Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1957

Rechtsprechung
   EuGH, 10.12.1957 - 8/56   

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https://dejure.org/1957,382
EuGH, 10.12.1957 - 8/56 (https://dejure.org/1957,382)
EuGH, Entscheidung vom 10.12.1957 - 8/56 (https://dejure.org/1957,382)
EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1957 - 8/56 (https://dejure.org/1957,382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Alma / EGKS Hohe Behörde

  • EU-Kommission

    Acciaierie Laminatoi Magliano Alpi (A.L.M.A.) gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für K

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von wesentlichen Fromvorschriften beim Zustellen eines Einschreibens von der hohen Behörde; Anforderungen an die Verhängung von Geldbußen bei Verstößen gegen Bestimmungen über die Veröffentlichung von Preistafeln und Verkaufsbedingungen; Begründung der Höhe ...

  • Judicialis

    Vertrag Art. 36 Abs. 1; ; Vertrag Art. 64; ; Vertrag Art. 47; ; Vertrag Art. 60 § 2a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ZUSTELLUNG VON SCHREIBEN DER HOHEN BEHÖRDE AN EIN UNTERNEHMEN DURCH EINGESCHRIEBENEN BRIEF - WIRKSAMWERDEN - [VERTRAG, ARTIKEL 36].

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht

    Über die reine Rechtmäßigkeitskontrolle hinaus, die nur die Zurückweisung der Nichtigkeitsklage oder die Nichtigerklärung des angefochtenen Rechtsakts ermöglicht, ermächtigt diese Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung das Gericht, den angefochtenen Rechtsakt, auch ohne ihn für nichtig zu erklären, unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände abzuändern, um z. B. den Betrag der Geldbuße zu ändern und ihn herabzusetzen oder auch zu erhöhen (Urteil vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, EU:C:2009:505, Rn. 86; vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 3. Dezember 1957, ALMA/Hohe Behörde, 8/56, EU:C:1957:12, S. 202, und vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, EU:C:2007:88, Rn. 60 bis 63).
  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Die Kommission ist grundsätzlich zu einer solchen Vorgehensweise berechtigt, bei der sie der aktuellen Lage der Unternehmen Rechnung trägt und zugleich die Geldbußen auf einem ihr angemessen erscheinenden Niveau beläßt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1957 in der Rechtssache 8/56, ALMA/Hohe Behörde, Slg. 1957, 191, 202).
  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Finnboard / Kommission

    Es reiche vielmehr aus, wenn die Entscheidung in Form einer schlichten schriftlichen Übermittlung in den Machtbereich des Empfängers gelange, so daß dieser von ihr Kenntnis nehmen könne (Urteile des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1957 in der Rechtssache 8/56, ALMA/Hohe Behörde, Slg. 1957, 191, 200, und vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-195/91 P, Bayer/Kommission, Slg. 1994, I-5619, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-286/11

    Kommission / Tomkins - Kartelle - Europäischer Markt für Rohrverbindungen aus

    10 - Was der Gerichtshof im Urteil vom 10. Dezember 1957, ALMA/Hohe Behörde (8/56, Slg. 1957, 191, 202), tatsächlich anerkannt hat.

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass er befugt ist, die Angemessenheit einer Geldbuße zu beurteilen, auch wenn der Kläger keinen dahin gehenden Antrag gestellt hat (vgl. Urteil ALMA/Hohe Behörde, oben in Fn. 10 angeführt, 202, sowie Urteile des Gerichts vom 12. Juli 2001, Tate & Lyle u. a./Kommission [T-202/98, T-204/98 und T-207/98, Slg. 2001, II-2035, Randnrn.

  • EuG, 11.03.1999 - T-156/94

    Aristrain / Kommission

    Der Gerichtshof habe im Urteil vom 10. Dezember 1957 in der Rechtssache 8/56 (ALMA/Hohe Behörde, Slg. 1957, 191) bekräftigt, daß er im Rahmen des Vertrages eine Geldbusse nur überprüfen und herabsetzen könne, wenn der Hohen Behörde eine "offensichtliche Unbilligkeit" vorzuwerfen sei.
  • EuG, 14.05.1998 - T-348/94

    Enso Española / Kommission

    43 Diese Kontrolle sei indessen keine unbeschränkte Nachprüfung im Sinne der EMRK, weil das Gericht zu ihrer Ausübung nur bei offensichtlicher Unbilligkeit (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1957 in der Rechtssache 8/56, ALMA/Hohe Behörde, Slg. 1957, 191, 202) oder bei einem wesentlichen Rechts- oder Tatsachenirrtum befugt sei (Schlussanträge von Generalanwalt Warner zum Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1979 in den Rechtssachen 32/78 und 36/78 bis 82/78, BMW Belgium u. a./Kommission, Slg. 1979, 2435, 2484).
  • EuG, 11.03.1999 - T-148/94

    Preussag / Kommission

    Die Kommission ist grundsätzlich zu einer solchen Vorgehensweise berechtigt, bei der sie der aktuellen Lage der Unternehmen Rechnung trägt und zugleich die Geldbußen auf einem ihr angemessen erscheinenden Niveau beläßt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1957 in der Rechtssache 8/56, ALMA/Hohe Behörde, Slg. 1957, 191, 202).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-3/06

    Groupe Danone / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Geldbuße - Artikel 15

    Es könnte indessen bemerkt werden, dass der Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache 8/56 (ALMA) festgestellt hat: "Der Gerichtshof wäre ... selbst dann, wenn ein solcher Antrag nicht ausdrücklich gestellt sein sollte, ermächtigt, eine unangemessen hohe Geldbuße herabzusetzen; eine solche Entscheidung würde nicht über die gestellten Anträge hinausgehen, sondern liefe vielmehr darauf hinaus, dass der Klage teilweise stattgegeben würde" (Slg. 1957, 196, 202).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl

    Bereits in einem Urteil vom 10. Dezember 1957 entschied der Gerichtshof, daß die Aushändigung eines Schreibens der Hohen Behörde an einen Angestellten des Unternehmens am Sitz dieses Unternehmens bewirkt, daß dieses Schreiben in den Machtbereich des betreffenden Unternehmens gelangt ist: Urteil in der Rechtssache 8/56 (ALMA/Hohe Behörde, Slg. 1957, 189, 200).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-353/01

    Mattila / Rat und Kommission

    13 - Siehe Urteile vom 10. Dezember 1957 in der Rechtssache 8/56 (ALMA/Hohe Behörde, Slg. 1957, 191, 202) und vom 1. Juli 1964 in der Rechtssache 80/63 (Degreef/Kommission, Slg. 1964, 839, 870 f.).
  • EuG, 11.03.1999 - T-137/94

    ARBED / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-398/00

    Spanien / Kommission

  • EuG, 08.11.1990 - T-73/89

    Giovanni Barbi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGH, 07.02.1994 - C-388/93

    PIA HiFi / Kommission

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   Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1957 - 8/56   

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Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1957 - 8/56 (https://dejure.org/1957,6261)
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. November 1957 - 8/56 (https://dejure.org/1957,6261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Acciaierie Laminatoi Magliano Alpi (A.L.M.A.) gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

  • EU-Kommission

    Acciaierie Laminatoi Magliano Alpi (A.L.M.A.) gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für K

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