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Weitere Entscheidung unten: VG Magdeburg, 16.01.2020

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 38.20   

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BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 38.20 (https://dejure.org/2020,48282)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2020 - 8 B 38.20 (https://dejure.org/2020,48282)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 8 B 38.20 (https://dejure.org/2020,48282)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Revision ; Urheberstaat des Fürstenenteignungsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Revision; Urheberstaat des Fürstenenteignungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 1.11

    Betriebsenteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungshoheitlicher …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 38.20
    Der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang wird nur unterbrochen, wenn die Enteignung einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen Verbot der Besatzungsmacht zuwider lief (stRspr; vgl. BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170, 1174 und 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 , vom 27. Juli 1999 - 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 23 und vom 7. März 2012 - 8 C 1.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 45 Rn. 29).

    Eine Enteignung ist nach dem im Vermögensrecht geltenden faktischen Enteignungsbegriff anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde und diese Verdrängung in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck kam (stRspr; vgl. BVerwG Urteile vom 6. April 1995 - 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 , vom 2. März 2000 - 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 S. 41, vom 25. Mai 2005 - 8 C 7.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 31 S. 107 m.w.N. und vom 7. März 2012 - 8 C 1.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 45 Rn. 17).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 38.20
    Der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang wird nur unterbrochen, wenn die Enteignung einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen Verbot der Besatzungsmacht zuwider lief (stRspr; vgl. BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170, 1174 und 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 , vom 27. Juli 1999 - 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 23 …und vom 7. März 2012 - 8 C 1.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 45 Rn. 29).
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 38.20
    Der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang wird nur unterbrochen, wenn die Enteignung einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen Verbot der Besatzungsmacht zuwider lief (stRspr; vgl. BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170, 1174 und 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 , vom 27. Juli 1999 - 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 23 …und vom 7. März 2012 - 8 C 1.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 45 Rn. 29).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 38.20
    Eine Enteignung ist nach dem im Vermögensrecht geltenden faktischen Enteignungsbegriff anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde und diese Verdrängung in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck kam (stRspr; vgl. BVerwG Urteile vom 6. April 1995 - 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 , vom 2. März 2000 - 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 S. 41, vom 25. Mai 2005 - 8 C 7.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 31 S. 107 m.w.N. …und vom 7. März 2012 - 8 C 1.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 45 Rn. 17).
  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05

    Enteignung; besatzungshoheitlich; besatzungshoheitliche Enteignung; Freigabe; …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 38.20
    Danach genügt für die besatzungshoheitliche Zurechnung von Maßnahmen deutscher Stellen, dass sie auf Wünsche oder Anregungen der Besatzungsmacht zurückgingen oder sonst deren generellem oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprachen (stRspr; vgl. BVerwG Urteile vom 30. Juni 1994 - 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 und vom 13. Dezember 2006 - 8 C 25.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34 Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 58.93

    Vermögensfragen - Klagebefugnis - SMAD-Enteignung - Gesellschafter - Enteignung - …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 38.20
    Danach genügt für die besatzungshoheitliche Zurechnung von Maßnahmen deutscher Stellen, dass sie auf Wünsche oder Anregungen der Besatzungsmacht zurückgingen oder sonst deren generellem oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprachen (stRspr; vgl. BVerwG Urteile vom 30. Juni 1994 - 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 …und vom 13. Dezember 2006 - 8 C 25.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34 Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.2020 - 8 C 13.19

    Klage gegen die Feststellung von Gebäudeeigentum an einem als Kälberstall …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 38.20
    Rn. 13 b) Zur Darlegung des geltend gemachten Aufklärungsmangels gemäß § 86 Abs. 1 VwGO hätte dargetan werden müssen, hinsichtlich welcher nach der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung der Vorinstanz erheblichen tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestand, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer für die Klägerin günstigeren Entscheidung hätte führen können (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 8 C 13.19 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99

    Unternehmen Enteignung, besatzungshoheitliche; Pachtgrundstück; Nutzung, …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 38.20
    Eine Enteignung ist nach dem im Vermögensrecht geltenden faktischen Enteignungsbegriff anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde und diese Verdrängung in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck kam (stRspr; vgl. BVerwG Urteile vom 6. April 1995 - 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 , vom 2. März 2000 - 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 S. 41, vom 25. Mai 2005 - 8 C 7.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 31 S. 107 m.w.N. …und vom 7. März 2012 - 8 C 1.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 45 Rn. 17).
  • BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 7.04

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Besatzungshoheit; …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 38.20
    Eine Enteignung ist nach dem im Vermögensrecht geltenden faktischen Enteignungsbegriff anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde und diese Verdrängung in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck kam (stRspr; vgl. BVerwG Urteile vom 6. April 1995 - 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 , vom 2. März 2000 - 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 S. 41, vom 25. Mai 2005 - 8 C 7.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 31 S. 107 m.w.N. …und vom 7. März 2012 - 8 C 1.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 45 Rn. 17).
  • BVerwG, 27.07.1999 - 7 C 36.98

    Offene Vermögensfragen - Volksentscheid Sachsen; Enteignung; …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 38.20
    Der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang wird nur unterbrochen, wenn die Enteignung einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen Verbot der Besatzungsmacht zuwider lief (stRspr; vgl. BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170, 1174 und 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 , vom 27. Juli 1999 - 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 23 …und vom 7. März 2012 - 8 C 1.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 45 Rn. 29).
  • BVerwG, 19.12.2008 - 8 B 69.08

    Voraussetzungen der Durchbrechung eines zuvor ausgesprochenen generellen …

  • BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 2279/97

    Verfassungsmäßigkeit des Schutzbereichs des Strafrechtlichen …

  • BVerwG, 04.08.2021 - 8 B 6.21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2020 - BVerwG 8 B 38.20 - wird zurückgewiesen.
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   VG Magdeburg, 16.01.2020 - 8 B 38/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,46761
VG Magdeburg, 16.01.2020 - 8 B 38/20 (https://dejure.org/2020,46761)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 16.01.2020 - 8 B 38/20 (https://dejure.org/2020,46761)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - 8 B 38/20 (https://dejure.org/2020,46761)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger …

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.01.2020 - 8 B 38/20
    Im Lichte der für den unbeteiligten Dritten gemäß Art. 13 Abs. 1 GG garantierten Unverletzlichkeit seiner Wohnung, in die eine Durchsuchung schwerwiegend eingreift, ist für solche Tatsachen zu fordern, dass es sich um konkrete Tatsachen handelt, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen und unter verständiger Würdigung den Schluss - vorliegend auf einen Aufenthalt des Ausländers in der Wohnung eines Dritten - hinreichend zu tragen vermögen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05 -, juris, Rn. 23; Beschluss vom 20.11.2019 - 2 BvR 31/19 -, juris, Rn. 23 f. zu Durchsuchungen gemäß § 102 StPO).

    Rn. 31 Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.11.2019 - 2 BvR 31/19 -, juris, Rn. 25).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.01.2020 - 8 B 38/20
    Der richterliche Durchsuchungsbeschluss hat sodann entsprechend des Verhältnismäßigkeitsgebotes die rechtliche Grundlage der konkreten Maßnahme zu schaffen und muss Rahmen, Grenzen und Ziel der Durchsuchung definieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92 -, juris, Rn. 24).
  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 728/05

    Voraussetzungen einer Durchsuchungsanordnung; Begriff des Anfangsverdachts; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.01.2020 - 8 B 38/20
    Im Lichte der für den unbeteiligten Dritten gemäß Art. 13 Abs. 1 GG garantierten Unverletzlichkeit seiner Wohnung, in die eine Durchsuchung schwerwiegend eingreift, ist für solche Tatsachen zu fordern, dass es sich um konkrete Tatsachen handelt, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen und unter verständiger Würdigung den Schluss - vorliegend auf einen Aufenthalt des Ausländers in der Wohnung eines Dritten - hinreichend zu tragen vermögen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05 -, juris, Rn. 23;… Beschluss vom 20.11.2019 - 2 BvR 31/19 -, juris, Rn. 23 f. zu Durchsuchungen gemäß § 102 StPO).
  • VG Berlin, 16.02.2018 - 19 M 62.18

    Erlass einer Durchsuchungsanordnung zur Durchsetzung der Abschiebung

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.01.2020 - 8 B 38/20
    Die Zuständigkeit des Vorsitzenden zur Vollstreckung zugunsten der öffentlichen Hand gemäß § 169 Abs. 1 VwGO betrifft nur Vollstreckungstitel der in § 168 Abs. 1 VwGO bezeichneten Art. Dort werden nur gerichtliche oder schiedsgerichtliche Entscheidungen erfasst, jedoch nicht Vollstreckungen gesetzlich bestehender Pflichten wie der Ausreisepflicht gemäß § 50 Abs. 1 AufenthG (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 16.02.2018 - 19 M 62.18 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2019 - 2 M 130/19

    Verspäteter Antrag nach Erlöschen des Aufenthaltstitels löst keine …

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.01.2020 - 8 B 38/20
    Aufgrund der von der Beteiligten zu 2. im weiteren Verlauf gestellten Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist es auch nicht zu dem Eintritt einer Fiktionswirkung auf der Grundlage von § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG gekommen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.12.2019 - 2 M 130/19 -).
  • VG Arnsberg, 11.11.2019 - 3 I 24/19
    Auszug aus VG Magdeburg, 16.01.2020 - 8 B 38/20
    Es handelt sich bei einer Wohnungsdurchsuchung im Sinne von Art. 13 GG nicht um eine Einschränkung der Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. VG Arnsberg, Beschluss vom 11.11.2019 - 3 I 24/19 -, juris, Rn. 20 ff.).
  • VG Koblenz, 29.08.2019 - 3 N 930/19
    Auszug aus VG Magdeburg, 16.01.2020 - 8 B 38/20
    Die Vollstreckung zur Nachtzeit richtet sich vorrangig nach den bundesrechtlichen Bestimmungen des § 58 Abs. 7 AufenthG, soweit ausdrücklich abweichende Regelungen der Länder nicht im Sinne des § 58 Abs. 10 AufenthG Weitergehendes bestimmen (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 29.08.2019 - 3 N 930/19.KO -, asyl.net: M27613).
  • BGH, 12.07.2022 - 3 ZB 6/21

    Rechtswegzuständigkeit für den Antrag auf Anordnung der Durchsuchung der Wohnung …

    Dies gilt selbst dann, wenn sie der Ergreifung des Betroffenen dient, um ihn unmittelbar danach abzuschieben (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 10. März 2021 - 13 OB 102/21, juris Rn. 6; s. auch VG Arnsberg…, Beschluss vom 11. November 2019 - 3 I 24/19, juris Rn. 22; VG Magdeburg, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 8 B 38/20, juris Rn. 11; VG Braunschweig…, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 5 E 21/21, juris Rn. 4; Lichtenberg/Sitz, ZAR 2021, 328, 329; Schnell, NWVBl. 2020, 150; Wieser, NVwZ 2022, 185).
  • VG Magdeburg, 13.02.2024 - 1 B 43/24

    Waffenrechtliche Durchsuchungsanordnung; Zuständigkeit; …

    Denn der Anwendungsbereich der Verwaltungsvollstreckung ist auf den Vierten Teil des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt beschränkt (vgl. auch VG Magdeburg, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 8 B 38/20 -, juris Rn. 14 [zu § 58 Abs. 8 AufenthG]; zum inhaltsgleichen Vollstreckungsrecht in Niedersachsen vgl. OLG Braunschweig…, Beschluss vom 16. März 2023 - 3 W 532/22 -, Rn. 21, juris; a.A. wohl VG Oldenburg…, Beschluss vom 25. September 2008 - 11 E 2614/08 -, juris Rn. 3).
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