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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.10.2016 - 8 BV 14.613   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,45897
VGH Bayern, 18.10.2016 - 8 BV 14.613 (https://dejure.org/2016,45897)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.10.2016 - 8 BV 14.613 (https://dejure.org/2016,45897)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - 8 BV 14.613 (https://dejure.org/2016,45897)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 04.08.2009 - 4 CN 4.08

    Grundzüge der Planung; vereinfachtes Verfahren; Planänderung; Wechsel des …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 8 BV 14.613
    Nur für die sachgerechte Behandlung von solchen Bebauungsplänen sollte aber das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau - vom 24. Juni 2004 (BGBl I S. 1359) zur Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie fortentwickelt werden (…vgl. BT-Drs. 15/2250, S. 30; s. auch BVerwG, U. v. 4.8.2009 - 4 CN 4/08 - juris Rn. 15).

    Diese interne Unbeachtlichkeitsklausel ist dabei im Fall des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB entsprechend anzuwenden, wenn in Verkennung der Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 BauGB - wie hier - gegen die Vorschriften über die Begründung der Bauleitpläne verstoßen worden ist und die Durchführung einer Umweltprüfung nicht gemeinschaftsrechtlich geboten war (vgl. BVerwG, U. v. 4.8.2009 - 4 CN 4/08 - juris Rn. 22;… U. v. 4.11.2015 - 4 CN 9/14 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 8 BV 14.613
    Diese interne Unbeachtlichkeitsklausel ist dabei im Fall des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB entsprechend anzuwenden, wenn in Verkennung der Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 BauGB - wie hier - gegen die Vorschriften über die Begründung der Bauleitpläne verstoßen worden ist und die Durchführung einer Umweltprüfung nicht gemeinschaftsrechtlich geboten war (…vgl. BVerwG, U. v. 4.8.2009 - 4 CN 4/08 - juris Rn. 22; U. v. 4.11.2015 - 4 CN 9/14 - juris Rn. 30).

    Es erscheint zudem zweifelhaft, ob diese Rechtsprechung unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18. April 2013 - C-463/11 - weiterhin Geltung beanspruchen kann (vgl. BVerwG, U. v. 4.11.2015 a. a. O. Rn. 30 zu § 13a BauGB; siehe auch Mitschang, BauR 2016, 1699/1715).

  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 8 BV 14.613
    Ist insoweit bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung die zukünftige Entwicklung hinreichend sicher abschätzbar, so darf sie dem bei ihrer Abwägung Rechnung tragen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 5.5.2015 - 4 CN 4/14 - juris Rn. 14).

    Rn. 56 Der Mangel im Abwägungsvorgang führt schließlich auch zur Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans, da er nach obigen Ausführungen die einzige Zufahrt zum Plangebiet betrifft, ohne die der Bebauungsplan keine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken kann (vgl. BVerwG, U. v. 5.5.2015 - 4 CN 4/14 - juris Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 3 S 1227/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Gewerbegebiets: …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 8 BV 14.613
    Vielmehr hat sie sich zu vergewissern, dass die verwendeten Daten ein realistisches künftiges Betriebsgeschehen abbilden (vgl. VGH BW, U. v. 9.12.2014 - 3 S 1227/12 - juris Rn. 72).

    Rn. 50 Zum andern muss der Plangeber, wenn ein konkretes Vorhaben Anlass für eine Angebotsplanung ist, auch andere bauliche Nutzungen in seine Prognoseentscheidung einbeziehen, wenn derartige Nutzungen realistischerweise zu erwarten sind oder wenn das konkrete Vorhaben, das den Planungsanlass darstellt, die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ausschöpft und daher die voraussichtlichen planbedingten Auswirkungen nicht realistisch abbilden kann (vgl. VGH BW, U. v. 9.12.2014 a. a. O. juris Rn. 72).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 7 D 130/14

    Überplanung einer denkmalgeschützten Hofanlage mit umliegenden Grünflächen sowie …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 8 BV 14.613
    Da in einem Gebiet, dessen Nutzung bislang auch durch die Planersatzregelung des § 34 Abs. 1 BauGB gesteuert wurde, nicht an die Grundzüge einer Planung, sondern nur an den durch die vorhandene Bebauung geprägten Nutzungsrahmen angeknüpft werden kann, ist auf diesen zur Bestimmung der Geringfügigkeit bzw. Unwesentlichkeit der durch die erstmalige Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren herbeizuführenden Veränderungen abzustellen (vgl. OVG NW, U. v. 27.1.2016 - 7 D 130/14.NE - juris Rn. 36 m. w. N.).

    Eine solche Beschränkung hat keinen Bezug zu der Frage, ob der Bebauungsplan zu zusätzlichen erheblichen Umwelteinwirkungen führt (vgl. VGH NW, U. v. 27.1.2016 -7 D 130/14.NE - juris Rn. 43).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2015 - 8 C 10974/14

    Bauleitplanung: angebots- und vorhabenbezogene Planung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 8 BV 14.613
    Auch wenn sie mit dem Bebauungsplan das Vorhaben eines privaten Vorhabenträgers planungsrechtlich ermöglichen will, ist sie aufgrund von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht gezwungen, einen mit einer Durchführungsverpflichtung des Vorhabenträgers nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB gekoppelten vorhabenbezogen Bebauungsplan aufzustellen (vgl. OVG RhPf, U. v. 6.5.2015 - 8 C 10974/14 - juris Rn. 23;… OVG Saarl, U. v. 19.3.2015 - 2 C 382/13 - juris Rn. 93;… OVG NW, U. v. 13.9.2012 - 2 D 38/11.NE - juris Rn. 54 ff.; Fricke, ZfBR 2016, 332).

    Wählt eine Gemeinde aber das Instrument der "normalen" Angebotsplanung, darf sie bei der Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials nicht allein das konkrete Vorhaben betrachten, welches Anlass zu der Planung gegeben hat, sondern muss von der maximalen Ausnutzung der Festsetzungen des Bebauungsplans ausgehen (vgl. OVG RhPf, U. v. 6.5.2015 - 8 C 10974/14 - juris Rn. 30;… NdsOVG, B. v. 4.1.2011 - 1 MN 130/10 - juris Rn. 79).

  • BVerwG, 02.03.2015 - 4 BN 30.14

    Antragsbefugnis bei Normenkontrolle; Vorgriff auf Begründetheitsprüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 8 BV 14.613
    Rn. 25 Die Antragsteller sind gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt, da sie hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass sie durch die Festsetzungen eines Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt werden (vgl. BVerwG, B. v. 2.3.2015 - 4 BN 30/14 - juris Rn. 3).

    Unter Zugrundeliegung ihres Vorbringens erscheint damit nicht ausgeschlossen, dass die Planung einen abwägungserheblichen Belang der Antragsteller und nicht nur ein geringwertiges Interesse berührt (vgl. BVerwG, B. v. 2.3.2015 - 4 BN 30/14 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 8 BV 14.613
    Er ist offensichtlich, weil er sich positiv und klar erkennbar aus den Planunterlagen und ohne Ausforschung der Mitglieder des Marktgemeinderats des Antragsgegners ergibt (vgl. BVerwG, U. v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 8 BV 14.613
    Der Maßstab für die Beurteilung nach § 30 Abs. 1 BauGB, ob die Erschließung eines Grundstücks gesichert ist, bildet allein die Festsetzung der straßenmäßigen Erschließung im Bebauungsplan (vgl. BVerwG, U. v. 8.5.2002 - 9 C 5/01 - juris Rn. 24 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09

    Geringfügigkeit; Antragsbefugnis; Störfallbetrieb; Seveso-II-Richtlinie; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 8 BV 14.613
    Ein Konflikttransfer ist damit nur zulässig, wenn die Durchführung der Maßnahmen zur Konfliktbewältigung auf einer nachfolgenden Stufe möglich und sichergestellt ist (vgl. BVerwG, B. v. 16.3.2010 - 4 BN 66/09 - juris Rn. 27).
  • EuGH, 18.04.2013 - C-463/11

    L - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und …

  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluß; …

  • BVerwG, 13.01.2016 - 4 B 21.15

    Überleitung von landesrechtlichen Vorschriften und Plänen nach Inkrafttreten des …

  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer …

  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 BN 23.13

    Vorbereitung der Beschlussfassung des für den Satzungsbeschluss zuständigen …

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im …

  • BVerwG, 30.06.2014 - 4 BN 38.13

    Abwägungsrelevante Belange bei Angebotsbebauungsplan; Festsetzung eines …

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2011 - 1 MN 130/10

    Anforderungen an die Abwägungsentscheidung für eine Biogasanlage bei Erlass eines …

  • VGH Bayern, 14.07.2009 - 1 N 07.2977

    Normenkontrolle Bebauungsplan - Abstimmung von Festsetzungen des Bebauungsplans

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2015 - 10 D 62/12

    Voraussetzungen für eine Aufstellung des Bebauungsplans im vereinfachten …

  • VGH Bayern, 10.05.2016 - 9 N 14.2674

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan - Heranrücken von …

  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 9 N 13.1303

    Festsetzung einer Verkehrsfläche und einer Fläche für Aufschüttungen zur …

  • VGH Bayern, 08.06.2010 - 15 N 08.3172

    Einbeziehungssatzung; landwirtschaftlicher Betrieb; heranrückende Wohnbebauung; …

  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 2 D 38/11

    Gewerbegebietsausweisung auf dem Gelände einer ehemaligen Zuckerfabrik im …

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze; …

  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

  • BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09

    Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer …

  • BVerwG, 14.09.2015 - 4 BN 4.15

    Antragsbefugnis für Normenkontrolle; mittelbar Betroffener

  • VGH Bayern, 26.11.2015 - 9 N 12.2592

    Rechtmäßigkeit derTeilaufhebung eines Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 04.11.2015 - 9 NE 15.2024

    Bebauungsplan, Streitwertfestsetzung, DIN-Vorschrift, Ein- und Ausfahrten, …

  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 8 ZB 16.788

    Anwendungsbereich des Art. 37 BayWG

    Der Anwendungsbereich des Art. 37 BayWG erstreckt sich nicht auf Anlagen, die Bestandteil des Gewässers sind (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, BayVGH, U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.613 - juris).

    Dementsprechend hat der Senat bei Uferanlagen die Unterscheidung zwischen Gewässerbestandteilen, die der Unterhaltungslast für Gewässer unterfallen, und wasserwirtschaftlichen Anlagen im Sinn des Art. 37 BayWG danach vorgenommen, ob die Anlage selbst integrierter Uferbestandteil ist und seine Unterhaltung zugleich zur Sicherung eines einwandfreien Gewässer- und Uferzustands erforderlich ist oder ob sie zusätzlich zum Gewässerbett und seinem Ufer errichtet wurde (…vgl. BayVGH, U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.612 - juris Rn. 44 m.w.N.; U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.613 - juris Rn. 41).

  • VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131

    Wasserrecht: Unterhaltungslast für wasserwirtschaftliche Anlagen

    Es trifft zwar zu, dass die Vorschrift des Art. 37 BayWG auf Anlagen, die Bestandteile des Gewässers sind, keine Anwendung findet (…BayVGH, U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.612 - juris Rn. 43; U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.613 - juris Rn. 43).

    Rn. 30 Auch die Frage nach dem Verhältnis zwischen Anlagen- und Gewässerunterhaltung kann den Zulassungsantrag nicht begründen, weil diese entsprechend obigen Ausführungen ohne Weiteres aus dem Gesetz und der Rechtsprechung des Senats (U.v. 18.10.2016 - 8 B 14.612 - juris; U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.613 - juris) beantwortet werden kann.

  • VG München, 01.08.2025 - M 31 K 21.5104

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Unterhaltungspflicht an Ufermauern, …

    Rn. 36 3.1 Maßgebliche Kriterien für die Abgrenzung einer dem Anwendungsbereich des Art. 37 BayWG bzw. § 36 WHG unterfallenden selbstständigen Anlage von einem Gewässerbestandteil, welcher dem Unterhaltungsregime der §§ 39 bis 42 WHG, Art. 22 bis 27 BayWG unterliegt, sind Ausgestaltung und Funktion der Anlage (…vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2018 - 8 ZB 16.788 - juris Rn. 8 f;… B.v. 29.1.2018 - 8 ZB 16.2131 - juris Rn. 17 f; U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.613 - juris Rn. 40 f).

    Dementsprechend wird bei Uferanlagen die Unterscheidung zwischen Gewässerbestandteilen, die der Unterhaltungslast für Gewässer unterfallen, und Anlagen i.S.d. Art. 37 BayWG bzw. § 36 WHG danach vorgenommen, ob die Anlage selbst integrierter Uferbestandteil ist und seine Unterhaltung zugleich zur Sicherung eines einwandfreien Gewässer- und Uferzustands erforderlich ist oder ob sie zusätzlich zum Gewässerbett und seinem Ufer errichtet wurde (…vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2018 - 8 ZB 16.788 - juris Rn. 8 f;… U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.612 - juris Rn. 44 m.w.N.; U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.613 - juris Rn. 41).

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