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Rechtsprechung
   KG, 16.03.2009 - 8 U 112/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4182
KG, 16.03.2009 - 8 U 112/08 (https://dejure.org/2009,4182)
KG, Entscheidung vom 16.03.2009 - 8 U 112/08 (https://dejure.org/2009,4182)
KG, Entscheidung vom 16. März 2009 - 8 U 112/08 (https://dejure.org/2009,4182)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gewerberaummietvertrag - Mietminderungsklausel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 307, 535
    Hinterlegungsklausel bei Mietminderung

  • prewest.de PDF, S. 22

    §§ 307, 535, 536, 543, 242 BGB
    Gewerberaummiete; Mietminderung unter Hinterlegung des Minderungsbetrags gemäß Formularmietvertrag; Zahlungsverzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307
    Formularmäßige Vereinbarung der Minderungsbefugnis des Mieters nur bei Hinterlegung des Minderungsbetrages bei der Justizkasse in einem Gewerberaummietvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschränkung des Minderungsrechts auf hinterlegte Beträge?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Schutz des Vermieters bei Mietminderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formularmäßige Vereinbarung der Minderungsbefugnis des Mieters nur bei Hinterlegung des Minderungsbetrages bei der Justizkasse in einem Gewerberaummietvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerberaummiete: Beschränkung des Minderungsrechts durch AGB zulässig! (IMR 2010, 11)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 141/91

    Pacht - Gewährleistung - Formularvertrag - Inhaltskontrolle - Minderkaufmann - …

    Auszug aus KG, 16.03.2009 - 8 U 112/08
    In Geschäftsraummietverträgen kann das Minderungsrecht formularvertraglich eingeschränkt werden, da die Minderung nicht zu den Grundprinzipien des Mietrechts gehört (BGHZ 91, 375; KG, KGR 2002, 122).So kann die Minderung davon abhängig gemacht werden, dass der Minderungsanspruch oder der zugrunde liegende Mangel rechtskräftig festgestellt ist (BGH, WM 1993, 914) oder der Vermieter die Mietminderung ausdrücklich zugesteht.

    Hierdurch wird der Mieter nicht gehindert, das zu viel Geleistete nach § 812 BGB zurückzuverlangen oder Schadensersatz nach § 538 BGB zu fordern (BGH, WM 1993, 914, KG, a.a.O.).

    Dem Mieter wird dadurch nichts Unbilliges zugemutet und eine alsbaldige Klärung der Mängelfrage wird ebenfalls gefördert (vgl. insoweit BGH, NJW-RR 1993, 519).

    Bis zur Entscheidung vom 23. April 2008 (BGH, NJW 2008, 2497) hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, "dass im kaufmännischen Verkehr der Pächter hinsichtlich des Minderungsrechtes auf eine gesonderte Klage verwiesen werden kann", "weil dadurch dem geschäftlich Unerfahrenen nichts Unbilliges zugemutet und auch eine alsbaldige Klärung der Mängelfrage gefördert wird" (BGH, NJW-RR 1993, 519).

  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener …

    Auszug aus KG, 16.03.2009 - 8 U 112/08
    Zwischen diesen Umständen und dem erforderlichen Zeitablauf besteht eine Wechselwirkung insofern, als der Zeitablauf umso kürzer sein kann, je gravierender die sonstigen Umstände sind, und dass umgekehrt an diese Umstände desto geringere Anforderungen gestellt werden, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (BGH, NJW 2006, 219).

    Nach der Rechtsprechung liegt das für eine Verwirkung erforderliche Zeitmoment bei der Geltendmachung von Mietzinsansprüchen in der Regel dann vor, wenn der Vermieter eine unberechtigte Minderung über einen Zeitraum von zwei Jahren (BGH, NJW 2006, 219), drei Jahren (BGH, NJW-RR 2003, 727) oder sechs Jahren (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1016) geduldet hat.

  • BGH, 23.04.2008 - XII ZR 62/06

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Mietminderung für vom …

    Auszug aus KG, 16.03.2009 - 8 U 112/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 2497) sei eine Einschränkung des Minderungsrechtes des Mieters nur angesichts des berechtigten Interesses des Vermieters an der fortlaufenden pünktlichen Zahlung der vereinbarten Miete zulässig, da der Vermieter auf diese Zahlungen angewiesen sei, um ohne Liquiditätsprobleme die Immobilie zu bewirtschaften und finanzieren zu können.

    Bis zur Entscheidung vom 23. April 2008 (BGH, NJW 2008, 2497) hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, "dass im kaufmännischen Verkehr der Pächter hinsichtlich des Minderungsrechtes auf eine gesonderte Klage verwiesen werden kann", "weil dadurch dem geschäftlich Unerfahrenen nichts Unbilliges zugemutet und auch eine alsbaldige Klärung der Mängelfrage gefördert wird" (BGH, NJW-RR 1993, 519).

  • BGH, 26.02.2003 - XII ZR 66/01

    Nachträgliche Minderung des Mietzinses aufgrund Mängeln der Mietsache; Hinnahme …

    Auszug aus KG, 16.03.2009 - 8 U 112/08
    Nach der Rechtsprechung liegt das für eine Verwirkung erforderliche Zeitmoment bei der Geltendmachung von Mietzinsansprüchen in der Regel dann vor, wenn der Vermieter eine unberechtigte Minderung über einen Zeitraum von zwei Jahren (BGH, NJW 2006, 219), drei Jahren (BGH, NJW-RR 2003, 727) oder sechs Jahren (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1016) geduldet hat.
  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82

    Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag

    Auszug aus KG, 16.03.2009 - 8 U 112/08
    In Geschäftsraummietverträgen kann das Minderungsrecht formularvertraglich eingeschränkt werden, da die Minderung nicht zu den Grundprinzipien des Mietrechts gehört (BGHZ 91, 375; KG, KGR 2002, 122).So kann die Minderung davon abhängig gemacht werden, dass der Minderungsanspruch oder der zugrunde liegende Mangel rechtskräftig festgestellt ist (BGH, WM 1993, 914) oder der Vermieter die Mietminderung ausdrücklich zugesteht.
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 10 U 109/03

    Zum Erfordernis der Abmahnung eines gewerblichen Mieters vor fristloser Kündigung …

    Auszug aus KG, 16.03.2009 - 8 U 112/08
    Die Kläger waren nicht verpflichtet, die Beklagten vor Ausspruch der Kündigung ein weiteres mal abzumahnen, da sich ihnen nicht der Schluss aufdrängen musste, dass die Nichtzahlung der Miete nicht auf Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit, sondern auf einem bloßen Versehen und auf sonstigen von ihnen nicht zu vertretenden Umständen beruht (OLG Düsseldorf, NZM 2004, 786).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2003 - 10 U 18/02

    Anspruch des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses bei widerspruchsloser Hinnahme …

    Auszug aus KG, 16.03.2009 - 8 U 112/08
    Nach der Rechtsprechung liegt das für eine Verwirkung erforderliche Zeitmoment bei der Geltendmachung von Mietzinsansprüchen in der Regel dann vor, wenn der Vermieter eine unberechtigte Minderung über einen Zeitraum von zwei Jahren (BGH, NJW 2006, 219), drei Jahren (BGH, NJW-RR 2003, 727) oder sechs Jahren (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1016) geduldet hat.
  • KG, 11.07.2013 - 8 U 243/12

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung des Mieters zur Hinterlegung eines …

    Dem Mieter wird dadurch nichts Unbilliges zugemutet und eine alsbaldige Klärung der Mängelfrage wird ebenfalls gefördert (vgl. Senatsurteil vom 16.03.2009 - 8 U 112/08 - GE 2009, 1555; BGH NJW-RR 1993, 519 ).
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