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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 84-IV-24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,20655
VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 84-IV-24 (https://dejure.org/2025,20655)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10.07.2025 - 84-IV-24 (https://dejure.org/2025,20655)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10. Juli 2025 - 84-IV-24 (https://dejure.org/2025,20655)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (18)

  • VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 82-IV-24
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 84-IV-24
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 82-IV-24; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).

    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 82-IV-24; Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 33-IV-23; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).

    aa) Das in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verbürgte Willkürverbot ist verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 82-IV-24; Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 9-IV-23; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 79-IV-24
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 84-IV-24
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 79-IV-24; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).

    Auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Vortrag nichts enthalten, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Gericht dieses Vorbringen pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 79-IV-24; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.).

    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 79-IV-24; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).

  • BVerfG, 21.02.2008 - 1 BvR 1987/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen die Zulassung des Endlagers …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 84-IV-24
    Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 13. März 2025 - Vf. 22-IV-24; Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 89-IV-23; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 84-IV-24
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 82-IV-24; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10

    Zum erlaubten Parken auf einer neben dem Gehweg liegenden privaten …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 84-IV-24
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 79-IV-24; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 84-IV-24
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 82-IV-24; Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 33-IV-23; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung der …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 84-IV-24
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 79-IV-24; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 6-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 84-IV-24
    Auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Vortrag nichts enthalten, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Gericht dieses Vorbringen pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 79-IV-24; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 56-IV-24

    Gericht muss Dir zuhören, aber nicht Deiner Meinung sein!

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 84-IV-24
    Auch die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. März 2025 - Vf. 56-IV-24; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 78-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 89-IV-23
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 84-IV-24
    Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 13. März 2025 - Vf. 22-IV-24; Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 89-IV-23; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15; st. Rspr.; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 33-IV-23
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 90-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 9-IV-23

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen der fehlenden Begründung und des …

  • VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 11-IV-24
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 78-IV-06

    Anforderung an die Darlegungspflicht bezüglich der Verletzung eigener Grundrechte …

  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 53-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 22-IV-24
  • VerfGH Sachsen, 13.11.2025 - 4-IV-23
    aa) Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2025 - Vf. 84-IV-24; Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 82-IV-24; Beschluss vom 23. Februar 2023 - Vf. 12- IV-22; Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 79-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; st. Rspr.).
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