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Weitere Entscheidungen unten: VG Lüneburg, 29.04.2020 | VG Schleswig, 03.11.2020

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.2020 - 8 B 18.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,43465
BVerwG, 27.11.2020 - 8 B 18.20 (https://dejure.org/2020,43465)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.2020 - 8 B 18.20 (https://dejure.org/2020,43465)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 2020 - 8 B 18.20 (https://dejure.org/2020,43465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitsrente eines Rechtsanwalts auf der Grundlage eines eingeholten psychiatrisch-psychosomatisches Gutachtens eines Facharztes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitsrente eines Rechtsanwalts auf der Grundlage eines eingeholten psychiatrisch-psychosomatisches Gutachtens eines Facharztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 63.11

    Unzulässigkeit einer Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2020 - 8 B 18.20
    Es darf nicht ohne weitere Anhörung nach § 130a Satz 2, § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss über die Berufung entscheiden (…stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2020 - 2 B 37.19 - juris Rn. 18 ff. m.w.N. und vom 20. Oktober 2011 - 2 B 63.11 - IÖD 2012, 20 = juris Rn. 6 ff.).
  • BVerwG, 29.06.2020 - 2 B 37.19

    Verfahrensfehlerhafte Entscheidung gemäß § 130a VwGO bei tatsächlich komplexer …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2020 - 8 B 18.20
    Es darf nicht ohne weitere Anhörung nach § 130a Satz 2, § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss über die Berufung entscheiden (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2020 - 2 B 37.19 - juris Rn. 18 ff. m.w.N. …und vom 20. Oktober 2011 - 2 B 63.11 - IÖD 2012, 20 = juris Rn. 6 ff.).
  • BVerwG, 13.10.2020 - 2 B 57.20

    Anerkennung von Wirbelsäulenschäden eines Beamten als Berufskrankheit

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2020 - 8 B 18.20
    Deshalb muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen aufgrund bestimmter Anhaltspunkte auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 2 B 57.20 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 09.10.2020 - 2 B 68.20
    Auszug aus BVerwG, 27.11.2020 - 8 B 18.20
    Diese Würdigung des Gutachtens ist dem materiellen Recht zuzuordnen und begründet grundsätzlich keinen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2020 - 2 B 68.20 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 16.06.2026 - 2 B 12.26
    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - ein Beteiligter der beabsichtigten Entscheidung nach § 130a Satz 1 VwGO widerspricht, muss sich die Ausübung des Ermessens daran orientieren, dass die mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 1, § 125 Abs. 1 Satz 1 VwGO auch im Berufungsverfahren die Regel, eine Entscheidung im vereinfachten Verfahren nach § 130a VwGO die Ausnahme bildet (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2020 - 2 B 37.19 - juris Rn. 18, vom 27. November 2020 - 8 B 18.20 - juris Rn. 4 …und vom 7. Dezember 2023 - 2 B 14.23 - NVwZ 2024, 256 Rn. 9).
  • BVerwG, 07.12.2023 - 2 B 14.23

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nach § 130a VwGO

    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - ein Beteiligter der beabsichtigten Entscheidung nach § 130a Satz 1 VwGO widerspricht, muss sich die Ausübung des Ermessens daran orientieren, dass die mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 1, § 125 Abs. 1 Satz 1 VwGO auch im Berufungsverfahren die Regel, eine Entscheidung im vereinfachten Verfahren nach § 130a VwGO die Ausnahme bildet (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2020 - 2 B 37.19 - juris Rn. 18 und vom 27. November 2020 - 8 B 18.20 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 05.05.2025 - 9 B 53.24

    Verfahrensrüge wegen Entscheidung nach § 130a VwGO

    Da die Beteiligten einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zumindest nicht ausdrücklich widersprochen hatten, bestand aus Sicht des Berufungsgerichts kein Anlass, über die Prüfung und Bewertung des inhaltlichen Vortrags des Beklagten hinaus die gewählte Verfahrensweise als solche kritisch zu hinterfragen und den Ausnahmecharakter einer rein schriftlichen Entscheidung besonders in den Blick zu nehmen (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 2020 - 8 B 18.20 - juris Rn. 4 …und vom 7. Dezember 2023 - 2 B 14.23 - NVwZ 2024, 256 Rn. 9; s. a. BVerwG…, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 8 B 47.14 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 85 Rn. 8, wo auf eine Entscheidung nach § 130a VwGO "gegen den Willen" eines Beteiligten abgestellt wird).

    Die vom Beklagten daraufhin als Beleg für die Bedeutung des Grunderwerbs als Herstellungsmerkmal schriftsätzlich vorgetragenen weiteren Umstände führten zu keiner Änderung des Streitstoffs und hatten aus Sicht des Berufungsgerichts keine erhebliche Bedeutung (vgl. zu einem solchen Fall BVerwG, Beschluss vom 27. November 2020 - 8 B 18.20 - juris Rn. 4), weshalb das Gericht sie nicht zum Gegenstand einer mündlichen Erörterung gemacht, sondern nur in den schriftlichen Beschlussgründen behandelt hat (vgl. BA S. 19 ff.).

  • BVerwG, 17.03.2021 - 4 BN 61.20

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung für das …

    Dies erlaubt dem Senat den Zugriff auf den Streitwert der Vorinstanz bereits im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 VwGO, sobald die Nichtabhilfeentscheidung ergangen ist (stRspr des BVerwG auch schon zu § 25 Abs. 1 Satz 3 GKG a.F. und § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG a.F., siehe etwa Beschlüsse vom 9. November 1988 - 4 B 185.88 - Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 3 , vom 24. Januar 2000 - 1 C 28.99, 1 B 81.99 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 108 , vom 14. Juni 2004 - 4 BN 18.04 - juris…, vom 20. Mai 2014 - 4 B 21.14 - juris Rn. 14 und vom 27. November 2020 - 8 B 18.20 - juris Rn. 11, sowie Beschlüsse vom 7. September 2005 - 4 B 49.05 - BVerwGE 124, 201 zum BVerwG als Gericht der Hauptsache im Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO schon während des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde - so bereits Beschluss vom 11. Dezember 1953 - 2 B 18.53 - BVerwGE 1, 45 - und vom 17. Dezember 1993 - 3 B 134.92 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103 ;… so auch zu § 116 FGO BFH, Beschlüsse vom 29. März 2016 - I B 99/14 - juris Rn. 25…, vom 13. Dezember 2000 - IV B 33/00 - juris Rn. 1 sowie vom 23. Februar 1989 - V S 3/88 - BFHE 155, 501 zum BFH als Gericht der Hauptsache im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO; zu § 160a SGG BSG…, Beschluss vom 7. März 2017 - B 2 U 140/16 B - juris Rn. 14;… a.A. zu § 544 ZPO BGH, Beschlüsse vom 28. März 2006 - XI ZR 388/04 - NJW-RR 2006, 1508, vom 10. Juli 2018 - XI ZR 149/18 - Rn. 7 …und vom 12. März 2020 - V ZR 160/19 - NJW-RR 2020, 640 Rn. 5;… dem folgend etwa Toussaint, in: Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl. 2020, § 63 GKG Rn. 77 und Jäckel, in: BeckOK Kostenrecht, Stand 1. September 2020, § 63 GKG Rn. 25; abweichend BGH…, Beschluss vom 24. September 2020 - IX ZR 36/20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 25.02.2026 - 8 B 31.25
    Da die Klägerin sich zu der Anhörung des Berufungsgerichts, nach § 130a VwGO entscheiden zu wollen, nicht geäußert hat und der Beklagte einer Entscheidung nach § 130a VwGO ausdrücklich zugestimmt hatte, bestand aus Sicht des Berufungsgerichts kein Anlass, über die Prüfung und Bewertung des inhaltlichen Vortrags des Beklagten hinaus die gewählte Verfahrensweise in Frage zu stellen (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 2020 - 8 B 18.20 - juris Rn. 4 …und vom 5. Mai 2025 - 9 B 53.24 - juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2024 - 17 A 772/24

    Frist zur Berufungsbegründung

    Rn. 5 Vgl. etwa: BVerwG, Beschluss vom 27. November 2020 - 8 B 18.20 -, juris, Rn. 11; VGH BW, Urteil vom 18. Oktober 2021 - 9 S 719/20 -, juris, Rn. 47; BayVGH, Beschluss vom 6. Juli 2022- 21 B 20.1911 -, juris, Rn. 2, m. w. N.
  • VGH Bayern, 06.07.2022 - 21 B 20.1911

    Beendigung des Verfahrens durch Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags, …

    Rn. 2 2. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 GKG in Anlehnung an Nr. 14.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit i.d.F. v. 18. Juli 2013 (so die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, B.v. 27.11.2020 - 8 B 18/20 - juris Rn. 11;… ebenso OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 14.6.2018 - OVG 12 L 36.18 - juris Rn. 2f.;… HessVGH, B.v. 24.2.2010 - 7 A 1408/09.Z - juris Rn. 36;… VGH BW, U.v. 19.8.2015 - 9 S 155/13 - juris Rn. 46;… BayVGH, B.v. 9.8.2019 - 21 ZB 17.928 - juris Rn. 59 und B.v. 28.5.2020 - 21 ZB 16.1013 - juris Rn. 31).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 29.04.2020 - 8 B 18/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,88293
VG Lüneburg, 29.04.2020 - 8 B 18/20 (https://dejure.org/2020,88293)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 29.04.2020 - 8 B 18/20 (https://dejure.org/2020,88293)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 29. April 2020 - 8 B 18/20 (https://dejure.org/2020,88293)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    VwGO, § 80; AsylG, § 29 Abs 1; AsylG, § 34a Abs 1
    Georgien: Aufschiebende Wirkung abgelehnt

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.01.2019 - 1 C 16.18

    Ablauf Überstellungsfrist; Asylantrag; Aufnahmegesuch; Aussetzung der …

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.04.2020 - 8 B 18/20
    Dies erweitert die Fallgruppen, in denen einem Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung i. S. d. Art. 27 Abs. 3 Dublin III-VO zukommt (BVerwG, Urt. v. 08.01.2019 - 1 C 16/18 -, juris Rn. 20).

    Diese unionsrechtlich vorgesehene Möglichkeit wird im nationalen Recht durch § 80 Abs. 4 VwGO eröffnet (BVerwG, Urt. v. 08.01.2019 - 1 C 16/18 -, juris Rn. 19).

    Treten nach Erlass der Abschiebungsanordnung Umstände auf, die einer Abschiebung entgegenstehen (…vgl. hierzu auch Koehler, Praxiskommentar zum Europäischen Asylzuständigkeitssystem, Art. 27 Dublin III-VO Rn. 30), ist den Vorschriften des Asylgesetzes nicht zu entnehmen, dass dem Bundesamt eine vorläufige Berücksichtigung durch behördliche Aussetzung der Vollziehung grundsätzlich verwehrt wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.01.2019 - 1 C 16/18 -, juris Rn. 23;… Urt. v. 09.08.2016 - 1 C 6/16 -, juris Rn. 18).

    Eine Pflicht zur Aufhebung der Abschiebungsanordnung, die diese einer gerichtlichen Kontrolle entzöge, besteht jedoch nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.01.2019 - 1 C 16/18 -, juris Rn. 23).

    Bei der Ausübung des Ermessen durch die Behörde sind die sich aus den unionsrechtlichen Vorgaben (BVerwG, Urt. v. 08.01.2019 - 1 C 16/18 -, juris Rn. 25) ergebenden Grenzen zu beachten.

    Die sich aus Art. 29 Abs. 1 Dublin III-VO ergebende sechsmonatige Überstellungsfrist wird nicht nur durch das gerichtliche Eilrechtsschutzverfahren und einen insoweit evtl. ergehenden stattgebenden Beschluss, sondern auch durch eine wirksame Aussetzung der Überstellung durch die Antragsgegnerin unterbrochen (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.01.2019 - 1 C 16/18 -, juris Rn. 20).

    Dem Ermessen der Behörde sind daher unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgedankens Grenzen gesetzt, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls dann überschritten sind, wenn bei klarer Rechtslage und offenkundig eröffneter Überstellungsmöglichkeit die behördliche Aussetzungsentscheidung allein dazu dient, die Überstellungsfrist zu unterbrechen, weil sie aufgrund behördlicher Versäumnisse ansonsten nicht (mehr) gewahrt werden könnte (Urt. v. 08.01.2019 - 1 C 16/18 -, juris Rn. 27).

    Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch nicht zu entnehmen, dass eine behördliche Aussetzungsentscheidung zulässigerweise allein dem Zweck dienen darf, eine gerichtliche Überprüfung der Überstellungsentscheidung (Urt. v. 08.01.2019 - 1 C 16/18 -, juris Rn. 31 f., 34: im Wege der Verfassungsbeschwerde bzw. im Rahmen des Revisionsverfahrens) zu ermöglichen.

    Es ist daher nahelie­ gend, dass die Dublin III-VO eine solche Aussetzungsentscheidung nur für den Fall des gerichtlichen Überprüfungsverfahren vorsieht (vgl. BVerwG; Urt. v. 08.01.2019 - 1 C 16/18 -, juris Rn. 29: "unionsrechtliches Mindesterfordernis"), auch wenn für eine behördliche Entscheidung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO nach nationalem Recht die Einlegung eines Rechtsbehelfes gegen den Verwaltungsakt grundsätzlich nicht erforderlich ist (…vgl. Gersdorf in: BeckOK VwGO, § 80 Rn. 124, Stand: Oktober 2019).

  • BVerwG, 09.08.2016 - 1 C 6.16

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Dublin; Zuständigkeitsübergang; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.04.2020 - 8 B 18/20
    Treten nach Erlass der Abschiebungsanordnung Umstände auf, die einer Abschiebung entgegenstehen (…vgl. hierzu auch Koehler, Praxiskommentar zum Europäischen Asylzuständigkeitssystem, Art. 27 Dublin III-VO Rn. 30), ist den Vorschriften des Asylgesetzes nicht zu entnehmen, dass dem Bundesamt eine vorläufige Berücksichtigung durch behördliche Aussetzung der Vollziehung grundsätzlich verwehrt wäre (…vgl. BVerwG, Urt. v. 08.01.2019 - 1 C 16/18 -, juris Rn. 23; Urt. v. 09.08.2016 - 1 C 6/16 -, juris Rn. 18).

    Mit Inanspruchnahme des gerichtlichen Eilrechtsschutzes kommt es zudem aufgrund der Regelung in Art. 29 Abs. 2 UAbs. 1 i. V. m. Art. 27 Abs. 3 Dublin III-VO stets zu einer Unterbrechung des Ablaufs der Überstellungsfrist und damit zu einer Verschiebung des Zeitpunkts, in welchem diese abläuft; gleiches gilt für den Fall, dass der Rechtsbehelf in der Hauptsache erfolglos bleibt, obwohl die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet worden war (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.08.2016 - 1 C 6/16 -, juris Rn. 17;… vgl. hierzu auch Koehler, a.a.O., Art. 29 Rn. 20).

    Es ist auch zumindest derzeit nichts dafür ersichtlich, dass der betreffende zuständige Mitgliedsstaat nach Wegfall bzw. Aufhebung der Aussetzung der Vollziehung nicht zur (Wieder-)Aufnahme bereit wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.08.2016 - 1 C 6/16 -, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 15.18

    Unwirksamkeit einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung nach …

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.04.2020 - 8 B 18/20
    Es besteht keine Gefahr der "asylverfahrensrechtlichen Endlosschleife" (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.2019 - 1 C 15/18 -, juris).
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Nichtannahmebeschluss: Abschiebung von Asylbewerbern nach Italien als sicherem …

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.04.2020 - 8 B 18/20
    Das Bundesamt ist vielmehr verpflichtet, nicht nur bei Erlass der Abschiebungsanordnung zu prüfen, ob zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse oder inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse einer Abschiebung entgegenstehen, sondern auch nachträglich auftretende Abschiebungshindernisse und Duldungsgründe in den Blick zu nehmen und gegebenenfalls die Abschiebungsanordnung aufzuheben oder die Ausländerbehörde anzuweisen, von deren Vollziehung abzusehen (BVerfG; Nichtannahmebeschl. v. 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.04.2020 - 8 B 18/20
    Die Frage des Ablaufs der Überstellungsfrist betrifft auch nicht lediglich Organisationsvorschriften zwischen den beteiligten Mitgliedsstaaten (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.2015 - 1 C 32/14 -, juris Rn. 20, zu Art. 17 Abs. 2 Satz 1 VO (EG) Nr. 343/2003 - Dublin II-VO -), der Asylantragsteller kann sich im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen die Überstellungsentscheidung auch auf den ergebnislosen Ablauf der Frist des Art. 27 Abs. 1 Dublin III-VO berufen (…EuGH, Urt. v. 25.10.2017 - C-101/16 - (Shiri), juris Rn. 35 ff.).
  • EuGH, 19.10.2017 - C-101/16

    Paper Consult - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.04.2020 - 8 B 18/20
    Die Frage des Ablaufs der Überstellungsfrist betrifft auch nicht lediglich Organisationsvorschriften zwischen den beteiligten Mitgliedsstaaten (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.2015 - 1 C 32/14 -, juris Rn. 20, zu Art. 17 Abs. 2 Satz 1 VO (EG) Nr. 343/2003 - Dublin II-VO -), der Asylantragsteller kann sich im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen die Überstellungsentscheidung auch auf den ergebnislosen Ablauf der Frist des Art. 27 Abs. 1 Dublin III-VO berufen (EuGH, Urt. v. 25.10.2017 - C-101/16 - (Shiri), juris Rn. 35 ff.).
  • BVerwG, 07.12.2015 - 1 B 66.15

    Selbsteintrittspflicht wegen unangemessen langer Verfahrensdauer

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.04.2020 - 8 B 18/20
    Auch wenn die Dauer der Aussetzung von Überstellungen nach den Vorschriften der Dublin lll-VO derzeit nicht absehbar ist, ist zudem noch nicht erkennbar, dass ein Zeit­ raum betroffen wäre, der zur Annahme einer überlangen Verfahrensdauer (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.12.2015 - 1 B 66/15 -, juris Rn. 5) geführt hat oder zwangsläufig führen wird.
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 03.11.2020 - 8 B 18/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39708
VG Schleswig, 03.11.2020 - 8 B 18/20 (https://dejure.org/2020,39708)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03.11.2020 - 8 B 18/20 (https://dejure.org/2020,39708)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03. November 2020 - 8 B 18/20 (https://dejure.org/2020,39708)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Schleswig, 30.10.2025 - 2 A 10/25

    Anfechtung von Mitteilungen bezüglich der Fortführung des Liegenschaftskatasters; …

    Mit Beschluss vom 3. November 2020, Az. 8 B 18/20 , untersagte das Gericht dem Beklagten bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Abmarkungsbescheides, eine Abmarkung auf den damaligen Flurstücken 380/21, 381/21 und 381/21 durchzuführen.

    Eine Abmarkung sei entgegen des Beschlusses des Gerichts vom 3. November 2020, Az. 8 B 18/20 , erfolgt.

  • VG Ansbach, 13.11.2020 - AN 14 K 19.50319

    Erfolgreiche Klage einer syrischen Familie gegen Überstellungsanordnung nach …

    Rn. 10 Die Beklagte nahm hierzu mit Schreiben vom 7. Oktober 2020 dahingehend Stellung, dass die Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung die Überstellungsfrist unterbrochen habe (…unter Verweis auf EuGH, U.v. 13.9.2017 - C-60/16 - NVwZ 2018, 46 Rn. 71;… BVerwGE 156, 9 = NVwZ 2016, 1492 Rn. 18; BayVGH, B.v. 11.5.2020 - 15 ZB 20.50009; VG Würzburg, Gerichtsbescheid v. 12.5.2020 - W 8 K 20.50144; VG Düsseldorf, B.v. 15.6.2020 - 22 L 701/20.A; VG Lüneburg, B.v. 29.4.2020 - 8 B 18/20; VG Karlsruhe, U.v. 26.8.2020 - A 1 K 1026/20).
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