Rechtsprechung
| OLG München, 01.07.2022 - 8 U 1671/22 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
BGB § 31, § 445a, § 823 Abs. 2, § 826; ZPO § 148, § 522 Abs. 2; EG-FGV § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1; AEUV Art. 267; VO (EG) Nr. 715/2007 Art. 5; RL 2007/46/EG Art. 18 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1, Art. 46
Keine Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten und eingebauten 3,0-Liter-Motor bei Kauf im Januar 2019 (hier: Audi Modell 4GF0VA A7 Sportback 3.0 TDI Clean Diesel Quattro)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten und eingebauten 3,0-Liter-Motor ...
Verfahrensgang
- LG München II, 23.02.2022 - 11 O 1366/21
- OLG München, 01.07.2022 - 8 U 1671/22
Papierfundstellen
- ZIP 2022, 1928
Wird zitiert von ... (70) Zitiert selbst (13)
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus OLG München, 01.07.2022 - 8 U 1671/22
Rn. 13 Selbst wenn analog zu den Feststellungen zur Gesinnung und zum Verhalten der V. AG gegenüber Käufern, die vor dem 22.09.2015 ein Fahrzeug mit einem Motor des Typs EA189 erwarben (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 Rn. 16 ff., BGHZ 225, 316), unterstellt wird, dass die Beklagte ebenfalls ursprünglich aufgrund einer für ihr Unternehmen getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA systematisch, langjährig und in großem Umfang Fahrzeuge mit Motoren mit unzulässiger Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht habe, womit eine erhöhte Belastung der Umwelt sowie die Gefahr einhergegangen sei, dass bei einer Aufdeckung des Sachverhalts eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung hinsichtlich der betroffenen Fahrzeuge erfolgen könnte, war der Vorwurf der Sittenwidrigkeit im maßgeblichen Erwerbzeitpunkt - das Fahrzeug wurde im Fall des BGH am 06.04.2018 gekauft - nach Darlegung des BGH aufgrund der dort vom Berufungsgericht festgestellten Verhaltensänderung seitens der Beklagten nicht mehr gerechtfertigt.Rn. 26 a) Der Bundesgerichtshof geht in inzwischen st. Rspr. (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 Rn. 72 ff., BGHZ 225, 316;… Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 Rn. 10 ff., ZIP 2020, 1715;… vgl. auch Beschluss vom 10. Februar 2022 - III ZR 87/21 Rn. 8 ff, juris) davon aus, dass die Rechtslage im Hinblick auf § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV von vornherein eindeutig ("acte clair", vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81, NJW 1983, 1257, 1258;… BVerfG, NVwZ 2015, 52 Rn. 35) sei.
- BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …
Auszug aus OLG München, 01.07.2022 - 8 U 1671/22
Rn. 12 a) Nach der Rspr. des BGH zu einem Audi mit einem Dieselmotor des Typs V6 3.0 TDI EU6 (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2022, VII ZR 391/21) sind insoweit wesentliche Umstände, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit im Hinblick auf die Entwicklung und Implementierung einer unzulässigen Abschalteinrichtung tragen, bis zum maßgeblichen Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs durch die Klagepartei entfallen; damit war das Verhalten der Beklagten mit einer Täuschung nicht mehr gleichzusetzen (vgl. BGH, Urt. v. 30.07.2020 - VI ZR 5/20 Rn. 34).Rn. 26 a) Der Bundesgerichtshof geht in inzwischen st. Rspr. (BGH…, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 Rn. 72 ff., BGHZ 225, 316; Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 Rn. 10 ff., ZIP 2020, 1715;… vgl. auch Beschluss vom 10. Februar 2022 - III ZR 87/21 Rn. 8 ff, juris) davon aus, dass die Rechtslage im Hinblick auf § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV von vornherein eindeutig ("acte clair", vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81, NJW 1983, 1257, 1258;… BVerfG, NVwZ 2015, 52 Rn. 35) sei.
- BGH, 04.05.2022 - VII ZR 656/21
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (hier: Einordnung eines …
Auszug aus OLG München, 01.07.2022 - 8 U 1671/22
Zuletzt hat er dies im Beschluss vom 4. Mai 2022 - VII ZR 656/21 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das den Gegenstand der Schlussanträge des Generalanwalts R. vom 02.06.2022 bildende Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Ravensburg ausgesprochen. Selbst wenn die Verordnung (EG) 715/2007 dem Schutz der Käufer eines Fahrzeugs vor Verstößen des Herstellers gegen seine Verpflichtung, neue Fahrzeug in Übereinstimmung mit ihrem genehmigten Typ bzw. den für ihren Typ geltenden Rechtsvorschriften in den Verkehr zu bringen, diente, besage dies nichts für die Frage, ob damit auch der Schutz des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts und damit der Schutz des Käufers vor dem Abschluss eines ungewollten Vertrages erfasst sein solle.Es seien keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber mit den genannten Vorschriften (auch) einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckt habe und an die (auch fahrlässige) Erteilung einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung einen gegen den Hersteller gerichteten Anspruch auf (Rück-)Abwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrags hätte knüpfen wollen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2022 - VII ZR 656/21 -, Rn. 3, juris).
- BGH, 12.01.2022 - VII ZR 391/21
Schadensersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung eines Fahrzeugs; …
Auszug aus OLG München, 01.07.2022 - 8 U 1671/22
Rn. 12 a) Nach der Rspr. des BGH zu einem Audi mit einem Dieselmotor des Typs V6 3.0 TDI EU6 (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2022, VII ZR 391/21) sind insoweit wesentliche Umstände, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit im Hinblick auf die Entwicklung und Implementierung einer unzulässigen Abschalteinrichtung tragen, bis zum maßgeblichen Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs durch die Klagepartei entfallen; damit war das Verhalten der Beklagten mit einer Täuschung nicht mehr gleichzusetzen (…vgl. BGH, Urt. v. 30.07.2020 - VI ZR 5/20 Rn. 34).Insbesondere war ein aus moralischer Sicht tadelloses Verhalten der Beklagten oder eine Aufklärung, die tatsächlich jeden potenziellen Käufer erreicht und einen Fahrzeugerwerb in Unkenntnis der Abschalteinrichtung sicher verhindert, zum Ausschluss objektiver Sittenwidrigkeit nicht erforderlich (BGH, Beschluss v. 12.01.2022, Gz. VII ZR 391/21).
- BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19
Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend …
Auszug aus OLG München, 01.07.2022 - 8 U 1671/22
Rn. 36 (b) Bei der Beurteilung dieser Frage übersieht der Generalanwalt dann jedoch völlig, dass nach - im Wesentlichen auf der Verbrauchsgüterkauf-RL beruhendem - nationalem deutschem Recht bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in erster Linie - sogar z.T. verschuldensunabhängige - äußert "wirksame und abschreckende" kaufvertragliche Ansprüche gegen den Fahrzeugverkäufer bestehen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20, zum Motor EA189, BGH, Beschluss vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19, zum Motor OM651) und Ansprüche aus unerlaubter Handlung gegen den Fahrzeughersteller deshalb erst nach Ablauf der - gem. der Verbrauchsgüterkauf-RL europarechtlich einheitlichen - Gewährleistungsfrist von 2 Jahren in den Fokus treten. - BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 254/20
Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell
Auszug aus OLG München, 01.07.2022 - 8 U 1671/22
Rn. 36 (b) Bei der Beurteilung dieser Frage übersieht der Generalanwalt dann jedoch völlig, dass nach - im Wesentlichen auf der Verbrauchsgüterkauf-RL beruhendem - nationalem deutschem Recht bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in erster Linie - sogar z.T. verschuldensunabhängige - äußert "wirksame und abschreckende" kaufvertragliche Ansprüche gegen den Fahrzeugverkäufer bestehen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20, zum Motor EA189, BGH, Beschluss vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19, zum Motor OM651) und Ansprüche aus unerlaubter Handlung gegen den Fahrzeughersteller deshalb erst nach Ablauf der - gem. der Verbrauchsgüterkauf-RL europarechtlich einheitlichen - Gewährleistungsfrist von 2 Jahren in den Fokus treten. - EuGH, 16.02.2017 - C-219/15
Brustimplantate aus minderwertigem Industriesilikon
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Rn. 34 (a) Zur EuGH-Vorlage des BGH zur Klärung der Frage, ob es sich bei den nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Medizinprodukte-RL um Schutzgesetze gem. § 823 Abs. 2 BGB handeln könne (NJW 2015, 2737), hatte der EuGH seinerzeit entschieden, dass die Voraussetzungen, unter denen eine von einer benannten Stelle begangene schuldhafte Verletzung der ihr im Rahmen dieses Verfahrens gemäß dieser Richtlinie obliegenden Pflichten ihre Haftung gegenüber den Endempfängern begründen kann, vorbehaltlich der Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität dem nationalen Recht unterliegen (EuGH, ECLI:ECLI:EU:C:2017:128 = NJW 2017, 1161 [Schmitt/TÜV Rheinland] zur Haftung für Schäden durch fehlerhafte Brustimplantate). - OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19
Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW
Auszug aus OLG München, 01.07.2022 - 8 U 1671/22
Rn. 38 (c) Dass es aus Gründen der "Äquivalenz und der Effektivität" gleichwohl europarechtlich noch zusätzlich der Begründung einer auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichteten unmittelbaren Fahrlässigkeitshaftung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 5 Abs. 2, 3 Nr. 10 der VO Nr. 715/2007 gegen den Fahrzeughersteller bedürfte, erscheint dem Senat daher weiterhin fernliegend (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 29.8.2019 - 8 U 1449/19, WM 2019, 1937, NJW-RR 2019, 1497, Rn. 78 ff., beck-online, rechtskräftig, NZB vom BGH mit Beschluss vom 15.09.2020, Gz. VI ZR 389/19, ohne Begründung zurückgewiesen). - OLG Stuttgart, 28.06.2022 - 24 U 115/22
Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz E 220 T CDI mit …
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Denn der Fahrzeughersteller unterliegt wegen etwaiger Aufwendungen des Fahrzeugverkäufers im Rahmen der Gewährleistung gem. § 445a BGB dem Rückgriff des Händlers, hat also wirtschaftlich die Folgen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen ggf. voll und alleine zu tragen, was nach Auffassung des Senats fraglos auch ausreichenden Anreiz böte, die Unionsvorschriften penibel einzuhalten (ähnlich OLG Stuttgart, Urteil vom 28.06.2022, Gz. 24 U 115/22, bisher n.v.). - EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus OLG München, 01.07.2022 - 8 U 1671/22
Rn. 26 a) Der Bundesgerichtshof geht in inzwischen st. Rspr. (BGH…, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 Rn. 72 ff., BGHZ 225, 316;… Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 Rn. 10 ff., ZIP 2020, 1715;… vgl. auch Beschluss vom 10. Februar 2022 - III ZR 87/21 Rn. 8 ff, juris) davon aus, dass die Rechtslage im Hinblick auf § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV von vornherein eindeutig ("acte clair", vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81, NJW 1983, 1257, 1258;… BVerfG, NVwZ 2015, 52 Rn. 35) sei. - BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20
"Dieselverfahren": Daimler-Thermofenster
- BVerfG, 28.08.2014 - 2 BvR 2639/09
Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) …
- BGH, 10.02.2022 - III ZR 87/21
Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland im sog. Diesel-Skandal für eine …
- OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 19 U 222/22
Dieselskandal: Kein Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen im …
Es sei jedoch Sache der Mitgliedstaaten die Regeln für die Art und Weise der Berechnung des Ersatzes des Schadens, der dem Erwerber entstanden ist, festzulegen, sofern dieser Ersatz in Anwendung des Effektivitätsgrundsatzes dem erlittenen Schaden angemessen ist (OLG München, Beschluss vom 1. Juli 2022 - 8 U 1671/22 -, juris Rz. 30).Daraus folgt, dass es den Mitgliedstaaten weiterhin freisteht, einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen einer Verletzung des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts zu verneinen (OLG München, Beschluss vom 1. Juli 2022 - 8 U 1671/22 -, juris Rz. 31) und den Fahrzeugkäufer beispielsweise auf Naturalrestitution in Form von Nachbesserung/Nachlieferung zu verweisen, sofern eine solche zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis überhaupt erforderlich ist.
Die abweichende Ansicht übersieht, dass nach dem - im Wesentlichen auf der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie beruhendem - nationalen deutschen Recht bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - z. T. sogar verschuldensunabhängige - äußert "wirksame und abschreckende" kaufvertragliche Ansprüche gegen den Fahrzeughändler bestehen, bei deren Geltendmachung mittelbar (im Wege des Regresses) auch die Fahrzeughersteller in Anspruch genommen werden können, so dass Fahrzeughersteller wirtschaftlich die Folgen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vollständig zu tragen haben (vgl. OLG München, Beschluss vom 1. Juli 2022 - 8 U 1671/22 -, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 28. Juni 2022 - 24 U 115/22 -, juris Rz. 98).
- OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 16a U 300/19
Rechte des Käufers eines vom so genannten Diesel-Abgasskandal betroffenen …
Die in den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 02.06.2022 (…dort Rn. 58) wiedergegebene Auffassung des vorlegenden Gerichts, Hersteller hätten "nach derzeitigem Rechtsstand keine Inanspruchnahme zu befürchten", trifft nach alledem erkennbar nicht zu ( OLG Stuttgart…, Urteil vom 28.06.2022 - 24 U 115/22 , juris Rn. 98 ; ähnlich OLG München, Beschluss vom 01.07.2022 - 8 U 1671/22, juris Rn. 35 f.).Rn. 108 Für einen auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichteten deliktischen Schadensersatzanspruch eines Fahrzeugerwerbers gegen einen Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller, der bereits bei einem auf leichter Fahrlässigkeit beruhenden Verstoß gegen sich aus der VO (EG) Nr. 715/2007 ergebende Verpflichtungen entstehen und noch viele Jahre nach Herstellung des Fahrzeugs bzw. Motors geltend gemacht werden könnte, besteht angesichts des vorhandenen abgestuften und interessengerechten Haftungssystems kein Bedarf (…so im Ergebnis auch OLG Stuttgart Urteil vom 28.06.2022 - 24 U 115/22 , juris Rn. 96 ; OLG München, Beschluss vom 01.07.2022 - 8 U 1671/22, juris Rn. 37; OLG Dresden…, Urteil vom 25.08.2022 - 18a U 2524/21, juris Rn. 53 f.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 01.08.2022 - 11 U 144/29, juris Rn. 14; OLG Koblenz…, Urteil vom 18.10.2022 - 3 U 758/22, juris Rn. 45; OLG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 27.06.2022 - 7 U 44/22, juris Rn. 30; Oberlandesgericht Thüringen…, Urteil vom 23.08.2022 - 7 U 771/21, juris Rn. 68).
- OLG Frankfurt, 18.11.2022 - 19 U 297/21
Dieselskandal: Keine Ansprüche für im Dezember 2017 gekauften gebrauchten Audi …
Es sei jedoch Sache der Mitgliedstaaten die Regeln für die Art und Weise der Berechnung des Ersatzes des Schadens, der dem Erwerber entstanden ist, festzulegen, sofern dieser Ersatz in Anwendung des Effektivitätsgrundsatzes dem erlittenen Schaden angemessen ist (OLG München, Beschluss vom 1. Juli 2022 - 8 U 1671/22 -, juris Rz. 30).Daraus folgt, dass es den Mitgliedstaaten weiterhin freisteht, einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen einer Verletzung des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts zu verneinen (OLG München, Beschluss vom 1. Juli 2022 - 8 U 1671/22 -, juris Rz. 31) und den Fahrzeugkäufer beispielsweise auf Naturalrestitution in Form von Nachbesserung/Nachlieferung zu verweisen, sofern eine solche zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis überhaupt erforderlich ist.
Die abweichende Ansicht übersieht, dass nach dem - im Wesentlichen auf der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie beruhendem - nationalen deutschen Recht bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - z. T. sogar verschuldensunabhängige - äußert "wirksame und abschreckende" kaufvertragliche Ansprüche gegen den Fahrzeughändler bestehen, bei deren Geltendmachung mittelbar (im Wege des Regresses) auch die Fahrzeughersteller in Anspruch genommen werden können, so dass Fahrzeughersteller wirtschaftlich die Folgen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vollständig zu tragen haben (vgl. OLG München, Beschluss vom 1. Juli 2022 - 8 U 1671/22 -, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 28. Juni 2022 - 24 U 115/22 -, juris Rz. 98).
- OLG Frankfurt, 30.09.2022 - 19 U 24/21
Diesel-Skandal: Keine Ansprüche für im Juli 2016 gekauften gebrauchten BMW 750xd …
Es sei jedoch Sache der Mitgliedstaaten die Regeln für die Art und Weise der Berechnung des Ersatzes des Schadens, der dem Erwerber entstanden ist, festzulegen, sofern dieser Ersatz in Anwendung des Effektivitätsgrundsatzes dem erlittenen Schaden angemessen ist (OLG München, Beschluss vom 1. Juli 2022 - 8 U 1671/22, juris Rz. 30).Daraus folgt, dass es den Mitgliedstaaten weiterhin freisteht, einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen einer Verletzung des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts zu verneinen (OLG München, Beschluss vom 1. Juli 2022 - 8 U 1671/22, juris Rz. 31) und den Fahrzeugkäufer beispielsweise auf Naturalrestitution in Form von Nachbesserung/Nachlieferung zu verweisen, sofern eine solche zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis überhaupt erforderlich ist.
Die abweichende Ansicht übersieht, dass nach dem - im Wesentlichen auf der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie beruhendem - nationalen deutschen Recht bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - z. T. sogar verschuldensunabhängige - äußert "wirksame und abschreckende" kaufvertragliche Ansprüche gegen den Fahrzeughändler bestehen, bei deren Geltendmachung mittelbar (im Wege des Regresses) auch die Fahrzeughersteller in Anspruch genommen werden können, so dass Fahrzeughersteller wirtschaftlich die Folgen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vollständig zu tragen haben (vgl. OLG München, Beschluss vom 1. Juli 2022 - 8 U 1671/22, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 28. Juni 2022 - 24 U 115/22, juris Rz. 98).
- LG Essen, 01.09.2022 - 6 O 156/20
Abschalteinrichtung
Es seien keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber mit den genannten Vorschriften (auch) einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckt habe und an die (auch fahrlässige) Erteilung einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung einen gegen den Hersteller gerichteten Anspruch auf (Rück-)Abwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrags hätte knüpfen wollen (BGH…, Beschluss vom 4. Mai 2022 - VII ZR 656/21 -, Rn. 3, juris; OLG München, Beschluss vom 1.7.2022, 8 U 1671/22, juris).Rn. 98 Auch bei Ausübung pflichtgebundenen Ermessen verneint die Kammer eine Vorlage nach § 267 Abs. 2 AEUV mit folgenden Erwägungen (in Übereinstimmung mit dem OLG München, Beschluss vom 01.07.2022, 8 U 1671/22, juris, 32 ff.):.
Die Schlussanträge des Generalanwalts vom 02.06.2022 bieten nach Auffassung der Kammer in Übereinstimmung mit zweitinstanzlicher Rechtsprechung (OLG München, Beschluss vom 1.7.2022, 8 U 1671/22, Rn. 32 ff.) derzeit auch in der Sache keine ausreichenden Anhaltspunkte, um nunmehr von einer durch den EuGH klärungsbedürftigen Frage auszugehen:.
- OLG Koblenz, 18.10.2022 - 3 U 758/22
Diesel-Abgasverfahren: Anforderungen an die gerichtliche Prozessleitung in …
Rn. 45 Ungeachtet dessen, dass das deutsche Recht in § 445a BGB sogar eine verschuldensunabhängige Ersatzpflicht des Fahrzeugherstellers für derartig mangelbehaftete Fahrzeuge vorsieht, die jedenfalls mittelbar auch dem Fahrzeugerwerber zu Gute kommt, und es daher keines Rückgriffs auf das Deliktsrecht bedürfte, um die vom Generalanwalt ins Auge gefassten Schutzzwecke der Richtlinie im deutschen Recht sicherzustellen (vgl. OLG München, Beschluss vom 01.07.2022 - 8 U 1671/22), könnte auf Basis der Rechtsauffassung des Generalanwalts eine Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB in Erwägung gezogen werden (…Rn. 61). - OLG Braunschweig, 14.11.2022 - 10 U 4/22
Diesel-Abgasskandal; Mercedes-Benz GLC 250 4Matic BlueTEC mit dem Motor OM651; …
Ergänzt werden diese durch die Gefahr einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme bereits abschreckenden Vorschriften noch durch die Bußgeldvorschrift des § 37 EG-FGV (vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 28. Juni 2022 - 24 U 115/22 -, Rn. 96-98, juris; OLG München, Beschluss vom 1. Juli 2022 - 8 U 1671/22 -, Rn. 35f, 37, juris).Vielmehr sprechen die - bereits im Zusammenhang mit dem europarechtlichen Effektivitätsgrundsatz zitierten - weiteren Ausführungen des Generalanwalts zu den Vorlagefragen 3 bis 6 gegen eine solche Rechtsansicht des Generalanwalts; denn dort führt er aus, dass die Richtlinie 2007/46/EG dem Verbraucher zwar durch die Regelungen zur Übereinstimmungsbescheinigung Rechte gegenüber dem Hersteller verleihe und die Mitgliedsstaaten zum Erlass entsprechender Vorschriften verpflichte (…vgl. Schlussanträge des Generalanwalts/der Generalanwältin vom 02.06.2022, C-100/21, Celex-Nr. 62021CC0100, Rn. 53, 54, juris), es im Übrigen jedoch den Mitgliedsstaaten überlassen bleibe festzulegen, welche von Art. 46 der Richtlinie 2007/46/EG geforderten "wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden" Sanktionen auf nationaler Ebene geregelt werden (…vgl. Schlussanträge des Generalanwalts/der Generalanwältin vom 02.06.2022, C-100/21, Celex-Nr. 62021CC0100, Rn. 54, 55, 61, 65, juris; vgl. dazu auch OLG München, Beschluss vom 1. Juli 2022 - 8 U 1671/22 -, Rn. 30, 34, juris).
- OLG Braunschweig, 11.10.2022 - 7 U 159/21
Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Audi A6 quattro mit einem …
Insoweit schließt sich der Senat der Auffassung der Oberlandesgerichte Frankfurt/M und München an (OLG Frankfurt/M 01.08.2022 - 11 U 144/20, in Juris Rz. 3-14 - OLG München 01.07.2022 - 8 U 1671/22, in Juris Rz. 26-37 -). - OLG Stuttgart, 24.04.2023 - 16a U 49/19 Die in den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 02.06.2022 (…dort Rn. 58) wiedergegebene Auffassung des vorlegenden Gerichts, Hersteller hätten "nach derzeitigem Rechtsstand keine Inanspruchnahme zu befürchten", trifft nach alledem erkennbar nicht zu ( OLG Stuttgart…, Urteil vom 28.06.2022 - 24 U 115/22 , juris Rn. 98 ; ähnlich OLG München, Beschluss vom 01.07.2022 - 8 U 1671/22, juris Rn. 35 f.).
Rn. 82 Für einen auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichteten deliktischen Schadensersatzanspruch eines Fahrzeugerwerbers gegen einen Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller, der bereits bei einem auf leichter Fahrlässigkeit beruhenden Verstoß gegen sich aus der VO (EG) Nr. 715/2007 ergebende Verpflichtungen entstehen und noch viele Jahre nach Herstellung des Fahrzeugs bzw. Motors geltend gemacht werden könnte, besteht angesichts des vorhandenen abgestuften und interessengerechten Haftungssystems kein Bedarf (…so im Ergebnis auch OLG Stuttgart Urteil vom 28.06.2022 - 24 U 115/22 , juris Rn. 96 ; OLG München, Beschluss vom 01.07.2022 - 8 U 1671/22, juris Rn. 37; OLG Dresden…, Urteil vom 25.08.2022 - 18a U 2524/21, juris Rn. 53 f.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 01.08.2022 - 11 U 144/29, juris Rn. 14; OLG Koblenz…, Urteil vom 18.10.2022 - 3 U 758/22, juris Rn. 45; OLG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 27.06.2022 - 7 U 44/22, juris Rn. 30; OLG Thüringen…, Urteil vom 23.08.2022 - 7 U 771/21, juris Rn. 68).
- OLG Stuttgart, 18.04.2023 - 16a U 147/19 Die in den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 02.06.2022 (…dort Rn. 58) wiedergegebene Auffassung des vorlegenden Gerichts, Hersteller hätten "nach derzeitigem Rechtsstand keine Inanspruchnahme zu befürchten", trifft nach alledem erkennbar nicht zu ( OLG Stuttgart…, Urteil vom 28.06.2022 - 24 U 115/22 , juris Rn. 98 ; ähnlich OLG München, Beschluss vom 01.07.2022 - 8 U 1671/22, juris Rn. 35 f.).
Rn. 84 Für einen auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichteten deliktischen Schadensersatzanspruch eines Fahrzeugerwerbers gegen einen Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller, der bereits bei einem auf leichter Fahrlässigkeit beruhenden Verstoß gegen sich aus der VO (EG) Nr. 715/2007 ergebende Verpflichtungen entstehen und noch viele Jahre nach Herstellung des Fahrzeugs bzw. Motors geltend gemacht werden könnte, besteht angesichts des vorhandenen abgestuften und interessengerechten Haftungssystems kein Bedarf (…so im Ergebnis auch OLG Stuttgart Urteil vom 28.06.2022 - 24 U 115/22 , juris Rn. 96 ; OLG München, Beschluss vom 01.07.2022 - 8 U 1671/22, juris Rn. 37; OLG Dresden…, Urteil vom 25.08.2022 - 18a U 2524/21, juris Rn. 53 f.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 01.08.2022 - 11 U 144/29, juris Rn. 14; OLG Koblenz…, Urteil vom 18.10.2022 - 3 U 758/22, juris Rn. 45; OLG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 27.06.2022 - 7 U 44/22, juris Rn. 30; OLG Thüringen…, Urteil vom 23.08.2022 - 7 U 771/21, juris Rn. 68).
- OLG Stuttgart, 28.02.2023 - 16a U 225/19
Anhaltspunkte für Schädigungsvorsatz bei KBA-Bescheid wegen unzulässiger …
- OLG Stuttgart, 28.02.2023 - 16a U 516/19
- OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 16a U 11/19
Dieselskandal: Existenz eines KBA-Bescheids als Indiz für Sittenwidrigkeit
- OLG Stuttgart, 28.09.2022 - 3 U 128/21
Schadensersatzansprüche Kfz-Käufer gegen Kfz-Hersteller wegen Manipulation an …
- OLG Stuttgart, 28.02.2023 - 16a U 318/19
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Stuttgart, 31.01.2023 - 16a U 176/19
- LG Nürnberg-Fürth, 30.09.2022 - 17 O 2735/22
Keine Haftung der Adam Opel AG für den Modelltyp Astra ST 1,6 CDTi
- LG Siegen, 08.08.2002 - 1 O 338/21
- OLG Brandenburg, 01.12.2022 - 10 U 171/22
- OLG Hamm, 15.09.2022 - 13 U 437/21
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Haftung …
- OLG Naumburg, 10.08.2022 - 8 U 49/22
- OLG Dresden, 21.02.2023 - 4 U 1919/22
Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw …
- OLG Hamm, 13.01.2023 - 7 U 113/22
Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen …
- OLG Dresden, 21.02.2023 - 4 U 2359/22
Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; …
- OLG Hamm, 09.08.2022 - 13 U 136/21
ANspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer eingebauten …
- OLG Brandenburg, 01.12.2022 - 10 U 171/21
Ansprüche des Käufers eines Pkw Mercedes-Benz mit einem Dieselmotor der Baureihe …
- OLG Brandenburg, 12.01.2023 - 4 U 130/21
Voraussetzungen für die Darlegung des Vorhandenseins einer unzulässigen …
- OLG Hamm, 28.07.2022 - 13 U 329/21
Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen …
- OLG Brandenburg, 09.01.2023 - 10 U 120/21
Vorhandensein eines sogenannten Thermofensters bei einem Pkw; Haftung des …
- OLG Düsseldorf, 18.11.2022 - 7 U 306/21
Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen …
- OLG Brandenburg, 16.09.2022 - 10 U 30/21
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
- OLG Düsseldorf, 10.03.2023 - 7 U 304/21
- OLG Nürnberg, 13.02.2023 - 17 U 2627/21
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verwendung unzulässiger …
- OLG Brandenburg, 12.01.2023 - 4 U 113/21
Schadensersatzanspruch aufgrund einer vermeintlich unzulässigen …
- OLG München, 29.08.2022 - 9 U 3481/22
Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: Skoda …
- OLG Hamm, 23.02.2023 - 7 U 13/22
- OLG Frankfurt, 13.02.2023 - 15 U 229/22
Dieselskandal: Keine Ansprüche für im Mai 2017 erworbenen gebrauchten VW Tiguan …
- OLG Hamm, 22.12.2022 - 7 U 13/22
- OLG Frankfurt, 20.12.2022 - 7 U 52/22
Deckungsschutz aus Rechtsschutzversicherung für Schadenersatzklage im …
- OLG Brandenburg, 26.10.2022 - 4 U 144/21
Abweisung der Klage des Erwerbers eines Pkw der Marke BMW wegen angeblicher …
- OLG Brandenburg, 13.10.2022 - 10 U 42/21
Schadensersatzansprüche aus dem VW-Abgasskandal eines Kfz-Käufers gegenüber dem …
- OLG Bamberg, 21.11.2022 - 10 U 106/22
Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: VW …
- OLG Bamberg, 09.08.2022 - 11 U 33/22
Keine Aussetzung eines Diesel-Falles
- OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 4 U 224/21
Schadensersatzansprüche gegen Fahrzeughersteller wegen vermeintlich unzulässiger …
- OLG Düsseldorf, 02.12.2022 - 7 U 213/21
- OLG Brandenburg, 14.11.2022 - 10 U 110/21
- OLG Nürnberg, 27.03.2023 - 17 U 1483/22
Kein Schadensersatzanspruch gegen Audi wegen des entwickelten, hergestellten und …
- OLG Düsseldorf, 10.03.2023 - 7 U 69/22
- OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 4 U 164/21
Klage gegen Fahrzeughersteller wegen vermeintlich unzulässiger …
- OLG Brandenburg, 10.11.2022 - 10 U 66/21
- OLG Hamm, 22.02.2022 - 5 U 61/22
- OLG Bamberg, 22.02.2023 - 10 U 119/22
Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Opel-Diesel-Fahrzeugs
- OLG Dresden, 26.01.2023 - 3 U 1112/21
Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen …
- OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 4 U 201/21
Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Haftung des Herstellers bei …
- OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 U 146/22
Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs; …
- OLG Brandenburg, 01.09.2022 - 11 U 92/22
Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs …
- OLG Nürnberg, 21.02.2023 - 17 U 291/22
Aussetzung des Verfahrens, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Nutzungsentschädigung, …
- OLG München, 27.10.2022 - 14 U 2577/22
Keine Haftung von VW für den von Audi entwickelten, hergestellten und gelieferten …
- OLG Koblenz, 24.10.2022 - 10 W 423/22
- OLG Brandenburg, 20.07.2022 - 4 U 103/21
Ansprüche des Erwerbers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei …
- OLG Bamberg, 02.08.2022 - 10 U 15/22
Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Opel-Diesel-Fahrzeugs (hier: …
- OLG Frankfurt, 01.09.2022 - 15 U 366/21
Diesel-Skandal: Keine Ansprüche für im Juni 2017 erworbenes Fahrzeug mit Motor …
- LG Magdeburg, 02.03.2023 - 10 O 1068/22
- OLG Nürnberg, 06.02.2023 - 17 U 3476/21
Unzulässige Umstellung von "großem" Schadensersatz auf "kleinen" Schadensersatz …
- OLG Naumburg, 21.07.2022 - 4 U 78/22
Fahrzeugkaufvertrag: Schutzgesetzcharakter der Bestimmungen des …
- OLG Stuttgart, 04.08.2022 - 1 U 122/21
- OLG Bamberg, 26.07.2022 - 10 U 140/21
Darlegungslast bei Geltendmachung von Schadensersatz wegen unzulässiger …
- LG Stuttgart, 29.09.2022 - 30 O 106/22
Berechnung der Nutzungsentschädigung bei einem Wohnmobil im Rahmen von …
- OLG Naumburg, 12.08.2022 - 3 U 28/22
- LG Kleve, 15.07.2022 - 3 O 165/20
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