Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 85-IV-16 (HS), 86-IV-16 (e.A.) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dresden, 30.03.2016 - 270 Gs 712/16
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 85-IV-16 (HS), 86-IV-16 (e.A.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (15)
- VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 85-IV-16
Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/ Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).Andererseits ist eine näher begründete Abwägung bei Haftfortdauerentscheidungen nach § 122 StPO immer notwendig (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/ Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).
- VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 85-IV-16
(SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/ Vf. 61-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 31).b) Als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt auch die Einschätzung des Gerichts, es bestehe die Gefahr, dass die Beschwerdeführerin sich dem Strafverfahren entziehen werde, nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.]).
- BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07
Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 85-IV-16
Jedoch vermag allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft zu dienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008, StV 2008, 198 [199]).Das Oberlandesgericht geht vielmehr im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs davon aus, dass ein Vollzug von Untersuchungshaft von mehr als einem halben Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen sein wird (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2012 - Vf. 38-IV-12 [HS]/Vf. 39-IV-12 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008, StV 2008, 198 [199]), und stützt hieran anknüpfend seine Entscheidung noch erkennbar tragend auf die Bewertung, dass das vorliegende Verfahren angesichts seines überaus großen Umfangs einen solchen Ausnahmefall darstelle.
- VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 5-IV-15
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 85-IV-16
Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - Vf. 5-IV-15 [HS]/Vf. 6-IV-15 [e.A.] - juris Rn. 13; st. Rspr.).Es liegt auch ohnedem auf der Hand, dass die Höhe der von der Beschwerdeführerin zu erwartenden Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren der Fortdauer der seit etwa einem halben Jahr andauernden Untersuchungshaft unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten und Resozialisierungsgesichtspunkten derzeit nicht entgegensteht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - Vf. 5-IV-15 [HS]/Vf. 6-IV-15 [e.A.]).
- VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 85-IV-16
Kommt es zu von dem Beschuldigten nicht zu vertretenden, sachlich nicht zu rechtfertigenden und vermeidbaren erheblichen Verfahrensverzögerungen, steht dies regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.] - juris Rn. 14).Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.] - juris Rn. 15).
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 85-IV-16
Insbesondere bedarf es keiner Begründung, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (vgl. zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315]). - BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08
Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 85-IV-16
Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person muss das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (vgl. zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - juris Rn. 22). - BVerfG, 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07
Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Beschleunigungsgebot in Haftsachen; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 85-IV-16
a) Soweit das Oberlandesgericht das Bestehen eines dringenden Tatverdachts bejaht, wird diese tatsächliche Würdigung des Sachverhalts vom Verfassungsgerichtshof grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit nachgeprüft (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - Vf. 13-IV-15 [HS]/Vf. 14-IV-15 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 BvR 1609/07). - VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 5-IV-12
Entscheidung zur Haftfortdauer verletzt wegen mangelnder Begründung …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 85-IV-16
Gleiches muss - ungeachtet der Straferwartung - in aller Regel bei einer mehr als sechsmonatigen Untersuchungshaft gelten, wenn Anhaltspunkte für eine erhebliche, vermeidbare und dem Staat zurechenbare Verfahrensverzögerung bestehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 5-IV-12 [HS]/ Vf. 6-IV-12 [e.A.]). - VerfGH Sachsen, 14.05.2012 - 38-IV-12
Freiheitsgrundrecht; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Anhaltspunkte für …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 85-IV-16
Das Oberlandesgericht geht vielmehr im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs davon aus, dass ein Vollzug von Untersuchungshaft von mehr als einem halben Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen sein wird (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2012 - Vf. 38-IV-12 [HS]/Vf. 39-IV-12 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008, StV 2008, 198 [199]), und stützt hieran anknüpfend seine Entscheidung noch erkennbar tragend auf die Bewertung, dass das vorliegende Verfahren angesichts seines überaus großen Umfangs einen solchen Ausnahmefall darstelle. - VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 13-IV-15
- VerfGH Sachsen, 27.08.2013 - 61-IV-13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
- VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
- VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
- VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 123-IV-16 Nachdem die Antragstellerin ihre Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache Vf. 122-IV-16 (HS) mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 wirksam zurückgenommen hat und durch den Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom heutigen Tage im parallelen Verfassungsbeschwerdeverfahren Vf. 125-IV-16 die Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin verworfen wurde, hat sich der auf diese Hauptsachverfahren bezogene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erledigt (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 85-IV-16 [HS]/ Vf. 86-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 12-IV-16 [HS]/Vf. 62-IV-16 [e.A.]).
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