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Rechtsprechung
   BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 5/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,610
BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 5/97 (https://dejure.org/1998,610)
BAG, Entscheidung vom 17.09.1998 - 8 AZR 5/97 (https://dejure.org/1998,610)
BAG, Entscheidung vom 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 (https://dejure.org/1998,610)
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Beschatteter Arbeitnehmer

§ 249 BGB, Detektivkosten;

Anspruch des Arbeitgebers aus pVV (vgl. nunmehr § 280 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>) bei 'Krankfeiern';

§ 554 Abs. 3 Nr. 3 ZPO <Fassung bis 31.12.01> bei mehreren Streitgegenständen

Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen Detektivkosten

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Anspruch auf Schadensersatz, Kosten für einen Detektiv, Detektivkosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht wegen Detektivkosten

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht; Schadensersatz wegen Detektivkosten

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsprobleme beim Einsatz von Detektiven

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 90, 1
  • NJW 1999, 308
  • MDR 1999, 165
  • NZA 1998, 1324
  • NZA 1998, 1334
  • VersR 1999, 1420
  • BB 1998, 2475
  • DB 1998, 2473
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 277/84

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Übernahme der Detektivkosten - …

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 5/97
    Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätig werden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anläßlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird (Bestätigung von BAG Urteil vom 3. Dezember 1985 - 3 AZR 277/84 - BB 1987, 689).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 3. Dezember 1985 - 3 AZR 277/84 - BB 1987, 689) hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anläßlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.

  • BGH, 22.09.1971 - VIII ZR 38/70

    Schuldbefreiungsanspruch im Konkurs

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 5/97
    Sollte nämlich der Gemeinschuldner in Höhe des Restbetrages von 5.651,15 DM der Detektei Kölle die Zahlung schuldig geblieben sein, wäre sein etwaiger Anspruch auf Schuldbefreiung mit der Eröffnung des Konkursverfahrens am 10. Oktober 1996 in einen Zahlungsanspruch des Konkursverwalters in voller Höhe und nicht nur der Quote umgewandelt worden (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BGH Urteil vom 22. September 1971 - VIII ZR 38/70 - BGHZ 57, 78, 81; BGH Urteil vom 18. Dezember 1980 - VII ZR 11/80 - ZIP 1981, 131 f.).
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 5/97
    Danach muß sich die Revisionsbegründung auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich derer die Aufhebung beantragt wird, widrigenfalls die Revision für den nicht begründeten Teil unzulässig ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. nur Urteil vom 16. April 1997 - 4 AZR 653/95 - AP Nr. 35 zu § 72 ArbGG 1979;… Stein/Jonas/Grunsky, Zivilprozeßordnung, 21. Aufl. 1994, § 554 Rz 6).
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 11/80

    Schuldhafte Unmöglichkeit der Erfüllung einer Leistungspflicht durch Rücknahme …

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 5/97
    Sollte nämlich der Gemeinschuldner in Höhe des Restbetrages von 5.651,15 DM der Detektei Kölle die Zahlung schuldig geblieben sein, wäre sein etwaiger Anspruch auf Schuldbefreiung mit der Eröffnung des Konkursverfahrens am 10. Oktober 1996 in einen Zahlungsanspruch des Konkursverwalters in voller Höhe und nicht nur der Quote umgewandelt worden (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BGH Urteil vom 22. September 1971 - VIII ZR 38/70 - BGHZ 57, 78, 81; BGH Urteil vom 18. Dezember 1980 - VII ZR 11/80 - ZIP 1981, 131 f.).
  • BAG, 13.12.1955 - 2 AZR 220/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Keine Divergenz bezüglich Hilfserwägungen

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 5/97
    Danach muß sich die Revisionsbegründung auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich derer die Aufhebung beantragt wird, widrigenfalls die Revision für den nicht begründeten Teil unzulässig ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. nur Urteil vom 16. April 1997 - 4 AZR 653/95 - AP Nr. 35 zu § 72 ArbGG 1979;… Stein/Jonas/Grunsky, Zivilprozeßordnung, 21. Aufl. 1994, § 554 Rz 6).
  • BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 276/20

    Schadensersatz - Kosten der Ermittlungen von Vertragspflichtverletzungen eines …

    Dazu gehört auch die Abwendung drohender Nachteile, wenn sich insofern konkrete Verdachtsmomente ergeben (…BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12 - Rn. 22;… 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - zu C II 1 der Gründe, BAGE 90, 1; vgl. auch BGH 24. April 1990 - VI ZR 110/89 - zu II 2 c der Gründe, BGHZ 111, 168).

    Es muss demnach um die Beseitigung einer Störung bzw. eines Schadens (…vgl. BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12 - aaO) oder um die Verhinderung eines konkret drohenden (weiteren) Schadens (…vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 29;… 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - Rn. 22; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - zu C II 1 der Gründe, BAGE 90, 1) gehen, etwa darum, eine - drohende - Vertragsverletzung des Arbeitnehmers durch eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beseitigen (…vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 31).

    Rn. 30 5. Weitere Voraussetzung der Erstattungsfähigkeit von Ermittlungskosten ist ein konkreter Verdacht einer erheblichen Verfehlung - strafbaren Handlung oder schwerwiegenden Vertragsverletzung - des Arbeitnehmers (…BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24;… 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - Rn. 26; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - zu C II 2 c cc der Gründe, BAGE 90, 1).

    Der konkrete Verdacht einer erheblichen Verfehlung - strafbaren Handlung oder schwerwiegenden Vertragsverletzung - des Arbeitnehmers muss zudem zu dem Zeitpunkt bestehen, in dem die Ermittlungen erfolgen bzw. die Aufwendungen entstehen (vgl. BAG 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - zu C II 2 c cc der Gründe, BAGE 90, 1; vgl. auch BGH 24. April 1990 - VI ZR 110/89 - zu II 2 c der Gründe, BGHZ 111, 168), wobei es nicht ausgeschlossen ist, dass die Ergebnisse der Ermittlungen ihrerseits einen (weiteren) konkreten Tatverdacht begründen, der seinerseits Anlass zu weiteren Ermittlungen gibt.

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1026/12

    Schadensersatz - Detektivkosten

    Rn. 22 1. Nach der Rechtsprechung des Senats (…vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 135 = EzA BGB 2002 § 280 Nr. 5;… 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - Rn. 22, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 4; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - zu C II 1 der Gründe, BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23) hat der Arbeitnehmer wegen der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten (§ 280 Abs. 1 BGB) dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.

    Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (…BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - aaO; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - aaO).

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 226/08

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten - Kostenfestsetzungsverfahren

    Es stellt ein sozialadäquates Verhalten dar, wenn ein Arbeitgeber, der von Unkorrektheiten seines Arbeitnehmers erfahren hat, diesen von einer in der Ermittlungstätigkeit erfahrenen Person überwachen und überführen lässt (Senat 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - zu C II 1 der Gründe, BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23; BAG 3. Dezember 1985 - 3 AZR 277/84 - zu A I 2 der Gründe, BB 1987, 689).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 547/09

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 4; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23) hat der Arbeitnehmer wegen der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten (§ 280 Abs. 1 BGB) dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.

    Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (…Senat 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - aaO; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - aaO).

    Diesen lag nämlich entweder zugrunde, dass der Arbeitgeber den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern wollte, um in der Folge das Arbeitsverhältnis beenden zu können (Senat 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 4) oder neben der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch keine Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist leisten zu müssen (Senat 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2008 - 7 Sa 197/08

    Schadensersatz wegen vertragswidriger Tätigkeit des Arbeitnehmers bei Krankheit - …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes müssen die in Rechnung gestellten Detektivkosten zu den Aufwendungen gehören, die eine vernünftige, wirtschaftlich denkende Person nach den Umständen des Falles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern als erforderlich ergriffen hätte (vgl. BAG, Urteil vom 17.09.1998 - 8 AZR 5/97 = AP Nr. 133 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • ArbG Berlin, 30.09.2016 - 28 Ca 6347/16

    Fehlverhalten - fristlose Kündigung - Schadensersatz

    Da es an jedem tragfähigen Anhaltspunkt dafür fehlt, dass die Klägerin mit der ihr zugeschriebenen "Beschwerdeschrift" persönlich etwas zu tun hat, sind weder Grundlagen einer vertraglichen noch einer deliktischen Haftung auch nur im Ansatz objektivierbar 204In Ermangelung jeglicher brauchbaren Zurechnungsbasis sind die Grundsätze der vom Beklagten erwähnten Judikatur des BAG zu Fragen der Erstattung von Detektivkosten als Teil geschuldeten Schadensersatzes auch nicht einschlägig; s. dazu etwa BAG 17.9.1998 - 8 AZR 5/97 - BAGE 90, 1 = AP § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA § 249 BGB Nr. 23 = NZA 1998, 1334 = BB 1998, 2475 [C.II.1.

    - "Juris"-Rn. 27]: "Nach der Rechtsprechung des BAG (...) hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird"; im Anschluss etwa BAG 26.9.2013 - 8 AZR 1026/12 - AP § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers Nr. 139 = EzA § 280 BGB 2002 Nr. 6 = NZA 2014, 877 = DB 2014, 429 [Rn. 22].In Ermangelung jeglicher brauchbaren Zurechnungsbasis sind die Grundsätze der vom Beklagten erwähnten Judikatur des BAG zu Fragen der Erstattung von Detektivkosten als Teil geschuldeten Schadensersatzes auch nicht einschlägig; s. dazu etwa BAG 17.9.1998 - 8 AZR 5/97 - BAGE 90, 1 = AP § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA § 249 BGB Nr. 23 = NZA 1998, 1334 = BB 1998, 2475 [C.II.1.

    204) In Ermangelung jeglicher brauchbaren Zurechnungsbasis sind die Grundsätze der vom Beklagten erwähnten Judikatur des BAG zu Fragen der Erstattung von Detektivkosten als Teil geschuldeten Schadensersatzes auch nicht einschlägig; s. dazu etwa BAG 17.9.1998 - 8 AZR 5/97 - BAGE 90, 1 = AP § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA § 249 BGB Nr. 23 = NZA 1998, 1334 = BB 1998, 2475 [C.II.1.

  • OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11

    Unlauterer Wettbewerb: Fehlende Meisterpräsenz im Ladengeschäft eines …

    Rn. 81 Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen wie Detekteikosten, die zum Nachweis eines Verstoßes anfallen, ist ein konkreter Verdacht gegen den Inanspruchgenommenen (vgl. zum Arbeitsrecht BAG NJW 1999, 308).
  • ArbG Herne, 10.12.2021 - 5 Ca 1495/21

    Einzelfallentscheidung zur außerordentlichen Kündigung; Detektivkosten

    Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (BAG…, Urteil vom 26.09.2013 - 8 AZR 1026/12 - a.a.O.; Urteil vom 17.09.1998 - 8 AZR 5/97 - EzA § 249 BGB Nr. 23).
  • OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 52/09

    Schadenersatzanspruch wegen eines Wettbewerbsverstoßes: Anspruch auf Erstattung …

    Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen, die zum Nachweis von Wettbewerbsverstößen anfallen, ist zunächst ein konkreter Verdacht gegen den in Anspruch Genommenen (vgl. zum Arbeitsrecht BAG NJW 1999, 308;… LAG Rh.-Pfalz, Urt. v. 15.05.2000, Az. 10 Sa 70/08, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2017 - 3 Sa 143/17

    Schadenersatz - Schmerzensgeld - Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Rn. 105 Die Überwachung durch einen Detektiv ist im Arbeitsverhältnis dann zulässig, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird (…BAG v. 28.10.2010 - 8 AZR 547/09, BB 2011, 958, Rn. 24.; v. 17.09.1998 - 8 AZR 5/97, NZA 1998, 1334).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05

    Krankentagegeld: Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung aus …

  • LAG Köln, 22.05.2003 - 6 (3) Sa 194/03

    Arbeitszeitbetrug, Gleitzeitmanipulation, Verdachtskündigung, Umdeutung

  • LAG Köln, 29.09.2006 - 4 Sa 772/06

    Zur Zulässigkeit einer verdeckten Videoüberwachung durch den Arbeitnehmer

  • LAG Köln, 07.06.2006 - 3 Sa 1655/05

    Unterschlagung, Schadensschätzung, Aussetzung, Verjährung, Verspätung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2008 - 10 Sa 70/08

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen …

  • LAG Hessen, 12.02.2008 - 13 Sa 1120/07

    Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz für Detektivkosten

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 212/99

    Rückforderung vergleichsweise erbrachter Leistung - Rechtsschutzbedürfnis - …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2007 - 11 Sa 167/07

    Voraussetzungen der Kostenübernahme durch den Arbeitnehmer für eine …

  • ArbG Düsseldorf, 05.11.2003 - 10 Ca 8003/03

    Erstattungsfähigkeit von Kosten der Videoüberwachung eines Arbeitnehmers als sog. …

  • LAG Hessen, 20.02.2001 - 9 Sa 1401/00

    Auslegung des Arbeitsvertrages bezüglich der Geltung des BAT

  • LAG Köln, 20.04.2007 - 11 Sa 1277/06

    Erstattung von Detektivkosten

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2003 - 16 Ta 350/03

    Detektivkosten im Kostenfestsetzungsverfahren

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.09.2008 - 2 Sa 315/08

    Schadenersatz wegen Videoüberwachung - Verdacht strafbarer Handlungen

  • OLG Düsseldorf, 26.03.1999 - 22 U 193/98

    Sittenwidrigkeit eines notariellen Schuldanerkenntnisses

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2005 - 2 Ta 260/04

    Rechtsweg

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 3 Sa 1008/06

    Anerkenntnis: Wirksamkeit und Rückforderung eines Schuldanerkenntnisses; …

  • LAG Hessen, 20.02.2001 - 9 Sa 1402/00

    Auslegung des Arbeitsvertrages bezüglich der Geltung des BAT

  • LAG Düsseldorf, 05.04.2006 - 11 Sa 1560/05
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2010 - 8 Sa 597/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit - …

  • LAG Hessen, 20.02.2001 - 9 Sa 1403/00

    Vertragsauslegung; Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Widerspiegelungsklausel; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1998 - 12 A 6113/96

    Beamter; Observation; Genehmigte Nebentätigkeit; Freistellung; Widerruf der …

  • ArbG Freiburg, 07.09.2004 - 4 Ca 128/04

    Kostenerstattung - Videoüberwachung

  • ArbG Frankfurt/Main, 26.06.2002 - 2 Ca 7735/01

    Krankschreibung - Überprüfung der Richtigkeit durch Detektiv - Detektivkosten

  • ArbG Berlin, 21.11.2000 - 1 Ca 15886/00

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist im Zusammenhang …

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