Rechtsprechung
| BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Öffentlicher Dienst - Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V (Bund)
- openjur.de
Öffentlicher Dienst; Feuerwehrpersonal im Schichtdienst; Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr 7 TVöD BT-V
- Bundesarbeitsgericht
Öffentlicher Dienst - Feuerwehrpersonal im Schichtdienst - Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr 7 TVöD BT-V
- rechtsinformationen.bund.de
Öffentlicher Dienst - Feuerwehrpersonal im Schichtdienst - Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr 7 TVöD BT-V
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Nr 7 TVöD BT-V, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 286 Abs 1 BGB, § 322 Abs 1 ZPO, § 27 Abs 5 TVöD
Öffentlicher Dienst - Feuerwehrpersonal im Schichtdienst - Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr 7 TVöD BT-V - rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Nr 7 TVöD BT-V, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 286 Abs 1 BGB, § 322 Abs 1 ZPO, § 27 Abs 5 TVöD
Öffentlicher Dienst - Feuerwehrpersonal im Schichtdienst - Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr 7 TVöD BT-V - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zusatzurlaub trotz Urlaub und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit für im Schichtturnus eingesetztes Feuerwehrpersonal
- bag-urteil.com
Öffentlicher Dienst - Feuerwehrpersonal im Schichtdienst - Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr 7 TVöD BT-V
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Zusatzurlaub trotz Urlaub und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit für im Schichtturnus eingesetztes Feuerwehrpersonal [§ 46 Nr. 7 TVöD-BT-V Bund]
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 29.10.2008 - 1 Ca 393/08Ö
- LAG Niedersachsen, 07.05.2009 - 5 Sa 1996/08
- BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
Papierfundstellen
- NZA 2011, 480
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 923/08
Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V
Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
Beide Formen des Dienstes erfüllen die Voraussetzungen des § 46 Nr. 4 Abs. 3 TVöD-BT-V (Bund) (vgl. Senat 17. November 2009 - 9 AZR 923/08 - Rn. 19, AP TVöD § 46 Nr. 1).Rn. 27 aa) Wie der Senat in seinem Urteil vom 17. November 2009 (- 9 AZR 923/08 - Rn. 21, AP TVöD § 46 Nr. 1) klargestellt hat, verlangt § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V (Bund) zwar eine "Arbeitsleistung" als Voraussetzung für den Anspruch auf Zusatzurlaub.
Rn. 31 (2) Für die Berechnung des Zusatzurlaubs nach § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V (Bund) kommt es nicht darauf an, auf wie viele Kalendertage die regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt pro Woche verteilt wird (vgl. Senat 17. November 2009 - 9 AZR 923/08 - Rn. 35, AP TVöD § 46 Nr. 1 ).
Auf den Zusatzurlaub nach § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V (Bund) und § 27 TVöD sind die Vorschriften über die Entstehung und Übertragung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (vgl. Senat 17. November 2009 - 9 AZR 923/08 - Rn. 16, AP TVöD § 46 Nr. 1).
- EuGH, 20.01.2009 - C-350/06
Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit
Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
Rn. 36 3. Dem Verfall steht die Rechtsprechung des EuGH (vgl. 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Slg. 2009, I-179) nicht entgegen. - BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07
Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter
Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
Für die tarifgerechte Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kommt es nicht darauf an, dass der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber ausdrücklich die Leistung von Schadensersatz verlangt; es genügt die Aufforderung, den tariflichen Urlaub zu gewähren (vgl. BAG 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 - Rn. 45, BAGE 128, 29).
- BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
Zusatzurlaub - Ablösung
Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
Der Senat hat indes für den vergleichbaren Zusatzurlaubstatbestand des § 41a BMT-G II entschieden, dass Urlaubsansprüche, die tatbestandlich an die Erbringung bestimmter Tätigkeiten bis zum Ablauf des 31. Dezember anknüpfen, nicht zum 31. Dezember des laufenden, sondern erst zum 1. Januar des anschließenden Jahres entstehen (vgl. Senat 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - zu II 2 b der Gründe, EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38). - BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08
Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die …
Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
Entscheidend ist, welchen Sinn die Erklärung aus objektiver Sicht nach dem tatsächlichen Vorbringen der klagenden Partei hat (Senat 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - Rn. 13, AP GewO § 106 Nr. 7 = EzA GewO § 106 Nr. 4). - BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
Die Regelung des § 2 des Arbeitsvertrags, die ua. auf die den BAT ersetzenden Tarifverträge Bezug nimmt, erfasst - auch wenn es sich nicht um eine sog. große dynamische Verweisungsklausel handelt (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 24 ff., AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 38 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 41) - den TVöD. - BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02
Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist
Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
Entsprechend § 133 BGB ist nicht am buchstäblichen Sinn des in der Prozesserklärung gewählten Ausdrucks festzuhalten, sondern der schriftsätzlich geäußerte Wille unter Berücksichtigung der gleichzeitig gegebenen Begründung und weiterhin abgegebener Erklärungen zu ermitteln (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - zu A II der Gründe, BAGE 108, 103). - BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07
Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel
Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
Die Bestimmung des Referenzzeitraums oder des Referenzereignisses gewährleistet, dass über den Umfang der Rechtskraft des erstrebten Urteils keinerlei Unklarheiten entstehen (vgl. Senat 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 14, BAGE 129, 131). - BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 43/08
Verrechnung von Rentenstämmen - Rechtskraft
Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
Im Zweifel ist das gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage des Erklärenden entspricht (BAG 28. Juli 2009 - 3 AZR 43/08 - Rn. 18, NZA 2010, 576). - BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 297/96
Rückzahlung von Vorruhestandsgeld
Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
Ist eine gerichtliche Entscheidung über einen Klageanspruch in Rechtskraft erwachsen, hat das Gericht eine Klage, die denselben Anspruch zum Gegenstand hat, als unzulässig abzuweisen (vgl. Senat 28. April 1998 - 9 AZR 297/96 - Rn. 27, AP BGB § 812 Nr. 21 = EzA BGB § 812 Nr. 5). - LAG Niedersachsen, 07.05.2009 - 5 Sa 1996/08
Berechnung des tariflichen Zusatzurlaubs aufgrund tatsächlicher Arbeitsleistung
- BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 129/19
Zusatzurlaub gemäß § 27 TVöD-VKA für den Zeitraum des Bezugs eines Zuschusses zum …
Soweit nach Satz 2 der Protokollerklärung zu § 27 Abs. 1 und 2 TVöD-VKA Zeiten ohne Arbeitsleistung für den Anspruch auf Zusatzurlaub unschädlich sind, bezieht sich die tarifliche Anordnung lediglich auf die Prüfung, ob "ständige Wechselschichtarbeit … vorliegt" (vgl. BAG 21. September 2010 - 9 AZR 486/09 - Rn. 27), nicht aber auf die Prüfung, ob ihm auch die Zulage wegen ständiger Wechselschicht zusteht. - BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 1053/12
Wechselschichtarbeit nach BMT-G und TVöD-F
Er ist auf die Gewährung einer bestimmten Anzahl von Urlaubstagen für einen bestimmten Zeitraum gerichtet (vgl. dazu BAG 21. September 2010 - 9 AZR 486/09 - Rn. 16). - BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 579/09
Tariflicher Zusatzurlaub - Nachtarbeit - Bereitschaftsdienst
Rn. 19 3. Die weiteren Voraussetzungen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs (vgl. BAG 21. September 2009 - 9 AZR 486/09 -) und des Abgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 4 BUrlG liegen vor.
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 23 Sa 346/15
Schadensersatzanspruch auf Wechselschicht-Zusatzurlaub im öffentlichen Dienst
Zur Abgrenzung des Streitgegenstandes ist durch die Bestimmung des Referenzzeitraums gewährleistet, dass über den Umfang der Rechtskraft des erstrebten Urteils keine Unklarheit besteht (vgl. BAG, Urt. v. 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 - Juris Rz. 16).Dies folgt zum einen aus der systematischen Angleichung des Urlaubstatbestandes an den jährlich entstehenden Erholungsurlaub gemäß § 26 Abs. 2 Einleitungssatz TVöD i.V.m. § 4 BUrlG und zum anderen daraus, dass erst nach Vollendung der letzten Schicht im genannten Zeitraum feststeht, dass der Zusatzurlaubstag entstanden ist (vgl. BAG, Urt. v. 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 - Juris Rz. 34;… BAG v. 17.11.2009 - 9 AZR 923/08 - Juris Rz. 36).
Es genügt vielmehr die Aufforderung, den tariflichen Urlaub zu gewähren (vgl. BAG, Urt. v. 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 - Juris Rz. 38;… Urt. v. 17.11.2009 - 9 AZR 923/08 - Juris Rz. 37).
- BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 661/09
Tariflicher Zusatzurlaub - Bereitschaftsdienst - Ausschlussfrist
Rn. 18 II. Die weiteren Voraussetzungen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs (vgl. BAG 21. September 2009 - 9 AZR 486/09 -) liegen vor. - LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2015 - 6 Sa 230/14
Eingruppierung, Entgeltgruppe 8, Entgeltgruppe 9, Sachbearbeiterin, …
Ist eine gerichtliche Entscheidung über einen Klageanspruch in Rechtskraft erwachsen, hat das Gericht eine Klage, die denselben Anspruch zum Gegenstand hat, als unzulässig abzuweisen (BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 - zitiert nach juris). - LAG Hamburg, 16.02.2016 - 4 Sa 16/15
Versetzung einer Flugbegleiterin bei Schließung des Stationierungsstandortes
Im Zweifel ist das gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage des Erklärenden entspricht (…BAG Urteil vom 28. Juli 2009 - 3 AZR 43/08 - Rn. 18, NZA 2010, 576 ; BAG Urteil vom 21. September 2010 - 9 AZR 486/09- Rn. 17, Juris).
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