Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1998 - 8 B 12940/97.OVG |
Volltextveröffentlichung
- Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau
Art. 2 GG; § ... 80 VwGO; § 20 VwVfG; § 21 VwVfG; § 73 VwVfG; § 1 AEG; § 4 AEG; § 18 AEG; § 20 AEG; § 22 AEG; § 2 EVerkVerwG; § 1 BSchwAG; § 8 BNatSchG; § 41 BImSchG; § 42 BImSchG; § 43 BImSchG; 16. BImSchV; § 5 RhPfLP, § 37b RhPfLPflG§
Popularklage im Verwaltungsrecht; "Sperrgrundstück"; Anspruch enteignungsrechtlich Betroffener auf objektive Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses; Umweltverträglichkeitsprüfung und Abschnittsbildung; Ausschluß bzw. Befangenheit von Behördenvert
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (25)
- BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95
Einwendungen des Eigentümers eines während des Planfeststellungsverfahrens …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1998 - 8 B 12940/97
Das Vorliegen von Verfahrensmängeln könnte im übrigen der Anfechtungsklage nur dann zum Erfolg verhelfen, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne diesen Fehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwGE 69, 256; BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996 - 11 VR 21.95 -, S. 9 f d.U., teilweise veröffentlicht in: UPR 1997, 153 - NBS Nürnberg-Erfurt, Abschnitt Staffelstein -).Vielmehr stellt das einschlägige Fachrecht hinreichend sicher, daß bei der Planfeststellung des einzelnen Abschnitts auch die durch das Vorhaben insgesamt ausgelösten Umweltbeeinträchtigungen in der Art eines "vorläufigen positiven Gesamturteils" in den Blick genommen werden (BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996, a.a.O., S. 11 d.U.; Urteil vom 10. April 1997, NuR 1997, 441, 442).
Ein Plan ist dann gerechtfertigt, wenn das Vorhaben den Zielen eines die Enteignung zulassenden Gesetzes entspricht und objektiv erforderlich, d.h. vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwGE 71, 166, 168; BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996, a.a.O. Seite 13 d.U.).
Es ist weder substantiiert dargetan noch ersichtlich, daß der Gesetzgeber bei der Feststellung des Bedarfs für die Neubaustrecke den ihm hierbei zukommenden Gestaltungsspielraum überschritten hätte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996, a.a.O., Seite 14 bis 18; ferner: BVerwG, Urteil vom 5. November 1997 - 11 A.54.96 S. 17 ff. d.U., darin: Prognosezeitraum bis 2010 akzeptiert, Erörterungen lediglich hinsichtlich des gesunkenen Güterverkehrsaufkommens).
Das Vermeidungs- und Ausgleichsgebot ist striktes Recht und nicht Gegenstand der planerischen Abwägung (BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996, a.a.O., Seite 21 f d.U.).
Vielmehr ist für die nachfolgenden Abschnitte die Prognose ausreichend, aber auch erforderlich, daß der Verwirklichung des Gesamtvorhabens keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. für das Fernstraßenrecht; BVerwG, Urteil vom 10. April 1997, NuR 1997, 441, 442 f - B.15 - Beschluß vom 21. Januar 1998 - 4 VR 3.97 - Seite 20 d.U. - A 20 - für das Eisenbahnrecht: BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996, a.a.O., Seite 10 f).
Ein Abwägungsfehler ist bei einer solchen gestuften Vorauswahl nicht schon dann gegeben, wenn sich herausstellt, daß eine ausgeschiedene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst, wenn sich diese Lösung hätte aufdrängen müssen (vgl. zu diesen Grundsätzen insgesamt: BVerwG, Beschluß vom 14. Mai 1996, UPR 196, 444, 446 - Abfallentsorgung - Beschluß vom 30. Dezember 1996, a.a.O. Seite 24 ff.; Beschluß vom 24. September 1997, UPR 1998, 72 - Fernstraßenrecht - Beschluß vom 21. Januar 1998 - 4 VR 3.97 - Seite 15 ff d.U. - A 20 - Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Juli 1996 - 8 B 10191/96.OVG Seite 16 ff d.U. - Abfalldeponie - Urteil des Senats vom 12. November 1997 - 8 C 11986/93.OVG - ,Seite 55 f - Müllheizkraftwerk -).
- BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87
Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1998 - 8 B 12940/97
In einer Entscheidung zur Schnellbahntrasse Mannheim-Stuttgart hat das Bundesverwaltungsgericht die Zulässigkeit der auf das Eigentum an einem sogenannten Sperrgrundstück gestützten Klage eines eingetragenen Vereins bejaht, obwohl das Grundstück ausschließlich zu dem Zweck erworben worden war, Einfluß auf die Planfeststellung zu nehmen und dadurch den Vereinszweck zu verfolgen, der allgemein und ohne Bezug zu dem konkreten Sperrgrundstück dahin umschrieben Wurde, auf eine Schonung der Landwirtschaft bei der Planung von Bundesbahnstrecken und Straßenbaumaßnahmen hinzuwirken (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1990, NVwZ 1991, 781 und 784).Entgegen der Auffassung der Beigeladenen wird man nach dieser Rechtsprechung die Klagebefugnis des "Sperrgrundstückseigentümers" auch nicht dahingehend einschränken können, daß er nur befugt sei, die landespflegerischen oder landwirtschaftlichen Belange des konkreten Grundstücks geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1990, a.a.O., S. 784).
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der enteignungsrechtlich vorwirkend Betroffene nicht nur die fehlerfreie Abwägung der eigenen Belange beanspruchen, sondern auch geltend machen kann, öffentliche Belange seien nicht hinreichend beachtet worden, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß bei hinreichender Beachtung dieser Belange im Zeitpunkt der Planfeststellung der Eingriff in sein Eigentum in geringerem Umfang oder gar nicht vorgenommen worden wäre (BVerwGE 67, 74, 76 ff.; BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1990, NVwZ 1991, 781, 784 - NBS Mannheim-Stuttgart - Beschluß vom 22. Oktober 1997 - 11 B 32.97 -, Seite 3 d.U.).
Diese Vorgehensweise beruht auf sachlichen Gründen; sie ist nicht willkürlich (vgl. zur Orientierung an Gemeindegrenzen: BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember .1995, ebenda; zu Abschnitten von nur wenigen Kilometern: Urteil vom 27. Juli 1990, NVwZ 1991, 781, 782 und 785 - NBS Mannheim-Stuttgart -).
Eigentümerinteresses ist gering, da sie das ("Sperr-") Grundstück in Kenntnis der Planung und nur zu dem Zweck, diese zu verhindern, erworben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1990, NVwZ 1991, 781, 784).
- BVerwG, 21.01.1998 - 4 VR 3.97
Bundesverwaltungsgericht stoppt einstweilen Bau der Ostsee-Autobahn bei Lübeck
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1998 - 8 B 12940/97
Damit ist die Antragstellerin mit ihrem allgemein gehaltenen Vorbringen, für die projektierte Verkehrsverbindung sei ein Bedarf nicht vorhanden oder dies sei jedenfalls nachzuprüfen, bereits durch die gesetzgeberische Entscheidung ausgeschlossen (vgl; BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1998 4 VR 3.97 - Seite 13 d.U. - A 20 -).Vielmehr ist für die nachfolgenden Abschnitte die Prognose ausreichend, aber auch erforderlich, daß der Verwirklichung des Gesamtvorhabens keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. für das Fernstraßenrecht; BVerwG, Urteil vom 10. April 1997, NuR 1997, 441, 442 f - B.15 - Beschluß vom 21. Januar 1998 - 4 VR 3.97 - Seite 20 d.U. - A 20 - für das Eisenbahnrecht: BVerwG…, Beschluß vom 30. Dezember 1996, a.a.O., Seite 10 f).
Ein Abwägungsfehler ist bei einer solchen gestuften Vorauswahl nicht schon dann gegeben, wenn sich herausstellt, daß eine ausgeschiedene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst, wenn sich diese Lösung hätte aufdrängen müssen (vgl. zu diesen Grundsätzen insgesamt: BVerwG…, Beschluß vom 14. Mai 1996, UPR 196, 444, 446 - Abfallentsorgung - Beschluß vom 30. Dezember 1996, a.a.O. Seite 24 ff.; Beschluß vom 24. September 1997, UPR 1998, 72 - Fernstraßenrecht - Beschluß vom 21. Januar 1998 - 4 VR 3.97 - Seite 15 ff d.U. - A 20 - Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Juli 1996 - 8 B 10191/96.OVG Seite 16 ff d.U. - Abfalldeponie - Urteil des Senats vom 12. November 1997 - 8 C 11986/93.OVG - ,Seite 55 f - Müllheizkraftwerk -).
Denn die Gerichte haben nicht zu prüfen, ob eine andere Planung, sei es ein anderes Verkehrskonzept oder eine andere Trassenführung, rechtlich zulässig gewesen wäre, ob also anderweitig rechtsfehlerfrei hätte geplant werden können, sondern nur, ob rechtsfehlerfrei geplant worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1998, a.a.O., Seite 13 f d.U.).
- BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96
Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1998 - 8 B 12940/97
Im Urteil vom 10. April 1997 faßt das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsprechung unter Hinweis auf die oben zitierten Entscheidungen aus den Jahren 1985 und 1990 wie folgt zusammen: "Der Senat hat wiederholt bestätigt, daß der Erwerb eines 'Sperrgrundstücks' mit dem Ziel, planerische Defizite im Bereich abwägungsrelevanter öffentlicher Belange rügen zu können, rechtlich zulässig ist" (NuR 1997, 441; vgl. auch: Diefenbach, NuR 1997, 573, der als die erste der Klagemöglichkeiten der Naturschutzverbände auf dem Gebiet der Verkehrswegeplanung die Möglichkeit der Klage als Eigentümer eines (Sperr-)Grundstücks nennt; ferner: BVerwG, Beschluß vom 27. Oktober 1997 - 11 VR 4.97 -, S. 4 d.U. - Grundstückserwerb während des Planfeststellungsverfahrens).Vielmehr stellt das einschlägige Fachrecht hinreichend sicher, daß bei der Planfeststellung des einzelnen Abschnitts auch die durch das Vorhaben insgesamt ausgelösten Umweltbeeinträchtigungen in der Art eines "vorläufigen positiven Gesamturteils" in den Blick genommen werden (BVerwG…, Beschluß vom 30. Dezember 1996, a.a.O., S. 11 d.U.; Urteil vom 10. April 1997, NuR 1997, 441, 442).
Sie muß sich bei einer solchen Vorgehensweise allerdings etwaige Abwägungsmängel auf der vorherigen Planungsstufe zurechnen lassen (BVerwG, Urteil vom 10. April 1997, NuR 1997, 441, 444 - B 15 -).
Vielmehr ist für die nachfolgenden Abschnitte die Prognose ausreichend, aber auch erforderlich, daß der Verwirklichung des Gesamtvorhabens keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. für das Fernstraßenrecht; BVerwG, Urteil vom 10. April 1997, NuR 1997, 441, 442 f - B.15 - Beschluß vom 21. Januar 1998 - 4 VR 3.97 - Seite 20 d.U. - A 20 - für das Eisenbahnrecht: BVerwG…, Beschluß vom 30. Dezember 1996, a.a.O., Seite 10 f).
- BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95
Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten, …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1998 - 8 B 12940/97
Sollten bei den zum Ausgleich bzw. zum Ersatz der mit dem Eingriff im Planfeststellungsabschnitt 64 verbundenen Beeinträchtigungen festgelegten Maßnahmen Defizite bestehen, so ist nicht ersichtlich, daß diese nicht durch planergänzende Regelungen behoben werden könnten; mithin stellen sie die Inanspruchnahme des Grundstücks der Antragstellerin nicht in Frage (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1995, NVwZ 1996, 896, 899; ferner: Beschluß vom 10. Juli 1995 - 4 B 94.95 -).Eine eigenständige Verkehrsfunktion muß der einzelne Abschnitt des Schienenweges nicht aufweisen (BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1995, NVwZ 1996, 896, 897 - NBS Erfurt-Leipzig -).
Jedenfalls müßte dann des weiteren geprüft werden, ob sich dieser Belang in seiner örtlichen Bedeutung auf das Grundeigentum der Antragstellerin erstreckt (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1995, NVwZ 1996, 896, 901).
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94
Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1998 - 8 B 12940/97
Im vorliegenden Zusammenhang bleibt lediglich festzustellen, daß das - zwingende - naturschutzrechtliche Vermeidungsgebot die planerische Behörde nicht in ihrer Entschließungsfreiheit einschränkt, sich - unter Beachtung des Abwägungsgebots und sonstiger gesetzlicher Bindungen - für ein bestimmtes Vorhaben (eine bestimmte Trassierung) trotz der von ihm zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu entscheiden; es verlangt lediglich, daß das Ausmaß der Beeinträchtigung im Rahmen des Vermeidbaren begrenzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996, NVwZ 1996, 1016, 1019 a.E.).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß auch ein enteignungsrechtlich vorwirkend Betroffener keinen Anspruch auf ein in allen Belangen vollständiges und fehlerfreies Vermeidungs- und Ausgleichskonzept hat (BVerwG, Urteil vom 21. März 1996, NVwZ 1996, 1016, 1020 - Eschenrieder-Spange -).
- BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1998 - 8 B 12940/97
Das Vorliegen von Verfahrensmängeln könnte im übrigen der Anfechtungsklage nur dann zum Erfolg verhelfen, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne diesen Fehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwGE 69, 256; BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996 - 11 VR 21.95 -, S. 9 f d.U., teilweise veröffentlicht in: UPR 1997, 153 - NBS Nürnberg-Erfurt, Abschnitt Staffelstein -).Schließlich fehlen auch Anhaltspunkte für eine - das Ergebnis der Entscheidung beeinflussende (vgl. hierzu BVerwGE 69, 256, 269 f) - Befangenheit der am Erlaß des Planfeststellungsbeschlusses beteiligten Amtswalter.
- BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79
Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1998 - 8 B 12940/97
In einem solchen Fall kann der betroffene Eigentümer grundsätzlich die objektive Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses beanspruchen, allerdings mit der Einschränkung, daß solche Verstöße gegen das objektive Recht unbeachtlich sind, die sich für die Inanspruchnahme seines Grundeigentums nicht ausgewirkt haben können (vgl. BVerwGE 67, 74, 77; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1996, NuR 1996, 517).Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der enteignungsrechtlich vorwirkend Betroffene nicht nur die fehlerfreie Abwägung der eigenen Belange beanspruchen, sondern auch geltend machen kann, öffentliche Belange seien nicht hinreichend beachtet worden, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß bei hinreichender Beachtung dieser Belange im Zeitpunkt der Planfeststellung der Eingriff in sein Eigentum in geringerem Umfang oder gar nicht vorgenommen worden wäre (BVerwGE 67, 74, 76 ff.; BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1990, NVwZ 1991, 781, 784 - NBS Mannheim-Stuttgart - Beschluß vom 22. Oktober 1997 - 11 B 32.97 -, Seite 3 d.U.).
- BVerwG, 27.10.1997 - 11 VR 4.97
Verwaltungsverfahren - Einschränkung der Pflicht zur gesonderten Benachrichtigung …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1998 - 8 B 12940/97
Im Urteil vom 10. April 1997 faßt das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsprechung unter Hinweis auf die oben zitierten Entscheidungen aus den Jahren 1985 und 1990 wie folgt zusammen: "Der Senat hat wiederholt bestätigt, daß der Erwerb eines 'Sperrgrundstücks' mit dem Ziel, planerische Defizite im Bereich abwägungsrelevanter öffentlicher Belange rügen zu können, rechtlich zulässig ist" (NuR 1997, 441; vgl. auch: Diefenbach, NuR 1997, 573, der als die erste der Klagemöglichkeiten der Naturschutzverbände auf dem Gebiet der Verkehrswegeplanung die Möglichkeit der Klage als Eigentümer eines (Sperr-)Grundstücks nennt; ferner: BVerwG, Beschluß vom 27. Oktober 1997 - 11 VR 4.97 -, S. 4 d.U. - Grundstückserwerb während des Planfeststellungsverfahrens).Alle diejenigen Einwendungen, die schon gegen den ursprünglichen Plan hätten vorgebracht werden können, waren hingegen mit Ablauf des 22. November 1995 ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. Oktober 1997 - 11 VR 4.97 - Seite 1 f).
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95
Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1998 - 8 B 12940/97
- 33 - Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Verstoß gegen höherrangiges Recht weder bei den Grenzwerten in § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV noch bei dem in § 3 der 16. BImSchV vorgeschriebenen Verfahren zur Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege angenommen; dies betrifft das Abstellen auf Mittelungspegel abzüglich eines Schienenbonus von 5 dB(A) ohne Berücksichtigung von Maximalpegel oder mittleren Maximalpegel (BVerwG, Urteil vom 5. März 1997, UPR 1997, 295, 296 f. - unter Berücksichtigung der Sachverständigenanhörung vor dem Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages am 17. Januar 1996, Sitzungsprotokoll Nr. 22) ebenso wie das Außerachtlassen der Lärmvorbelastungen durch bereits vorhandene Verkehrswege (kein "Summenpegel" trotz einer nach dem Parteivorbringen unterstellten Pegelerhöhung von 3.- 4 dB(A): BVerwG, Urteil vom 21. März 1996, NVwZ 1996, 1003 ff.). - BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85
Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II
- BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung …
- BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96
Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks …
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
- BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95
Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses - …
- BVerwG, 03.07.1996 - 11 A 64.95
Verwaltungsverfahrensrecht: Auslegung von Plänen im Planfeststellungsverfahren; …
- BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 61.95
Recht des Schienenverkehrs - Naturschutzfachliche Bewertung planungsbetroffener …
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1997 - 8 C 11986/93
Krebserzeugende Stoffe; Müllverbrennung; Müllverbrennungsanlage; …
- BVerwG, 22.10.1997 - 11 B 32.97
Verwaltungsverfahren - Abwägungen bei Ablehnung der Verlegung einer planwidrig …
- VGH Bayern, 28.03.1995 - 20 AS 94.40030
- BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung …
- BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83
Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG ; Abgrenzung zur …
- BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95
Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden …
- BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95
Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei …
- BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 3.92
Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra II - § 42 Abs. 2 VwGO, § 36 BGB hessNatG verleiht …
- VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96
Planfeststellung einer Eisenbahnstrecke - Schallschutz
Im Gegensatz zu Vorschriften der 16. BImSchV, die - wie etwa das Abstellen auf dem Mittelungspegel und die Berücksichtigung eines Schienenbonus - auf einer auch wertenden Entscheidung des Verordnungsgebers beruhen, sollen die Vorschriften über die Berechnung der schallreduzierenden Wirkung der Schallschutzwand einen physikalisch-technischen Zusammenhang beschreiben, so dass die Verwaltungsgerichte berechtigt und verpflichtet sind zu prüfen, ob Vorschriften dieser Art infolge einer technischen Entwicklung grob fehlerhaft geworden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1998 - 11 A 55.96 -, NuR 99, 627 und - zur TA-Luft - Beschluss vom 21. März 1996 - 7 B 164.95 -, NVwZ-RR 96, 498 ; sowie - zum Aspekt der Abschirmung aerodynamischer Fahrgeräusche - OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 27. Mai 1999 - 8 C 10440/98 - , und vom 20. März 1998 - 8 B 12940/97 - ). - OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2000 - 8 C 10171/00 Es ist nicht ersichtlich, dass der Verordnungsgeber hier das ihm bei der Konkretisierung der Pflicht zur ausreichenden Lärmvorsorge zustehende Einschätzungsermessen verletzt hätte (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 20. März 1998 - 8 B 12940/97 -, S. 32 d.U. m.w.N. - ICE-Strecke Köln-Frankfurt -).
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.1998 - 8 B 11492/98 Der Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Senats vom 20. März 1998 - 8 B 12940/97.OVG - wird abgelehnt.
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.1998 - 8 B 11814/98 Gegen die Führung der Neubaustrecke in enger Anlehnung an die Bundesautobahn A _ werden von den Antragstellern keine Bedenken erhoben, die Trassenwahl ist auch vom beschließenden Senat in seinem Beschluss vom 20. März 1998 - 8 B 12940/97.0VG - als rechtmäßig beurteilt worden.
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 8 B 10437/98 Der Senat hat bereits in dein den Planfeststellungsabschnitt 64 betreffenden Beschluß vom 20. März 1998 - 8 B 12940/97 - dargelegt, daß die förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung auf die Untersuchung des planfestgestellten Abschnitts beschränkt werden durfte und es sich bei dem geforderten "vorläufigen positiven Gesamturteil" hinsichtlich der durch das Gesamtvorhaben ausgelösten Auswirkungen nicht um einen (förmlichen) Regelungsteil des Planfeststellungsbeschlusses, sondern um eine inhaltliche Anforderung an den Abwägungsvorgang handelt, die von der Planfeststellungsbehörde bei ihrer Abwägung beachtet worden ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".