Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,161
BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82 (https://dejure.org/1983,161)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1983 - 8 C 70.82 (https://dejure.org/1983,161)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1983 - 8 C 70.82 (https://dejure.org/1983,161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage - Anforderungen an die Auslegung der Begriffe " zum Anbau bestimmt " und " erschlossen" - Voraussetzungen für das Vorliegen einer tatsächlich ungehinderten und rechtlich gewährleisteten ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 216
  • NVwZ 1984, 170
  • DVBl 1983, 908
  • DÖV 1984, 113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (76)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82
    Das hat der erkennende Senat im Anschluß an dieEntscheidungen vom 13. Februar 1976 - BVerwG IV C 53.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 52 S. 4 (8) undvom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186 (195) bereits in seinem Urteil vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 28, 30 und 33.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 51 S. 58 (62 f.) im Zusammenhang mit § 131 Abs. 1 BBauG ausgesprochen.
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82
    Vielmehr kann eine Beitragserhebung nach Maßgabe der landesrechtlichen Ausbaubeitragsvorschriften in Betracht kommen, und wo das der Fall ist, ist - wenn und soweit eine Ausbaubeitragspflicht entstanden ist - die Aufrechterhaltung des Erschließungsbeitragsbescheids als Ausbaubeitragsbescheid geboten, weil dadurch eine Wesensänderung des Bescheids nicht bewirkt wird (vgl. dazuUrteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 ff.).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82
    Für § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG ist eine von der selbständigen Verkehrsanlage ausgehende und darum entsprechend verallgemeinernde Betrachtung maßgebend (Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 1.75 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 22 S. 26 [29]).
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74

    Rechtfertigung der

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82
    Das hat der erkennende Senat im Anschluß an dieEntscheidungen vom 13. Februar 1976 - BVerwG IV C 53.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 52 S. 4 (8) undvom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186 (195) bereits in seinem Urteil vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 28, 30 und 33.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 51 S. 58 (62 f.) im Zusammenhang mit § 131 Abs. 1 BBauG ausgesprochen.
  • BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82
    Dem bundesrechtlichen Erschließungserfordernis wird durch eine selbständige Verkehrsanlage nur genügt, wenn diese Anlage den betreffenden Grundstücken tatsächlich wie auch rechtlich - und zwar rechtlich ohne Abhängigkeit von einem dies im Einzelfall erst zulassenden Verwaltungsakt - gewährleistet, daß - gegebenenfalls (bei Hinterliegergrundstücken) unter Vermittlung durch einen privaten Zuweg - mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen wie z.B. Tank-, Möbel-, Müllabfuhr-, Polizei-, Feuerwehr- und Krankenwagen unmittelbar an die Grenze dieser Grundstücke herangefahren werden kann und ihnen so im straßenrechtlichen Sinne eine Zufahrt vermittelt wird (vgl. zum Begriff der Zufahrt im straßenrechtlichen Sinne im einzelnenUrteile vom 15. Dezember 1972 - BVerwG IV C 112.68 - Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8 S. 5 [7 f.] undvom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 29 S. 79 [84]).
  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76

    Im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Beseitigung von Grundstückszufahrten …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82
    Dem bundesrechtlichen Erschließungserfordernis wird durch eine selbständige Verkehrsanlage nur genügt, wenn diese Anlage den betreffenden Grundstücken tatsächlich wie auch rechtlich - und zwar rechtlich ohne Abhängigkeit von einem dies im Einzelfall erst zulassenden Verwaltungsakt - gewährleistet, daß - gegebenenfalls (bei Hinterliegergrundstücken) unter Vermittlung durch einen privaten Zuweg - mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen wie z.B. Tank-, Möbel-, Müllabfuhr-, Polizei-, Feuerwehr- und Krankenwagen unmittelbar an die Grenze dieser Grundstücke herangefahren werden kann und ihnen so im straßenrechtlichen Sinne eine Zufahrt vermittelt wird (vgl. zum Begriff der Zufahrt im straßenrechtlichen Sinne im einzelnenUrteile vom 15. Dezember 1972 - BVerwG IV C 112.68 - Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8 S. 5 [7 f.] undvom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 29 S. 79 [84]).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75

    Erschließungseinheit; Zum Anbau bestimmte Straße mit Verbindungsfunktion; …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82
    Das Merkmal "zum Anbau bestimmt" in § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG hebt nicht ab auf eine (subjektive) Absicht der Gemeinde oder der Benutzer der Verkehrsanlage, sondern (objektiv) darauf, ob die Anlage die an sie angrenzenden Grundstücke nach Maßgabe der §§ 30 ff. BBauG bebaubar oder sonstwie in nach § 133 Abs. 1 BBauG beachtlicher Weise nutzbar macht; bei der Beantwortung dieser Frage ist eine diesen Grundstücken etwa durch andere Anlagen vermittelte Erschließung hinwegzudenken (vgl.Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 [24]).
  • BVerwG, 08.08.1975 - IV C 74.73

    Sammelstraße als Erschließungsanlage; Erforderlichkeit zusätzlicher Fahrspuren …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82
    Es kann dahinstehen, ob eine nur dem Fußgängerverkehr gewidmete Verkehrsanlage überhaupt eine Sammelstraße sein kann und ob im vorliegenden Fall der Wohnweg aufgrund seiner Lage und Funktion die Eignung besitzt, (Fußgänger-)verkehr aus den zum Anbau bestimmten Erschließungsstraßen aufzunehmen und gesammelt weiterzuleiten sowie umgekehrt einen gesammelten Verkehr auf diese Anlagen zu verteilen (vgl. zum Begriff des "Sammelns"Urteil vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 22 S. 6 [7]).
  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung; …

    Zum Anbau bestimmt und zur Erschließung geeignet ist ein Privatweg dann, wenn er den ihm anliegenden Grundstücken die wegemäßige Erschließung verschaffen kann, die für deren zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung erforderlich ist (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 92, 304 ; Urteile vom 24. März 1976 - BVerwG IV C 16/17.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 14, …und vom 23. März 1984, a.a.O., S. 21;… Driehaus, a.a.O.).

    Diesem Erfordernis, mit dem das Erschließungsbeitragsrecht in der Sache wesentlich an das Bebauungsrecht anknüpft (vgl. BVerwGE 74, 149 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; 96, 116 ), genügt ein Privatweg grundsätzlich nur dann, wenn er tatsächlich wie rechtlich die Möglichkeit gewährleistet, mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen an die betreffenden Grundstücke heranzufahren und sie von da ab - ggf. über einen Geh- oder Radweg - zu betreten (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 68, 41 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ;… Urteile vom 23. März 1984, a.a.O., S. 22, vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 63 u. 73.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 58 S. 76, und vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 49).

    Sie ist nur zu verneinen, wenn die Benutzung der für die Inanspruchnahme als Weg tatsächlich, d.h. unabhängig von den jeweiligen rechtlichen Verhältnissen, in Betracht kommenden Fläche als befahrbare Zuwegung vernünftigerweise auszuschließen ist (vgl. BVerwGE 67, 216 ;… Urteil vom 30. November 1984, a.a.O., S. 76).

    Die rechtliche Möglichkeit, an die anliegenden Grundstücke heranzufahren, hängt davon ab, ob der Weg für die Benutzung durch Fahrzeuge der beschriebenen Art (möglicherweise hinsichtlich des Benutzerkreises und/oder des Benutzungszwecks eingeschränkt) zugelassen ist (vgl. BVerwGE 67, 216 ;… Urteil vom 23. März 1984, a.a.O., S. 22).

    Rechtliche Hindernisse, die völlig unbedeutend oder unter dem Blickwinkel des Erschließungsbeitragsrechts ausräumbar sind, stehen dem Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB, das mit dem Merkmal "zum Anbau bestimmt" im Kern übereinstimmt (vgl. BVerwGE 52, 364 ; 67, 216 ; 92, 304 ), nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 38 f., …und vom 20. August 1986, a.a.O.).

    Maßgebend ist insoweit vielmehr - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 m.w.N.) - der Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Anlage vermitteln (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 70, 247 ; 99, 23 ;… Urteile vom 30. Januar 1970, a.a.O., vom 23. März 1984, a.a.O., und vom 16. September 1998 - BVerwG 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 S. 109).

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß unter § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG als beitragsfähig nur solche dem öffentlichen Verkehr gewidmeten "Erschließungsanlagen" fallen, die als "einzelne Erschließungsanlage " (§ 130 Abs. 2 Satz 1 BBauG) selbständig sind (vgl. Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82]).
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88

    Straßenverkehrsbehörde - Zufahrten - Gemeingebrauch - Sondernutzung

    Hierzu gehört beispielsweise die Prüfung, ob ein angegriffener Verwaltungsakt kraft einer anderen als der angegebenen Rechtsgrundlage rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82]; Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 114.86 - ZfBR 1988, 287 = DVBl. 1988, 912).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht