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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8985
BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10 (https://dejure.org/2010,8985)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.2010 - 9 B 1.10 (https://dejure.org/2010,8985)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 2010 - 9 B 1.10 (https://dejure.org/2010,8985)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Grundsatzrüge; Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer rechtlichen Frage (hier: zu § 169 BBergG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 917 Abs 1 S 2 BGB, § 169 Abs 1 Nr 2 BBergG, § 51 BBergG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 14 Abs 2 BauGB
    Grundsatzrüge; Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer rechtlichen Frage (hier: zu § 169 BBergG)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erschließung in Gestalt der Durchführung bestimmter Baumaßnahmen durch die Gemeinde als Alternative zur Zubilligung eines notwegeähnlichen Benutzungsrechts des Betreibers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 917 Abs. 1 S. 2; BBergG § 169 Abs. 1 Nr. 2
    Anspruch auf Erschließung in Gestalt der Durchführung bestimmter Baumaßnahmen durch die Gemeinde als Alternative zur Zubilligung eines notwegeähnlichen Benutzungsrechts des Betreibers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Baurechtlicher Nachbarschutz - Allgemeines Wohngebiet - Wohngebietsverträgliche …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10
    ob die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Wegfall des Bestandsschutzes im Baurecht (BVerwG NVwZ 1996, 379; BVerwG NJW 1982, 400) auf Genehmigungen, die Eingriffe in Natur und Landschaft nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit den jeweiligen Landesregelungen zulassen, übertragen werden muss.

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht auf die Beurteilung der Fortdauer des Bestandsschutzes einer unterbrochenen Grundstücksnutzung übertragen (Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 = NVwZ 1996, 379).

    Rn. 26 Der aufgeworfenen Rechtsfrage nach der Übertragbarkeit der Rechtsprechung zum Wegfall des Bestandsschutzes im Baurecht fehlt auch insoweit die Entscheidungserheblichkeit, als das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. Mai 1995 (a.a.O. S. 238 f.) die Auffassung vertreten hat, von einer den Bestandsschutz vernichtenden Nutzungsänderung sei auszugehen, wenn die neue Nutzung im Gegensatz zur früheren nach § 4 Abs. 1 BImSchG genehmigungsbedürftig sei.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10
    Rn. 9 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reicht es im Falle einer mehrfachen, die Entscheidung jeweils selbständig tragenden Begründung des angefochtenen Urteils nicht aus, wenn nur für eine dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorläge (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 m.w.N.).

    Um dem Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO mit einer Aufklärungsrüge zu genügen, muss die Beschwerde namentlich darlegen, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der nunmehr als unterblieben gerügten Sachaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die Sachaufklärung auch ohne ein solches Hinwirken hätte aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14 f.).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 65.80

    Auslegung und Anwendung von § 35 Abs. 5 S. 1 BBauG im Hinblick auf die …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10
    ob die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Wegfall des Bestandsschutzes im Baurecht (BVerwG NVwZ 1996, 379; BVerwG NJW 1982, 400) auf Genehmigungen, die Eingriffe in Natur und Landschaft nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit den jeweiligen Landesregelungen zulassen, übertragen werden muss.

    Um die Vermutung im Einzelfall zu widerlegen, hat der Bauherr besondere Gründe dafür darzulegen, dass die Zerstörung des Gebäudes noch keinen als endgültig erscheinenden Zustand herbeigeführt hat (Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 65.80 - BVerwGE 64, 42 = NJW 1982, 400).

  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste; …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10
    Da die Beklagte im Klageverfahren keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, könnte das Oberverwaltungsgericht seine Aufklärungspflicht nur dann verletzt haben, wenn sich ihm weitere Ermittlungen hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7 S. 11).

    Ob ein Aufklärungsmangel vorliegt, beurteilt sich nach dem materiellrechtlichen Standpunkt der Tatsacheninstanz, selbst wenn dieser Standpunkt Bedenken unterliegen sollte (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 S. 1 und vom 10. Oktober 2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10
    Die Begründung einer Grundsatzrüge muss u.a. die Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage herausarbeiten (Beschluss vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11 S. 12 f.).

    Um die Klärungsbedürftigkeit darzulegen, kann sich eine Beschwerde deshalb mit dem Hinweis auf fehlende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der aufgeworfenen Frage regelmäßig nicht begnügen (vgl. zu den Darlegungsanforderungen insoweit bereits Beschlüsse vom 9. März 1993 a.a.O. S. 13 …und vom 7. Oktober 2009 - BVerwG 9 B 24.09 - juris Rn. 6; BFH…, Beschluss vom 21. November 1989 - VII S 10/89 - BFH/NV 1990, 585 ;… Pietzner/Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Band II, Stand: Mai 2010, § 133 Rn. 32), es sei denn, unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten der zugrundeliegenden Rechtsvorschrift lägen auf der Hand (…vgl. Pietzner/Bier a.a.O.).

  • BVerwG, 05.12.2008 - 9 B 28.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht; …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10
    Eine Ausnahme hiervon kommt bei einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung in Betracht (vgl. Beschluss vom 5. Dezember 2008 - BVerwG 9 B 28.08 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 6 Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10
    Ob ein Aufklärungsmangel vorliegt, beurteilt sich nach dem materiellrechtlichen Standpunkt der Tatsacheninstanz, selbst wenn dieser Standpunkt Bedenken unterliegen sollte (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 S. 1 …und vom 10. Oktober 2001 a.a.O.).
  • BVerwG, 07.10.2009 - 9 B 24.09

    Zulässigkeit einer Revision zur Frage der Vereinbarkeit der Voraussetzungen einer …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10
    Um die Klärungsbedürftigkeit darzulegen, kann sich eine Beschwerde deshalb mit dem Hinweis auf fehlende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der aufgeworfenen Frage regelmäßig nicht begnügen (…vgl. zu den Darlegungsanforderungen insoweit bereits Beschlüsse vom 9. März 1993 a.a.O. S. 13 und vom 7. Oktober 2009 - BVerwG 9 B 24.09 - juris Rn. 6; BFH…, Beschluss vom 21. November 1989 - VII S 10/89 - BFH/NV 1990, 585 ;… Pietzner/Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Band II, Stand: Mai 2010, § 133 Rn. 32), es sei denn, unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten der zugrundeliegenden Rechtsvorschrift lägen auf der Hand (…vgl. Pietzner/Bier a.a.O.).
  • BVerwG, 31.07.1987 - 5 B 49.87
    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10
    An dieser Klärungsbedürftigkeit fehlt es aber, wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt (Beschluss vom 31. Juli 1987 - BVerwG 5 B 49.87 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 14 S. 6).
  • BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 99.85
    Auszug aus BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10
    Ist schon aus diesem Grund die Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht hinreichend dargetan, so kommt es auf den weiteren Gesichtspunkt, dass Rechtsfragen zu Übergangsrecht regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung haben und deshalb nur unter außergewöhnlichen Umständen die Zulassung der Revision rechtfertigen können (Beschluss vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - Buchholz 436.36 § 66 a BAföG Nr. 1 S. 2), nicht weiter an.
  • BFH, 21.11.1989 - VII S 10/89

    Erforderlichkeit der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage für …

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2014 - 8 S 1071/13

    Wirksamkeit und Erledigung der Baugenehmigung - Nutzungsunterbrechung

    Hingegen spielt das so genannte Zeitmodell des Bundesverwaltungsgerichts, das es für die Auslegung des Begriffs der "alsbaldigen Neuerrichtung" aus § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB entwickelt hat (BVerwG, Urteil vom 21.08.1981 - 4 C 65.80 - BVerwGE 64, 42 (44 f.)) und mit dem der seit dem Untergang eines Gebäudes verstrichenen Zeitspanne je nach deren Dauer eine unterschiedliche Bedeutung für den Bestandsschutz beigemessen wird (BVerwG, Beschluss vom 04.10.2010 - 9 B 1.10 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 383 Rn. 25), für die Erledigung einer nach baden-württembergischen Landesrecht erteilten Baugenehmigung keine Rolle.
  • OVG Niedersachsen, 26.11.2014 - 1 LB 164/13

    Außenbereich; Geruch; Geruchsbeeinträchtigung; Geruchsbelastung; …

    Der Bauherr hat besondere Gründe dafür darzulegen, dass die Nutzungsaufgabe noch keinen als endgültig erscheinenden Zustand herbeigeführt hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 -, juris Rn. 15 = BVerwGE 98, 235 = BRS 57 Nr. 67;… Beschl. v. 27.9.2007 - 4 B 36.07 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 4.10.2010 - 9 B 1.10 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 24.05.2022 - 1 B 23.22

    Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung; Ablehnung des …

    Rn. 12 Unabhängig davon ist aber auch die Klärungsbedürftigkeit der Frage von der Beschwerde nicht dargetan, der allgemeine Hinweis, die Frage sei nicht geklärt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2010 - 9 B 1.10 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 383 Rn. 21) und gemäß Art. 267 AEUV dem Gerichtshof der Europäischen Union vorzulegen, reicht nicht aus.
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