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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2021 - 8 C 11151/20.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,17201
OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2021 - 8 C 11151/20.OVG (https://dejure.org/2021,17201)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.05.2021 - 8 C 11151/20.OVG (https://dejure.org/2021,17201)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - 8 C 11151/20.OVG (https://dejure.org/2021,17201)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, § 214 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB
    Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplans zur Ausweisung einer Windvorrangzone

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit einer Teiländerung im Flächennutzungsplan zur Ausweisung öffentlicher Belange

  • rechtsportal.de

    Abwägungsergebnis; Abwägungsgebot; Abwägungsvorgang; Anpassungsgebot; Anstoßwirkung; Antragsbefugnis; Artenschutz; artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand; Auslegungsbekanntmachung; Ausschlusskriterium; Ausschlusswirkung; Außenbereich; Außenbereichsfläche; Bauleitplan; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Konzentrationsflächenplanung der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land fehlerhaft

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Abstände zu Vogelbrutplätzen sind nicht sofort Tabuzone

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2021 - 8 C 11151/20
    Rn. 102 Zwar berührt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch die Identifizierung sog. "harter Tabuzonen" den Regelungsgehalt des § 1 Abs. 3 BauGB, weil es sich hierbei um Flächen handelt, deren Bereitstellung wegen unüberwindlicher rechtlicher oder tatsächlicher Hindernisse an § 1 Abs. 3 BauGB scheitert (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1/11 -, BVerwGE 145, 231 u. juris, Rn. 12).

    Diese Anforderungen decken sich mit denen, die die Rechtsprechung bezogen auf die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials aus dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB entwickelt hat (st. Rspr.; vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012, a.a.O., Rn. 9).

    Erkennt die Gemeinde, dass der Windenergie nicht ausreichend substanziell Raum geschaffen wird, muss sie ihr Auswahlkonzept nochmals überprüfen und ggf. ändern (vgl. z. B. BVerwG…, Beschluss vom 15. September 2009 - 4 BN 25/09 -, BauR 2010, 82 u. juris, Rn. 8, m. w. N; Urteil v. 13. Dezember 2012 - 4 CN 1/11 - BVerwGE 145, 231 u. juris, Rn. 10;… Urteil vom 11. April 2013 - 4 CN 2/12 -, NuR 2013, 489 u. juris, Rn. 5;… aus der obergerichtlichen Rspr. z. B.: Senatsurteil vom 6. Februar 2018 - 8 C 11527/17.OVG -, juris, Rn. 74; OVG NW…, Urteil vom 21. Januar 2019 - 10 D 23/17.NE -, BauR 2019, 1410 u. juris, Rn. 78 ff.; VGH BW…, Urteil vom 13. Oktober 2020, a.a.O., Rn. 32 ff.).

    Rn. 113 Scheidet eine Gemeinde bei der Konzentrationsflächenplanung für WEA "harte" und "weiche" Tabuzonen aus dem Kreis der WEA-Nutzung in Betracht kommenden Flächen (Potenzialflächen) aus, muss sie sich zur Vermeidung eines Fehlers im Abwägungsvorgang den Unterschied zwischen den beiden Arten der Tabuzonen bewusstmachen und ihn dokumentieren; denn bei den harten Tabuzonen handelt es sich um Flächen, deren Bereitstellung für die WEA-Nutzung an § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB scheitert, weil ein Bauleitplan nicht erforderlich i. S. dieser Vorschrift ist, wenn seiner Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen; während harte Tabuzonen daher kraft Gesetzes als Konzentrationsflächen für die WEA-Nutzung ausscheiden, muss der Plangeber eine Entscheidung für weiche Tabuzonen rechtfertigen; dazu muss er aufzeigen, wie er die eigenen Ausschlussgründe bewertet, d. h. kenntlich machen, dass er - anders als bei harten Tabukriterien - einen Bewertungsspielraum hat, und die Gründe für seine Wertung offenlegen; andernfalls scheitert seine Planung unabhängig davon, welche Maßstäbe an die Kontrolle des Abwägungsergebnisses anzulegen sind, schon an dem fehlenden Nachweis, dass er die weichen Tabukriterien auf der Stufe der Abwägung in die Planung eingestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012, a.a.O., Rn. 10 f.;… Beschluss vom 30. Januar 2016 - 4 BN 4/18 -, juris, Rn. 6).

    Rn. 146 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Gemeinde in einem letzten Arbeitsschritt ihr Abwägungsergebnis darauf zu prüfen, ob mit der Planung der Windenergienutzung substanziell Raum gegeben wird (vgl. z. B. BVerwG…, Beschluss vom 15. September 2009 - 4 BN 25/09 -, BauR 2010, 82 u. juris, Rn. 8 a. E.; Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1/11 -, BVerwGE 145, 231 u. juris, Rn. 18;… Beschluss vom 12. Mai 2016 - 4 BN 49/15 -, ZfBR 2016, 587 u. juris, Rn. 4; s. dazu a. OVG NW…, Urteil vom 21. Januar 2019 - 10 D 23/17.NE -, BauR 2019, 1410 u. juris, Rn. 87 ff., m.w.N.).

    Nicht zulässig wäre etwa die Festlegung eines bestimmten (prozentualen) Anteils, den die Konzentrationsflächen im Vergleich zu den Potenzialflächen erreichen müssen, damit die Rechtsfolge des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB eintritt; doch hat das Bundesverwaltungsgericht dem Verhältnis dieser Flächen zueinander immerhin eine gewisse Indizwirkung beigemessen und keine Einwände gegen einen Rechtssatz des Inhalts erhoben, dass, je geringer der Anteil der ausgewiesenen Konzentrationsflächen ist, desto gewichtiger die gegen eine weitere Ausweisung von Vorranggebieten sprechenden Gesichtspunkte sein müssen, damit es sich nicht um eine unzulässige "Feigenblattplanung" handelt (so. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012, a.a.O., Rn. 18 f., unter Hinweis auf VG Hannover…, Urteil vom 24. November 2011 - 4 A 4927/09 -, juris, Rn. 66; s. dazu a. BVerwG…, Beschluss vom 12. Mai 2016, a.a.O., Rn. 4;… Senatsurteil v. 06.02.2018, a.a.O., Rn. 91 ff.; OVG NW…, Urteil vom 21. Januar 2019, a.a.O., Rn. 98 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2020 - 3 S 526/20

    Änderung eines Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2021 - 8 C 11151/20
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens ist dem Abwägungserfordernis genügt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde im Widerstreit verschiedener Belange für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen Belangs entscheidet (st.Rspr.; vgl. zum Ganzen z. B. BVerwG…, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, juris, Rn. 18 sowie VGH BW, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 3 S 526/20 -, NVwZ-RR 2021, 292 u. juris, Rn. 31).

    Erkennt die Gemeinde, dass der Windenergie nicht ausreichend substanziell Raum geschaffen wird, muss sie ihr Auswahlkonzept nochmals überprüfen und ggf. ändern (vgl. z. B. BVerwG…, Beschluss vom 15. September 2009 - 4 BN 25/09 -, BauR 2010, 82 u. juris, Rn. 8, m. w. N;… Urteil v. 13. Dezember 2012 - 4 CN 1/11 - BVerwGE 145, 231 u. juris, Rn. 10;… Urteil vom 11. April 2013 - 4 CN 2/12 -, NuR 2013, 489 u. juris, Rn. 5;… aus der obergerichtlichen Rspr. z. B.: Senatsurteil vom 6. Februar 2018 - 8 C 11527/17.OVG -, juris, Rn. 74; OVG NW…, Urteil vom 21. Januar 2019 - 10 D 23/17.NE -, BauR 2019, 1410 u. juris, Rn. 78 ff.; VGH BW, Urteil vom 13. Oktober 2020, a.a.O., Rn. 32 ff.).

    Entscheidend für die gerichtliche Überprüfung der Abwägungsentscheidung sind damit in erster Linie die Verlautbarungen in der dem Flächennutzungsplan beizufügenden Begründung, sowie die Erwägungen, denen der Plangeber bei seiner abschließenden Beschlussfassung gefolgt ist (vgl. OVG NW…, Urteil vom 21. Januar 2019, a.a.O., Rn. 91, m.w.N.; VGH BW, Urteil vom 13. Oktober 2020, a.a.O., Rn. 41).

    Soweit ersichtlich, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unter dem Kriterium des Arten- und Biotopschutzes im Wesentlichen nur die Festlegung von Naturschutzgebieten (wegen des generellen Veränderungsverbotes, vgl. § 23 Abs. 2 BNatSchG) sowie von gesetzlich geschützten Biotopen i. S. v. § 30 BNatSchG (unbeschadet von Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten) als harte Tabuzonen gebilligt (vgl. z. B. VGH BW, Urteil vom 13. Oktober 2020, a.a.O., Rn. 94 ff., m.w.N.;… s. a. Senatsurteil vom 6. Februar 2018, a.a.O., Rn. 78), des weiteren auch Nationalparke, Biosphärenreservate und nationale Naturmonumente, während etwa bei Landschaftsschutzgebieten sowie Natura-2000-Gebieten eine differenzierende Betrachtungsweise feststellbar ist (…im Einzelnen dazu Gatz, a.a.O., Rn. 77, m.w.N.).

    Aufgrund der erkennbaren Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen harten und weichen Tabukriterien etwa im Zusammenhang mit lärmschutzbedingten Mindestabständen wird diese Möglichkeit in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt (vgl. z. B. VGH BW, Urteil vom. 13. Oktober 2020, a.a.O., Rn. 54, m.w.N.).

    Die hilfsweise Behandlung eines harten Tabukriteriums als weiches setzt jedoch zwingend voraus, dass der Plangeber sich die Unterschiede zwischen harten und weichen Tabukriterien bewusstmacht, den mit dem Wechsel von einem harten zu einem weichen Tabu verbundenen "fundamentalen" Perspektivwechsel auch tatsächlich vollzieht und dies in den Planaufstellungsvorgängen hinreichend eindeutig dokumentiert (so zutreffend VGH BW, Urteil vom 13. Oktober 2020, a.a.O., LS 2 u. Rn. 55, im Anschluss an BVerwG…, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 4 BN 30.19 -, juris, Rn. 16, m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2019 - 10 D 23/17

    Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen außerhalb der als …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2021 - 8 C 11151/20
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch Personen, die nicht Eigentümer von Flächen sind, denen aber als (z. B.) "Standortentwickler" oder Bauherren ein vertraglich eingeräumtes, obligatorisches Nutzungsrecht an Grundstücken zum Zweck der Errichtung und des Betriebs von WEA zusteht, antragsbefugt für einen Normenkontrollantrag gegen die Konzentrationsflächenplanung für WEA sind (…vgl. z. B. OVG NDS, Urteil vom. 05. März 2018 - 12 KN 144/17 -, BauR 2018, 1090 u. Rn. 26 ff.; OVG NW, Urteil vom 21. Januar 2019 - 10 D 23/17.NE -, BauR 2019, 1410 u. Rn. 38 f.; s. a. BVerwG…, Beschluss vom 19. November 2020, a.a.O., Rn.5).

    Erkennt die Gemeinde, dass der Windenergie nicht ausreichend substanziell Raum geschaffen wird, muss sie ihr Auswahlkonzept nochmals überprüfen und ggf. ändern (vgl. z. B. BVerwG…, Beschluss vom 15. September 2009 - 4 BN 25/09 -, BauR 2010, 82 u. juris, Rn. 8, m. w. N;… Urteil v. 13. Dezember 2012 - 4 CN 1/11 - BVerwGE 145, 231 u. juris, Rn. 10;… Urteil vom 11. April 2013 - 4 CN 2/12 -, NuR 2013, 489 u. juris, Rn. 5;… aus der obergerichtlichen Rspr. z. B.: Senatsurteil vom 6. Februar 2018 - 8 C 11527/17.OVG -, juris, Rn. 74; OVG NW, Urteil vom 21. Januar 2019 - 10 D 23/17.NE -, BauR 2019, 1410 u. juris, Rn. 78 ff.; VGH BW…, Urteil vom 13. Oktober 2020, a.a.O., Rn. 32 ff.).

    Entscheidend für die gerichtliche Überprüfung der Abwägungsentscheidung sind damit in erster Linie die Verlautbarungen in der dem Flächennutzungsplan beizufügenden Begründung, sowie die Erwägungen, denen der Plangeber bei seiner abschließenden Beschlussfassung gefolgt ist (vgl. OVG NW, Urteil vom 21. Januar 2019, a.a.O., Rn. 91, m.w.N.; VGH BW…, Urteil vom 13. Oktober 2020, a.a.O., Rn. 41).

    Rn. 146 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Gemeinde in einem letzten Arbeitsschritt ihr Abwägungsergebnis darauf zu prüfen, ob mit der Planung der Windenergienutzung substanziell Raum gegeben wird (vgl. z. B. BVerwG…, Beschluss vom 15. September 2009 - 4 BN 25/09 -, BauR 2010, 82 u. juris, Rn. 8 a. E.;… Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1/11 -, BVerwGE 145, 231 u. juris, Rn. 18;… Beschluss vom 12. Mai 2016 - 4 BN 49/15 -, ZfBR 2016, 587 u. juris, Rn. 4; s. dazu a. OVG NW, Urteil vom 21. Januar 2019 - 10 D 23/17.NE -, BauR 2019, 1410 u. juris, Rn. 87 ff., m.w.N.).

    Nicht zulässig wäre etwa die Festlegung eines bestimmten (prozentualen) Anteils, den die Konzentrationsflächen im Vergleich zu den Potenzialflächen erreichen müssen, damit die Rechtsfolge des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB eintritt; doch hat das Bundesverwaltungsgericht dem Verhältnis dieser Flächen zueinander immerhin eine gewisse Indizwirkung beigemessen und keine Einwände gegen einen Rechtssatz des Inhalts erhoben, dass, je geringer der Anteil der ausgewiesenen Konzentrationsflächen ist, desto gewichtiger die gegen eine weitere Ausweisung von Vorranggebieten sprechenden Gesichtspunkte sein müssen, damit es sich nicht um eine unzulässige "Feigenblattplanung" handelt (so. BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 2012, a.a.O., Rn. 18 f., unter Hinweis auf VG Hannover…, Urteil vom 24. November 2011 - 4 A 4927/09 -, juris, Rn. 66; s. dazu a. BVerwG…, Beschluss vom 12. Mai 2016, a.a.O., Rn. 4;… Senatsurteil v. 06.02.2018, a.a.O., Rn. 91 ff.; OVG NW, Urteil vom 21. Januar 2019, a.a.O., Rn. 98 ff.).

  • BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2021 - 8 C 11151/20
    Erkennt die Gemeinde, dass der Windenergie nicht ausreichend substanziell Raum geschaffen wird, muss sie ihr Auswahlkonzept nochmals überprüfen und ggf. ändern (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2009 - 4 BN 25/09 -, BauR 2010, 82 u. juris, Rn. 8, m. w. N;… Urteil v. 13. Dezember 2012 - 4 CN 1/11 - BVerwGE 145, 231 u. juris, Rn. 10;… Urteil vom 11. April 2013 - 4 CN 2/12 -, NuR 2013, 489 u. juris, Rn. 5;… aus der obergerichtlichen Rspr. z. B.: Senatsurteil vom 6. Februar 2018 - 8 C 11527/17.OVG -, juris, Rn. 74; OVG NW…, Urteil vom 21. Januar 2019 - 10 D 23/17.NE -, BauR 2019, 1410 u. juris, Rn. 78 ff.; VGH BW…, Urteil vom 13. Oktober 2020, a.a.O., Rn. 32 ff.).

    Rn. 143 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 15. September 2009, a.a.O., Rn. 15) hat die Gemeinde in einem weiteren Arbeitsschritt die nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen verbliebenen sog. Potenzialflächen zu den auf ihnen konkurrierenden Nutzungen in Beziehung zu setzen und dabei die gegen eine Ausweisung in dem jeweils betroffenen Landschaftsraum als Konzentrationszone sprechenden öffentlichen Belange mit dem Anliegen, der Windenergie an geeigneten Standorten in einer ihrer Privilegierung gerecht werdenden Weise eine Chance zu geben, abzuwägen.

    Rn. 146 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Gemeinde in einem letzten Arbeitsschritt ihr Abwägungsergebnis darauf zu prüfen, ob mit der Planung der Windenergienutzung substanziell Raum gegeben wird (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2009 - 4 BN 25/09 -, BauR 2010, 82 u. juris, Rn. 8 a. E.;… Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1/11 -, BVerwGE 145, 231 u. juris, Rn. 18;… Beschluss vom 12. Mai 2016 - 4 BN 49/15 -, ZfBR 2016, 587 u. juris, Rn. 4; s. dazu a. OVG NW…, Urteil vom 21. Januar 2019 - 10 D 23/17.NE -, BauR 2019, 1410 u. juris, Rn. 87 ff., m.w.N.).

  • BVerwG, 16.12.2019 - 4 BN 30.19

    Unwirksame Konzentrationszonenplanung wegen fehlender hinreichender …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2021 - 8 C 11151/20
    Die Gemeinde hat daher in der dem Flächennutzungsplan nach § 5 Abs. 5 BauGB beizufügenden Begründung u. a. nachvollziehbar darzulegen, welche Flächen aus zwingenden rechtlichen oder tatsächlichen Gründen für eine Windenergienutzung ausscheiden; an dieser Verpflichtung hat sie den Umfang ihrer Ermittlungen auszurichten und die Ergebnisse in der Begründung zu dokumentieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 4 BN 30/19 -, juris, Rn. 15).

    Die angegriffene Teiländerung genügt bereits nicht dem Erfordernis, wonach die Gemeinde in der dem Flächennutzungsplan nach § 5 Abs. 5 BauGB beizufügenden Begründung nachvollziehbar darzulegen hat, welche Flächen aus zwingenden rechtlichen und tatsächlichen Gründen für eine Windenergienutzung ausscheiden, sowie dem Erfordernis, die Ergebnisse ihrer diesbezüglichen Ermittlungen in der Begründung zu dokumentieren (vgl. dazu insbesondere BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2019, a.a.O., Rn. 15;… s. a. Gatz, a.a.O., Rn. 86 ff.).

    Die hilfsweise Behandlung eines harten Tabukriteriums als weiches setzt jedoch zwingend voraus, dass der Plangeber sich die Unterschiede zwischen harten und weichen Tabukriterien bewusstmacht, den mit dem Wechsel von einem harten zu einem weichen Tabu verbundenen "fundamentalen" Perspektivwechsel auch tatsächlich vollzieht und dies in den Planaufstellungsvorgängen hinreichend eindeutig dokumentiert (so zutreffend VGH BW…, Urteil vom 13. Oktober 2020, a.a.O., LS 2 u. Rn. 55, im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 4 BN 30.19 -, juris, Rn. 16, m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2018 - 8 C 11527/17

    Anforderungen an die abwägungsfehlerfreie Erstellung eines gesamträumlichen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2021 - 8 C 11151/20
    Erkennt die Gemeinde, dass der Windenergie nicht ausreichend substanziell Raum geschaffen wird, muss sie ihr Auswahlkonzept nochmals überprüfen und ggf. ändern (vgl. z. B. BVerwG…, Beschluss vom 15. September 2009 - 4 BN 25/09 -, BauR 2010, 82 u. juris, Rn. 8, m. w. N;… Urteil v. 13. Dezember 2012 - 4 CN 1/11 - BVerwGE 145, 231 u. juris, Rn. 10;… Urteil vom 11. April 2013 - 4 CN 2/12 -, NuR 2013, 489 u. juris, Rn. 5; aus der obergerichtlichen Rspr. z. B.: Senatsurteil vom 6. Februar 2018 - 8 C 11527/17.OVG -, juris, Rn. 74; OVG NW…, Urteil vom 21. Januar 2019 - 10 D 23/17.NE -, BauR 2019, 1410 u. juris, Rn. 78 ff.; VGH BW…, Urteil vom 13. Oktober 2020, a.a.O., Rn. 32 ff.).

    Soweit ersichtlich, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unter dem Kriterium des Arten- und Biotopschutzes im Wesentlichen nur die Festlegung von Naturschutzgebieten (wegen des generellen Veränderungsverbotes, vgl. § 23 Abs. 2 BNatSchG) sowie von gesetzlich geschützten Biotopen i. S. v. § 30 BNatSchG (unbeschadet von Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten) als harte Tabuzonen gebilligt (vgl. z. B. VGH BW…, Urteil vom 13. Oktober 2020, a.a.O., Rn. 94 ff., m.w.N.; s. a. Senatsurteil vom 6. Februar 2018, a.a.O., Rn. 78), des weiteren auch Nationalparke, Biosphärenreservate und nationale Naturmonumente, während etwa bei Landschaftsschutzgebieten sowie Natura-2000-Gebieten eine differenzierende Betrachtungsweise feststellbar ist (…im Einzelnen dazu Gatz, a.a.O., Rn. 77, m.w.N.).

    Im Übrigen kann der Planbegründung auch nicht entnommen werden, dass die Antragsgegnerin das recht "magere" Ergebnis eines Anteils von 1, 35 % der Konzentrationszonen an ihrer Gesamtfläche zum Anlass genommen hätte, die nach weichen Tabukriterien ausgesonderten Flächen noch einmal einer Überprüfung zu unterziehen (anders etwa in der dem Senatsurteil vom 6. Februar 2018, a.a.O., zugrundeliegenden Planung, vgl. dortige Rn. 95).

  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2021 - 8 C 11151/20
    Rn. 73 Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Gemeinde nach dieser Vorschrift verpflichtet ist, die "verfügbaren" (Arten von) umweltbezogenen Informationen bekanntzumachen; das Bekanntmachungserfordernis erstreckt sich - anders als das Auslegungserfordernis nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB - mithin auch auf solche Arten verfügbarer Umweltinformationen, die die Gemeinde für unwesentlich hält und daher nicht auszulegen beabsichtigt; eine Befugnis der Gemeinde zur Selektion der bekanntzumachenden Umweltinformationen im Sinne einer Beschränkung der Bekanntmachung auf diejenigen Informationen, die sie für wesentlich hält, besteht danach nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 CN 3/12 -, BVerwGE 147, 206 u. juris, Rn. 18 …und Urteil vom 11. September 2014 - 4 CN 1/14 -, ZfBR 2015, 159 u. juris, Rn. 11;… s. a. Senatsurteil v. 10. März 2020 - 8 A 11546/19.OVG -, juris, Rn. 32, S. 11 UA).

    Rn. 74 Zwar entspricht der Text der Bekanntmachung hier insoweit nicht den gesetzlichen Vorgaben, als darin vor der (ersten) Auflistung formuliert worden ist: "Folgende wesentliche Stellungnahmen liegen bereits vor: …" Diese Formulierung könnte zum einen den Eindruck erwecken, dass es neben den aufgeführten Dokumenten noch weitere gibt, die die Antragsgegnerin als nach ihrer Einschätzung nicht wesentlich eingestuft hat (nämlich solche, die sie deshalb entsprechend des ihr insoweit durch § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB eingeräumten Einschätzungsspielraums nicht ausgelegt hat), und die sie daher nachfolgend auch nicht aufgelistet hat; zum anderen weicht die Formulierung insoweit von § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ab, als nur von "Stellungnahmen" die Rede ist und nicht (umfassender) von (umweltbezogenen) "Informationen"; die Vorgabe zu Angaben in der Bekanntmachung in § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist aber in beiden Punkten vom Gesetzgeber bewusst weiter gefasst worden als diejenige zur Auslegung in § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB (s. dazu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013, a.a.O., Rn. 15 ff., m.w.N.).

    Denn die beiden Hinweise erfüllen zusammen betrachtet die Vorgabe, alle vorliegenden umweltbezogenen Informationen anzugeben; es ist nicht ersichtlich, inwiefern die Bekanntmachung ungeeignet gewesen sein könnte, an der beabsichtigten Bauleitplanung interessierten Bürgern deren Interesse an Information und Beteiligung durch Abgabe von Stellungnahmen bewusst zu machen und dadurch eine gemeindliche Öffentlichkeit herzustellen sowie - darüber hinaus - eine breitere Öffentlichkeit für Entscheidungsverfahren im Umweltbereich zu interessieren und ihre Beteiligungsbereitschaft zu fördern (vgl. zum Normzweck BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013, a.a.O., Rn. 19 f.).

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2021 - 8 C 11151/20
    Wie die Festsetzungen eines Bebauungsplanes bestimmen die Darstellungen des Flächennutzungsplanes mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB unmittelbar Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 und juris, Rn. 11, 16;… Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 BN 16.08 -, BRS 73 Nr. 54 und juris, Rn. 4; OVG RP…, Beschluss vom 4. September 2015 - 8 C 10384/15.OVG -, juris, Rn. 14; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 2 K 60/14 -, juris, Rn. 26).

    Darstellungen eines Flächennutzungsplans mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bestimmen Inhalt und Schranken des Eigentums i. S. v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007, a.a.O., Rn. 16).

    Der Umstand, dass die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf den Regelfall beschränkt sind, lässt die Rechtsverbindlichkeit der Darstellung von Konzentrationszonen nicht entfallen, da im Genehmigungsverfahren für WEA eine Abweichung hinsichtlich der Flächen, die nach dem Planungskonzept der Gemeinde von WEA freizuhalten sind, nur in Ausnahmefällen zulässig ist, d.h. namentlich nur bei Vorliegen einer vom Plangeber so nicht vorhergesehenen atypischen Fallkonstellation (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. April 2007, a.a.O, Rn. 17).

  • BVerwG, 12.05.2016 - 4 BN 49.15

    Flächennutzungsplanung; substanzielles Raumgeben für Windenergienutzung; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2021 - 8 C 11151/20
    Rn. 146 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Gemeinde in einem letzten Arbeitsschritt ihr Abwägungsergebnis darauf zu prüfen, ob mit der Planung der Windenergienutzung substanziell Raum gegeben wird (vgl. z. B. BVerwG…, Beschluss vom 15. September 2009 - 4 BN 25/09 -, BauR 2010, 82 u. juris, Rn. 8 a. E.;… Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1/11 -, BVerwGE 145, 231 u. juris, Rn. 18; Beschluss vom 12. Mai 2016 - 4 BN 49/15 -, ZfBR 2016, 587 u. juris, Rn. 4; s. dazu a. OVG NW…, Urteil vom 21. Januar 2019 - 10 D 23/17.NE -, BauR 2019, 1410 u. juris, Rn. 87 ff., m.w.N.).

    Nicht zulässig wäre etwa die Festlegung eines bestimmten (prozentualen) Anteils, den die Konzentrationsflächen im Vergleich zu den Potenzialflächen erreichen müssen, damit die Rechtsfolge des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB eintritt; doch hat das Bundesverwaltungsgericht dem Verhältnis dieser Flächen zueinander immerhin eine gewisse Indizwirkung beigemessen und keine Einwände gegen einen Rechtssatz des Inhalts erhoben, dass, je geringer der Anteil der ausgewiesenen Konzentrationsflächen ist, desto gewichtiger die gegen eine weitere Ausweisung von Vorranggebieten sprechenden Gesichtspunkte sein müssen, damit es sich nicht um eine unzulässige "Feigenblattplanung" handelt (so. BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 2012, a.a.O., Rn. 18 f., unter Hinweis auf VG Hannover…, Urteil vom 24. November 2011 - 4 A 4927/09 -, juris, Rn. 66; s. dazu a. BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2016, a.a.O., Rn. 4;… Senatsurteil v. 06.02.2018, a.a.O., Rn. 91 ff.; OVG NW…, Urteil vom 21. Januar 2019, a.a.O., Rn. 98 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 144/17

    Antragsbefugnis; Ausschlusswirkung; räumlicher Geltungsbereich; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2021 - 8 C 11151/20
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch Personen, die nicht Eigentümer von Flächen sind, denen aber als (z. B.) "Standortentwickler" oder Bauherren ein vertraglich eingeräumtes, obligatorisches Nutzungsrecht an Grundstücken zum Zweck der Errichtung und des Betriebs von WEA zusteht, antragsbefugt für einen Normenkontrollantrag gegen die Konzentrationsflächenplanung für WEA sind (vgl. z. B. OVG NDS, Urteil vom. 05. März 2018 - 12 KN 144/17 -, BauR 2018, 1090 u. Rn. 26 ff.; OVG NW…, Urteil vom 21. Januar 2019 - 10 D 23/17.NE -, BauR 2019, 1410 u. Rn. 38 f.; s. a. BVerwG…, Beschluss vom 19. November 2020, a.a.O., Rn.5).

    Rn. 93 Mit dieser Umschreibung der Planungsziele, die deutlich macht, dass es darum geht, den Ausbau der WEA dahingehend zu steuern, dass WEA an einzelnen Standorten konzentriert und an anderen Stellen ausgeschlossen werden sollen und sich dies auf das gesamte Verbandsgemeindegebiet bezieht, ist über die bloße Verwendung des gesetzlich nicht definierten Begriffs der "Konzentrationszonen" hinaus hinreichend deutlich gemacht worden, dass die Antragsgegnerin für ihr gesamtes Gebiet durch einen entsprechenden "Planvorbehalt" die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB eintreten lassen will, indem sie die WEA-Nutzung außerhalb der dafür dargestellten Flächen ausschließt (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen auch: OVG NW…, Urteil vom 14. März 2019, a.a.O., Rn. 42 f., m.w.N.; OVG NDS, Urteil vom 5. März 2018, a.a.O., Rn. 41 ff.).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2015 - 2 K 60/14

    Normenkontrolle eines Flächennutzungsplans - abwägungsfehlerhafte Ausweisung von …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.2015 - 8 C 10384/15

    Unzulässigkeit einer Normenkontrolle bei Darstellung einer Konzentrationsfläche …

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz …

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - 7 D 100/15

    Darstellung des Flächennutzungsplans mit den Rechtswirkungen im Außenbereich der …

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2017 - 12 KN 206/15

    Windenergie; Windenergieanlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2019 - 2 D 63/17

    Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Vorrangflächen für die …

  • BVerwG, 29.10.2020 - 4 CN 2.19

    Bekanntmachung der Genehmigung eines Flächennutzungsplans

  • BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12

    Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete; ~ …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 8 C 11403/19

    Anforderungen an den Bekanntmachungstext der öffentlichen Auslegung eines …

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2017 - 12 KN 119/16

    Beurteilung der Wirksamkeit der Flächennutzungsplanung für die …

  • BVerwG, 30.01.2019 - 4 BN 4.18

    Rechtswidrige Konzentrationsflächenausweisung für die Windenergie in einem …

  • VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09

    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konzentrationsfläche; …

  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung; …

  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 CN 7.18

    Anstoßwirkung; Arten der umweltbezogenen Informationen; Bekanntmachung; …

  • BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 1.14

    Anforderungen an den Hinweis auf die Arten verfügbarer Umweltinformationen; …

  • BVerwG, 20.01.2021 - 4 CN 7.19

    Angaben zu den Arten umweltbezogener Informationen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 A 11546/19

    Genehmigung einer Änderung eines Flächennutzungsplans - Windkraft; Anforderungen …

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 12 KN 29/13

    Anforderungen an die Differenzierung zwischen harten und weichen Tabuzonen im …

  • BVerwG, 19.11.2020 - 4 BN 14.20

    Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO bei obligatorisch Nutzungsberechtigtem

  • BVerwG, 23.10.2008 - 4 BN 16.08

    Statthaftigkeit des Normenkontrollantrags hinsichtlich eines Flächennutzungsplans …

  • BVerwG, 20.08.2014 - 4 BN 23.14

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • OVG Thüringen, 09.11.2022 - 1 N 548/19

    Normenkontrolle gegen einen sachlich auf die Regelung der Nutzung der Windenergie …

    Rn. 141 Denn die in § 23 Abs. 2 BNatSchG verankerten rechtlichen Störungs- und Zerstörungsverbote entziehen sich von vornherein einer Abwägung zwischen den Belangen der Windenergie und widerstreitenden Belangen (vgl. hierzu Nds.OVG…, Urteil vom 07.02.2020 - 12 KN 75/18 -, juris Rnr. 95, OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 06.02.2018 - 8 C 11527/17 -, juris Rnr. 78 und vom 26.05.2021 - 8 C 11151/20 -, juris Rnr. 138, zum Regionalplan Ostthüringen vgl. VG Gera…, Urteil vom 24.06.2021 - 5 K 978/20 Ge -, juris Rnr. 288 ff., noch offen gelassen im Beschluss des Senats vom 23.10.2017 - 1 EO 589/17 -, juris Rnr. 17, vgl. im Einzelnen hierzu auch Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Auflage Rnr. 78).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2022 - 3 S 3115/19

    Wenn zwischen dem aufgehobenen und dem neuen Bebauungsplan ein neuer …

    Diese verfahrensrechtlich ausgestaltete Pflicht ist teilidentisch mit den von der Rechtsprechung zum Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB entwickelten Anforderungen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, juris Rn. 20;… OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.11.2021 - 1 KN 13/16 -, juris Rn. 100;… OVG Lüneburg, Urt. v. 14.07.2021 - 1 KN 9/20 -, juris Rn. 23; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.05.2021 - 8 C 11151/20 -, juris Rn. 108;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.12.2020 - 3 S 1749/16 -, juris Rn. 93 ).
  • VG Gera, 24.06.2021 - 5 K 978/20

    Fehlgewichtung des Belangs "substanzielle Windenergienutzung" im Regionalplan …

    Demgegenüber wird von gewichtigen Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten, dass nach dem Grundanliegen des Bundesnaturschutzgesetzes, Naturschutzgebiete nicht zu verändern, diese Gebiete einer Abwägung zwischen den (großflächigen) Belangen der Windenergie und den widerstreitenden Belangen von vornherein entzogen sein sollen (…vgl. OVG Rheinland-Pfalz , Urteile vom 6. Februar 2018 - 8 C 11527/17.OVG - juris Rn. 78 und vom 26. Mai 2021 - 8 C 11151/20 - ZNER 2021, 418-428 - juris Rn. 138;… Nds.OVG , Urteil vom 7. Februar 2020 - 12 KN 75/18 - ZfBR 2020, 276-281 - juris Rn. 95, VGH Baden-Württemberg , Urteil vom 13. Oktober 2020 - 3 S 526/20 - ZNER 2020, 570-582, juris Rn. 97).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2023 - 8 C 11093/22

    Bebauungsplanänderung; Ausfertigungsmangel; städtebauliche Erforderlichkeit; …

    Entsprechend der langjährigen Rechtsprechungspraxis des Senats ist die Frage, ob ein Abwägungsfehler in Gestalt eines Verstoßes gegen die verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 2 Abs. 3 BauGB hinsichtlich der dort normierten Anforderungen an den Abwägungsvorgang vorliegt, mangels der Möglichkeit einer trennscharfen Abgrenzung zu den materiell-rechtlichen Anforderungen an die Abwägung aus § 1 Abs. 7 BauGB im Zusammenhang mit diesen zu prüfen (s. dazu auch BVerwG…, Urteil vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 -, juris Rn. 12 und OVG RP, Urteil vom 26. Mai 2021 - 8 C 11151/20.OVG -, juris Rn. 108 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2023 - 2 K 123/21

    Normenkontrolle eines sachlichen Teilflächennutzungsplans Wind

    Rn. 91 Biosphärenreservate dürften als harte Tabuzonen anzuerkennen sein (OVG NRW…, Urteil vom 1. Juli 2013 - 2 D 46/12.NE - juris Rn. 52; OVG RhPf, Urteil vom 26. Mai 2021 - 8 C 11151/20 - juris Rn. 138;… Gatz, a.a.O., Rn. 77).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.2026 - 8 C 10104/25

    Planungsrecht (Flächennutzungsplan Windkraft)

    26. Mai 2021 - 8 C 11151/20.OVG -, juris Rn. 115).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2024 - 8 C 10495/22

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Fehlerhaftigkeit der Bekanntmachung …

    Rn. 70 Entsprechend der langjährigen Rechtsprechungspraxis des Senats ist die Frage, ob ein Abwägungsfehler in Gestalt eines Verstoßes gegen die verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 2 Abs. 3 BauGB hinsichtlich der dort normierten Anforderungen an den Abwägungsvorgang vorliegt, mangels der Möglichkeit einer trennscharfen Abgrenzung zu den materiell-rechtlichen Anforderungen an die Abwägung aus § 1 Abs. 7 BauGB im Zusammenhang mit diesen zu prüfen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 -, juris, Rn. 12; OVG RP, Urteil vom 26. Mai 2021 - 8 C 11151/20.OVG -, ZNER 2021, 418 und juris, Rn. 108 f.;… Urteil vom 26. April 2023 - 8 C 10462/22.OVG -, juris, Rn. 36 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2023 - 8 A 10836/22

    Pauschaler Ausschluss nicht-raumbedeutsamer Windenergieanlagen im …

    - 8 C 11151/20.OVG -, juris Rn. 112).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2024 - 8 C 10894/23

    Bauplanung; Abwägung bezüglich an einen Winzerbetrieb heranrückender Wohnbebauung

    Rn. 28 Entsprechend der langjährigen Rechtsprechungspraxis des Senats ist die Frage, ob ein Abwägungsfehler in Gestalt eines Verstoßes gegen die verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 2 Abs. 3 BauGB hinsichtlich der dort normierten Anforderungen an den Abwägungsvorgang vorliegt, mangels der Möglichkeit einer trennscharfen Abgrenzung zu den materiell-rechtlichen Anforderungen an die Abwägung aus § 1 Abs. 7 BauGB im Zusammenhang mit diesen zu prüfen (s. dazu auch: BVerwG, Urteil vom 23. November 2016 - IV CN 2.16 -, juris, Rn. 12 sowie das Senatsurteil vom 26. Mai 2021 - 8 C 11151/20.OVG -, ZNER 2021, 418 und juris, Rn. 108 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2023 - 8 C 10462/22

    Abwägung von Lärmschutzbelangen - Industrie und Verkehr - sowie von …

    Rn. 37 Entsprechend der langjährigen Rechtsprechungspraxis des Senats ist die Frage, ob ein Abwägungsfehler in Gestalt eines Verstoßes gegen die verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 2 Abs. 3 BauGB hinsichtlich der dort normierten Anforderungen an den Abwägungsvorgang vorliegt, mangels der Möglichkeit einer trennscharfen Abgrenzung zu den materiell-rechtlichen Anforderungen an die Abwägung aus § 1 Abs. 7 BauGB im Zusammenhang mit diesen zu prüfen (s. dazu auch BVerwG, Urteil vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 -, juris, Rn. 12 sowie das Senatsurteil vom 26. Mai 2021 - 8 C 11151/20.OVG -, ZNER 2021, 418 und juris, Rn. 108 f.).
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