Rechtsprechung
| LAG Hamm, 11.03.2002 - 8 Sa 1249/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Betriebsübergang / Unterrichtung/ Verzugslohn/ Verjährung / Treu und Glauben / Schadensersatz wegen versäumter Mitteilung eines Betriebsübergangs / Mitverschulden / Widerspruch des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang / Dreiwochenfrist / Kenntnis / Tatsachen / ...
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 196, 242, 613 a; PVV; NachWG § 3; ZPO § 81
Betriebsübergang / Unterrichtung/ Verzugslohn/ Verjährung / Treu und Glauben / Schadensersatz wegen versäumter Mitteilung eines Betriebsübergangs / Mitverschulden / Widerspruch des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang / Dreiwochenfrist / Kenntnis / Tatsachen / ... - Judicialis
BGB § 196; ; BGB § 242; ; BGB § 613 a; ; NachWG § 3; ; ZPO § 81
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsübergang, Unterrichtung, Verzugslohn, Verjährung, Treu und Glauben, Schadensersatz wegen versäumter Mitteilung eines Betriebsübergangs, Mitverschulden, Widerspruch des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang, Dreiwochenfrist, Kenntnis, Tatsachen, Empfangsvollmacht des ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verzugslohnanspruch des Arbeitnehmers; Mitteilung eines Betriebsinhaberwechsels; Verjährungseinrede ; Schadensersatz wegen schuldhafter Vertragspflichtverletzung (pVV); Mitverschulden ; Widerspruch des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang; Dreiwochenfrist; ...
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 08.05.2001 - 2 Ca 478/99
- LAG Hamm, 11.03.2002 - 8 Sa 1249/01
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97
Widerspruch bei Betriebsübergang
Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2002 - 8 Sa 1249/01
So lag es in den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen, in welchen die rechtliche Notwendigkeit begründet worden ist, innerhalb einer dreiwöchigen Frist ab Kenntnis einem zuvor stattgefundenen Betriebsübergang zu widersprechen (BAG, Urteil vom 17.11.1977 - 5 AZR 618/76 - AP Nr. 10 zu § 613 a BGB; Urteil vom 22.04.1993 - 2 AZR 313/92 - AP Nr. 102 zu § 613 a BGB; vgl. auch Urteil vom 22.04.1993 - 2 AZR 50/92 - AP Nr. 103 zu § 613 a BGB; Urteil vom 19.03.1998 - 8 AZR 139/97 - AP Nr. 177 zu § 613 a BGB). - BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 555/95
Betriebsübergang
Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2002 - 8 Sa 1249/01
Nicht anders als bei der Fortführung einer Speisegaststätte unter Beibehaltung von Räumlichkeiten und Einrichtung pp., bei welcher es für den Erhalt des Kundenkreises auf die Ausrichtung des Angebots ankommt (z.B. "gutbürgerliche deutsche Küche" oder "arabische Spezialitäten wie aus Tausend und einer Nacht" ; vgl. BAG, Urteil vom 11.09.1997 - 8 AZR 555/95 - AP Nr. 16 zu § 16 EWG-Richtl. Nr. 77/187), lässt sich auch beim Betrieb eines als Möbel- und Einrichtungshauses bezeichneten Einzelhandelsgeschäfts eine Identität des Betriebs nur feststellen, wenn mit den vertriebenen Einrichtungsgegenständen derselbe Kundenkreis angesprochen wird (…KR-Pfeiffer, 6. Aufl., § 613 a BGB Rz 41; BAG, Urteil vom 30.10.1986 - 2 AZR 695/85 - AP Nr. 58 zu § 613 a BGB; Urteil vom 26.02.1987 - 2 AZR 321/86; Urteil vom 26.11.1987 - 2 AZR 260/87; zum Lebensmitteleinzelhandel ferner LAG Hamm, Urteil vom 15.03.2001 - 8 Sa 1693/00). - BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86
Erweiterter Streitgegenstand einer mit der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG ) …
Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2002 - 8 Sa 1249/01
Anderes gilt allein, wenn zugleich mit dem Feststellungsantrag gemäß § 4 KSchG ein allgemeiner, positiver Feststellungsantrag im Sinne des § 256 ZPO verbunden wird (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.1988 - 2 AZR 581/86 - AP Nr. 19 zu § 4 KSchG 1969; Zöller/Vollkommer, § 81 ZPO Rz 11).
- BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 50/92
Betriebsübergang -Adressat des Widerspruchs des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2002 - 8 Sa 1249/01
So lag es in den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen, in welchen die rechtliche Notwendigkeit begründet worden ist, innerhalb einer dreiwöchigen Frist ab Kenntnis einem zuvor stattgefundenen Betriebsübergang zu widersprechen (BAG, Urteil vom 17.11.1977 - 5 AZR 618/76 - AP Nr. 10 zu § 613 a BGB; Urteil vom 22.04.1993 - 2 AZR 313/92 - AP Nr. 102 zu § 613 a BGB; vgl. auch Urteil vom 22.04.1993 - 2 AZR 50/92 - AP Nr. 103 zu § 613 a BGB; Urteil vom 19.03.1998 - 8 AZR 139/97 - AP Nr. 177 zu § 613 a BGB). - BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 313/92
Betriebsübergang; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2002 - 8 Sa 1249/01
So lag es in den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen, in welchen die rechtliche Notwendigkeit begründet worden ist, innerhalb einer dreiwöchigen Frist ab Kenntnis einem zuvor stattgefundenen Betriebsübergang zu widersprechen (BAG, Urteil vom 17.11.1977 - 5 AZR 618/76 - AP Nr. 10 zu § 613 a BGB; Urteil vom 22.04.1993 - 2 AZR 313/92 - AP Nr. 102 zu § 613 a BGB; vgl. auch Urteil vom 22.04.1993 - 2 AZR 50/92 - AP Nr. 103 zu § 613 a BGB; Urteil vom 19.03.1998 - 8 AZR 139/97 - AP Nr. 177 zu § 613 a BGB). - BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 449/91
Betriebsübergang (§ 613 a BGB ) und Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2002 - 8 Sa 1249/01
Zu Recht leitet sich das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers im Falle eines Betriebsübergangs aus dem verfassungsrechtlich gestützten Gesichtspunkt ab, dass der Arbeitnehmer nicht gegen seinen Willen zum bloßen Objekt des Rechtsverkehrs gemacht werden darf (vgl. etwa BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 449/91 - AP Nr. 96 zu § 613 a BGB; Urteil vom 07.04.1993 - 2 AZR 449/91 B - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl). - BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 321/86
Kündigung wegen des Übergangs eines Betriebes - Sozialwidrigkeit einer Kündigung …
Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2002 - 8 Sa 1249/01
Nicht anders als bei der Fortführung einer Speisegaststätte unter Beibehaltung von Räumlichkeiten und Einrichtung pp., bei welcher es für den Erhalt des Kundenkreises auf die Ausrichtung des Angebots ankommt (z.B. "gutbürgerliche deutsche Küche" oder "arabische Spezialitäten wie aus Tausend und einer Nacht" ; vgl. BAG, Urteil vom 11.09.1997 - 8 AZR 555/95 - AP Nr. 16 zu § 16 EWG-Richtl. Nr. 77/187), lässt sich auch beim Betrieb eines als Möbel- und Einrichtungshauses bezeichneten Einzelhandelsgeschäfts eine Identität des Betriebs nur feststellen, wenn mit den vertriebenen Einrichtungsgegenständen derselbe Kundenkreis angesprochen wird (…KR-Pfeiffer, 6. Aufl., § 613 a BGB Rz 41; BAG, Urteil vom 30.10.1986 - 2 AZR 695/85 - AP Nr. 58 zu § 613 a BGB; Urteil vom 26.02.1987 - 2 AZR 321/86; Urteil vom 26.11.1987 - 2 AZR 260/87; zum Lebensmitteleinzelhandel ferner LAG Hamm, Urteil vom 15.03.2001 - 8 Sa 1693/00). - BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 261/80
Betriebsübergang
Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2002 - 8 Sa 1249/01
Demgemäß kann hier auch die Fortführung der Lieferantenbeziehungen von indizieller Bedeutung sein (vgl. BAG, Urteil vom 20.07.1982 - 3 AZR 261/80 - AP Nr. 31 zu § 613 a BGB). - BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54
Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige - …
Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2002 - 8 Sa 1249/01
Zu Recht leitet sich das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers im Falle eines Betriebsübergangs aus dem verfassungsrechtlich gestützten Gesichtspunkt ab, dass der Arbeitnehmer nicht gegen seinen Willen zum bloßen Objekt des Rechtsverkehrs gemacht werden darf (vgl. etwa BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 449/91 - AP Nr. 96 zu § 613 a BGB; Urteil vom 07.04.1993 - 2 AZR 449/91 B - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl). - BAG, 17.11.1977 - 5 AZR 618/76
Wechsel des Betriebsinhabers - Betriebsübergang - Widerspruchsfrist - Widerspruch …
Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2002 - 8 Sa 1249/01
So lag es in den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen, in welchen die rechtliche Notwendigkeit begründet worden ist, innerhalb einer dreiwöchigen Frist ab Kenntnis einem zuvor stattgefundenen Betriebsübergang zu widersprechen (BAG, Urteil vom 17.11.1977 - 5 AZR 618/76 - AP Nr. 10 zu § 613 a BGB; Urteil vom 22.04.1993 - 2 AZR 313/92 - AP Nr. 102 zu § 613 a BGB; vgl. auch Urteil vom 22.04.1993 - 2 AZR 50/92 - AP Nr. 103 zu § 613 a BGB; Urteil vom 19.03.1998 - 8 AZR 139/97 - AP Nr. 177 zu § 613 a BGB). - BAG, 16.10.1986 - 2 AZR 695/85
Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit für die Entscheidung über die …
- BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87
Zeitpunkt des Übergangs des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang - …
- LG Berlin, 08.06.1998 - 67 S 285/97
- LAG Hamm, 15.03.2001 - 8 Sa 1693/00
Sozialplan/Betriebsübergang/Lebensmitteleinzelhandel/Beweis/Offenkundigkeit von …
- LAG Hamm, 10.10.2018 - 2 Sa 543/18
Wirksamkeit der dem Verfahrensbevollmächtigten eines Arbeitnehmers übermittelten …
Einigkeit besteht dabei darüber, dass im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit die Vollmachtsurkunde für den Erklärungsgegner eindeutig den Umfang der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht erkennen lassen, d.h. die Vollmachtsurkunde muss nach ihrem Inhalt zur Vornahme des betreffenden Rechtsgeschäfts geeignet sein (…vgl. BAG, Urt. v. 27.10.1988 - 2 AZR 160/88, juris;… BAG, Urt. v. 31.08.1979 - 7 AZR 674/77, juris; LAG Hamm, 8. Kammer, Urteil vom 11.03.2002 - 8 Sa 1249/01, juris;… MünchKomm/Schubert Schubert § 164 BGB Rdnr. 244 ff. m.w.N.).Daher ermächtigt eine im Zusammenhang mit einer Bestandsstreitigkeit erteilte Prozessvollmacht den Bevollmächtigten auch zur Entgegennahme z. B. einer Folgekündigung jedenfalls dann, wenn nicht nur ein punktueller Kündigungsschutzantrag nach § 4 KSchG gestellt worden ist (…vgl. dazu BAG, Urt. v. 31.08.1979 - 7 AZR 674/77, juris; LAG Hamm, 8. Kammer, Urteil vom 11.03.2002 - 8 Sa 1249/01, juris; weitere Nachweis bei LAG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 12. März 2015 - 21 Sa 1663/14, juris, Rdnr. 31).
- LAG Hamm, 01.03.2013 - 10 Sa 1175/12
Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit einer gelöschten GmbH
von Verfechtern einer richtlinienorientierten Auslegung (vgl. Sagan ZIP 2011, 1641, 1645 f.) - vertreten, dass für die Ermittlung des bei Verstößen gegen die Unterrichtungspflicht erstattungsfähigen Vermögensschadens die hypothetische Ausübung des Widerspruchsrechts außer Betracht zu bleiben habe und § 613a Abs. 5 BGB den Arbeitnehmer zumindest auch vor solchen Rechtsnachteilen schützen möchte, die dieser dadurch erleidet, dass er seinen neuen Vertragspartner (den Betriebserwerber) nicht kennt und damit seine Ansprüche ohne die nötigen Angaben über die Person seines Schuldners nicht rechtzeitig im Sinne einschlägiger Verfall- oder Verjährungsregelungen durchsetzen kann (vgl. LAG Hamm 11. März 2003 - 8 Sa 1249/01 - zu I 2 der Gründe, juris; Gaul/Otto DB 2005, 2465, 2468; Sagan ZIP 2011, 1641, 6146). Damit wird zu § 613a Abs. 5 BGB eine sogenannte Sekundärhaftung anerkannt, wie sie auch im Bereich des NachwG (vgl. nur BAG 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - zu III 4 der Gründe, NZA 2002, 1096) und aus der Rechtsanwaltshaftung bekannt ist.
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