Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 10.10.2012 - 8 W 241/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Versicherung des GmbH-Geschäftsführers über Nichtvorliegen von Bestellungshindernissen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 8 Abs. 3; GmbHG § 39 Abs. 3 S. 1
Anforderungen an die Aufführung von Bestellungshindernissen bei der Anmeldung der Eintragung eines neuen Geschäftsführers im Handelsregister - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erforderliche Versicherungen in der Geschäftsführeranmeldung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Aufführung von Bestellungshindernissen bei der Anmeldung der Eintragung eines neuen Geschäftsführers im Handelsregister
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 21.06.2011 - HRB 723334
- OLG Stuttgart, 10.10.2012 - 8 W 241/11
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 671
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.05.2010 - II ZB 5/10
Handelsregisteranmeldung der Zweigniederlassung einer GmbH mit Sitz im Ausland: …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.10.2012 - 8 W 241/11
Die Rechtspflegerin hat insoweit auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17.05.2010 (GmbHR 2010, 812) verwiesen.Mit der Einführung der in diesen Vorschriften normierten Versicherung wollte der Gesetzgeber verhindern, dass das Registergericht zur Überprüfung der Umstände, die gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 GmbHG einer Stellung als Geschäftsführer entgegenstehen, selbst Auskunft aus dem Zentralregister einholen muss (vgl. BGH GmbHR 2010, 812).
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Versicherung wird vielmehr zum Einen dadurch sichergestellt, dass der Geschäftsführer einer strafrechtlichen Verantwortung unterworfen wird (§ 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG), zum anderen dadurch, dass der Erklärende gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 GmbHG beziehungsweise § 39 Abs. 3 Satz 1 GmbHG über seine unbeschränkte Auskunftspflicht vom Gericht oder den in § 8 Abs. 3 Satz 2 GmbHG genannten rechtskundigen Personen zu belehren ist, was er wiederum zu versichern hat (BGH GmbHR 2010, 812).
Rn. 11 Der Bundesgerichtshof hat in dem zitierten Beschluss vom 17.05.2010 (GmbHR 2010, 812) entschieden, dass mit der in jenem Fall in Rede stehenden Versicherung des Geschäftsführers, er sei "noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden", der oben genannte alleinige Gesetzeszweck vollständig erreicht ist, nämlich dem Registergericht auf schnelle und einfache Art diejenigen Informationen zu vermitteln, die es sich ansonsten durch ein Auskunftsersuchen gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 BZRG selbst verschaffen müsste.
- BGH, 24.09.2024 - II ZB 15/23
Liquidation einer GmbH: Anfordrungen an den Inhalt der vom Liquidator …
Rn. 13 (1) Nach einer Auffassung genügt eine derartige Erklärung der Liquidatoren (bzw. der Geschäftsführer nach § 8 Abs. 3 Satz 1 GmbHG) den Vorgaben des § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GmbHG (OLG Stuttgart, ZIP 2013, 671, 672;Oppenländer, GmbHR 2013, 91, 93;… MünchKommGmbHG/Herrler, 4. Aufl., § 8 Rn. 76).Rn. 20 (c) Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Mai 2010(II ZB 5/10, ZIP 2010, 1337) lässt sich die Zulässigkeit der verfahrensgegenständlichen Versicherung entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nicht ableiten (aA OLG Stuttgart, ZIP 2013, 671, 672;… Scholz/Veil, GmbHG, 13. Aufl., § 8 Rn. 30b).
- OLG Hamm, 19.05.2021 - 27 W 31/21
Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Handelsregisters; Ablehnung einer …
Rn. 18 b) Ob aus dieser Entscheidung herzuleiten ist, dass die Versicherung nach § 8 Abs. 3 Satz 1 GmbHG sich auf die Wiedergabe des Gesetzestexts bzw. die Bezugnahme auf die Vorschriften der § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 GmbHG beschränken darf (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 8 W 241/11, ZIP 2013, 671 = juris, Rn. 10; a.A. OLG Schleswig…, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 W 36/14, NJW-RR 2015, 96 = juris, Rn. 21 m. w. N.), muss der Senat nicht entscheiden. - OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 20 W 215/14
Nicht ausreichende Versicherung des Liquidators einer GmbH wegen Ausschluss vom …
genügt nicht den gesetzlichen Voraussetzungen nach §§ 67 Abs. 3, 66 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 GmbHG [Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 11.07.2011 (Az. 20 W 246/11) und Abgrenzung zum Beschluss des OLG Stuttgart vom 10.10.2012 (Az. 8 W 241/11)].Rn. 40 Soweit das OLG Stuttgart zwischenzeitlich mit Beschluss vom 10.10.2012 (Az. 8 W 241/11, zitiert nach juris) die Auffassung vertreten hat, die vom Geschäftsführer einer GmbH im Rahmen der Anmeldung zum Handelsregister abgegebene - und vom vorliegenden Fall inhaltlich abweichende - Versicherung nach § 8 Abs. 3 GmbHG, wonach "keine Umstände vorliegen, die der Bestellung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 GmbHG entgegenstehen", sei als zulässig anzusehen und entspreche den gesetzlichen Anforderungen, veranlasst dies den Senat aus den oben dargelegten und fortgeltenden Erwägungen nicht zu einer anderen Entscheidung.
- OLG Schleswig, 03.06.2014 - 2 W 36/14
Anforderungen an die Versicherung des Liquidators oder Geschäftsführers einer …
Aus dem Beschluss des BGH vom 17.5.2010 ist darüber hinaus teilweise hergeleitet worden, dass die Versicherung nach § 8 Abs. 3, § 39 Abs. 3, § 67 Abs. 3 GmbHG sich auf die Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken dürfe (OLG Stuttgart, GmbHR 2013, 91 , mit zustimmender Anmerkung Oppenländer; Kunkel in jurisPR-HaGesR 3/2013 Anm. 1; Wachter, ZIP 2010, 1339, 1341). - OLG Celle, 20.03.2023 - 9 W 24/23
Versicherung Geschäftsführer; Gewerbeuntersagung; Inhaltliche Erfordernisse an …
Der abweichenden Auffassung, wonach die Formulierung, es lägen "keine Umstände vor, die der Bestellung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 GmbHG entgegenstehen", als Versicherung nach § 8 Abs. 3 GmbHG zulässig und ausreichend sei (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Oktober 2012, 8 W 241/11, Rn. 11 nach juris;… Herrler in Münchener Kommentar GmbHG, Rn. 74 zu § 8) vermag sich der Senat ebenso wenig anzuschließen wie das Registergericht. - OLG Stuttgart, 13.04.2021 - 8 W 19/21
Versicherung des Liquidators; Zwischenverfügung des Registergerichts
Dem Registergericht sollen auf schnelle und einfache Art diejenigen Informationen vermittelt werden, die es sich ansonsten - unter erhöhten Verwaltungsaufwand - durch ein Auskunftsersuchen gemäß § 41 Abs. 1 Nummer 1 BZRG selbst verschaffen müsste (BGH, Beschluss vom 17.05.2010 - II ZB 5/10; BGH, Beschluss vom 07.06.2011 - II ZB 24/10; NJW-Spezial 2010, 495; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.10.2012 - 8 W 241/11; so auch OLG Schleswig NZG 2015, 232).
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