Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 17.03.2016 - 336 F 1839/15
- VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16
Jegliches Restrisiko für das Kindeswohl muss dabei angesichts des ebenfalls betroffenen Elternrechts des Umgangsberechtigten durch die Fachgerichte aber nicht ausgeschlossen werden (BVerfG, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 BvR 1635/07 - juris Rn. 21).Es ist vor diesem Hintergrund verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Gerichte eine durch hinreichende Tatsachen nicht begründete Besorgnis der Kindsmutter über das Vorliegen einer Gefährdung des Kindeswohls für Einschränkungen des ebenfalls grundrechtlich durch Art. 22 Abs. 3 SächsVerf geschützten Elternrechts des Kindsvaters nicht für ausreichend erachten (so auch SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2016 - Vf. 21-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 31. Mai 2015 - Vf. 20-IV-16 [HS]; vgl. weiter BVerfG, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 BvR 1635/07 - juris Rn. 21).
Dass Amts- und Oberlandesgericht eine darüber hinaus gehende konkrete aktuelle Gefährdung des Kindeswohls nicht zu erkennen vermochten, haben sie in den angefochtenen Entscheidungen an Hand der Besonderheiten des Einzelfalles begründet, dabei die Interessen der Eltern sowie deren Einstellung und Persönlichkeit gewürdigt und sind auch auf die Belange der Kinder eingegangen (so schon SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 20-IV-16 [HS] unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 BvR 1635/07 - juris Rn. 18; Beschluss vom 15. Juni 1971, BVerfGE 31, 194 [210]).
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 20-IV-16
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16
Mit Beschluss vom 1. April 2016 lehnte der Verfassungsgerichtshof den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab (Vf. 21-IV-16 [e.A.]), mit Beschluss vom 31. Mai 2016 verwarf er die Verfassungsbeschwerde (Vf. 20-IV-16 [HS]).Es ist vor diesem Hintergrund verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Gerichte eine durch hinreichende Tatsachen nicht begründete Besorgnis der Kindsmutter über das Vorliegen einer Gefährdung des Kindeswohls für Einschränkungen des ebenfalls grundrechtlich durch Art. 22 Abs. 3 SächsVerf geschützten Elternrechts des Kindsvaters nicht für ausreichend erachten (so auch SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2016 - Vf. 21-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 31. Mai 2015 - Vf. 20-IV-16 [HS]; vgl. weiter BVerfG…, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 BvR 1635/07 - juris Rn. 21).
Dass Amts- und Oberlandesgericht eine darüber hinaus gehende konkrete aktuelle Gefährdung des Kindeswohls nicht zu erkennen vermochten, haben sie in den angefochtenen Entscheidungen an Hand der Besonderheiten des Einzelfalles begründet, dabei die Interessen der Eltern sowie deren Einstellung und Persönlichkeit gewürdigt und sind auch auf die Belange der Kinder eingegangen (so schon SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 20-IV-16 [HS] unter Bezugnahme auf BVerfG…, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 BvR 1635/07 - juris Rn. 18; Beschluss vom 15. Juni 1971, BVerfGE 31, 194 [210]).
- VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16
aa) Wird wie hier ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist vom Beschwerdeführer darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 122-IV-10; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A.]/Vf. 33-IV-11 [HS]; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 138-IV-15; st. Rspr.).Wenn sie aber von der Einholung eines solchen absehen, müssen sie anderweitig über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A.]/Vf. 33-IV-11 [HS] unter Bezugnahme auf BVerfG FamRZ 2009, 1389).
Dieses Elternrecht dient in erster Linie dem Kindeswohl und steht grundsätzlich beiden Elternteilen gleichermaßen zu (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 69-IV-09; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 122-IV-10; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A.]/Vf. 33-IV-11 [HS]).
- VerfGH Sachsen, 01.04.2016 - 21-IV-16
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16
Mit Beschluss vom 1. April 2016 lehnte der Verfassungsgerichtshof den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab (Vf. 21-IV-16 [e.A.]), mit Beschluss vom 31. Mai 2016 verwarf er die Verfassungsbeschwerde (Vf. 20-IV-16 [HS]).Es ist vor diesem Hintergrund verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Gerichte eine durch hinreichende Tatsachen nicht begründete Besorgnis der Kindsmutter über das Vorliegen einer Gefährdung des Kindeswohls für Einschränkungen des ebenfalls grundrechtlich durch Art. 22 Abs. 3 SächsVerf geschützten Elternrechts des Kindsvaters nicht für ausreichend erachten (so auch SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2016 - Vf. 21-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 31. Mai 2015 - Vf. 20-IV-16 [HS]; vgl. weiter BVerfG…, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 BvR 1635/07 - juris Rn. 21).
- VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16
Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159-IV-15; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 122-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16
aa) Wird wie hier ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist vom Beschwerdeführer darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 122-IV-10; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A.]/Vf. 33-IV-11 [HS]; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 138-IV-15; st. Rspr.).Dieses Elternrecht dient in erster Linie dem Kindeswohl und steht grundsätzlich beiden Elternteilen gleichermaßen zu (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 69-IV-09; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 122-IV-10; Beschluss vom 18. April 2011 - Vf. 32-IV-11 [e.A.]/Vf. 33-IV-11 [HS]).
- BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70
Sorgerechtsregelung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16
Dass Amts- und Oberlandesgericht eine darüber hinaus gehende konkrete aktuelle Gefährdung des Kindeswohls nicht zu erkennen vermochten, haben sie in den angefochtenen Entscheidungen an Hand der Besonderheiten des Einzelfalles begründet, dabei die Interessen der Eltern sowie deren Einstellung und Persönlichkeit gewürdigt und sind auch auf die Belange der Kinder eingegangen (so schon SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 20-IV-16 [HS] unter Bezugnahme auf BVerfG…, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 BvR 1635/07 - juris Rn. 18; Beschluss vom 15. Juni 1971, BVerfGE 31, 194 [210]). - VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16
Auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Vortrag nichts enthalten, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Gericht dieses Vorbringen pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15 m.w.N.; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 107-IV-15, st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 131-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16
Dass die von den Gerichten hierbei zu Grunde gelegten Erwägungen in einem so hohen Maße unvertretbar wären, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen, hat die Beschwerdeführerin nicht dargetan (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 131-IV-15; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 143-IV-15, st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 107-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16
Auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Vortrag nichts enthalten, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Gericht dieses Vorbringen pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15 m.w.N.; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 107-IV-15, st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 143-IV-15
- BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09
Verfassungsmäßigkeit der Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil
- VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14
Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung
- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
- VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 138-IV-15
- VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 69-IV-09
- VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 33-IV-10
Grundrecht auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art. 18 Abs.1 SächsVerf) iVm. …
- VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 205-IV-20
Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche …
Die von den Fachgerichten getroffenen tatsächlichen Feststellungen und die von ihnen im Einzelnen vorgenommene Abwägung sind durch den Verfassungsgerichtshof nur darauf zu überprüfen, ob die fachgerichtlichen Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juli 2017 - Vf. 99-IV-17 [HS]/Vf. 100-IV-17 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2016 - Vf. 125-IV-16; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 123-IV-16 Nachdem die Antragstellerin ihre Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache Vf. 122-IV-16 (HS) mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 wirksam zurückgenommen hat und durch den Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom heutigen Tage im parallelen Verfassungsbeschwerdeverfahren Vf. 125-IV-16 die Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin verworfen wurde, hat sich der auf diese Hauptsachverfahren bezogene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erledigt (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 85-IV-16 [HS]/ Vf. 86-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 12-IV-16 [HS]/Vf. 62-IV-16 [e.A.]).
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