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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25259
VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03 (https://dejure.org/2004,25259)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22.04.2004 - 82-IV-03 (https://dejure.org/2004,25259)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22. April 2004 - 82-IV-03 (https://dejure.org/2004,25259)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 04.02.2000 - 2 BvR 453/99

    Rechtmäßigkeit der Haftfortdauer; nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    Wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs und der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit hat der Beschwerdeführer vielmehr ein berechtigtes Interesse an der Feststellung einer möglichen Grundrechtsverletzung (vgl. BVerfG NStZ 2000, 153; NJW 2000, 1401 und StV 2001, 691, jeweils für Verfassungsbeschwerden gegen Haftfortdauerbeschlüsse gemäß §§ 121, 122 StPO und zwischenzeitliche Aufhebung des Haftbefehls).

    An die Begründung sind nicht zuletzt deshalb hohe Anforderungen zu stellen, weil das Oberlandesgericht im Rahmen der besonderen Haftprüfung eine allein ihm vorbehaltene eigene Sachprüfung vornimmt und zugleich erst- und letztinstanzlich entscheidet (vgl. zuletzt BVerfG [jeweils Kammer], StV 1999, 40 und 162 sowie NJW 1999, 2802 f.; 2000, 1401 und 2002, 207 [208]).

  • VerfGH Sachsen, 20.02.2003 - 8-IV-03

    Verfassungsbeschwerde gegen Haftbefehl; Verstoß gegen Beschleunigungsgebot; …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch die sächsischen Fachgerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschl. v. 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03, std. Rspr.).

    Für die Beurteilung, ob ein "anderer wichtiger Grund" vorliegt, kommt es entscheidend darauf an, ob die Strafverfolgungsbehörden alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um mit der gebotenen Schnelligkeit eine gerichtliche Entscheidung über die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03 und v. 27. August 2003 - Vf. 40-IV- 03).

  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    Dem Verfassungsgerichtshof kommt es nicht zu, an Stelle des Oberlandesgerichts zu überprüfen, ob dasselbe Abwägungsergebnis mit anderen Erwägungen in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise hätte gefunden und begründet werden können (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 18. März 2004 - Vf. 77-IV-03).
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft aufgrund eines nicht verkündeten …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    Wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs und der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit hat der Beschwerdeführer vielmehr ein berechtigtes Interesse an der Feststellung einer möglichen Grundrechtsverletzung (vgl. BVerfG NStZ 2000, 153; NJW 2000, 1401 und StV 2001, 691, jeweils für Verfassungsbeschwerden gegen Haftfortdauerbeschlüsse gemäß §§ 121, 122 StPO und zwischenzeitliche Aufhebung des Haftbefehls).
  • BVerfG, 12.09.1994 - 2 BvR 291/94

    Meinungsfreiheit eines Strafgefangenen und "Ehrenschutz" eines Gerichts - …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    Das Rechtsschutzbedürfnis könne ihm angesichts der Schwere des Grundrechtseingriffs, aber auch deshalb nicht abgesprochen werden, weil nur eine unmissverständliche, zu veröffentlichende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs die Bindungswirkung von dessen Entscheidungen, auch der tragenden Gründe, gegenüber der Fachgerichtsbarkeit des Freistaates Sachsen bekräftige und durchsetze; insoweit entspreche die vorliegende Konstellation derjenigen in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1994, 1149), des Oberlandesgerichts Bamberg (NJW 1994, 1972) und abermals des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1995, 1477).
  • BVerfG, 30.09.1999 - 2 BvR 1775/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerbeschluß

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    Wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs und der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit hat der Beschwerdeführer vielmehr ein berechtigtes Interesse an der Feststellung einer möglichen Grundrechtsverletzung (vgl. BVerfG NStZ 2000, 153; NJW 2000, 1401 und StV 2001, 691, jeweils für Verfassungsbeschwerden gegen Haftfortdauerbeschlüsse gemäß §§ 121, 122 StPO und zwischenzeitliche Aufhebung des Haftbefehls).
  • BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1316/01

    Fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    An die Begründung sind nicht zuletzt deshalb hohe Anforderungen zu stellen, weil das Oberlandesgericht im Rahmen der besonderen Haftprüfung eine allein ihm vorbehaltene eigene Sachprüfung vornimmt und zugleich erst- und letztinstanzlich entscheidet (vgl. zuletzt BVerfG [jeweils Kammer], StV 1999, 40 und 162 sowie NJW 1999, 2802 f.; 2000, 1401 und 2002, 207 [208]).
  • BVerfG, 07.08.1998 - 2 BvR 962/98

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft - …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    An die Begründung sind nicht zuletzt deshalb hohe Anforderungen zu stellen, weil das Oberlandesgericht im Rahmen der besonderen Haftprüfung eine allein ihm vorbehaltene eigene Sachprüfung vornimmt und zugleich erst- und letztinstanzlich entscheidet (vgl. zuletzt BVerfG [jeweils Kammer], StV 1999, 40 und 162 sowie NJW 1999, 2802 f.; 2000, 1401 und 2002, 207 [208]).
  • BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 1576/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Anhalten des Briefs eines …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    Das Rechtsschutzbedürfnis könne ihm angesichts der Schwere des Grundrechtseingriffs, aber auch deshalb nicht abgesprochen werden, weil nur eine unmissverständliche, zu veröffentlichende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs die Bindungswirkung von dessen Entscheidungen, auch der tragenden Gründe, gegenüber der Fachgerichtsbarkeit des Freistaates Sachsen bekräftige und durchsetze; insoweit entspreche die vorliegende Konstellation derjenigen in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1994, 1149), des Oberlandesgerichts Bamberg (NJW 1994, 1972) und abermals des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1995, 1477).
  • BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 171/99

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    An die Begründung sind nicht zuletzt deshalb hohe Anforderungen zu stellen, weil das Oberlandesgericht im Rahmen der besonderen Haftprüfung eine allein ihm vorbehaltene eigene Sachprüfung vornimmt und zugleich erst- und letztinstanzlich entscheidet (vgl. zuletzt BVerfG [jeweils Kammer], StV 1999, 40 und 162 sowie NJW 1999, 2802 f.; 2000, 1401 und 2002, 207 [208]).
  • OLG Bamberg, 11.01.1994 - Ws 314/92

    "Reichparteitags-OLG" - § 31 Abs. 1 Nr. 4 StVollzG, Art. 5 GG, Voraussetzungen …

  • VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03
  • VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 80-IV-03
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2003 - 83-IV-03
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 112-IV-21
    Denn mit Blick auf das mit einer Freiheitsentziehung verbundene Rehabilitierungsinteresse kommt dem Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an einer nachträglichen Feststellung einer möglichen Grundrechtsverletzung zu (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - Vf. 37-IV-13 [HS] mit Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/19 - juris Rn. 11; SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 82-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 118-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der …

    Denn mit Blick auf das mit einer Freiheitsentziehung verbundene Rehabilitierungsinteresse kommt dem Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an einer nachträglichen Feststellung einer möglichen Grundrechtsverletzung zu (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - Vf. 37-IV-13 [HS] mit Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/19 - juris Rn. 11; SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 82-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 04.07.2013 - 37-IV-13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Denn mit Blick auf das mit einer Freiheitsentziehung verbundene Rehabilitierungsinteresse kommt dem Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an einer nachträglichen Feststellung einer möglichen Grundrechtsverletzung zu (BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/19 - juris, Rn. 11; SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 82-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 73-IV-22

    Substantiierte Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus …

    Mit Blick auf das mit einer Freiheitsentziehung verbundene Rehabilitierungsinteresse kommt dem Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an einer nachträglichen Feststellung einer möglichen Grundrechtsverletzung zu (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2022 - Vf. 112-IV-21 [HS]; Beschluss vom 4. Juli 2013 - Vf. 37-IV-13 [HS] mit Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/19 - juris Rn. 11; SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 82-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2003 - 79-IV-03
    Hiergegen hat der Beschwerdeführer am 5. Dezember 2003 erneut Verfassungsbeschwerde erhoben und den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt (Vf. 82-IV-03 [HS], 83-IV-03 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 20.05.2005 - 16-IV-05
    (2.2.2.1) Wegen des mit einer Auslieferung verbundenen intensiven Eingriffs in das Freiheitsrecht (Artikel 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf) haben zwar die über Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Auslieferung befindenden gerichtlichen Entscheidungen - vergleichbar jenen in strafprozessualen Haftverfahren (vgl. dazu SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2004 - Vf. 38-IV-04; SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 82-IV-03 - st. Rspr.) - qualifizierte Anforderungen sowohl in Bezug auf die Sachverhaltsaufklärung als auch auf die inhaltliche Begründung zu wahren.
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2003 - 83-IV-03
    Hiergegen hat der Beschwerdeführer am 5. Dezember 2003 erneut Verfassungsbeschwerde erhoben (Vf. 82-IV-03 [HS]); die Begründung steht noch aus.
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