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Rechtsprechung
   BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14959
BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11 (https://dejure.org/2014,14959)
BAG, Entscheidung vom 08.04.2014 - 9 AZR 856/11 (https://dejure.org/2014,14959)
BAG, Entscheidung vom 08. April 2014 - 9 AZR 856/11 (https://dejure.org/2014,14959)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Weiterbeschäftigungstitels

  • openjur.de

    Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Weiterbeschäftigungstitels

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Weiterbeschäftigungstitels

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Durch Weiterbeschäftigung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung ergibt sich kein neues Arbeitsverhältnis

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Das wegen Androhung der Zwangsvollstreckung erzwungene Beschäftigungsverhältnis entfällt, wenn Weiterbeschäftigungspflicht durch Urteil aufgehoben wird

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (23)

  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

    Auszug aus BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11
    Dieser ist vom Gericht der Tatsacheninstanz durch Auslegung der ausdrücklichen und konkludenten Erklärungen der Parteien zu ermitteln (vgl. BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 51 mwN, BAGE 139, 109).

    Da es sich vorliegend um atypische, individuelle Willenserklärungen handelt, ist die Auslegung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt, allgemeine Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder für die Auslegung wesentliche Umstände außer Acht gelassen wurden (…vgl. BAG 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 23; 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 51 mwN, BAGE 139, 109).

    Rn. 32 (a) Bei rechtsfehlerhafter Auslegung durch das Berufungsgericht kann der Senat die Auslegung selbst vornehmen, wenn die dafür maßgeblichen Tatsachen feststehen und ein weiterer Sachvortrag der Parteien nicht zu erwarten ist (vgl. BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 53, BAGE 139, 109; 19. Januar 2005 - 7 AZR 113/04 - zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 636/84

    Ablauf der Kündigungsfrist - Tariflohn - Kündigung - Auflösende Bedingung - …

    Auszug aus BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11
    Rn. 28 (3) Das Landesarbeitsgericht ist bei seiner Auslegung zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen, wonach in der tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers nach Ausspruch einer Kündigung und nach Ablauf der Kündigungsfrist oder nach Ablauf der vereinbarten Befristung der Abschluss eines neuen befristeten Arbeitsvertrags liegen kann oder die Vereinbarung, dass das gekündigte Arbeitsverhältnis auflösend bedingt durch die rechtskräftige Abweisung der Kündigungsschutzklage fortgesetzt werden soll (vgl. BAG 30. März 1989 - 6 AZR 288/87 - zu II 2 a der Gründe; 4. September 1986 - 8 AZR 636/84 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 53, 17 ).

    Setzen die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis dadurch fort, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Betrieb nicht einstellt und der Arbeitgeber die Vergütung fortzahlt, ohne dass der Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung verpflichtet ist, ist davon auszugehen, dass sie das gekündigte oder durch Fristablauf beendete Arbeitsverhältnis bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Bestandsschutzrechtsstreit fortsetzen wollen (vgl. BAG 4. September 1986 - 8 AZR 636/84 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 53, 17).

  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 132/07

    Befristung - Überraschungsklausel - Transparenzgebot

    Auszug aus BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11
    Aus ihrer Begründung folgt aber, dass der Kläger auch die Unwirksamkeit der Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses geltend macht.Eine entsprechende Antragstellung kann sich aus der gebotenen Auslegung ergeben (vgl. BAG 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - zu A I der Gründe, BAGE 110, 208; vgl. für den umgekehrten Fall der Auslegung eines Befristungskontrollantrags in einen allgemeinen Feststellungsantrag: BAG 16. April 2008 - 7 AZR 132/07 - Rn. 10, BAGE 126, 295).
  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03

    Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ

    Auszug aus BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11
    Aus ihrer Begründung folgt aber, dass der Kläger auch die Unwirksamkeit der Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses geltend macht.Eine entsprechende Antragstellung kann sich aus der gebotenen Auslegung ergeben (vgl. BAG 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - zu A I der Gründe, BAGE 110, 208;… vgl. für den umgekehrten Fall der Auslegung eines Befristungskontrollantrags in einen allgemeinen Feststellungsantrag: BAG 16. April 2008 - 7 AZR 132/07 - Rn. 10, BAGE 126, 295).
  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 620/00

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11
    Rn. 43 (5) Die Beschäftigung des Klägers erfolgte auch mit Wissen eines zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreters des beklagten Landes, § 164 BGB (vgl. zum Erfordernis der Kenntnis eines Vertretungsberechtigten bei stillschweigender Verlängerung des Arbeitsverhältnisses: BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 662/00 - zu B II 2 der Gründe; 24. Oktober 2001 - 7 AZR 620/00 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 99, 223).
  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 662/00

    Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11
    Rn. 43 (5) Die Beschäftigung des Klägers erfolgte auch mit Wissen eines zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreters des beklagten Landes, § 164 BGB (vgl. zum Erfordernis der Kenntnis eines Vertretungsberechtigten bei stillschweigender Verlängerung des Arbeitsverhältnisses: BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 662/00 - zu B II 2 der Gründe; 24. Oktober 2001 - 7 AZR 620/00 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 99, 223).
  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im …

    Auszug aus BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11
    Die Auslegung hat sich dabei an dem Grundsatz auszurichten, dass im Zweifel gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (…BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 25 mwN, BAGE 116, 336; vgl. auch BGH 21. Mai 2008 - IV ZR 238/06 - Rn. 30).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11
    Wird dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung gegen seinen Willen und unter Beeinträchtigung seiner Vertragsfreiheit aufgezwungen, schließen die Parteien regelmäßig nicht durch neue Willenserklärungen ein eigenständiges Rechtsgeschäft (vgl. so schon BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C II 3 b der Gründe, BAGE 48, 122).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11
    Dasselbe gilt für die Frage, ob eine bestimmte Erklärung oder ein bestimmtes Verhalten als Willenserklärung zu werten ist oder nicht (vgl. BGH 7. November 2001 - VIII ZR 13/01 - zu II 3 b aa der Gründe, BGHZ 149, 129; 2. November 1989 - IX ZR 197/88 - zu 3 b bb (1) der Gründe, BGHZ 109, 171).
  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11
    Das beklagte Land hat den Abschluss des Vertrags gerade nicht unter den Vorbehalt des schriftlichen Vertragsschlusses gestellt oder dem Arbeitnehmer die schriftliche Niederlegung des Vereinbarten angekündigt (vgl. zu den Folgen einer solchen Erklärung im Falle des Schriftformerfordernisses des § 14 Abs. 4 TzBfG: BAG 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 14).
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

  • BAG, 22.10.2003 - 7 AZR 113/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02

    Klagefrist für Befristungskontrolle

  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses - …

  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 113/04

    Zweckbefristung - Weiterbeschäftigung nach Kündigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2011 - 5 Sa 155/11

    Befristeter Arbeitsvertrag, Unbefristetes Arbeitsverhältnis, Befristungsabrede, …

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.03.2009 - 4 Sa 1/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Befristung, Wirksamkeit, Einzelvertretung, …

  • BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 288/87

    Sonderzuwendung: Anspruch bei Weiterbeschäftigung während …

  • BAG, 22.10.1969 - 3 AZR 53/69

    Vertragsauslegung - Treupflichtklausel - Ruhegehalt

  • BAG, 17.10.1969 - 3 AZR 53/69
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20

    Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung

    Rn. 93 (aa) Wird ein Arbeitnehmer während eines Rechtsstreits um den Bestand des Arbeitsverhältnisses - wie vorliegend - beschäftigt, erfolgt diese Beschäftigung regelmäßig zur Abwendung der Zwangsvollstreckung (…vgl. BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 8/15 - Rn. 18, EzTöD 100 TVöD-AT § 35 Nr. 5) und nicht auf gesonderter vertraglicher Grundlage (…vgl. BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 20, juris; 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 25 ff., ZAT 2015, 27), wenn der Arbeitnehmer über einen Weiterbeschäftigungstitel verfügt und das Vollstreckungsgericht eine Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung ausgesprochen hat oder der Arbeitnehmer jedenfalls die Vollstreckung des bereits vorhandenen Titels androht.

    Bei nicht eindeutigen Erklärungen sind diese auszulegen (vgl. BAG 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 26, aaO).

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss

    Bei einer rechtsfehlerhaften Auslegung durch das Berufungsgericht kann das Revisionsgericht die Auslegung selbst vornehmen, wenn die dafür maßgeblichen Tatsachen feststehen und ein weiterer Sachvortrag der Parteien nicht zu erwarten ist (BAG 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 32 mwN).

    Rn. 20 c) Das Auslegungsergebnis widerspricht nicht dem Urteil des Senats vom 8. April 2014 (- 9 AZR 856/11 -), sondern steht mit diesem im Einklang.

    In jener Entscheidung hat der Senat angenommen, dass die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach einem Urteil des Arbeitsgerichts, das der Befristungskontrollklage und dem Antrag auf Weiterbeschäftigung stattgegeben hat, noch nicht auf den Abschluss eines Arbeitsvertrags schließen lässt (BAG 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 25 ff.).

    Der konkludente Abschluss eines Arbeitsvertrags wurde nur deshalb bejaht, weil der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch noch nach Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts und Abweisung der Klage durch das Landesarbeitsgericht, also trotz des Wegfalls der Beschäftigungsverpflichtung weiterbeschäftigt hatte (BAG 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 38).

  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17

    Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers

    Streitgegenstand der allgemeinen Feststellungsklage ist demgegenüber der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (BAG 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 17).
  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20

    Kündigung - Prozessbeschäftigung - Selbstbeurlaubung

    Daneben hat sie sich verpflichtet, den Kläger ungeachtet einer Entscheidung zu seinen Ungunsten im Instanzenzug bis zur rechtskräftigen Feststellung der Wirksamkeit ihrer Kündigung weiterzubeschäftigen (vgl. BAG 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 35, 39 f.).
  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 757/14

    Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs - Fälligkeit einer Forderung - …

    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Interessenlage bzw. die (einseitigen) Vorstellungen einer Partei im Rahmen der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB überhaupt nur dann maßgeblich sein können, wenn sie für die andere Vertragspartei bei Vertragsschluss erkennbar waren (vgl. BAG 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 27, 41 ff.;… 21. September 2011 - 7 AZR 150/10 - Rn. 23;… 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - Rn. 21; 24. September 2003 - 10 AZR 34/03 - zu II 1 b der Gründe) und dass diese Voraussetzungen nicht vorlagen.
  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 16/20

    Bestimmtheit einer Beschäftigungsklage - Zustandekommen eines Änderungsvertrags - …

    Nimmt der Arbeitgeber die Arbeitsleistung wissentlich und widerspruchslos entgegen, kann darin die Annahme eines Angebots des Arbeitnehmers liegen (…vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 590/13 - Rn. 25; 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 38).
  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 8/15

    Zeugnis - Beendigungsdatum - Prozessbeschäftigung

    Es wird vielmehr ein faktisches Beschäftigungsverhältnis begründet, welches entfällt, sobald das die Weiterbeschäftigungspflicht aussprechende Urteil aufgehoben wird (BAG 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 28 und 39).
  • BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 261/14

    Jobcenter - Arbeitnehmerüberlassung

    Trotz des Vergangenheitsbezugs des Antrags besteht das besondere Feststellungsinteresse dann, wenn sich aus ihm Rechtsfolgen für die Gegenwart und Zukunft, insbesondere mögliche Ansprüche auf Vergütung ergeben können (BAG 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 20).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2017 - 7 Sa 1760/16

    Auslegung eines Prozessbeschäftigungsverhältnis - Freistellung - Befristung

    Zur Auslegung eines Prozessbeschäftigungsverhältnisses (Anschluss an BAG 8, 4.2014 - 9 AZR 856/11).

    Rn. 21 Wird dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung gegen seinen Willen und unter Beeinträchtigung seiner Vertragsfreiheit aufgezwungen, schließen die Parteien regelmäßig nicht durch neue Willenserklärungen ein eigenständiges Rechtsgeschäft (BAG vom 08.04.2014 - 9 AZR 856/11 - ZAT 2015, 27).

    Setzen die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis dadurch fort, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Betrieb nicht einstellt und der Arbeitgeber die Vergütung fortzahlt, ohne dass der Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung verpflichtet ist, ist davon auszugehen, dass sie das gekündigte oder durch Fristablauf beendete Arbeitsverhältnis bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Bestandsschutzrechtsstreit fortsetzen wollen (BAG vom 08.04.2014 - 9 AZR 856/11 - ZAT 2015, 27).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 2 Sa 249/21

    Auslegung Aufhebungsvertrag - Schadensersatz wegen Zeitpunkt der …

    Die Interessenlage bzw. die (einseitigen) Vorstellungen einer Partei können im Rahmen der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB allerdings nur dann maßgeblich sein, wenn sie für die andere Vertragspartei bei Vertragsschluss erkennbar waren (BAG, Urteil v. 08.04.2014 - 9 AZR 856/11 - Rn 27, 41 ff, juris; BAG, Urteil v. 21.09.2011 - 7 AZR 150/10 - Rn 23; BAG, Urteil v. 23.06.2016 - 8 AZR 757/14 - Rn 22, juris).

    Die Interessenlage bzw. die (einseitigen) Vorstellungen einer Partei können im Rahmen der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB allerdings nur dann maßgeblich sein, wenn sie für die andere Vertragspartei bei Vertragsschluss erkennbar waren (BAG, Urteil v. 08.04.2014 - 9 AZR 856/11 - Rn 27, 41 ff, juris; BAG, Urteil v. 21.09.2011 - 7 AZR 150/10 - Rn 23; BAG, Urteil v. 23.06.2016 - 8 AZR 757/14 - Rn 22, juris).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2021 - 5 Sa 226/20

    Prozessbeschäftigung - spätere gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 186/16

    Die Bedingungsabrede in § 4 Abs. 3 der Anlage 1 des Manteltarifvertrages für die …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2018 - 6 Sa 449/17

    Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung; Steuerprogressionsschaden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 502/19

    Befristung - Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Zusage - …

  • LAG Düsseldorf, 15.10.2024 - 3 SLa 319/24

    Befristungskontrollklage; Klagefrist; Auslegung der Klageschrift unter …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2026 - 4 SLa 129/25

    Kündigungsfreistellung unter Urlaubsanrechnung reicht bis zum Ablauf …

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