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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.10.1999 - 8 B 307.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15006
BVerwG, 21.10.1999 - 8 B 307.99 (https://dejure.org/1999,15006)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1999 - 8 B 307.99 (https://dejure.org/1999,15006)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - 8 B 307.99 (https://dejure.org/1999,15006)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Rügepflicht einer Verletzung rechtlichen Gehörs - Hinreichende Bezeichnung des Revisionszulassungsgrundes der Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs. …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 8 B 307.99
    Der Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung u.a. des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. u.a. Beschluß vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ).

    Das aber allein vermag den Zulassungsgrund der Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht zu begründen (vgl. Beschluß vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 8 B 307.99
    Dafür ist es aber in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß der Beschwerdeführer zur Begründung seiner Rüge vortragen muß, daß er erfolglos sämtliche verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich in der Vorinstanz rechtliches Gehör zu verschaffen, etwa einen Antrag auf Wiedereröffnung oder auf Vertagung der mündlichen Verhandlung gestellt hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 30 S. 11 und vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 S. 3 , Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 , Beschluß vom 8. März 1999 - BVerwG 8 B 252.98 - VIZ 1999, 601; zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 18 VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 8 B 307.99
    Dafür ist es aber in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß der Beschwerdeführer zur Begründung seiner Rüge vortragen muß, daß er erfolglos sämtliche verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich in der Vorinstanz rechtliches Gehör zu verschaffen, etwa einen Antrag auf Wiedereröffnung oder auf Vertagung der mündlichen Verhandlung gestellt hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 30 S. 11 und vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 S. 3 , Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 , Beschluß vom 8. März 1999 - BVerwG 8 B 252.98 - VIZ 1999, 601; zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 18 VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung der Ladungsfrist; Verwirklichung den …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 8 B 307.99
    Dafür ist es aber in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß der Beschwerdeführer zur Begründung seiner Rüge vortragen muß, daß er erfolglos sämtliche verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich in der Vorinstanz rechtliches Gehör zu verschaffen, etwa einen Antrag auf Wiedereröffnung oder auf Vertagung der mündlichen Verhandlung gestellt hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 30 S. 11 und vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 S. 3 , Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 , Beschluß vom 8. März 1999 - BVerwG 8 B 252.98 - VIZ 1999, 601; zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 18 VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 8 B 252.98

    Sicherungshypothek zugunsten des Entschädigungsfonds, Kündigung der -, …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 8 B 307.99
    Dafür ist es aber in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß der Beschwerdeführer zur Begründung seiner Rüge vortragen muß, daß er erfolglos sämtliche verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich in der Vorinstanz rechtliches Gehör zu verschaffen, etwa einen Antrag auf Wiedereröffnung oder auf Vertagung der mündlichen Verhandlung gestellt hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 30 S. 11 und vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 S. 3 , Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 , Beschluß vom 8. März 1999 - BVerwG 8 B 252.98 - VIZ 1999, 601; zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 18 VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 07.02.2005 - 4 BN 1.05

    Ziele der Raumordnung; Anpassungspflicht; Bebauungsplan, …

    Zur Begründung einer solchen Rüge muss der Beschwerdeführer vortragen, dass er erfolglos sämtliche verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich in der Vorinstanz rechtliches Gehör zu verschaffen; zu diesen Möglichkeiten gehört auch der Antrag auf Vertagung der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 307.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 24).
  • BVerwG, 11.02.2015 - 5 PKH 12.15

    Nachweis sachfremder Gründe bei einer Verwerfung eines Befangenheitsantrags durch …

    Zwar ist ihm die Wahl zwischen der Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde und dem Antrag auf mündliche Verhandlung eingeräumt; dies enthebt ihn jedoch bei einer Verletzung rechtlichen Gehörs nicht von der auch im Übrigen bestehenden Obliegenheit, sämtliche Möglichkeiten zu nutzen, sich schon in der Vorinstanz rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Oktober 1999 - 8 B 307/99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 24 S. 3 f. und vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 - Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 4 S. 1 f.).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 8 B 67.14

    Rückübertragung eines Flurstücks; Ausschluss; Nutzungsänderung

    Sie haben auch in ihrer Beschwerdebegründung nicht dargelegt, dass sie bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung die ihnen verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um sich insoweit rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1999 - 8 B 307.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 24).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 10 B 66.14

    Bemessung der Höhe der Rentenanwartschaft eines Rechtsanwalts anhand seiner …

    Rn. 5 Die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des Gebots, rechtliches Gehör zu gewähren (§ 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG), erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig die substantiierte Darlegung des Beschwerdeführers, dass er sämtliche ihm verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr, vgl. u.a. BVerwG…, Urteil vom 3. Juli 1992 - 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 = juris Rn. 6 m.w.N.;… Beschlüsse vom 21. Januar 1997 - 8 B 2.97 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 21 = juris Rn. 2, vom 21. Oktober 1999 - 8 B 307.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 24 = juris Rn. 2…, vom 6. April 2004 - 9 B 21.04 - juris Rn. 2 …und vom 31. März 2008 - 9 B 55.07 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2013 - 8 A 1668/13

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs bei "Unmöglichkeit" der Feststellung …

    Rn. 33 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 -, ZOV 2006, 282 = juris Rn. 18, sowie vom 21. Oktober 1999 - 8 B 307.99 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 24 = juris Rn. 2; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 196.
  • BVerwG, 23.12.2008 - 4 B 69.08

    Rückwirkende Heilung fehlerhafter Prozesshandlungen im verwaltungsgerichtlichen …

    Die Beschwerde legt nicht - wie es geboten wäre (vgl. Beschluss vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 307.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 24) - dar, dass der Beigeladene im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht auf eine Vertagung hingewirkt hätte, um sich auf die ihn vermeintlich überraschenden Tatsachen besser vorbereiten zu können.
  • BVerwG, 17.12.2014 - 10 B 47.14
    In der Beschwerdebegründung wird entgegen § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht substantiiert dargelegt, dass der Kläger im Berufungsverfahren sämtliche ihm verfahrensrechtlich eröffnete und nach Lage der Dinge taugliche Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich hinsichtlich seines in Rede stehenden Vorbringens aus dem Schriftsatz vom 29. Mai 2013 rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. zu diesem Erfordernis allgemein u.a. Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 97 m.w.N.; Beschlüsse vom 21. Januar 1997 - BVerwG 8 B 2.97 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 21 und vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 307.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 24 S. 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2014 - L 10 AS 817/14

    Unzulässigkeit der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei …

    Es kann dahinstehen, ob deswegen für eine solche Verfahrensrüge nicht schon das Rechtsschutzbedürfnis fehlt; denn jedenfalls fehlt es an der Erheblichkeit des Mangels für die angefochtene Entscheidung (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Oktober 1999 - 8 B 307/99, juris RdNr 2).
  • BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 70.05
    Sie hätte vielmehr stattdessen gemäß § 84 Abs. 2 Nr. 4 VwGO mündliche Verhandlung beantragen müssen, wenn sie meint, über die Streitsache hätte nicht durch Gerichtsbescheid, sondern nur auf Grund mündlicher Verhandlung entschieden werden dürfen (Beschluss vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 307.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 24).
  • BVerwG, 11.02.2015 - 5 PKH 10.15

    Verletzung des Anspruchs auf eine vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Zwar ist ihm die Wahl zwischen der Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde und dem Antrag auf mündliche Verhandlung eingeräumt; dies enthebt ihn jedoch bei einer Verletzung rechtlichen Gehörs nicht von der auch im Übrigen bestehenden Obliegenheit, sämtliche Möglichkeiten zu nutzen, sich schon in der Vorinstanz rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Oktober 1999 - 8 B 307/99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 24 S. 3 f. und vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 - Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 4 S. 1 f.).
  • BVerwG, 11.02.2015 - 5 PKH 11.15

    Nachweis sachfremder Erwägungen bei der Verwerfung des Befangenheitsantrags durch …

  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 B 9.05

    Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Vorliegen von mehreren …

  • BVerwG, 22.06.2005 - 4 B 35.05
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