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Rechtsprechung
   EuGH, 10.06.1986 - 81/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2545
EuGH, 10.06.1986 - 81/85 (https://dejure.org/1986,2545)
EuGH, Entscheidung vom 10.06.1986 - 81/85 (https://dejure.org/1986,2545)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juni 1986 - 81/85 (https://dejure.org/1986,2545)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EGKS-VERTRAG ART. 35

  • EU-Kommission PDF

    Usinor / Kommission

    1 . EINREDE DER RECHTSWIDRIGKEIT - HANDLUNGEN , DEREN RECHTSWIDRIGKEIT GELTEND GEMACHT WERDEN KANN - ALLGEMEINE EGKS-ENTSCHEIDUNGEN

  • EU-Kommission

    Usinor / Kommission

  • Wolters Kluwer

    1. EINREDE DER RECHTSWIDRIGKEIT - HANDLUNGEN , DEREN RECHTSWIDRIGKEIT GELTEND GEMACHT WERDEN KANN - ALLGEMEINE EGKS-ENTSCHEIDUNGEN; ( EGKS-VERTRAG , ARTIKEL 36 ABSATZ 3 ); 2. UNTÄTIGKEITSKLAGE - AUFFORDERUNG AN DAS ORGAN , TÄTIG ZU WERDEN - VORAUSSETZUNGEN - KLARER UND ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGKS-VERTRAG ART. 35
    1. EINREDE DER RECHTSWIDRIGKEIT - HANDLUNGEN , DEREN RECHTSWIDRIGKEIT GELTEND GEMACHT WERDEN KANN - ALLGEMEINE EGKS-ENTSCHEIDUNGEN

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 13.06.1958 - 9/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen …

    Auszug aus EuGH, 10.06.1986 - 81/85
    13 ZU DIESER ERSTEN RÜGE DER UNZULÄSSIGKEIT IST FESTZUSTELLEN , DASS DIE KLAEGERIN AUCH NACH ABLAUF DER FRIST ZUR KLAGEERHEBUNG GEGEN EINE ALLGEMEINE ENTSCHEIDUNG DIE RECHTSWIDRIGKEIT DIESER ENTSCHEIDUNG NOCH IM RAHMEN EINER ANFECHTUNGSKLAGE GEGEN EINE AUFGRUND DIESER ALLGEMEINEN ENTSCHEIDUNG ERGANGENE EINZELFALLENTSCHEIDUNG GELTEND MACHEN KANN ( SIEHE DIE URTEILE DES GERICHTSHOFES VOM 13. JUNI 1958 IN DER RECHTSSACHE 15/57 , COMPAGNIE DES HAUTS FOURNEAUX DE CHASSE , SLG. 1958, 161 ; VOM 13. JUNI 1958 IN DER RECHTSSACHE 9/56 , MERONI SPA , SLG. 1958, 11 ; VOM 13. JUNI 1958 IN DER RECHTSSACHE 10/56 , MERONI SAS , SLG. 1958, 51 , UND VOM 17. JUNI 1959 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 32 UND 33/58 , SNUPAT , SLG. 1959, 289 ).
  • EuGH, 08.07.1970 - 75/69

    Hake / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.06.1986 - 81/85
    15 IN BEZUG AUF DIE ZWEITE RÜGE DER UNZULÄSSIGKEIT IST DARAUF HINZUWEISEN , DASS EIN ANTRAG NUR DANN GRUNDLAGE FÜR EINE UNTÄTIGKEITSKLAGE GEMÄSS ARTIKEL 35 EGKS-VERTRAG SEIN KANN , WENN ER SO KLAR UND DEUTLICH IST , DASS DIE KOMMISSION IN KONKRETER WEISE KENNTNIS VOM INHALT DER BEANTRAGTEN ENTSCHEIDUNG ERLANGEN KANN ( SIEHE DIE URTEILE DES GERICHTSHOFES VOM 6. APRIL 1962 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 21 BIS 26/61 , MERONI , SLG. 1962, 153 , UND VOM 8. JULI 1970 IN DER RECHTSSACHE 75/69 , HAKE , SLG. 1970, 535 ).
  • EuGH, 12.05.2022 - C-430/20

    Klein/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 265 AEUV - Untätigkeitsklage - Richtlinie …

    Rn. 48 Was die Merkmale betrifft, die ein Antrag aufweisen muss, um als "Aufforderung zum Tätigwerden" im Sinne von Art. 265 AEUV eingestuft werden zu können, ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass eine ausdrückliche Bezugnahme auf diesen Artikel zwar genügt, um die Drohwirkung einer Aufforderung zum Tätigwerden zum Ausdruck zu bringen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Mai 1985, Parlament/Rat, 13/83, EU:C:1985:220, Rn. 24), eine solche Bezugnahme aber nicht unerlässlich ist, sofern aus diesem Antrag deutlich wird, dass mit ihm das in Frage stehende Organ, die in Frage stehende Einrichtung oder sonstige Stelle zu einer Stellungnahme gezwungen werden soll (…Beschluss vom 18. November 1999, Pescados Congelados Jogamar/Kommission, C-249/99 P, EU:C:1999:571, Rn. 18…, Urteil vom 23. November 2017, Bionorica und Diapharm/Kommission, C-596/15 P und C-597/15 P, EU:C:2017:886, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung), oder dazu, innerhalb einer verbindlichen Frist eine förmliche Entscheidung zu erlassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 1986, Usinor/Kommission, 81/85 und 119/85, EU:C:1986:234, Rn. 16).
  • EuGH, 23.11.2017 - C-596/15

    Bionorica/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentliche Gesundheit - Verbraucherschutz …

    Rn. 54 Die an das Organ gerichtete Aufforderung, tätig zu werden, muss so klar und deutlich sein, dass es in konkreter Weise Kenntnis vom Inhalt der beantragten Entscheidung erlangen kann, und aus ihr muss ferner deutlich werden, dass mit ihr beabsichtigt ist, das Organ zu einer Stellungnahme zu zwingen (vgl. entsprechend Urteil vom 10. Juni 1986, Usinor/Kommission, 81/85 und 119/85, EU:C:1986:234, Rn. 15, …und Beschluss vom 18. November 1999, Pescados Congelados Jogamar/Kommission, C-249/99 P, EU:C:1999:571, Rn. 18).
  • EuG, 03.06.1999 - T-17/96

    TF1 / Kommission

    Schließlich erfülle das Schreiben vom 3. Oktober 1995 auch nicht die Erfordernisse der Klarheit und Deutlichkeit, die von der Rechtsprechung für die Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage verlangt würden (Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juni 1986 in den Rechtssachen 81/85 und 119/85, Usinor/Kommission, Slg. 1986, 1777,und vom 6. Dezember 1990 in der Rechtssache C-180/88, Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie/Kommission, Slg. 1990, I-4413).

    Die Aufforderung ist zwar an kein besonderes Formerfordernis gebunden, sie muß jedoch so klar und deutlich sein, daß die Kommission konkret erkennen kann, welchen Inhalt die beantragte Entscheidung haben soll und daß mit ihr beabsichtigt ist, sie zu einer Stellungnahme zu zwingen (vgl. in diesem Sinn Urteil Usinor/Kommission, Randnr. 15).

  • EuG, 27.06.1991 - T-120/89

    Stahlwerke Peine-Salzgitter AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. …

    32 Eine Klage nach Artikel 34 EGKS-Vertrag sei nämlich nur zulässig, wenn zuvor eine Nichtigerklärung nach Artikel 33 EGKS-Vertrag ausgesprochen worden sei (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juni 1986 in den Rechtssachen 81/85 und 119/85, Usinor/Kommission, Slg. 1986, 1777).

    41 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 10. Juni 1986 in den verbundenen Rechtssachen 81/85 und 119/85, Usinor) ist eine Haftungsklage nach Artikel 34 EGKS-Vertrag erst nach Aufhebung der Entscheidung zulässig, die den Schaden angeblich verursacht hat, und nachdem feststeht, daß die Kommission nicht gewillt ist, die erforderlichen Maßnahmen zur Wiedergutmachung des festgestellten Rechtsverstosses zu ergreifen.

  • EuG, 11.12.2014 - T-102/13

    Heli-Flight/ EASA - Zivilluftfahrt - Antrag auf Genehmigung der Flugbedingungen …

    Die Rechtsprechung verlangt nämlich, dass aus dem Antrag hervorgehen muss, dass das betreffende Organ oder die betreffende Einrichtung oder sonstige Stelle mit ihm zu einer Stellungnahme gezwungen werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 1986, Usinor/Kommission, 81/85 und 119/85, Slg, EU:C:1986:234, Rn. 15, …und Beschluss vom 30. April 1999, Pescados Congelados Jogamar/Kommission, T-311/97, Slg, EU:T:1999:89, Rn. 35) und dass er der Vorbereitung eines Streitverfahrens dienen soll (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1961, Elz/Hohe Behörde, 22/60 und 23/60, EU:C:1961:17, S. 357, 375;… vom 6. Mai 1986, Nuovo Campsider/Kommission, 25/85, Slg, EU:C:1986:195, Rn. 8, …und Beschluss Pescados Congelados Jogamar/Kommission, EU:T:1999:89, Rn. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-225/17

    Islamic Republic of Iran Shipping Lines u.a./ Rat - Rechtsmittel - Restriktive …

    {FN:28} Vgl. Urteil vom 10. Juni 1986, Usinor/Kommission (81/85 und 119/85, EU:C:1986:234, Rn. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-189/02

    Dansk Rørindustri / Kommission

    {FN:28} - Urteile des Gerichtshofes vom 31. März 1965 in der Rechtssache 21/64 (Macchiorlati Dalmas und Figli/Hohe Behörde, Slg. 1965, 242) und vom 10. Juni 1986 in den Rechtssachen 81/85 und 119/85 (Usinor/Kommission, Slg. 1986, 1777, Randnr. 13).
  • EuGH, 30.01.1992 - 363/88

    Finsider u.a. / Kommission

    Die Kommission berufe sich zu Unrecht auf das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juni 1986 in den Rechtssachen 81/85 und 119/85 (Usinor, Slg. 1986, 1777), das einen Fall betreffe, in dem die Klage auf Aufhebung von Entscheidungen der Kommission abgewiesen und die auf Artikel 34 gestützte Klage auf Ersatz der durch diese Entscheidungen entstandenen Schäden deshalb für unzulässig erklärt worden sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-511/21

    Kommission/ Calhau Correia de Paiva - Rechtsmittel - EPSO-Auswahlverfahren - …

    {FN:18} Vgl. in diesem Sinne insbesondere die Urteile vom 31. März 1965, Macchiorlati Dalmas/Hohe Behörde (21/64, EU:C:1965:30, S. 175, 187), vom 10. Juni 1986, Usinor/Kommission (81/85 und 119/85, EU:C:1986:234, Rn. 13), vom 9. September 2003, Kik/HABM (…C-361/01 P, EU:C:2003:434, Rn. 76), und vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (…C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 237).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1991 - 363/88

    Società Finanziaria siderurgica Finsider SpA (in Liquidation), Italsider SpA (in …

    - Urteil vom 10. Juni 1986 in den verbundenen Rechtssachen 81/85 und 119/85 (Union sidérurgique du nord et de lest de la France [UsinorJ/Kommission, Slg. 1986, 1777, Randnr. 24): "Soweit mit der Klage Schadensersatz begehrt wird, ist sie ebenfalls als unzulässig abzuweisen, da Artikel 34 EGKS-Vertrag eine solche Klage erst nach Aufhebung der Entscheidung zuläßt, die den Schaden angeblich verursacht hat, und nachdem feststeht, daß die Hohe Behörde nicht gewillt ist, die erforderlichen Maßnahmen zur Wiedergutmachung des durch den festgestellten Rechtsverstoß entstandenen Schadens zu ergreifen." 27 - Siehe das in Anmerkung 11 zitierte Urteil, Randnr. 20.28 - Siehe in diesem Sinne auch in einem ähnlichen Fall das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache T-120/89 (…Peine-Salzgitter/Kommission, a. a. O., Randnrn. 66 bis 69), und die in Anmerkung 25 zitierten Schlußanträge des Richters Biancarelli in dieser Rechtssache, Punkt II A 4.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 181/86

    Sergio Del Plato und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuG, 10.07.2001 - T-191/00

    Edlinger / Kommission - "Untätigkeitsklage - Unterlassungen, derentwegen Klage …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1987 - 100/86

    Jacques Cauët und Bertrand Joliot gegen Kommission der Europäischen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-320/92

    Società Finanziaria Siderurgica Finsider SpA (in liquidazione) gegen Kommission …

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Rechtsprechung
   LG Mosbach, 20.08.1985 - S 81/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,7394
LG Mosbach, 20.08.1985 - S 81/85 (https://dejure.org/1985,7394)
LG Mosbach, Entscheidung vom 20.08.1985 - S 81/85 (https://dejure.org/1985,7394)
LG Mosbach, Entscheidung vom 20. August 1985 - S 81/85 (https://dejure.org/1985,7394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung aus Billigkeitsgründen gemäß § 829 BGB wegen ehrverletzender Behauptungen; Erfordernis eines "wirtschaftlichen Gefälles"; Berücksichtigung des Bestehens einer Privathaftpflichtversicherung; Besondere Intensität des Angriffs und Eingriffs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 24
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1979 - VI ZR 27/78

    Versicherungsrecht; Billigkeitsanspruch; Freiwilliger …

    Auszug aus LG Mosbach, 20.08.1985 - S 81/85
    Insoweit wird auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 1958 und die sich daran anschließende Rechtsprechung (vgl. BGHZ 76, 279 ff m.w.N.) verwiesen.
  • BGH, 24.04.1979 - VI ZR 8/78

    Schadloshaltung eines Geschädigten bei Zuerkennung eines Schadensersatzanspruchs …

    Auszug aus LG Mosbach, 20.08.1985 - S 81/85
    Die Kammer entnimmt der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 24. April 1979 (NJW 1979, 2096 [BGH 24.04.1979 - VI ZR 8/78] ), das eine Korrektur der bisherigen Rechtsprechung enthält, daß eine Mitberücksichtigung des Versicherungsschutzes "in Betracht komme", wenn eine besondere Intensität des Angriffs und des Eingriffs vorliege.
  • BGH, 13.06.1958 - VI ZR 109/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Mosbach, 20.08.1985 - S 81/85
    Dazu hat der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung vom 13. Juni 1958 (NJW 1958, 1630) ausgeführt, eine Haftung aus § 829 komme nur dann in Betracht, wenn es sich hierbei um wirklich ins Gewicht fallende, erhebliche Unterschiede handele, die es als unbillig erscheinen ließen, wenn die an sich nicht schuldfähige Beklagte im ungestörten Genuß erheblicher Mittel bleibe, während der Kläger allein die Lasten aus dem schädigenden Ereignis zu tragen habe.
  • AG Halle/Saale, 23.02.2012 - 93 C 4092/11

    Unerlaubte Handlung: Billigkeitshaftung bei Verkehrsunfall mit neunjähriger …

    Soweit überhaupt auf den "Grad der natürlichen Schuld" abzustellen ist (so LG Mosbach, NJW-RR 1986, 24f.), kann dies nach Ansicht des Gerichts nur insoweit berücksichtigt werden, als dieser "Grad der natürlichen Schuld" bei vorhandenem wirtschaftlichem Gefälle (…welches im Rahmen der Billigkeitshaftung stets vorliegen muss, aber allein den Billigkeitsanspruch nicht begründen kann, Oechsler a. a. O. § 829 Rn 43 m. w. N.) zusätzlich in die Würdigung der Gesamtumstände (…Oechsler a. a. O. § 829 Rn 43) einbezogen werden kann.
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dejure.org Übersicht LG Mosbach

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 81/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,13432
Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 81/85 (https://dejure.org/1986,13432)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.04.1986 - 81/85 (https://dejure.org/1986,13432)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. April 1986 - 81/85 (https://dejure.org/1986,13432)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Union sidérurgique du Nord et de l'Est de la France (Usinor) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS - Erzeugungsquoten - Umstrukturierungsprogramm

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 10.06.1986 - 119/85
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 81/85
    SCHLUSSANTRÄGE VON HERRN LENZ - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 81 UND 119/85 genstand des Antrags angegeben wird, jedoch die Möglichkeit weiterer Verhandlungen mit der Kommission ins Auge gefaßt und damit nicht deutlich zu erkennen gegeben wird, daß diese aufgefordert wird, eine förmliche Entscheidung innerhalb einer verbindlichen Frist zu erlassen.

    Dies veranlaßte die Klägerin, die darin eine ausdrückliche Ablehnung ihres Antrags vom 27. April 1984 erblickte, ein zweites Gerichtsverfahren (die Rechtssache 119/85) anhängig zu machen.

    Darauf habe sie dann rechtzeitig durch Klage reagiert wie übrigens auch durch eine andere Klage in der Rechtssache 119/85, als am 29. März 1985 eine ausdrückliche Zurückweisung ihres Antrages erfolgt sei.

    Zu letzterem waren Verhandlungen schon in Gang, als die Klägerin ihren Antrag stellte (sie räumt das ausdrücklich in der Replik zu der Rechtssache 119/85 ein); darauf bezog sich eine an den Rat gerichtete Mitteilung der Kommission vom 29. November 1984 sowie ein Entscheidungsentwurf vom 21. Dezember 1984 (aus dem freilich nichts wurde, so daß es schließlich nur - in der Entscheidung Nr. 470/85 - zu einer Teilneuregelung kam, die zusätzliche Qoten allein für die Kategorie Id erlaubte).

    Die Klage der Rechtssache 119/85 Hierzu kann ich mich, nach allem, was schon ausgeführt worden ist, kurz fassen.

  • EuGH, 22.03.1961 - 49/59

    Anforderungen an die Form und den Inhalt eines Schreibens von der hohen Behörde; …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 81/85
    Daß der Artikel 35 des EGKS-Vertrages tatsächlich so zu verstehen ist, dürfte mit Deutlichkeit den Urteilen in den Rechtssachen 42 und 49/59 4.

    So ist wohl schon das Urteil in der Rechtssache 42/58 6(Slg. 1958 - 1959, 419) zu verstehen, in dem zu einem entsprechenden Schreiben des Direktors der Marktabteilung der Hohen Behörde mit dem Bescheid, eine Frage werde geprüft, festgehalten worden ist, dies stelle keine Entscheidung im Sinne des Vertrags dar und es liege somit eine stillschweigende ablehnende Entscheidung im Sinne des Artikels 35 vor (ähnlich das Urteil in der Rechtssache 49/59, Slg. 1961, 156).

    Vor allem halte ich in diesem Zusammenhang auch für bedeutsam, daß sich die zugesagte Prüfung - für die Klägerin klar erkennbar - nicht auf das im Befassungs- 3 - Urteil vom 4. Februar 1959 in der Rechtssache 17/57, De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg/Hohe Behörde der EGKS, Slg. 1958 - 1959, 9.4 - Urteil vom 22. Mära I96I in den verbundenen Rechtssachen 42 und 49/59, Société nouvelle des usines de Pontheuc - Aciéries du Temple (Snupat)/Hohe Behörde der EGKS, Slg. 1961, 109.

  • EuGH, 14.12.1965 - 12/65

    Bauer / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 81/85
    Es könne aber ein Zwischenbescheid, in dem um Geduld gebeten und eine Prüfung zugesagt werde, nicht als ein Akt angesehen werden, der die Klagefrist verlängere, weil sie - im Interesse der Rechtssicherheit - nicht zur Disposition der Parteien stehe (so in den Urteilen in den Rechtssachen 12/65, 52/64, 79/70 und 40/71 7).

    - Urteil vom 14. Dezember 1965 in der Rechtssache 12/65 Fred Bauer/Kommission, Slg. 1965, 1317; Urteil vom 14 Dezember 1965 in der Rechtssache 52/64, Fred Pfloeschncr/Kommission, Slg. 1965, 1289; Urteil vom 7 Juli 1971 in der Rechtssache 79/70, Helmut MUllcrs/Wirtschafts- und Sozialausschuß der EWG und EAG, Slg. 1971, 698; Urteil vom 17. Februar 1972 in der Rechtssache 40/71, Denise Richez-Parise/Kommission, Slg. 1972, 73.

  • EuGH, 17.07.1959 - 42/58

    Société des aciers fins de l'Est (S.A.F.E.) gegen Hohe Behörde der Europäischen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 81/85
    So ist wohl schon das Urteil in der Rechtssache 42/58 6(Slg. 1958 - 1959, 419) zu verstehen, in dem zu einem entsprechenden Schreiben des Direktors der Marktabteilung der Hohen Behörde mit dem Bescheid, eine Frage werde geprüft, festgehalten worden ist, dies stelle keine Entscheidung im Sinne des Vertrags dar und es liege somit eine stillschweigende ablehnende Entscheidung im Sinne des Artikels 35 vor (ähnlich das Urteil in der Rechtssache 49/59, Slg. 1961, 156).

    - Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 81/83, Acciaierie e Ferncrc Busscni SpA/Kommission, Slg. 1984, 2951.6 - Urteil vom 17. Juli 1959 in der Rechtssache 42/58, Société des aciers fins de l'Est (SAFE)/Hohe Behörde der EGKS, Slg. 1958-1959, 399.

  • EuGH, 13.06.1958 - 9/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 81/85
    Tatsächlich steht nach der Rechtsprechung fest, daß bei der Anfechtung einer individuellen Entscheidung die Rechtswidrigkeit einer dieser Entscheidung zugrunde liegenden allgemeinen Entscheidung geltend gemacht werden kann, auch wenn die Klagefrist bezüglich letzterer abgelaufen ist (vgl. Urteile in den Rechtssachen 9/56, 10/56 und 15/57 1).

    Mit Klarheit wird in ihm der Erlaß einer begünstigenden Entscheidung verlangt, und wenn hierzu nicht ausdrücklich eine Rechtsbasis genannt worden ist, so dürfte dies wohl deswegen unschädlich sein, weil in dem Hinweis auf die bei Beginn der Verwirklichung des Investitionsvorhabens geltenden Vorschriften über eine Aufstockung 1 - Urteil vom 13. Juni 1958 in der Rechtssache 9/56, Merom Sc Co., Industrie Metallurgiche, SpA/Hohe Behörde der EGKS, Sig.

  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 81/85
    Sollte die Klägerin darüber hinaus - was nach ihrer Argumentation angenommen werden könnte - auch die Begründung der allgemeinen Entscheidung Nr. 234/84 im Auge haben, so könnte dazu wiederum einfach auf das Urteil in der Rechtssache Finsider verwiesen werden, in dem zu einem entsprechenden Vorwurf ausgeführt worden ist, die für neue Anlagen geltende Anpassungsvorschrift sei schon durch die Entscheidung Nr. 2177/83 beseitigt worden 12 - Urteil vom 13. Dezember 1984 in der Rechtssache 78/83, Union sidérurgique du nord et de l'est de la France (Usinor)/Kommission, Slg. 1984, 4177.13 _ Urteil vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel Ltd/Kommission, Slg. 1982, 749.
  • EuGH, 14.02.1978 - 68/77

    IFG / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 81/85
    Insofern darf II - Urteil vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 68/77, IFG-Interkontinentale Flcischhandelsgesellschaft mbH & Co. KG/Komraission, Slg. 1978, 353.
  • EuGH, 13.12.1984 - 78/83

    Usinor / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 81/85
    Sollte die Klägerin darüber hinaus - was nach ihrer Argumentation angenommen werden könnte - auch die Begründung der allgemeinen Entscheidung Nr. 234/84 im Auge haben, so könnte dazu wiederum einfach auf das Urteil in der Rechtssache Finsider verwiesen werden, in dem zu einem entsprechenden Vorwurf ausgeführt worden ist, die für neue Anlagen geltende Anpassungsvorschrift sei schon durch die Entscheidung Nr. 2177/83 beseitigt worden 12 - Urteil vom 13. Dezember 1984 in der Rechtssache 78/83, Union sidérurgique du nord et de l'est de la France (Usinor)/Kommission, Slg. 1984, 4177.13 _ Urteil vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel Ltd/Kommission, Slg. 1982, 749.
  • EuGH, 12.07.1984 - 81/83

    Busseni / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 81/85
    - Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 81/83, Acciaierie e Ferncrc Busscni SpA/Kommission, Slg. 1984, 2951.6 - Urteil vom 17. Juli 1959 in der Rechtssache 42/58, Société des aciers fins de l'Est (SAFE)/Hohe Behörde der EGKS, Slg. 1958-1959, 399.
  • EuGH, 14.04.1970 - 24/69

    Nebe / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 81/85
    - Urteil vom 14. April 1970 in der Rechtssache 24/69, Theo Nebe/Kommission, Slg. 1970, 145.
  • EuGH, 17.02.1972 - 40/71

    Richez-Parise / Kommission

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Rechtsprechung
   RG, 17.06.1885 - Rep. I. 81/85   

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RG, 17.06.1885 - Rep. I. 81/85 (https://dejure.org/1885,173)
RG, Entscheidung vom 17.06.1885 - Rep. I. 81/85 (https://dejure.org/1885,173)
RG, Entscheidung vom 17. Juni 1885 - Rep. I. 81/85 (https://dejure.org/1885,173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Umfang des in § 70 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) niedergelegten Vorbehaltes für die Landesgesetzgebung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 14, 366
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