Rechtsprechung
| BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung - Beendigungsmitteilung
- Judicialis
GG Art 3; ; ArbGG § ... 74 Abs. 1 aF; ; EGZPO § 26 Ziff. 7; ; ZPO § 233; ; LPersVG § 112 Satz 1; ; LPersVG § 112 Satz 2; ; LPersVG § 82 Abs. 1; ; LPersVG § 82 Abs. 4; ; LPersVG § 39 Abs. 3; ; LPersVG § 39 Abs. 4; ; BPersVG § 108 Abs. 2; ; KSchG § 15 Abs. 2; ; BGB § 242; ; TVG § 12a; ; Staatsvertrag über die Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts "Zweites Deutsches Fernsehen" vom 16. Juli 1962 § 1; ; RTV § 1; ; RTV § 2; ; RTV § 3; ; RTV § 4; ; RTV § 6
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist um mehr als einen Monat; Anwendbarkeit des rheinland-pfälzischen Personalvertretungsgesetzes auf arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse; Ausnahme von Beschäftigten, die wesentlich an der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Personalvertretungerecht; Kündigungsschutzrecht - Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung; Beendigungsmitteilung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 23.03.2001 - 36 Ca 1381/00
- LAG München, 01.02.2002 - 8 Sa 316/01
- BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
Papierfundstellen
- BAGE 109, 180
- MDR 2004, 1188
- NZA 2004, 1058
- BB 2004, 1748
- DB 2004, 1995
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (14)
- BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99
Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien
Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
Es kann dahinstehen, ob die Tarifvertragsparteien unmittelbar an den Gleichheitssatz gebunden sind und welcher Prüfungsmaßstab gilt (für uneingeschränkten Prüfungsmaßstab: BAG 28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344; für eingeschränkten Prüfungsmaßstab: BAG 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277).Die Grenze der Willkür ist überschritten, wenn die Differenzierung im persönlichen Geltungsbereich unter keinem Gesichtspunkt plausibel erklärbar ist (BAG 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277).
Das Studium sichere vorrangig ihre berufliche Perspektive und werde typischerweise im Wesentlichen durch staatliche, familiäre oder andere Unterhaltsleistungen finanziert (vgl. BAG 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277).
- BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 501/95
Der Ausschluß teilzeitbeschäftigter Studenten von tariflichen Leistungen ist …
Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
Es kann dahinstehen, ob die Tarifvertragsparteien unmittelbar an den Gleichheitssatz gebunden sind und welcher Prüfungsmaßstab gilt (für uneingeschränkten Prüfungsmaßstab: BAG 28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344; für eingeschränkten Prüfungsmaßstab: BAG 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277). - BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; befristetes Arbeitsverhältnis
Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
Der Kläger konnte nicht mit dauernden Einsätzen rechnen und hatte hierauf auch keinen Rechtsanspruch (vgl. BAG 22. April 1998 - 5 AZR 2/97 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 24 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 71).
- BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94
Urlaubsvergütung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag
Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Tarifnorm jedenfalls dann unwirksam, wenn sie für vergleichbare Sachverhalte unterschiedliche Regelungen enthält und sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender einleuchtender Differenzierungsgrund nicht finden lässt (19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 - BAGE 82, 230). - BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 18.83
Anrechnung von Personalratstätigkeit - Arbeitszeit - Tatsächliche Dauer
Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
Die Regelung stellt klar, dass durch Personalratstätigkeit versäumte Arbeitszeit arbeitszeitrechtlich dem Dienst gleichzusetzen ist und verbietet deshalb eine Minderung der Dienstbezüge (vgl. zur vergleichbaren Regelung in § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG, BVerwG 13. Januar 1986 - 2 C 18.83 - ZBR 1986, 307). - BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00
Kündigungsschutz im Kleinbetrieb
Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
Es fehlt an substantiierten Darlegungen des Klägers (vgl. BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92). - BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02
Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten
Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
Sie durften sich angesichts der besondern Umstände auf die unzutreffende Fristverlängerung verlassen, so dass ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann (vgl. BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1 für die Nichteinhaltung der Berufungsbegründungsfrist und BGH 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 - NJW 1982, 1873). - BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77
Bayerisches Personalvertretungsgesetz
Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
§ 108 Abs. 2 BPersVG ist eine gegenüber Abs. 1 selbständige Regelung, deren Bedeutung sich nur in der Bestimmung einer Rechtsfolge erschöpft (BVerfG 27. März 1979 - 2 BvL 2/77 - BVerfGE 51, 43). - BVerwG, 05.11.1965 - VII C 119.64
Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebührenanteilen - Verteilung der Einnahmen aus …
Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
Die Rechtsetzungskompetenz des Landes Rheinland-Pfalz für die Personalvertretung des ZDF folgt daraus, dass insgesamt das Recht des Landes gelten sollte, in dem der Sitz der Anstalt liegt (BVerwG 5. November 1965 - VII C 119.64 - BVerwGE 22, 299). - BAG, 12.02.1992 - 7 ABR 42/91
Wahlrecht der Helfer im freiwilligen sozialen Jahr
Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
Der Gesetzgeber hat bewusst davon abgesehen, für arbeitnehmerähnliche Personen das gesamte Arbeitsrecht für anwendbar zu erklären (BAG 12. Februar 1992 - 7 ABR 42/91 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 52 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 53). - BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80
Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des …
- BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 258/88
Heimarbeitsverhältnisse aufgrund tatsächlicher Handhabung
- BAG, 14.03.1979 - 4 AZR 435/77
Küchenbuchhalter - Überwiegende Arbeitszeit - Beschaffung von Lebensmitteln - …
- LAG München, 01.02.2002 - 8 Sa 316/01
Beendigung eines arbeitnehmerähnlichen Dauerrechtsverhältnisses; …
- BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 777/06
Arbeitnehmerähnliche Person - Kündigungsfrist
Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers, für arbeitnehmerähnliche Personen nicht das gesamte Arbeitsrecht für anwendbar zu erklären (vgl. Senat 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - BAGE 109, 180).Auch gegen die Nichtanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zu Gunsten arbeitnehmerähnlicher Personen bestehen nach der Rechtsprechung keine Bedenken (Senat 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - BAGE 109, 180), ebenso wenig gegen die ausschließliche Anwendbarkeit des § 613a BGB auf Arbeitnehmer (BAG 13. Februar 2003 - 8 AZR 59/02 - AP BGB § 613a Nr. 249 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 8).
- BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06
Befristung - staatliche Forschungseinrichtung
Die weitergehende Verlängerung ist unwirksam (vgl. etwa BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - BAGE 109, 180 = AP LPVG Rheinland-Pfalz § 112 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 25, zu A II der Gründe;… GK-ArbGG/ Mikosch Stand Dezember 2007 § 74 Rn. 34;… aA Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 74 Rn. 36). - BVerwG, 17.12.2012 - 6 P 6.12
Mitarbeiter im Sinne von § 12a TVG; arbeitnehmerähnliche Personen; freie …
Das durch den TV 12a SR geregelte Rechtsverhältnis zwischen dem Beteiligten und einem Mitarbeiter im Sinne von § 12a TVG ist kein Arbeitsverhältnis (vgl. BAG, Urteil vom 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - (BAGE 109, 180 ).Das von der Vorinstanz erwähnte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - (BAGE 109, 180 ff.) gebietet keine andere Sichtweise.
- OVG Saarland, 15.06.2012 - 5 A 350/11
Mitbestimmungsrechte bei der Beschränkung des Umfangs und der Beendigung der …
Rn. 53 vgl. BAG, Urteil vom 20.1.2004 - 9 AZR 291/02 - zitiert nach Juris, Rdnrn. 60 - 62, betreffend einen Streit um die Auflösung des arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses eines freien Mitarbeiters des ZDF durch Beendigungsmitteilung, wonach es sich bei dieser Mitteilung um eine besondere, von der Kündigung zu unterscheidende Beendigungsmöglichkeit handelt.Rn. 56 - 9 AZR 291/02 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 60,.
Rn. 62 vgl. in diesem Zusammenhang auch BAG, Urteil vom 20.1.2004 - 9 AZR 291/02 - zitiert nach Juris, das trotz Anwendung des Landespersonalvertretungsgesetzes RP auch auf arbeitnehmerähnliche Personen nicht nur die unmittelbare, sondern auch die analoge Anwendung des nach § 82 Abs. 4 LPersVG RP bestehenden Mitwirkungsrechts bei Kündigungen auf Beendigungsmitteilungen abgelehnt hat.
- BAG, 21.04.2026 - 1 ABR 10/25
Unterlassungsanspruch - Versetzung - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs
Die weitergehende Verlängerung ist unwirksam (…vgl. BAG 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06 - Rn. 12, BAGE 126, 211; 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - zu A II der Gründe, BAGE 109, 180). - BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 690/11
Leistungsentgelt - Berechnungsgrundlage - Tarifauslegung
Rn. 12 Die nach Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision zulässige Revision (§ 74 Abs. 1 ArbGG, § 233 ZPO;… vgl. BAG 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06 - Rn. 11 ff., BAGE 126, 211; 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - zu A der Gründe, BAGE 109, 180) ist begründet. - LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 5 Sa 200/19
Arbeitnehmerstatus eines Redakteurs bei einer Fernsehanstalt - Wirksamkeit einer …
Die Beendigungsmitteilung ist weder eine Kündigung, noch steht sie ihr gleich (vgl. ausführlich BAG 20.01.2004 - 9 AZR 291/02). - LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2009 - 6 Sa 658/08
Anspruch auf tarifvertragliche Leistungen gemäß Nr 5.3 des Tarifvertrags für …
Abgesehen hiervon finden auf eine Beendigungsmitteilung nach dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen Bestandsschutzvorschriften, die vor einer Kündigung schützen sollen, keine Anwendung und in der Folge auch nicht die hierzu entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze (vgl. u. a. BAG, Urteil vom 20.01.2004 - 9 AZR 291/02 -). - LAG München, 20.01.2009 - 6 Sa 160/08
"Wartezeit" für Ausschluss ordentl. Beendigung des Vertrags mit …
- ArbG München, 20.09.2011 - 17 Ca 12774/10
Arbeitnehmerähnliche Personen; Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des …
1. Der Kläger ist - unstreitig - als sogenannter Fester Freier (lediglich) arbeitnehmerähnlicher Mitarbeiter, nicht aber Arbeitnehmer der Beklagten, so dass die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ausscheidet (vgl. nur BAG, Urteil vom 20.01.2004 - 9 AZR 291/02, zit. nach Juris, Rz 65).
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