 1976, 1333, Randnr. 17), vom 15. Dezember 1995, Bosman (C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 82), vom 11. April 2000, Deliège (C-51/96 und C-191/97, Slg. 2000, I-2549, Randnr. 47), vom 6. Juni 2000, Angonese (C-281/98, Slg. 2000, I-4139, Randnr. 31), vom 19. Februar 2002, Wouters u. a. (C-309/99, Slg. 2002, I-1577, Randnr. 120), und vom 11. Dezember 2007, 1nternational Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union, "Viking Line" (C-438/05, Slg. 2007, I-10779, Randnr. 33). - EuGH, 19.11.1991 - C-6/90
Francovich und Bonifaci / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-176/12
35 - Vgl. u. a. Urteile vom 19. November 1991, Francovich u. a. (C-6/90 und C-9/90, Slg. 1991, I-5357, Randnr. 35), vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame (C-46/93 und C-48/93, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 31), vom 26. März 1996, British Telecommunications (C-392/93, Slg. 1996, I-1631, Randnr. 38), vom 23. Mai 1996, Hedley Lomas (C-5/94, Slg. 1996, I-2553, Randnr. 24), vom 8. Oktober 1996, Dillenkofer u. a. (C-178/94, C-179/94 und C-188/94 bis C-190/94, Slg. 1996, I-4845, Randnr. 20), und vom 2. April 1998, Norbrook Laboratorios (C-127/95, Slg. 1998, I-1531, Randnr. 106). - EuGH, 11.12.2007 - C-438/05
KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-176/12
6 - Vgl. neben vielen anderen Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch (36/74, Slg. 1974, 1405, Randnr. 17), vom 14. Juli 1976, Donà (13/76, Slg. 1976, 1333, Randnr. 17), vom 15. Dezember 1995, Bosman (C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 82), vom 11. April 2000, Deliège (C-51/96 und C-191/97, Slg. 2000, I-2549, Randnr. 47), vom 6. Juni 2000, Angonese (C-281/98, Slg. 2000, I-4139, Randnr. 31), vom 19. Februar 2002, Wouters u. a. (C-309/99, Slg. 2002, I-1577, Randnr. 120), und vom 11. Dezember 2007, 1nternational Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union, "Viking Line" (C-438/05, Slg. 2007, I-10779, Randnr. 33). - EuGH, 05.03.1996 - C-46/93
Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-176/12
35 - Vgl. u. a. Urteile vom 19. November 1991, Francovich u. a. (C-6/90 und C-9/90, Slg. 1991, I-5357, Randnr. 35), vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame (C-46/93 und C-48/93, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 31), vom 26. März 1996, British Telecommunications (C-392/93, Slg. 1996, I-1631, Randnr. 38), vom 23. Mai 1996, Hedley Lomas (C-5/94, Slg. 1996, I-2553, Randnr. 24), vom 8. Oktober 1996, Dillenkofer u. a. (C-178/94, C-179/94 und C-188/94 bis C-190/94, Slg. 1996, I-4845, Randnr. 20), und vom 2. April 1998, Norbrook Laboratorios (C-127/95, Slg. 1998, I-1531, Randnr. 106). - EuGH, 12.12.1974 - 36/74
Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.
- EuGH, 19.02.2002 - C-309/99
DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN …
- EuGH, 24.01.2012 - C-282/10
Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung …
- EuGH, 06.06.2000 - C-281/98
EIN PRIVATUNTERNEHMEN DARF ALS VORAUSSETZUNG FÜR DIE EINSTELLUNG NICHT DEN BESITZ …
- EuGH, 14.07.1994 - C-91/92
Faccini Dori / Recreb
- EuGH, 26.02.1986 - 152/84
Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority
- EuGH, 23.04.2009 - C-378/07
Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der …
- EuGH, 08.10.1996 - C-178/94
Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland
- EuGH, 15.04.2008 - C-268/06
Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …
- EuGH, 14.07.1976 - 13/76
Dona / Mantero
- EuGH, 22.10.2002 - C-94/00
Roquette Frères
- EuGH, 11.04.2000 - C-51/96
DIE AUSWAHLREGELN DER SPORTVERBÄNDE FÜR INTERNATIONALE TURNIERE VERSTOSSEN FÜR …
- EuGH, 23.05.1996 - C-5/94
The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Hedley Lomas …
- EuGH, 30.04.1996 - C-194/94
CIA Security International / Signalson und Securitel
- EuGH, 12.07.1990 - C-188/89
Foster u.a. / British Gas
- EuGH, 14.09.2000 - C-343/98
Collino und Chiappero
- EuGH, 15.06.1978 - 149/77
Defrenne / Sabena
- EuGH, 26.03.1996 - C-392/93
The Queen / H.M. Treasury, ex parte British Telecommunications
- EuGH, 10.02.1983 - 230/81
Luxemburg / Parlament
- EuGH, 13.07.1990 - 2/88
Strafverfahren gegen Zwartveld u.a.
- EuGH, 18.01.2007 - C-385/05
Confédération générale du travail u.a. - Sozialpolitik -Richtlinien 98/59/EG und …
- EuGH, 07.03.1996 - C-192/94
El Corte Inglés / Blázquez Rivero
- EuGH, 02.04.1998 - C-127/95
Norbrook Laboratories
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-261/20
Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szpunar muss ein nationales Gericht eine …
53 Vgl. insbesondere Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Association de médiation sociale (C-176/12, EU:C:2013:491, Nrn. 34 bis 38). - Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-193/17
Cresco Investigation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung in …
Im Zusammenhang mit Art. 21 Abs. 1 der Charta in Verbindung mit der Richtlinie 2000/78 vgl. Urteil vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale (C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 50).62 Urteil vom 1. Januar 2014, Association de médiation sociale (C-176/12, EU:C:2014:2).
64 Vgl. Urteil vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale (C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 47).
65 Vgl. Urteil vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale (C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 49).
92 Vgl. Schlussanträge in der Rechtssache Association de médiation sociale (C-176/12, EU:C:2013:491, Nr. 79).
100 Vgl. Urteile vom 19. November 1991, Francovich u. a. (…C-6/90 und C-9/90, EU:C:1991:428, Rn. 45), und vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale (C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 50).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-533/13
AKT - Leiharbeit - Richtlinie 2008/104/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbote oder …
54 - Vgl. vor Kurzem Schlussanträge von Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache Association de médiation sociale (C-176/12, EU:C:2013:491, Rn. 73 bis 80). - Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-261/13
Nach Auffassung des Generalanwalts Niilo Jääskinen sind Entscheidungen des …
66 - Vgl. Schlussanträge in der Rechtssache Association de médiation sociale (C-176/12, EU:C:2013:491, Nr. 54).