Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 11.11.2023 - 8 U 66/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 823 Abs 2 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV, § 287 ZPO, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007
Diesel-Abgasskandal: Differenzschadensersatz aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung in der Gestalt eines Thermofensters - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zustehen eines Anspruchs eines Käufers eines Fahrzeugs auf Ersatz eines Differenzschadens; Aufweisen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in der Gestalt eines Thermofensters; Schätzung der Höhe des dem Käufer entstandenen Vermögensschadens
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 04.02.2021 - 8 O 342/19
- OLG Karlsruhe, 11.11.2023 - 8 U 66/21
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (23)
- BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21
"Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2023 - 8 U 66/21
Rn. 8 b) Der Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Kraftfahrzeugs fällt - unionsrechtlich vorgegeben - in den persönlichen Schutzbereich der § 6 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 EG-FGV in Verbindung mit Art. 5 der VO 715/2007/EG (BGH, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21 -, Rn. 21).Für die Bewertung einer Vorrichtung als Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der VO Nr. 715/2007/EG können deshalb nicht nur die tatsächlichen Fahrbedingungen und darunter die Temperaturverhältnisse in einem Mitgliedstaat oder gar nur in bestimmten Regionen von Mitgliedstaaten von Bedeutung sein (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, Rn. 50, juris).
Rn. 62 dd) Das von der Beklagten angebotene und auf das streitgegenständliche Fahrzeug aufgespielte Software-Update rechtfertigt im Streitfall keinen weiteren Vorteilsausgleich, weil nicht ersichtlich ist, dass dieses die Gefahr von Betriebseinschränkungen signifikant reduziert hätte und dieses nicht weiterhin eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 80).
Rn. 79 Eine unter § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO fallende Divergenz in Rechtsfragen besteht im Hinblick auf Vorstehendes nicht: Der Senat ist im Rahmen der vorliegenden Entscheidung von den Maßstäben ausgegangen, die der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof, letzterer insbesondere in seinem Urteil vom 26.06.2023 (VIa ZR 335/21), zu den sogenannten "Dieselfällen" aufgestellt haben.
- EuGH, 21.03.2023 - C-100/21
Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2023 - 8 U 66/21
Die Abschalteinrichtung muss nicht nur notwendig sein, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen, sondern kumulativ auch, um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten, wobei die Verschmutzung und der Verschleiß des Motors nicht als Beschädigung oder Unfall im Sinne der Vorschrift angesehen werden kann (…vgl. EuGH, Urteile vom 14.07.2022 - C-145/20, juris Rn. 65 und vom 21.03.2023 - C-100/21, juris Rn. 62 f.).Eine Abschalteinrichtung kann daher nur dann ausnahmsweise zulässig sein, wenn nachgewiesen ist, dass diese Einrichtung ausschließlich notwendig ist, um die durch eine Fehlfunktion eines Bauteils des Abgasrückführungssystems verursachten unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall zu vermeiden, und diese Risiken derart schwer wiegen, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des mit dieser Einrichtung ausgestatteten Fahrzeugs darstellen (EuGH, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, juris Rn. 64;… so auch schon Senatsurteil vom 22.08.2023 - 8 U 86/21 , juris Rn. 134 ).
Dies entspricht jedoch nicht den ausdrücklich genannten Voraussetzungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21 Rn. 64).
- OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 8 U 86/21
Haftung eines Pkw-Herstellers für ein Dieselfahrzeug mit Thermofenster; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2023 - 8 U 66/21
Eine Abschalteinrichtung kann daher nur dann ausnahmsweise zulässig sein, wenn nachgewiesen ist, dass diese Einrichtung ausschließlich notwendig ist, um die durch eine Fehlfunktion eines Bauteils des Abgasrückführungssystems verursachten unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall zu vermeiden, und diese Risiken derart schwer wiegen, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des mit dieser Einrichtung ausgestatteten Fahrzeugs darstellen (EuGH…, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, juris Rn. 64; so auch schon Senatsurteil vom 22.08.2023 - 8 U 86/21 , juris Rn. 134 ).Rn. 26 (c) Darüber hinaus ist das Thermofenster - selbst wenn man von der durch die Beklagte mitgeteilten Bedatung nach Durchführung eines Updates ausgeht - (weiterhin) nicht ausschließlich notwendig, um die durch eine Fehlfunktion eines Bauteils des AGR-Systems verursachten unmittelbaren und schwerwiegenden Risiken für den sicheren Fahrzeugbetrieb in Form von Beschädigung oder Unfall zu vermeiden (so auch bereits Senatsurteil vom 22.08.2023 - 8 U 86/21 , juris Rn. 134 f).
Rn. 30 Vor diesem Hintergrund kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht darauf an, dass die Beklagte nunmehr behauptet hat, das Thermofenster sei ausschließlich notwendig, um unmittelbare und schwerwiegende Risiken für den Motor in Form von Beschädigungen oder Unfall zu vermeiden (vgl. Senat, Urteil vom 22.08.2023 - 8 U 86/21 , juris Rn. 135 ff.).
- BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 1/23
Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2023 - 8 U 66/21
Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Verbotsirrtums nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. September 2023 - VIa ZR 1/23.Der Bundesgerichtshof hat insoweit mit Urteil vom 25.09.2023 (VIa ZR 1/23, juris Rn. 14) noch weitergehende Anforderungen aufgestellt, wonach ein Fahrzeughersteller darlegen und beweisen muss, dass sich sämtliche verfassungsmäßig berufenen Vertreter im Sinne des § 31 BGB über die Rechtmäßigkeit der in Rede stehenden Abschalteinrichtung mit allen für die Prüfung nach Art. 5 Abs. 2 der VO 715/2007/EG bedeutsamen Einzelheiten im maßgeblichen Zeitpunkt im Irrtum befanden oder im Falle einer Ressortaufteilung den damit verbundenen Pflichten genügten (…BGH, a.a.O., unter Verweis auf BGH…, Urteil vom 06.11.2018 - II ZR 11/17, BGHZ 220, 162 Rn. 17 ff., dort insbesondere zur Klarheit der Ressortaufteilung, zur den wechselseitigen Überwachungspflichten, zur fachlichen und persönlichen Eignung und der Vergewisserung hierüber, sowie zur Gewährleistung der Gesamtverantwortung, namentlich zur Pflicht zur laufenden Unterrichtung der weiteren Verantwortlichen über die wesentlichen Angelegenheiten der Gesellschaft).
Rn. 81 Die Entscheidung des Senats deckt sich schließlich auch mit der zuletzt erfolgten Klarstellung durch den Bundesgerichtshof zur erforderlichen Darlegung eines Verbotsirrtums durch einen Fahrzeughersteller (BGH, Urteil vom 25.09.2023 - VIa ZR 1/23 -, Rn. 14).
- EuGH, 14.07.2022 - C-128/20
GSMB Invest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2023 - 8 U 66/21
Bei der Subsumtion unter Art. 3 Nr. 10 der VO 715/2007/EG ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs auf die Verwendung des Fahrzeugs unter Fahrbedingungen abzustellen, wie sie im gesamten Unionsgebiet üblich sind (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 C-128/20, NJW 2022, 2605 Rn. 40).Bei der Subsumtion unter Art. 3 Nr. 10 der VO Nr. 715/2007/EG ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs auf die Verwendung des Fahrzeugs unter Fahrbedingungen abzustellen, wie sie im gesamten Unionsgebiet üblich sind (EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605 Rn. 40; vgl. außerdem EuGH, Urteile vom 14. Juli 2022 - C-134/20, EuZW 2022, 1073; - C-145/20, EuZW 2022, 1080).
- OLG Karlsruhe, 15.09.2023 - 8 U 383/21
Unzulässigkeit eines Thermofensters; Ersatz des Differenzschadens
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2023 - 8 U 66/21
Ein Hersteller darf Emissionskontrollsysteme nicht so konstruieren, dass ihre Bauteile ständiger Abschalteinrichtungen bedürfen, um störungsfrei zu funktionieren (Senat, Urteil vom 15. September 2023 - 8 U 383/21 , juris Rn. 53 f.).Rn. 36 (aa) Für eine derartige Darlegung ist es bereits nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (…Urteile vom 22.08.2023 - 8 U 271/21 , juris Rn. 63 ff. und vom 15.09.2023 - 8 U 383/21 , juris Rn. 60 ff.) jedenfalls erforderlich dazu vorzutragen, welche konkreten Vorstellungen sich der Vorstand oder andere zuständige und maßgebliche Entscheidungsträger der Beklagten im Sinne des § 31 BGB analog über die Zulässigkeit des Thermofensters gemacht haben, die Grundlage für einen Irrtum sein könnten.
- EuGH, 17.12.2020 - C-693/18
Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2023 - 8 U 66/21
Nach dieser Rechtsprechung kann eine die Wirkung des Emissionskontrollsystems verringernde Abschalteinrichtung gemäß Art. 5 Abs. 2 Buchst. a VO 715/2007/EG nur zulässig sein, wenn sie es ermöglicht, den Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden, und nicht vor im Prinzip vorhersehbaren und der normalen Funktionsweise inhärenten Folgen zu schützen (EuGH, Urteil vom 17.12.2020, C-693/18, Rn. 109 f.; EuGH…, Urteil vom 14.07.2022, C-145/20, Rn. 64). - BGH, 24.01.2022 - VIa ZR 100/21
"Dieselverfahren"; Gewährung von "kleinem" Schadenersatz
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2023 - 8 U 66/21
Danach sind Nutzungsvorteile und der Restwert des Fahrzeugs auf den Anspruch auf kleinen Schadensersatz erst dann und nur insoweit schadensmindernd anzurechnen, als sie den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags übersteigen (BGH, Urteil vom 24.01.2022 - VIa ZR 100/21 -, juris Rn. 22). - EuGH, 14.07.2022 - C-145/20
Porsche Inter Auto und Volkswagen - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2023 - 8 U 66/21
Bei der Subsumtion unter Art. 3 Nr. 10 der VO Nr. 715/2007/EG ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs auf die Verwendung des Fahrzeugs unter Fahrbedingungen abzustellen, wie sie im gesamten Unionsgebiet üblich sind (EuGH…, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605 Rn. 40; vgl. außerdem EuGH, Urteile vom 14. Juli 2022 - C-134/20, EuZW 2022, 1073; - C-145/20, EuZW 2022, 1080). - BGH, 06.11.2018 - II ZR 11/17
Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife: …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.2023 - 8 U 66/21
Der Bundesgerichtshof hat insoweit mit Urteil vom 25.09.2023 (…VIa ZR 1/23, juris Rn. 14) noch weitergehende Anforderungen aufgestellt, wonach ein Fahrzeughersteller darlegen und beweisen muss, dass sich sämtliche verfassungsmäßig berufenen Vertreter im Sinne des § 31 BGB über die Rechtmäßigkeit der in Rede stehenden Abschalteinrichtung mit allen für die Prüfung nach Art. 5 Abs. 2 der VO 715/2007/EG bedeutsamen Einzelheiten im maßgeblichen Zeitpunkt im Irrtum befanden oder im Falle einer Ressortaufteilung den damit verbundenen Pflichten genügten (…BGH, a.a.O., unter Verweis auf BGH, Urteil vom 06.11.2018 - II ZR 11/17, BGHZ 220, 162 Rn. 17 ff., dort insbesondere zur Klarheit der Ressortaufteilung, zur den wechselseitigen Überwachungspflichten, zur fachlichen und persönlichen Eignung und der Vergewisserung hierüber, sowie zur Gewährleistung der Gesamtverantwortung, namentlich zur Pflicht zur laufenden Unterrichtung der weiteren Verantwortlichen über die wesentlichen Angelegenheiten der Gesellschaft). - BGH, 03.06.2014 - XI ZR 147/12
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Stichtagsregelung hinsichtlich der …
- EuGH, 14.07.2022 - C-134/20
Volkswagen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) …
- BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff …
- OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 8 U 271/21
Haftung eines Pkw-Herstellers für ein Dieselfahrzeug mit Thermofenster; …
- OLG Stuttgart, 28.09.2023 - 24 U 2504/22
Dieselskandal: Unvermeidbarer Verbotsirrtum über Unzulässigkeit von …
- BGH, 28.06.2002 - V ZR 188/01
Umfang des sog. kleinen Schadensersatzes; Erstattungsfähigkeit von …
- OLG Karlsruhe, 16.07.2021 - 8 U 32/20
Anspruch auf Schadensersatz bei Erwerb eines VW Touareg mit unzulässiger …
- OLG Stuttgart, 28.09.2023 - 24 U 2616/22
Verbotsirrtum hinsichtlich Unzulässigkeit von "Thermofenster"
- BGH, 11.09.2023 - VIa ZR 1669/22
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 8 U 236/21
Anspruch auf Rückabwicklung und Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit …
- BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17
Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur …
- BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als …
- BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11
Regressklage gegen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Prozessführung: …
- OLG Hamm, 23.07.2026 - 34 U 241/20 Rn. 98 Ein Fahrzeughersteller, der sich unter Berufung auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum entlasten will, muss sowohl den Verbotsirrtum als solchen als auch die Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums konkret darlegen und beweisen (vgl. BGH…, Urteil vom 26.6.2023, VIa ZR 335/21, juris Rn. 63 ff;… Urteil vom 25.9.2023, VIa ZR 1/23, juris Rn. 13 ff.; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 15.9.2023, 8 U 383/21, juris Rn. 58 ff.;… Urteil vom 3.11.2023, 8 U 104/21, juris Rn. 47 ff.; Urteil vom 11.11.2023, 8 U 66/21, juris Rn. 33 ff.;… Urteil vom 28.11.2023, 8 U 291/21, juris Rn. 39 ff.; OLG Celle…, Urteil vom 11.10.2023, 7 U 794/21, juris Rn. 45 ff.).
- OLG Karlsruhe, 21.06.2024 - 25 U 466/22
Audi 3.0 Liter V6-TDI Dieselmotor - Restweiten-Strategie - Differenzschaden - …
Rn. 74 Selbst wenn man den Tatsachenvortrag der Beklagten als richtig unterstellt und darüber hinwegsieht, dass der von der Beklagten angegebene Temperaturbereich mit einer nicht näher erläuterten Einschränkung ("repräsentativer Betriebspunkt") verbunden sein soll, steht damit fest, dass die Funktion des Emissionskontrollsystems unter den Bedingungen des normalen Fahrbetriebs im Unionsgebiet, wo insbesondere im Winter häufig Temperaturen von weniger als +5° C vorherrschen, verringert ist und eine Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vorliegt, die gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässig ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. November 2023 - 8 U 66/21 -, juris Rn. 18 und 66; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 28. November 2023 - 8 U 291/21 -, juris Rn. 29 ; OLG Stuttgart…, Urteil vom 19. Oktober 2023 - 24 U 103/22 -, juris Rn. 31 ).Diese Folgen, mögen sie auch unerwünscht sein, sind daher gewöhnliche Konsequenzen für das Funktionieren der verbauten Technik und keine Fehlfunktion im Sinne dieser Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 15. September 2023 - 8 U 383/21 -, juris Rn. 53 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. November 2023 - 8 U 66/21 -, juris Rn. 28 ).
Ein Hersteller darf Emissionskontrollsysteme nicht so konstruieren, dass ihre Bauteile ständiger Abschalteinrichtungen bedürfen, um störungsfrei zu funktionieren (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 15. September 2023 - 8 U 383/21 -, juris Rn. 54 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. November 2023 - 8 U 66/21 -, juris Rn. 29 ).
- OLG Karlsruhe, 21.06.2024 - 25 U 213/23
Haftung eines Pkw-Herstellers für ein Dieselfahrzeug mit einem Thermofenster; …
Rn. 49 Selbst wenn man den Tatsachenvortrag der Beklagten als richtig unterstellt und darüber hinweg sieht, dass der von der Beklagten angegebene Temperaturbereich mit einer nicht näher erläuterten Einschränkung ("repräsentativer Betriebspunkt") verbunden ist, steht damit fest, dass die Funktion des Emissionskontrollsystems unter den Bedingungen des normalen Fahrbetriebs im Unionsgebiet, wo insbesondere im Winter häufig Temperaturen von weniger als 0° C vorherrschen, verringert ist und eine Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vorliegt, die gemäß Art. 5 Abs. 2 S. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässig ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. November 2023 - 8 U 66/21 -, juris Rn. 18 u. 66; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 28. November 2023 - 8 U 291/21 -, juris Rn. 29 ; OLG Stuttgart…, Urteil vom 19. Oktober 2023 - 24 U 103/22 -, juris Rn. 31 ).Diese Folgen, mögen sie auch unerwünscht sein, sind daher gewöhnliche Konsequenzen für das Funktionieren der verbauten Technik und keine Fehlfunktion im Sinne dieser Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 15. September 2023 - 8 U 383/21 -, juris Rn. 53 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. November 2023 - 8 U 66/21 -, juris Rn. 28 ).
Ein Hersteller darf Emissionskontrollsysteme nicht so konstruieren, dass ihre Bauteile ständiger Abschalteinrichtungen bedürfen, um störungsfrei zu funktionieren ( OLG Karlsruhe…, Urteil vom 15. September 2023 - 8 U 383/21 -, juris Rn. 54 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. November 2023 - 8 U 66/21 -, juris Rn. 29 ).
- OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 8 U 291/21
Diesel-Abgasskandal: Differenzschadensersatz aufgrund der Verwendung eines …
Rn. 29 Selbst wenn man den Tatsachenvortrag der Beklagten als richtig unterstellt und darüber hinwegsieht, dass der von der Beklagten angegebene Temperaturbereich mit einer nicht näher erläuterten Einschränkung ("repräsentativer Betriebspunkt") verbunden ist, steht damit fest, dass die Funktion des Emissionskontrollsystems unter den Bedingungen des normalen Fahrbetriebs im Unionsgebiet, wo insbesondere im Winter häufig Temperaturen von weniger als 0°C vorherrschen, verringert ist und eine Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vorliegt, die gemäß Art. 5 Abs. 2 S. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässig ist (vgl. Senat, Urteil vom 11.11.2023 - 8 U 66/21 , juris- Rn. 18 u. 66).Rn. 36 (c) Darüber hinaus ist das Thermofenster nicht ausschließlich notwendig, um die durch eine Fehlfunktion eines Bauteils des AGR-Systems verursachten unmittelbaren und schwerwiegenden Risiken für den sicheren Fahrzeugbetrieb in Form von Beschädigung oder Unfall zu vermeiden (vgl. hierzu im Einzelnen: Senat, Urteil vom 11. November 2023 - 8 U 66/21 -, juris Rn. 26 ff.).
- OLG Karlsruhe, 21.06.2024 - 25 U 35/22
Differenzschaden bei Weiterverkauf von Audi Diesel 3.0 L
Diese Folgen, mögen sie auch unerwünscht sein, sind daher gewöhnliche Konsequenzen für das Funktionieren der verbauten Technik und keine Fehlfunktion im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 15. September 2023 - 8 U 383/21 -, juris Rn. 53 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. November 2023 - 8 U 66/21 -, juris Rn. 28 ).Ein Hersteller darf Emissionskontrollsysteme nicht so konstruieren, dass ihre Bauteile ständiger Abschalteinrichtungen bedürfen, um störungsfrei zu funktionieren (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 15. September 2023 - 8 U 383/21 -, juris Rn. 54 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. November 2023 - 8 U 66/21 -, juris Rn. 29 ).
- OLG Karlsruhe, 21.06.2024 - 25 U 377/21
Audi 4.2 Liter V8-TDI Dieselmotor - Zum Differenzschaden trotz NFD-Update
Diese Folgen, mögen sie auch unerwünscht sein, sind daher gewöhnliche Konsequenzen für das Funktionieren der verbauten Technik und keine Fehlfunktion im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 15. September 2023 - 8 U 383/21 -, juris Rn. 53 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. November 2023 - 8 U 66/21 -, juris Rn. 28 ).Ein Hersteller darf Emissionskontrollsysteme nicht so konstruieren, dass ihre Bauteile ständiger Abschalteinrichtungen bedürfen, um störungsfrei zu funktionieren (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 15. September 2023 - 8 U 383/21 -, juris Rn. 54 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. November 2023 - 8 U 66/21 -, juris Rn. 29 ).
- OLG Hamm, 27.05.2025 - 34 U 224/20
Schadensersatzansprüche eines Käufers eines Gebrauchtfahrzegs gegen den …
Rn. 100 Ein Fahrzeughersteller, der sich unter Berufung auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum entlasten will, muss sowohl den Verbotsirrtum als solchen als auch die Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums konkret darlegen und beweisen (vgl. BGH…, Urteil vom 26.06.2023, VIa ZR 335/21, juris Rn. 63 ff;… Urteil vom 25.09.2023, VIa ZR 1/23, juris Rn. 13 ff.; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 15.09.2023, 8 U 383/21, juris Rn. 58 ff.;… Urteil vom 03.11.2023, 8 U 104/21, juris Rn. 47 ff.; Urteil vom 11.11.2023, 8 U 66/21, juris Rn. 33 ff.;… Urteil vom 28.11.2023, 8 U 291/21, juris Rn. 39 ff.; OLG Celle…, Urteil vom 11.10.2023, 7 U 794/21, juris Rn. 45 ff.). - OLG München, 13.03.2024 - 7 U 5702/21
Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz beim Einbau eines …
Da die Beklagte sich auf den Wegfall des bei der Klagepartei eingetretenen Schadens durch das Software-Update beruft, geht diese Mangel des Vortrags zu ihren Lasten (…zur Unklarheit eines solchen einschränkenden Vortrags vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteile vom 28.11.2023 - 8 U 291/21, Rdnr. 28 und vom 11.11.2023 - 8 U 66/21, Rdnr. 67). - LG Heidelberg, 30.01.2024 - 2 S 2/23
Klage gegen Rechtsschutzversicherung: Rechtsschutzdeckung in einem Dieselfall …
- OLG München, 06.03.2024 - 7 U 1959/20
Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers auf (Differenz-)Schadenersatz beim Einbau …
Da die Beklagte sich auf den Wegfall des bei der Klagepartei eingetretenen Schadens durch das Software-Update beruft, geht diese Mangel des Vortrags zu ihren Lasten (…zur Unklarheit eines solchen einschränkenden Vortrags vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteile vom 28.11.2023 - 8 U 291/21, Rdnr. 28 und vom 11.11.2023 - 8 U 66/21, Rdnr. 67).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 02.09.2021 - 8 U 66/21 |
Verfahrensgang
- LG Hannover, 18.01.2021 - 2 O 42/20
- OLG Celle, 02.09.2021 - 8 U 66/21
- BGH, 10.01.2024 - IV ZR 321/21
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