Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 09.08.2016 - 8 U 176/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 630g BGB
Anspruch auf Herausgabe von ärztlichen Behandlungsunterlagen - medizinrechtsiegen.de
Patientenanspruch auf Herausgabe von ärztlichen Behandlungsunterlagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 630g Abs. 2
Erledigung des Anspruchs auf Herausgabe von ärztlichen Behandlungsunterlagen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Herausgabe von ärztlichen Behandlungsunterlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.10.2015 - 7 O 85/15
- OLG Frankfurt, 09.08.2016 - 8 U 176/15
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 13.10.2017 - 8 W 13/17
Streitwert einer isolierten Klage auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen zwecks …
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Streitwert einer isolierten Klage eines Patienten gegen seinen Arzt auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses bei Fehlen besonderer Umstände mit 1/5 des Streitwertes der in Aussicht genommenen Arzthaftungsklage zu bemessen ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 09.05.2011 - 8 W 20/11, juris; Beschluss vom 19.11.2015 - 8 U 16/15, Entscheidungsumdruck, S. 5; Urteil vom 09.08.2016 - 8 U 176/15, Entscheidungsumdruck, S. 7; in diesem Sinne etwa auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.04.2010 - 5 W 620/10, MDR 2010, 1418, 1419; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1998 - 3 O 240/98, juris; Spickhoff, NJW 2011, 1651, 1657;… Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 7. Aufl. 2014, Rdnr. 928; vgl. ferner die Nachweise bei Cremer, MedR 2009, 602, Fußn. 3).
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Rechtsprechung
| KG, 31.10.2016 - 8 U 176/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 305 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 535 Abs 2 BGB, § 76 SGB 8, § 47 Abs 3 KJHGAG
Unentgeltlicher Grundstücksnutzungsvertrag: Abwälzung von Kosten für die Beseitigung eines Wasserschadens durch Allgemeine Geschäftsbedingungen auf einen öffentlich geförderten Nutzer - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 280, 281
Übertragung der Instandhaltungspflicht bei Überlassung von Grundstücken im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe
- rechtsportal.de
Verpflichtung des Nutzers eines Gebäudes zur Beseitigung eines Wasserschadens
- Wolters Kluwer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Räume unentgeltlich überlassen: Nutzer muss Instandsetzungskosten tragen!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.07.2015 - 12 O 55/13
- LG Berlin, 30.07.2015 - 12 O 554/13
- KG, 31.10.2016 - 8 U 176/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.03.2014 - VII ZR 248/13
Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit von Regelungen zur …
Auszug aus KG, 31.10.2016 - 8 U 176/15
Dem entspricht es, dass der Vertrag nach seiner inhaltlichen Gestaltung mit zahlreichen formelhaften Klauseln zum Nachteil des Nutzers aller Lebenserfahrung nach den Anschein erweckt, dass er für eine mehrfache Verwendung entworfen und vom Kläger gestellt worden ist (zu einem solchen Indiz vgl. BGH, Urteil vom 20.3.2014 - VII ZR 248/13 - NJW 2014, 1725, Tz. 24 ff. m. w. N.).Der Kläger substantiiert auch in keiner Weise, dass - wofür er die Darlegungslast trägt (vgl. BGH, Urteil vom 20.3.2014 - VII ZR 248/13 - a. a. O. Tz. 27) - die Regelung in § 6 Ziffer 4 Satz 3 des Nutzungsvertrages im konkreten Einzelfall zwischen den Parteien ausgehandelt, d. h. vom Kläger ernsthaft zur Disposition gestellt worden wäre.
- OLG Bamberg, 01.06.2011 - 8 U 127/10
Wie ist ein gekündigter Pauschalpreisvertrag abzurechnen?
Auszug aus KG, 31.10.2016 - 8 U 176/15
Einen Mietvertrag aus der vollständigen Übernahme der Instandhaltungspflicht abzuleiten und diese sodann als unvereinbare Abweichung von wesentlichen Grundgedanken des Mietrechts zu behandeln, wäre ein Zirkelschluss (Beschluss des erkennenden Senats vom 10.3.2011 - 8 U 127/10).Das Vertragsverhältnis enthält von daher Elemente der Geschäftsbesorgung bzw. des Auftrags und der Leihe (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 10.3.2011 - 8 U 127/10).
- BGH, 06.04.2005 - XII ZR 158/01
Formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich …
Auszug aus KG, 31.10.2016 - 8 U 176/15
Rn. 15 [7] Diese Regelung ist entgegen dem angefochtenen Urteil wirksam, auch wenn es gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 BGB verstößt, dem Mieter von Gewerberaum formularmäßig die Instandhaltung aufzuerlegen, wenn dies weder der Höhe nach noch auf Schäden begrenzt ist, die dem Mietgebrauch oder der Risikosphäre des Mieters zuzuordnen sind (BGH, Urteil vom 6.4.2005 - XII ZR 158/01 - NJW-RR 2006, 84, Tz. 24, 25 m. w. N.).
- BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13
Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite …
Auszug aus KG, 31.10.2016 - 8 U 176/15
Es kommt nicht darauf an, ob die Vertragsbedingungen - was nahe liegt - elektronisch gespeichert waren oder nur "im Kopf" seines mit der Angelegenheit befassten Mitarbeiters (vgl. BGH, Urteil vom 13.5.2014 - XI ZR 170/13 - MDR 2014, 912, Tz. 20). - BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 75/83
Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung nach Eintritt des Nacherbfalles
Auszug aus KG, 31.10.2016 - 8 U 176/15
Allerdings hat auch der Entleiher gemäß § 601 Abs. 1 Satz 1 BGB die gewöhnlichen Kosten der Erhaltung der entliehenen Sache zu tragen, d. h. die zur Erhaltung der Sache erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben (vgl. BGH, Urteil vom 28.6.1961 - V ZR 75/60 - Betrieb 1961, 1449), worunter auch übliche Versicherungsprämien und laufende Grundabgaben fallen (BGH, Urteil vom 10.10.1984 - IVa ZR 75/83 - NJW 1985, 382, zitiert nach juris Tz. 19). - BGH, 28.06.1961 - V ZR 75/60
Auszug aus KG, 31.10.2016 - 8 U 176/15
Allerdings hat auch der Entleiher gemäß § 601 Abs. 1 Satz 1 BGB die gewöhnlichen Kosten der Erhaltung der entliehenen Sache zu tragen, d. h. die zur Erhaltung der Sache erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben (vgl. BGH, Urteil vom 28.6.1961 - V ZR 75/60 - Betrieb 1961, 1449), worunter auch übliche Versicherungsprämien und laufende Grundabgaben fallen (BGH, Urteil vom 10.10.1984 - IVa ZR 75/83 - NJW 1985, 382, zitiert nach juris Tz. 19).
- OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 2 U 25/17
Unwirksamkeit einer AGB für Abgeltung vorzeitiger Vertragsbeendigung
Allerdings ist jedenfalls dann davon auszugehen, dass es sich bei der streitgegenständlichen Regelung um eine vorformulierte Vertragsbedingung iSd. § 305 BGB handelt, wenn sich dieses aus dem äußeren Anschein (BGH NJW 2013, 1668 [BGH 05.03.2013 - VIII ZR 137/12] ; BGH NJW 1992, 2160; BGH NJW 2000, 1110 [BGH 03.11.1999 - VIII ZR 269/98] ; OLG Brandenburg BeckRS 2001 30154088), einem formelhaften und für eine Vielzahl von gleichartigen Verträge geeigneten (BGH NJW 2004, 502 [503]; BGH 1992, 2160 [2162]; KG GE 2017, 716) sowie die Verwenderseite einseitig begünstigenden (BGH NJW 2014, 1725 [BGH 20.03.2014 - VII ZR 248/13] ; BGH NJW 2004, 502 [503] [BGH 27.11.2003 - VII ZR 53/03] ; BGH NJW 1992, 2160 [BGH 14.05.1992 - VII ZR 204/90] [2162]) Inhalt ergibt.
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