Rechtsprechung
| LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2011 - 8 O 7327/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kfz-Vollkaskoversicherung: Risikoausschluss für Schaden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger; Aufwendungsersatzanspruch für nicht versicherten Betriebsschaden bei Rettungsmaßnahmen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Schleudern mit Anhänger - Kaskoversicherung
- rabüro.de
Alleine das Schleudern auf schneeglatter Fahrbahn ohne Kollision ist kein Unfall iSd AKB
- versicherungsrechtsiegen.de
Risikoausschluss für Schaden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Rettungskostenersatz für nicht versicherten Betriebsschaden
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Auto vom eigenen Anhänger beschädigt - Ausnahmsweise kann Versicherungsschutz bestehen, wenn dem Anstoß ein "Rettungsmanöver" vorherging
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1482
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (18)
- OLG Hamm, 07.05.2004 - 20 U 48/04
Schadensersatzanspruch auf Rettungskosten gegen die Versicherung bei vermiedenem …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2011 - 8 O 7327/10
Damit steht im Ergebnis der Umstand, dass es infolge der Abwendungshandlung des Versicherungsnehmers "lediglich" zu einem nicht versicherten Betriebsschaden - hier zwischen Zugfahrzeug und Anhänger - gekommen ist, der Anwendbarkeit des § 90 VVG nicht entgegen (ebenso OLG Nürnberg r+s 1991, 297; OLG Hamm VersR 1990, 413; OLG Hamm VersR 2004, 1409;… Maier in Stiefel/Maier, AKB 18. Aufl. § 83 VVG Rn. 1).Die nicht zweifelsfrei zu beantwortende Frage, ob beim erweiterten Aufwendungsersatzes die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zu berücksichtigen ist (in diesem Sinne etwa für § 83 VVG a. F. OLG Hamm VersR 2004, 1409; a.A. OLG Nürnberg r+s 1991, 297), kann hier offen bleiben, da der Kläger die Selbstbeteiligung ohnehin bereits in Abzug gebracht hat (§ 308 Abs. 1 S. 1 ZPO).
- OLG Nürnberg, 11.07.1991 - 8 U 1290/91
Betriebsschaden und Rettungskosten
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2011 - 8 O 7327/10
Damit steht im Ergebnis der Umstand, dass es infolge der Abwendungshandlung des Versicherungsnehmers "lediglich" zu einem nicht versicherten Betriebsschaden - hier zwischen Zugfahrzeug und Anhänger - gekommen ist, der Anwendbarkeit des § 90 VVG nicht entgegen (ebenso OLG Nürnberg r+s 1991, 297; OLG Hamm VersR 1990, 413; OLG Hamm VersR 2004, 1409;… Maier in Stiefel/Maier, AKB 18. Aufl. § 83 VVG Rn. 1).Die nicht zweifelsfrei zu beantwortende Frage, ob beim erweiterten Aufwendungsersatzes die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zu berücksichtigen ist (in diesem Sinne etwa für § 83 VVG a. F. OLG Hamm VersR 2004, 1409; a.A. OLG Nürnberg r+s 1991, 297), kann hier offen bleiben, da der Kläger die Selbstbeteiligung ohnehin bereits in Abzug gebracht hat (§ 308 Abs. 1 S. 1 ZPO).
- BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95
Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2011 - 8 O 7327/10
22 Richtig ist natürlich, dass der Aufwendungsersatzanspruch voraussetzt, dass die Rettungsmaßnahme der Abwendung eines versicherten Schadens gedient haben muss (BGH VersR 1985, 656; BGH VersR 1997, 351).Es handelte sich insbesondere um eine den Umständen nach gebotene Ausweichreaktion für die auch ein subjektiver Rettungswille nicht erforderlich war (BGH VersR 1997, 351).
- OLG Hamm, 29.11.1989 - 20 U 224/89
Kraftfahrversicherung; Vorerstreckungstheorie; Blockieren der Räder; Lkw; Schäden …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2011 - 8 O 7327/10
Damit steht im Ergebnis der Umstand, dass es infolge der Abwendungshandlung des Versicherungsnehmers "lediglich" zu einem nicht versicherten Betriebsschaden - hier zwischen Zugfahrzeug und Anhänger - gekommen ist, der Anwendbarkeit des § 90 VVG nicht entgegen (ebenso OLG Nürnberg r+s 1991, 297; OLG Hamm VersR 1990, 413; OLG Hamm VersR 2004, 1409;… Maier in Stiefel/Maier, AKB 18. Aufl. § 83 VVG Rn. 1). - BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04
Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2011 - 8 O 7327/10
Rn. 30 Auszugehen ist hierbei von einem berechtigten Gegenstandswert in Höhe von 4.524,35 Euro (BGH NJW 2005, 1112), so dass bei der zutreffend zugrunde gelegten 1, 3 Gebühr 459, 40 Euro zuzusprechen waren. - BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2011 - 8 O 7327/10
Sicherlich ist es richtig, dass hierunter teilweise Vorgänge subsumiert worden sind, die sich dem Verständnis des für die Auslegung von Versicherungsbedingungen maßgeblichen durchschnittlichen Versicherungsnehmers (st. Rspr. vgl. BGHZ 123, 83, 86) nicht ohne weiteres erschließen dürften (vgl. zur Kritik jüngst etwa Maier in jurisPR-VersR 2/2011 Anm. 3). - BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88
Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2011 - 8 O 7327/10
Der Zinsanspruch zur Nebenforderung beruht auf §§ 286 Abs. 1 S. 2, 288 Abs. 1 BGB und beginnt mit dem auf die Klagezustellung (§§ 253, 261 ZPO) folgenden Tag (Rechtsgedanke des § 187 Abs. 1 BGB: OLG Düsseldorf 01.07.1998 - 15 U 124/97, juris; OLG Frankfurt BeckRS 2002, 30241770; vgl. auch BGH NJW-RR 1990, 518 für § 291 BGB). - BGH, 06.06.1972 - VI ZR 49/71
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verursachung eines Verkehrsunfalls - …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2011 - 8 O 7327/10
Die Mehrwertsteuer kann der zum Vorsteuerabzug berechtigte Kläger aber nicht in Ansatz bringen, da er sie im Ergebnis wirtschaftlich nicht zu tragen hat (BGH VersR 1972, 973). - BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95
Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2011 - 8 O 7327/10
Jenen Entscheidungen lagen allerdings - soweit ersichtlich - AKB zugrunde, die eine ausdrückliche Beschreibung eines Betriebsschadens - wie hier - zwischen Zugfahrzeug und Anhänger nicht vorgesehen hatten (so insbesondere die Entscheidung BGH VersR 1996, 622, in der ein Schaden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger nicht als Betriebsschaden verstanden wurde). - BGH, 20.02.1991 - IV ZR 202/90
Erstattung von Rettungskosten zur Vermeidung eines Kfz-Unfalls mit Haarwild
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2011 - 8 O 7327/10
Nach der Regelung des sogenannten erweiterten Aufwendungsersatzes, die nun in Klarstellung der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtssprechung zur Vorerstreckungstheorie (BGHZ 113, 359, 360 f.) in das neue VVG aufgenommen worden ist (BT-Drucks. 16/3945 S. 82 f.), sind dem Versicherungsnehmer Aufwendungen, die dieser macht, um einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden nach § 83 VVG entsprechend zu ersetzen. - OLG Koblenz, 19.05.2006 - 10 U 1415/05
Eintrittspflicht der Teilkaskoversicherung: Rettungskostenersatz bei Unfall durch …
- BGH, 13.07.1994 - IV ZR 250/93
Voraussetzungen des Ersatzes von Rettungskosten
- OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 7 U 73/06
Kfz-Kaskoversicherung: Inhaltskontrolle für eine Klausel über den Umfang der …
- OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 7 U 47/03
Leistungsfreiheit der Kfz-Vollkaskoversicherung: Betriebsschaden bei …
- BGH, 06.02.1985 - IVa ZR 68/83
Eintrittspflicht des Versicherers für Beschädigungen an einer …
- OLG Frankfurt, 21.02.2002 - 1 U 167/00
Zu den Räum- und Streupflichten einer Gemeinde als Eigentümerin eines Grundstücks …
- OLG Stuttgart, 24.03.1994 - 7 U 287/93
Voraussetzungen für den versicherten Betriebsschaden nach AKB
- OLG Düsseldorf, 01.07.1998 - 15 U 124/97
- AG Bad Segeberg, 30.10.2014 - 17 C 65/14
Klage auf sog. Rettungskostenersatz gegen die Teilkaskoversicherung: Beweislast …
Die Verhinderung eines Fahrzeugschadens an einem teilkaskoversicherten Pkw kann in einem solchen Fall nicht als ein "nur geringfügiges Nebeninteresse" angesehen werden (…OLG Koblenz, Urt. v. 19.05.2006 - 10 U 1415/05, NJW-RR 2007, 242, juris Rn. 22;… OLG Hamm, Urt. v. 07.05.2004 - 20 U 48/04, NJW-RR 2004, 1263, juris Rn. 16; LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 04.04.2011 - 8 O 7327/10, NJW-RR 2011, 1482, juris Rn. 26;… Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 83 Rn. 6).
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