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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 31.05.2024 - 8 B 12/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,12490
VG Schleswig, 31.05.2024 - 8 B 12/24 (https://dejure.org/2024,12490)
VG Schleswig, Entscheidung vom 31.05.2024 - 8 B 12/24 (https://dejure.org/2024,12490)
VG Schleswig, Entscheidung vom 31. Mai 2024 - 8 B 12/24 (https://dejure.org/2024,12490)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 30 Abs 1 BBauG, § 9 Abs 1 BBauG, § 4 Abs 3 BauNVO, Art 14 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Nutzungsuntersagungsverfügung; ungenehmigte Ferienwohnung im allgemeinen Wohngebiet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (20)

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 MB 31/19

    Lübecker Ganghäuser dürfen nicht als Ferienwohnung vermietet werden

    Auszug aus VG Schleswig, 31.05.2024 - 8 B 12/24
    Rn. 45 Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Überprüfung einer bauordnungsrechtlichen Nutzungsuntersagung als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist die letzte mündliche Verhandlung - bzw. im Eilverfahren der Entscheidung des Gerichts - (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Mai 2020 - n. V. BA S. 6 m. w. N.; Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 - juris Rn. 26 ).

    Es muss mit anderen Worten geradezu handgreiflich sein und keiner näheren Prüfung bedürfen, dass der vom Bauherrn gewünschte Zustand dem öffentlichen Baurecht vollständig entspricht ( OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. März 2023 - 1 MB 18/22 - juris Rn. 35 ; Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 - juris Rn. 24 m. w. N.).

    Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ausnahme besteht daher kein Rechtsanspruch auf Erteilung der Ausnahme ( OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. März 2023 - 1 MB 18/22 - juris Rn. 19 ; Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 - juris Rn. 25 ).

    Der baurechtliche Bestandsschutz gewährt das Recht, ein im Einklang mit dem nach (seinerzeit) geltendem Recht ausgeführten Vorhaben so, wie es ausgeführt worden ist, auch dann weiter zu nutzen, wenn neue Vorschriften nunmehr diesem Vorhaben, sollte es jetzt errichtet werden, entgegenstünden ( OVG Schleswig, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 - juris Rn. 29 ;… Beschluss vom 8. Oktober 2018 - 1 MB 11/18 - juris Rn. 13 ).

    Dabei entsteht ein im Rahmen der Nutzungsuntersagung beachtlicher - offensichtlicher - baurechtlicher Bestandsschutz zwar auch bereits dann, wenn die bauliche Anlage über einen relevanten Zeitraum in Einklang mit dem materiellen Baurecht stand ( OVG Schleswig, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 - juris Rn. 29 m. w. N.).

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Baubehörde in Kenntnis der formellen und ggf. materiellen Illegalität eines Vorhabens zu erkennen gibt, dass sie sich auf Dauer mit dessen Existenz abzufinden gedenkt - sog. aktive Duldung - ( OVG Schleswig, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 - juris Rn. 32 ; OVG Münster…, Beschluss vom 20. September 2018 - 7 B 1192/18 - juris Rn. 5 ff.).

    Hiergegen ist nichts zu erinnern, insbesondere nicht vor dem Hintergrund, dass in den Fällen einer ungenehmigten Nutzung baulicher Anlagen - wie hier - in der Regel der Erlass einer Nutzungsuntersagung ermessensgerecht ist, denn die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften ergibt, dass der Bauaufsichtsbehörde insoweit ein intendiertes Ermessen eingeräumt ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 - juris Rn. 30 m. w. N.).

    Sie hat dabei zudem den zu berücksichtigenden und sich aus Art. 3 GG ergebende Grundsatz des systemgerechten Vorgehens beachtet, der willkürliches Verhalten der Bauaufsichtsbehörde verhindert soll und besagt, dass gleichliegende Tatbestände, die bei gerechter Würdigung der Sachverhalte eindeutig eine gleichartige Behandlung erfordern, nicht ohne sachlich hinreichende Gründe unterschiedlich behandelt werden dürfen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 - juris Rn. 30 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2023 - 1 MB 18/22

    Auslegung eines Bebauungsplans; gestuftes Vorgehen der Behörde gegen …

    Auszug aus VG Schleswig, 31.05.2024 - 8 B 12/24
    Es muss mit anderen Worten geradezu handgreiflich sein und keiner näheren Prüfung bedürfen, dass der vom Bauherrn gewünschte Zustand dem öffentlichen Baurecht vollständig entspricht ( OVG Schleswig, Beschluss vom 23. März 2023 - 1 MB 18/22 - juris Rn. 35 ;… Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 - juris Rn. 24 m. w. N.).

    Zur Verhinderung einer Umgehung des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens neigt der für das öffentliche Baurecht zuständige 1. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts zudem der Auffassung zu, dass bei einem Streit um die materielle Rechtmäßigkeit einer Nutzung eine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit von vornherein nur in Betracht kommen kann, wenn bereits ein entsprechender Antrag gestellt worden ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 23. März 2023 - 1 MB 18/22 - juris Rn. 15 ).

    Im Übrigen sind bei Nutzungsuntersagungsverfügungen die Voraussetzungen für eine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit bei einer notwendigen inzidenten Überprüfung der Unwirksamkeit von Bebauungsplanfestsetzungen nicht gegeben; hierfür bietet das Baugenehmigungsverfahren Raum (OVG Schleswig, Beschluss vom 23. Februar 2023 - 1 MB 18/22 - juris Rn. 35; Beschluss vom 24. August 2022 - 1 MB 9/22 - n.v. BA S. 12).

    In der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht ist mittlerweile geklärt, dass es sich bei Ferienwohnungen - die wie vorliegend typischerweise auf Selbstversorgung der Feriengäste ausgerichtet sind - nicht um kleine Beherbergungsbetriebe handelt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 23. März 2023 - 1 MB 18/22 - juris Rn. 19 ), sondern um sonstige nicht störende Gewerbebetriebe (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 26 ).

    Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ausnahme besteht daher kein Rechtsanspruch auf Erteilung der Ausnahme ( OVG Schleswig, Beschluss vom 23. März 2023 - 1 MB 18/22 - juris Rn. 19 ;… Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 - juris Rn. 25 ).

    Auch unter Berücksichtigung des subjektiven Willens des damaligen Satzungsgebers (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 4 B 49.16 - juris Rn. 9; OVG Schleswig, Beschluss vom 23. März 2023 - 1 MB 18/22 - juris Rn. 21 ) ist unter keinem Gesichtspunkt für das Gericht erkennbar, dass dieser Ferienwohnungen ausdrücklich als zulässiges - und nicht nur ausnahmsweise zulässiges - Vorhaben in dem Bebauungsplangebiet normieren wollte; dies hat keinen offensichtlichen und eindeutigen Niederschlag in den Festsetzungen oder der Planbegründung gefunden.

    Die Behörde darf sich vielmehr auf ein Vorgehen gegen einzelne Störer beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe hat ( OVG Schleswig, Beschluss vom 23. März 2023 - 1 MB 18/22 - juris Rn. 37 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20

    Untersagung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung mangels …

    Auszug aus VG Schleswig, 31.05.2024 - 8 B 12/24
    Da die Nutzungsuntersagung in erster Linie die Funktion hat, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen, muss grundsätzlich nicht geprüft werden, ob das Vorhaben auch gegen materielles Recht verstößt (stRspr OVG Schleswig, Beschluss vom 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 11 m. w. N.).

    In der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht ist mittlerweile geklärt, dass es sich bei Ferienwohnungen - die wie vorliegend typischerweise auf Selbstversorgung der Feriengäste ausgerichtet sind - nicht um kleine Beherbergungsbetriebe handelt (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. März 2023 - 1 MB 18/22 - juris Rn. 19 ), sondern um sonstige nicht störende Gewerbebetriebe (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 26 ).

    Dieses Verständnis findet mittlerweile ergänzend auch seine Stütze in § 13a BauNVO - nicht direkt, sondern als Auslegungshilfe, da diese Vorschrift erst 2017 im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 ohne Rückwirkung in die Baunutzungsverordnung eingefügt wurde und damit nach Erlass des Bebauungsplans Nr. A 1 (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 23, 27; offen gelassen: BVerwG…, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 4 C 5.16 - juris Rn. 21) -, der nunmehr Ferienwohnungen im dort definierten Sinne zu den Gewerbebetrieben u. a. nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zählt.

    Rn. 53 Danach ist der zwischen den Beteiligten diskutierte Punkt, welche Zuordnung die Antragsgegnerin bei erstmaligem Satzungserlass 1988 den Ferienwohnungen aufgrund der Uneinigkeit in der Rechtsprechung betreffend die rechtliche Einordnung der Ferienwohnungen zu den Beherbergungsbetrieben einerseits (vgl. frühere Auffassung OVG Schleswig…, Urteil vom 31. Mai 2005 - 1 LB 4/05 - juris Rn. 43; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Mai 1987 - 1 A 124/86 - juris Leitsatz;… siehe zum Streitstand: Blechschmidt in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, 152. EL Oktober 2023, BauNVO § 13a Rn. 1 ff.; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 8. Mai 1989 - 4 B 78.89 - juris Rn. 3) oder zu den sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben andererseits (vgl. heutige Auffassung OVG Schleswig, Beschluss vom 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 26 ) beigemessen hat, keine Relevanz.

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2018 - 1 MB 22/17

    Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche; …

    Auszug aus VG Schleswig, 31.05.2024 - 8 B 12/24
    Rn. 48 Allerdings darf eine formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig bzw. bei verfahrensfreien Vorhaben offensichtlich zulässig ist (…stRspr der Kammer, vgl. Beschluss vom 18. Mai 2020 - 8 B 9/20 - juris Rn. 46 ; vgl. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 MB 22/17 - juris Rn. 8 ).

    Die mit der Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde begründete Pflicht zur Aufgabenerfüllung lässt daher schon vom Ansatz her eine Verwirkung derselben nicht zu ( OVG Schleswig, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 MB 22/17 - juris Rn. 12 m. w. N.; Beschluss vom 23. April 2003 - 1 MB 9/03 - n. v. BA S. 6 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus VG Schleswig, 31.05.2024 - 8 B 12/24
    Dieses besondere öffentliche Vollziehungsinteresse ist von der Behörde gemäß § 80 Abs. 3 VwGO gesondert zu begründen (stRpr seit OVG Schleswig, Beschluss vom 6. August 1991 - 4 M 109/91 - juris Rn. 3).

    Anders als im Falle der behördlichen Anordnung des Sofortvollzuges nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO führt in den Fällen des gesetzlich angeordneten Sofortvollzuges (wie hier gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 248 Abs. 1 Satz 2 LVwG ) regelmäßig die offensichtliche Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides auch dazu, dass der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abzulehnen ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 6. August 1991 - 4 M 109/91 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus VG Schleswig, 31.05.2024 - 8 B 12/24
    Mit dem Gesichtspunkt des Bestandschutzes verteidigt sich ein Betroffener gegen eine (mittlerweile) materiell rechtswidrige Nutzung, so dass die Unaufklärbarkeit dieses "Gegenrechts" zu Lasten desjenigen geht, der sich darauf beruft (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - IV C 86.76 - juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 02.05.2011 - 1 B 30/11

    Nutzungsuntersagung, Brandschutz, Bestandsschutzermessen

    Auszug aus VG Schleswig, 31.05.2024 - 8 B 12/24
    Eine durchgängig rechtswidrige Nutzung kann hingegen keinen Bestandsschutz begründen (OVG Bautzen, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 1 B 30/11 - juris Rn. 15).
  • VG Schleswig, 02.06.2022 - 2 B 12/22

    Bauordnungsverfügung - Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Schleswig, 31.05.2024 - 8 B 12/24
    Hierbei handelt es sich nicht um schützenswerte Belange, die in die Abwägung mit eingestellt werden müssten (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 2. Juni 2022 - 2 B 12/22 - juris Rn. 16 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2018 - 1 MB 11/18

    Gründe für des städtebaulichen Erhaltungsschutzes; Begriff der Villa

    Auszug aus VG Schleswig, 31.05.2024 - 8 B 12/24
    Der baurechtliche Bestandsschutz gewährt das Recht, ein im Einklang mit dem nach (seinerzeit) geltendem Recht ausgeführten Vorhaben so, wie es ausgeführt worden ist, auch dann weiter zu nutzen, wenn neue Vorschriften nunmehr diesem Vorhaben, sollte es jetzt errichtet werden, entgegenstünden ( OVG Schleswig…, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 - juris Rn. 29 ; Beschluss vom 8. Oktober 2018 - 1 MB 11/18 - juris Rn. 13 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - 7 B 1192/18

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes …

    Auszug aus VG Schleswig, 31.05.2024 - 8 B 12/24
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Baubehörde in Kenntnis der formellen und ggf. materiellen Illegalität eines Vorhabens zu erkennen gibt, dass sie sich auf Dauer mit dessen Existenz abzufinden gedenkt - sog. aktive Duldung - ( OVG Schleswig…, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 - juris Rn. 32 ; OVG Münster, Beschluss vom 20. September 2018 - 7 B 1192/18 - juris Rn. 5 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.06.1997 - 1 L 233/96

    Nutzungsverbot; Wehrmachtsbauten

  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 C 5.16

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

  • BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89

    Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls

  • BVerwG, 20.12.2016 - 4 B 49.16

    Begriff des Wohnens; Betreuung; Minderjährige; Unterbringung; Wohngebäude; …

  • VG Schleswig, 18.05.2020 - 8 B 9/20

    Jungfernstieg Nord-Hafenspitze: Eckernförder Nutzungsuntersagung bestätigt

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.2017 - 1 MB 18/17

    Vorläufiger Baustopp im Bahnhof Schleswig

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10

    Kriterien für die Beurteilung der Nachbarverträglichkeit einer Kinderkrippe

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.05.1987 - 1 A 124/86

    Bauplanungsrecht: Begriff der "Ferienwohnung" i.S. von 3 Abs. 3 BauNVO

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2012 - 9 B 818/12

    Notwendigkeit einer vorherigen Stellung eines Aussetzungsantrag bei der Behörde …

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 1 LB 4/05
  • VG Schleswig, 14.03.2025 - 8 B 5/25

    Nutzungsuntersagung von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Antrag auf …

    Im Hinblick auf die negative Vorbildwirkung formell rechtswidriger Nutzungen sowie auf die Kontrollfunktion des Bauordnungsrechts sind nur geringe Anforderungen an die Begründung der Vollziehungsanordnung zu stellen (stRspr der Kammer, Beschluss vom 31. Mai 2024 - 8 B 12/24 - juris Rn. 41 ;… Beschluss vom 18. Mai 2020 - 8 B 8/20 - juris Rn. 38 ; vgl. auch OVG Schleswig…, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 MB 18/17 - juris Rn. 9 ).

    Dieses besondere öffentliche Vollziehungsinteresse ist von der Behörde gemäß § 80 Abs. 3 VwGO gesondert zu begründen (stRpr seit OVG Schleswig…, Beschluss vom 6. August 1991 - 4 M 109/91 - juris Rn. 3; VG Schleswig, Beschluss vom 31. Mai 2024 - 8 B 12/24 - juris Rn. 43 ).

    Rn. 29 Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Überprüfung einer bauordnungsrechtlichen Nutzungsuntersagung als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist die letzte mündliche Verhandlung - bzw. im Eilverfahren der Entscheidung des Gerichts - (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Mai 2020 - n. V. BA S. 6 m. w. N.;… Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 - juris Rn. 26 , VG Schleswig, Beschluss vom 31. Mai 2024 - 8 B 12/24 - juris Rn. 45 ).

    Es muss mit anderen Worten geradezu handgreiflich sein und keiner näheren Prüfung bedürfen, dass der vom Bauherrn gewünschte Zustand dem öffentlichen Baurecht vollständig entspricht ( OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. März 2023 - 1 MB 18/22 - juris Rn. 35 ;… Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 - juris Rn. 24 m. w. N.; VG Schleswig, Beschluss vom 31. Mai 2024 - 8 B 12/24 - juris Rn. 48 ;… Beschluss vom 6. Dezember 2001 - 5 B 93/01 - juris Rn. 31).

    Dieses Verständnis findet mittlerweile ergänzend auch seine Stütze in § 13a BauNVO - nicht direkt, sondern als Auslegungshilfe, da diese Vorschrift erst 2017 im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 ohne Rückwirkung in die Baunutzungsverordnung eingefügt wurde und damit nach Erlass des streitgegenständlichen Bebauungsplans aus dem Jahr 1986 (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 23, 27; VG Schleswig, Beschluss vom 31. Mai 2024 - 8 B 12/24 - juris Rn. 51 f.; offengelassen: BVerwG…, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 4 C 5.16 - juris Rn. 21), der nunmehr Ferienwohnungen im dort definierten Sinne zu den kleinen Betrieben des Beherbergungsgewerbes nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO zählt, soweit nur Räume zur Verfügung gestellt werden.

  • VG Schleswig, 18.07.2024 - 8 B 16/24

    Nutzungsuntersagung einer Ferienwohnung

    Im Hinblick auf die negative Vorbildwirkung formell rechtswidriger Nutzungen sowie auf die Kontrollfunktion des Bauordnungsrechts sind nur geringe Anforderungen an die Begründung der Vollziehungsanordnung zu stellen (stRspr. der Kammer, Beschluss vom 31. Mai 2024 - 8 B 12/24 - juris Rn. 41 ; vgl. auch OVG C-Stadt…, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 MB 18/17 - juris Rn. 9 ).

    Rn. 13 Allerdings darf eine formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig bzw. bei verfahrensfreien Vorhaben offensichtlich zulässig ist (stRspr. der Kammer, vgl. Beschluss vom 31. Mai 2024 - 8 B 12/24 - juris Rn. 48 ; vgl. auch OVG C-Stadt…, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 MB 22/17 - juris Rn. 8 ) oder materiellen Bestandsschutz genießt (OVG Schleswig…, Beschluss vom 4.4.2011 - 1 LA 96/10 - juris Rn. 8).

    Hierbei handelt es sich nicht um schützenswerte Belange, die in die Abwägung mit eingestellt werden müssten (vgl. VG C-Stadt, Beschluss vom 31. Mai 2024 - 8 B 12/24 - juris Rn. 60 ; Beschluss vom 2. Juni 2022 - 2 B 12/22 - juris Rn 16 ).

  • VG Schleswig, 16.02.2026 - 8 B 2/26

    Baurechtliche Nutzungsuntersagung eines Lagerraums zur Lebensmittelzubereitung

    Hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung ergibt sich das aus § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 248 Abs. 1 LVwG und hinsichtlich der Gebührenfestsetzung als öffentliche Abgabe (vgl. VG A-Stadt, Beschluss vom 31. Mai 2024 - 8 B 12/24 - juris Rn. 35 ) aus § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO.

    Im Hinblick auf die negative Vorbildwirkung formell rechtswidriger Nutzungen sowie die Kontrollfunktion des Bauordnungsrechts sind nur geringe Anforderungen an die Begründung der Vollziehungsanordnung zu stellen (stRspr der Kammer, Beschluss vom 31. Mai 2024 - 8 B 12/24 - juris Rn. 41 ; vgl. auch OVG A-Stadt…, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 MB 18/17 - juris Rn. 9 ).

    Rn. 13 Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Überprüfung einer bauordnungsrechtlichen Nutzungsuntersagung als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist die letzte mündliche Verhandlung - bzw. im Eilverfahren der Entscheidung des Gerichts - (vgl. OVG A-Stadt, Beschluss vom 8. Mai 2020 - n. V. BA S. 6 m. w. N.;… Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 - juris Rn. 26 , VG A-Stadt, Beschluss vom 31. Mai 2024 - 8 B 12/24 - juris Rn. 45 ).

  • VG Schleswig, 29.10.2025 - 8 B 22/25

    Untersagung der Nutzung von Wohnwagen auf einem Privatgrundstück zur Wohnnutzung; …

    Allein die Hinnahme eines illegalen Zustandes durch die zuständige Behörde begründet keinen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 31. Mai 2024 - 8 B 12/24 - juris Rn. 57 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2024 - 1 O 3/24
    Die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer - vom 31. Mai 2024 in der Gestalt, die sie durch dessen Beschluss vom 27. Juni 2024 zur teilweisen Abhilfe der gegen die Streitwertfestsetzung gerichteten Beschwerde erfahren hat, wird geändert und der Streitwert wird für das Verfahren 8 B 12/24 auf 5.547,50 Euro festgesetzt.
  • VG Schleswig, 16.02.2026 - 8 B 1/26
    Vorliegend haben die Widersprüche vom 7. Januar 2026 keine aufschiebende Wirkung, was sich hinsichtlich der Vollzugsmaßnahmen aus § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 248 Abs. 1 LVwG und hinsichtlich der Gebührenfestsetzung als öffentliche Abgabe (vgl. VG A-Stadt, Beschluss vom 31. Mai 2024 - 8 B 12/24 - juris Rn. 35 ) aus § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO ergibt.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.2024 - 8 B 12.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,31214
BVerwG, 24.09.2024 - 8 B 12.24 (https://dejure.org/2024,31214)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.2024 - 8 B 12.24 (https://dejure.org/2024,31214)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 2024 - 8 B 12.24 (https://dejure.org/2024,31214)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang; Zumutbarkeit von Anschlusskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 108 Abs 1 S 1 VwGO, § 57 WHG 2009, § 47 Abs 11 WasG TH 2019
    Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang; Zumutbarkeit von Anschlusskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung von Grundstückseigentümern zum Anschluss ihres Grundstücks an die öffentliche Entwässerungsanlage; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang; Zumutbarkeit von Anschlusskosten

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.01.2019 - 8 B 37.18

    Spielhalle; Mindestabstand; Ersetzung von Bundesrecht durch Landesrecht

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2024 - 8 B 12.24
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehenden, im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlich klärungsbedürftigen und entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts zu erwarten ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2019 - 8 B 37.18 - ZfWG 2019, 262 Rn. 4).
  • BVerwG, 21.08.2023 - 8 B 20.23

    Umfangreicher durch das Homogenitätsgebot begrenzter Gestaltungsspielraum der …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2024 - 8 B 12.24
    Eine Revisionszulassung käme insoweit nur in Betracht, wenn dargetan würde, dass der bundesverfassungsrechtliche Maßstab selbst einen die Zulassung der Revision rechtfertigenden Klärungsbedarf aufweist (BVerwG, Beschluss vom 21. August 2023 - 8 B 20.23 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 10.12.2021 - 8 B 9.21

    Unbegründete Beschwerde gegen ein einen Rücknahme- und Erlösauskehrbescheid …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2024 - 8 B 12.24
    Die Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung ist erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 8 B 9.21 - juris Rn. 17 m. w. N.).
  • BVerwG, 15.04.2025 - 8 B 14.24
    Die Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung ist erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (…stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 8 B 12.18 - juris Rn. 23…, vom 30. Januar 2020 - 8 B 35.19 - ZOV 2020, 70 Rn. 8 und vom 24. September 2024 - 8 B 12.24 - juris Rn. 8).
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