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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27756
BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12 (https://dejure.org/2013,27756)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.2013 - 8 C 21.12 (https://dejure.org/2013,27756)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21.12 (https://dejure.org/2013,27756)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 20 Abs. 3; VwGO § 43; VwVfG § 37; StGB § 284; GewO §§ 33h, 33d; GlüStV Baden-Württemberg §§ 3, 9, 12
    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret; Fußballmanagerspiel; Glücksspiel; Entgelt; Einsatz; Gewinn; Verlust; Zusammenhang, notwendiger; Deckungsgleichheit; Glücksspielbegriff; Teilnahmegebühr; Kompetenz; Landesgesetzgeber; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20 Abs. 3
    Auslegung; Bagatelleinsatz; Begründung; Bestimmtheit; Bundesgesetzgeber; Dauer; Deckungsgleichheit; Einsatz; Einzelfallregelung; Entgelt; Finanzierung; Fußballmanagerspiel; Gefährdungspotenzial; Gewinn; Glücksspiel; Glücksspielbegriff; Kompetenz; Landesgesetzgeber; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Fantasy-League-Spiel "Super-Manager" ist kein Glücksspiel; zum Zusammenhang von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels; zum Entgeltcharakter des Gewinnchancenerwerbs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, § 43 VwGO, § 37 VwVfG, § 284 StGB, § 33h GewO
    Fantasy-League-Spiel "Super-Manager" ist kein Glücksspiel; zum Zusammenhang von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels; zum Entgeltcharakter des Gewinnchancenerwerbs

  • aufrecht.de

    BILD Super Manager ist kein Glücksspiel

  • Wolters Kluwer

    Landesrechtliche Regelung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit als Glücksspiele i.S.d. § 284 StGB (hier: "Managerspiel" im Internet als Glücksspiel); Verlangen von Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance i.S.v. § 3 Abs. 1 S. 1 GlüStV

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    §§ 3, 9, 12 GlüStV, §§ 33h, 33d GewO, § 284 StGB, § 37 VwVfG, § 43 VwGO, Art. 20 Abs. 3 GG
    Glücksspielrecht: Bundesligamanager kein Glücksspiel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landesrechtliche Regelung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit als Glücksspiele i.S.d. § 284 StGB (hier: "Managerspiel" im Internet als Glücksspiel); Verlangen von Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance i.S.v. § 3 Abs. 1 S. 1 GlüStV

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Spiel mit Teilnahmegebühr erfordert keine Glücksspiellizenz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bundesliga-Managerspiel - "Super Manager" ist kein Glücksspiel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fantasy-League-"Super-Manager"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das "Bundesligamanagerspiel" als Glücksspiel

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Fantasy-League-Spiel "Super-Manager" ist kein Glücksspiel

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein unerlaubtes Onlineglücksspiel bei Teilnahmegebühr mit nachfolgender Gewinnchance

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fantasy-League-Spiel Super-Manager ist kein Glücksspiel

  • spielerecht.de (Kurzinformation)

    Bundesliga-Manager-Spiel ist kein verbotenes Glücksspiel

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsrecht - Fantasy-League-Spiel Super-Manager ist kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags

  • beck.de (Kurzinformation)

    Ligamanagerspiel ist kein "Glücksspiel" i.S.d. GlüStV

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 148, 146
  • NVwZ 2014, 889
  • MMR 2014, 13
  • MMR 2014, 207
  • K&R 2014, 217
  • afp 2014, 179
 
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Wird zitiert von ... (240)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12
    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 41.87 - BVerwGE 84, 335 = Buchholz 406.11 § 39b BBauG Nr. 1).
  • BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86

    Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12
    Von einem Glücksspieleinsatz kann jedoch nur ausgegangen werden, wenn zwischen Aufwendung eines Vermögenswerts und dessen Gewinn oder Verlust ein notwendiger Zusammenhang besteht (BGH, Beschluss vom 29. September 1986 - 4 StR 148/86 - BGHSt 34, 171 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung - …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12
    Da das Revisionsgericht diejenige Rechtslage zugrunde legen muss, die das Berufungsgericht, entschiede es jetzt, anzuwenden hätte (stRspr; vgl. Urteil vom 18. Dezember 1992 - BVerwG 7 C 16.92 - BVerwGE 91, 334 = Buchholz 113 § 12 InVorG Nr. 1;… Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO-Kommentar, Rn. 23 zu § 137; jeweils m.w.N.), beurteilt sich dies nach dem Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung des am 1. Juli 2012 in Baden-Württemberg in Kraft getretenen Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages vom 15. November 2011 - GlüStV -, der gemäß § 33 GlüStV nunmehr revisibel ist.
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12
    Bei der Ermittlung dieses objektiven Erklärungswertes sind alle dem Empfänger bekannten oder erkennbaren Umstände heranzuziehen, insbesondere auch die Begründung des Verwaltungsakts (Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - BVerwGE 60, 223 = Buchholz 448.0 § 25a WPflG Nr. 2).
  • BVerwG, 04.12.2008 - 2 B 60.08

    Ermittlung des Regelungsgehalts eines Verwaltungsakts; Beginn der Jahresfrist mit …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12
    Dabei ist der erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (stRspr; vgl. Beschluss vom 4. Dezember 2008 - BVerwG 2 B 60.08 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 17.12.2018 - 1 K 4344/17

    Verbotsverfügung gegen Auto-Poser

    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.2013 - 8 C 21.12 -, juris m.w.N.).
  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Februar 1990 - 4 C 41.87 - BVerwGE 84, 335 und vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 ).
  • VGH Bayern, 10.07.2025 - 23 BV 23.913

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung, Untersagung der Veranstaltung, …

    Mit dieser weiten Fassung der Untersagung im Tenor des Bescheids hat das LVA aber keine konkrete Einzelfallregelung getroffen, sondern lediglich die abstraktgenerelle gesetzliche Regelung wiedergegeben (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 juris Rn. 15).

    50-Cent-Gewinnspiele sind, auch wenn es sich um zufallsabhängige Glücks- und nicht um Geschicklichkeitsspiele handelt (…BGH, U.v. 28.9.2011 - I ZR 92/09 - ZfWG 2012, 23 juris Rn. 66), keine unerlaubten öffentlichen Glückspiele (§ 284 StGB), weil bloße Teilnahmeentgelte (§ 2 Nr. 3 GSS; vgl. auch BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 juris Rn. 22) bis zu 0, 50 Euro glücksspielrechtlich unerheblich sind (…BayVGH, U.v. 12.12.2012 a.a.O. Rn. 21;… BGH, U.v. 28.9.2011 a.a.O. Rn. 69; OLG München, B.v. 22.12.2005 - 6 W 2181/05 - MMR 2006, 225; StA München I v. 21.4.2004 - 124 Js 12258/03 und v. 14.9.2008 - 460 Js 306886/07 [n.v.]; Bolay, MMR 2009, 669/670;… Fischer/Lutz in Fischer, StGB, 72. Aufl. 2025, § 284 Rn. 5a).

    Bei Gewinnspielen mit festem Teilnahmeentgelt besteht die potenziell zur Spielsucht führende Versuchung, die Gewinnchancen durch Erhöhen des Einsatzes steigern und erlittene Verluste mit weiteren Einsätzen wettmachen zu wollen, auch nicht bzw. nicht in gleichem Maß (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 juris Rn. 26) wie bei den nach § 4 Abs. 4 Satz 1 GlüStV 2021 im Internet zulässigen Online-Glücksspielen mit unstreitig höherem Suchtpotenzial (…vgl. insoweit BVerwG, U.v. 26.10.2017 - 8 C 18.16 - BVerwGE 160, 193 juris Rn. 32).

    Dass die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags auf ein wesentlich höheres Gefahrenniveau zugeschnitten ist, zeigen die Bestimmungen über die Ausnahmen vom Internetverbot nach § 4 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 GlüStV 2021, die eine Freigabe bei Einsätzen bis zu 1.000 Euro monatlich (§ 6c Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2021), ggf. auch höher (§ 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021), zulassen, und die Öffnung des Glücksspielstaatsvertrages bezüglich der Erlaubniserteilung für Lotterien mit geringerem Gefährdungspotenzial nach § 10 Abs. 2 und 3, Abs. 6, §§ 12 ff. GlüStV (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 juris Rn. 27).

    Den Anforderungen des Teilnehmer- und Jugendschutzes sowie an eine ordnungsgemäße Durchführung kann insoweit bereits durch eine Regulierung auf dem Niveau der verbraucherschutzorientierten Vorschriften der § 11 i.V.m. § 74 Satz 1, § 22 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 MStV Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 juris Rn. 27), die auch im Internet ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten (…vgl. Müller in Binder/Vesting, Rundfunkrecht, 5. Aufl. 2024, § 11 MStV Rn. 156).

    Rn. 117 (b) Um ein Glücksspiel i.S.d. § 284 StGB annehmen zu können, bedarf es zudem eines nicht unerheblichen Einsatzes eines Vermögenswertes (…BGH, U.v. 8.8.2017 - 1 StR 519/16 - NStZ 2018, 335 juris Rn. 12; vgl. auch BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 juris Rn. 25).

    Rn. 124 (Bloße) Teilnahmeentgelte (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 juris Rn. 22) von höchstens 0, 50 Euro sind glücksspielrechtlich unerheblich (…vgl. BGH, U.v. 28.9.2011 - I ZR 92/09 - ZfWG 2012, 23 juris Rn. 69 m.w.N. und I ZR 93/10 - MDR 2012, 201 juris Rn. 66; OLG München, B.v. 22.12.2005 - 6 W 2181/05 - MMR 2006, 225; StA München I v. 21.4.2004 - 124 Js 12258/03 und v. 14.9.2008 - 460 Js 306886/07 [n.v.]; LG Freiburg (Breisgau), U.v. 12.5.2005 - 3 S 308/04 - MMR 2005, 547;… vgl. auch BayVGH, U.v. 12.12.2012 - 7 BV 12.968 - ZfWG 2013, 115 juris Rn. 21).

    Dieser Begriff deckt sich nicht nur hinsichtlich der Zufallsabhängigkeit mit dem in § 284 StGB vorausgesetzten Glücksspielbegriff, sondern auch insoweit, als für den Erwerb einer Gewinnchance ein nicht ganz unerhebliches Entgelt verlangt wird (…vgl. OVG NW, B.v. 11.3.2024 - 13 B 1047/22 - NVwZ-RR 2024, 685 juris Rn. 36 ff. m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 juris Rn. 25;… a.A. BayVGH, U.v. 25.8.2011 - 10 BV 10.1176 - VGH n.F. 64, 202 juris Rn. 19 ff.;… VG München, U.v. 3.3.2010 - M 22 K 09.4793 - ZfWG 2010, 204 juris Rn. 30 ff.).

    Gemeint ist jeweils ein Einsatz i.S.d. § 284 StGB (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 juris Rn. 25;… OVG NW, B.v. 11.3.2024 a.a.O. Rn. 49).

    Dass die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags auf ein wesentlich höheres Gefahrenniveau zugeschnitten ist, zeigen die Bestimmungen über die Ausnahmen vom Internetverbot nach § 4 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 GlüStV 2021 und die Öffnung des Glücksspielstaatsvertrages bezüglich der Erlaubniserteilung für Lotterien mit geringerem Gefährdungspotenzial nach § 10 Abs. 2 und 3, Abs. 6, §§ 12 ff. GlüStV (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 juris Rn. 27).

    Die Übrigen, die nicht unter § 284 StGB fallen, sind in § 33d Abs. 1 Satz 1 GewO detailliert und abschließend geregelt (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 juris Rn. 23 f.).

    Das Tatbestandsmerkmal des für den Erwerb einer Gewinnchance verlangten Entgelts im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021 darf deshalb nicht weiter ausgelegt werden als der Begriff des Einsatzes, der Bestandteil der Definition des Glücksspiels im Sinne des § 284 StGB ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 juris Rn. 24).

    Für den erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Zahlung des Entgelts und der Gewinn- und Verlustmöglichkeit genügt nicht schon, dass die Zahlung die Berechtigung zur Teilnahme am Spiel vermittelt (BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 juris Rn. 25) oder dass damit die Berechtigung zum Betreten des Veranstaltungsortes erworben wird (…BVerwG, U.v. 22.1.2014 - 8 C 26.12 - NJW 2014, 2299 juris Rn. 12).

    Rn. 150 Der Glücksspielbegriff i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 GewO deckt sich mit dem in § 284 StGB vorausgesetzten Glücksspielbegriff aber auch insoweit, als für den Erwerb einer Gewinnchance ein nicht unerhebliches Entgelt verlangt werden muss (…vgl. OVG NW, B.v. 11.3.2024 - 13 B 1047/22 - NVwZ-RR 2024, 685 juris Rn. 36 ff. m.w.N.; vgl. insoweit auch BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 juris Rn. 25; Bornemann, K& R 2024, 619 ff.;… siehe auch Dietlein in Dietlein/Ruttig, Glücksspielrecht, 3. Aufl. 2022, § 3 GlüStV Rn. 9 m.w.N.).

    Rn. 155 Insbesondere kann aus den Bestimmungen des § 33h Nr. 1 und 2 GewO, wonach die §§ 33c bis 33g GewO keine Anwendung auf die Zulassung und den Betrieb von Spielbanken sowie auf die Veranstaltung von Lotterien und Ausspielungen (mit Ausnahme der gewerbsmäßig betriebenen Ausspielungen auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, bei denen der Gewinn in geringwertigen Gegenständen besteht), finden (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 juris Rn. 24), nicht geschlossen werden, dass der Bund insoweit die Regulierung vollständig den Ländern überlassen habe und diese das Spielbankrecht (vgl. Gesetz über Spielbanken im Freistaat Bayern (Spielbankgesetz - SpielbG) vom 26. Juli 1995, BayGVBl.

    Dann handelt es sich nur um eine Teilnahmegebühr mit der Folge, dass kein Glücksspiel i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021 vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 juris Rn. 22;… U.v. 22.1.2014 - 8 C 26.12 - NJW 2014, 2299 juris Rn. 12;… U.v. 9.7.2014 - 8 C 7.13 - NJW 2014, 3175 juris Rn. 10; vgl. auch BVerwG, U.v. 26.6.1979 - I C 40.76 - BVerwGE 58, 162 juris Rn. 19).

    Denn das Entgelt für die (versuchte) Teilnahme erhält er in keinem Fall zurück (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 juris Rn. 28).

    Rn. 187 Anderes ergibt sich nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2013 (Az. 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146).

    Dieses hat zwar entschieden (U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146), dass das Tatbestandsmerkmal des für den Erwerb einer Gewinnchance verlangten Entgelts i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2012 wegen des systematischen Zusammenhangs der glücksspielrechtlichen Regelung mit § 33h Nr. 3 GewO, der seinerseits auf § 284 StGB Bezug nimmt, nicht weiter ausgelegt werden darf als der Begriff des Einsatzes, der Bestandteil der Definition des Glücksspiels i.S.d. § 284 StGB ist (…a.a.O. Rn. 24), und dass dieses Tatbestandsmerkmal sich mit dem Einsatz für ein Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB jedenfalls insoweit deckt, als verlangt wird, dass die Gewinnchance gerade aus dem Entgelt erwächst.

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