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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 19.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,57943
BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 19.21 (https://dejure.org/2021,57943)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2021 - 9 B 19.21 (https://dejure.org/2021,57943)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2021 - 9 B 19.21 (https://dejure.org/2021,57943)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Fristversäumnis durch Faxversand an ein unzuständiges Gericht wegen Eingabe einer unrichtigen Faxnummer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Abs 1 VwGO, § 60 Abs 1 VwGO, § 60 Abs 3 VwGO, § 108 Abs 1 S 1 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO
    Fristversäumnis durch Faxversand an ein unzuständiges Gericht wegen Eingabe einer unrichtigen Faxnummer

  • Wolters Kluwer

    Maßstab der anwaltlichen Fristenkontrolle; Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßstab der anwaltlichen Fristenkontrolle; Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • rechtsportal.de

    Maßstab der anwaltlichen Fristenkontrolle; Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de

    Fristversäumnis durch Faxversand an ein unzuständiges Gericht wegen Eingabe einer unrichtigen Faxnummer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 09.01.2008 - 6 B 51.07

    Wiedereinsetzung; Telefax; Sendebericht; Empfänger; Empfängernummer.

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 19.21
    Rn. 5 Nach Ansicht des Klägers weicht das Berufungsgericht im Hinblick auf den Maßstab der Fristenkontrolle vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Januar 2008 - 6 B 51.07 - (…Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 261 Rn. 2 f.) ab.

    Hierzu muss er für eine Büroorganisation sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf die Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet (BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 6 B 51.07 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 261 Rn. 2 f.).

    Bei der erforderlichen Ausgangskontrolle ist in der Regel ein Sendebericht auszudrucken und auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer zu überprüfen, wobei die Überprüfung insbesondere anhand eines Abgleichs mit einem aktuellen Verzeichnis oder einer anderen geeigneten Quelle sicherzustellen hat, dass die Faxnummer zutreffend ermittelt wurde (BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 6 B 51.07 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 261 Rn. 2 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Januar 2000 - II ZB 14/99 - NJW 200o, 1043 ; BFH, Urteil vom 24. April 2003 - VII R 47/02 - BFHE 202, 44 ).

  • BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 18.15

    Verfahrensmangel; Verfahrensrügen; Beamter; Disziplinarverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 19.21
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn sich die Gründe für die Besorgnis der Befangenheit erst aus den Gründen der abschließenden Entscheidung ergeben (BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 18.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 77 Rn. 38 m.w.N.).

    Voraussetzung dafür ist aber, dass der Richter der Vorinstanz tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erscheint (BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 18.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 77 Rn. 38).

  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 19.21
    Die Frage, ob Befangenheitsgründe gegen die Mitwirkung eines Richters sprechen, berührt daher die den Verfahrensbeteiligten durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG eingeräumte prozessuale Rechtsstellung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 - NJW 2011, 2191 ).

    Letzter Zeitpunkt für die Geltendmachung von Ablehnungsgründen ist allerdings der vollständige Abschluss der Instanz (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 - NJW 2011, 2191 ).

  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15

    Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 19.21
    Rn. 29 Abgesehen davon, dass nicht jeder Verfahrensfehler, der einem Richter unterläuft, die Annahme der Befangenheit tragen kann, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten, die diese Annahme rechtfertigen, weil sie die beanstandete Entscheidung als willkürlich und auf sachfremden Erwägungen beruhend erscheinen lassen (…BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 2015 - 2 AV 2.15 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 79 Rn. 13 und vom 14. Juni 2016 - 4 B 45.15 - juris Rn. 8), zeigt der Kläger keine Gesichtspunkte auf, die so eindeutig auf eine Befangenheit hindeuten, dass ihre Verneinung willkürlich wäre.
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 19.21
    Die fehlende Bescheidung des Vorbringens von Beteiligten in den Entscheidungsgründen lässt nur dann auf dessen Nichtberücksichtigung schließen, wenn dieses Vorbringen den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung für das Verfahren betrifft und nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 9 B 41.09 - juris Rn. 6 m.w.N.) oder wenn die Entscheidung zu zentralen rechtlichen Gesichtspunkten im Vortrag eines Beteiligten keine nähere Auseinandersetzung in den Entscheidungsgründen und auch keinen Hinweis darauf enthält, weshalb diese Argumente nach Ansicht des Gerichts nicht entscheidungserheblich sind (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109 …und Beschluss vom 4. Juli 2008 - 3 B 18.08 - juris Rn. 10).
  • BGH, 27.09.2016 - XI ZB 12/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gerichtliche Überprüfung des angegebenen …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 19.21
    Ob die für die Glaubhaftmachung der Tatsachen zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags nach § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO erforderliche überwiegende Wahrscheinlichkeit vorliegt, ist vielmehr eine Frage der freien richterlichen Würdigung des gesamten Vorbringens (§ 122 Abs. 1 i.V.m. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2016 - XI ZB 12/14 - NJW-RR 2017, 308 Rn. 12 zu dem nach § 173 Satz 1 VwGO auch für die Wiedereinsetzung nach § 60 VwGO geltenden § 294 ZPO;… Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 60 Rn. 34).
  • BVerwG, 30.09.2015 - 2 AV 2.15

    Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; erforderliche Zahl von zur …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 19.21
    Rn. 29 Abgesehen davon, dass nicht jeder Verfahrensfehler, der einem Richter unterläuft, die Annahme der Befangenheit tragen kann, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten, die diese Annahme rechtfertigen, weil sie die beanstandete Entscheidung als willkürlich und auf sachfremden Erwägungen beruhend erscheinen lassen (BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 2015 - 2 AV 2.15 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 79 Rn. 13 …und vom 14. Juni 2016 - 4 B 45.15 - juris Rn. 8), zeigt der Kläger keine Gesichtspunkte auf, die so eindeutig auf eine Befangenheit hindeuten, dass ihre Verneinung willkürlich wäre.
  • BVerwG, 29.06.2015 - 8 B 67.14

    Rückübertragung eines Flurstücks; Ausschluss; Nutzungsänderung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 19.21
    Aktenwidrigkeit setzt dabei einen zweifelsfreien, also ohne weitere Beweiserhebung offensichtlichen Widerspruch zwischen einer Feststellung der Vorinstanz und dem Akteninhalt voraus (BVerwG, Beschlüsse vom 16. März 1999 - 9 B 73.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 7 S. 5 f. und vom 29. Juni 2015 - 8 B 67.14 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 9 B 41.09

    Schlüssigkeit einer Rüge im Hinblick auf die Annahme eines induzierten Verkehrs …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 19.21
    Die fehlende Bescheidung des Vorbringens von Beteiligten in den Entscheidungsgründen lässt nur dann auf dessen Nichtberücksichtigung schließen, wenn dieses Vorbringen den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung für das Verfahren betrifft und nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 9 B 41.09 - juris Rn. 6 m.w.N.) oder wenn die Entscheidung zu zentralen rechtlichen Gesichtspunkten im Vortrag eines Beteiligten keine nähere Auseinandersetzung in den Entscheidungsgründen und auch keinen Hinweis darauf enthält, weshalb diese Argumente nach Ansicht des Gerichts nicht entscheidungserheblich sind (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109 …und Beschluss vom 4. Juli 2008 - 3 B 18.08 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Auszug aus BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 19.21
    Die fehlende Bescheidung des Vorbringens von Beteiligten in den Entscheidungsgründen lässt nur dann auf dessen Nichtberücksichtigung schließen, wenn dieses Vorbringen den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung für das Verfahren betrifft und nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 9 B 41.09 - juris Rn. 6 m.w.N.) oder wenn die Entscheidung zu zentralen rechtlichen Gesichtspunkten im Vortrag eines Beteiligten keine nähere Auseinandersetzung in den Entscheidungsgründen und auch keinen Hinweis darauf enthält, weshalb diese Argumente nach Ansicht des Gerichts nicht entscheidungserheblich sind (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109 und Beschluss vom 4. Juli 2008 - 3 B 18.08 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 11.01.2012 - 8 PKH 8.11

    Anforderung an einen Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz

  • BVerwG, 13.10.2020 - 2 B 57.20

    Anerkennung von Wirbelsäulenschäden eines Beamten als Berufskrankheit

  • BVerwG, 16.03.1999 - 9 B 73.99
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

  • BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11

    Signatur; elektronische; Berufungsbegründungsschrift; Wiedereinsetzung; höhere …

  • BFH, 27.04.2016 - X R 1/15

    Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines …

  • EGMR, 12.07.2001 - 44759/98

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch überlange Verfahrensdauer; …

  • BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 83.02

    Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; ordentlicher Geschäftsgang; Kurierdienst.

  • BGH, 10.01.2000 - II ZB 14/99

    Wiedereinsetzung bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • BFH, 24.04.2003 - VII R 47/02

    Fehlerhafte Faxübermittlung einer Klageschrift

  • EGMR, 13.07.2006 - 38033/02

    Menschenrechte - Überlange Verfahrensdauer: Entscheidung über einen Widerspruch …

  • BVerwG, 04.08.2000 - 3 B 75.00

    Eingang einer Klageschrift am letzten Tag der Frist per Telefax - Fehlen einer …

  • BVerwG, 02.04.1992 - 5 B 50.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldlose Hinderung an der Einhaltung …

  • BVerwG, 03.12.2001 - 4 BN 32.01

    Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen Verfristung - Zurechenbarkeit des …

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.1980 - 9 S 114/80

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Widerspruchsfrist; höhere Gewalt; Anspruch …

  • BVerwG, 12.06.2026 - 3 B 33.25

    Frist Berufungsbegründung, Kontrolle Arbeitsanweisung Postausgang, beA, …

    Von einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht auszugehen, wenn dieser einfache technische Verrichtungen wie die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax und die Auswahl der richtigen Telefaxnummer einer zuverlässigen, hinreichend geschulten und überwachten Bürokraft überlässt (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 9 B 19.21 - juris Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 04.08.2026 - 1 WNB 1.26

    Vorwurf von "Charaktermängeln" führt zur Befangenheit!

    Voraussetzung ist hierfür, dass der Richter der Vorinstanz tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene (BVerwG…, Urteil vom 21. März 2012 - 6 C 19.11 - juris Rn. 18; Beschlüsse vom 21. Dezember 2021 - 9 B 19.21 - juris Rn. 27 m. w. N. …und vom 18. Oktober 2022 - 7 B 1.22 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2026 - 3 S 2189/25

    Unzulässigkeit der Umweltverbandsklage bei vollständiger Versäumung der …

    Auch im Rahmen der zulässigen Einschaltung von Hilfspersonal ist ein Bevollmächtigter daher jedenfalls gehalten, Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen soweit wie möglich auszuschließen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2021 - 9 B 19.21 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.2022 - 12 S 1365/22

    Postalische Beschwerdeantragstellung seit dem Jahr 2022; elektronische …

    Verschuldet ist eine Fristversäumung, wenn der Beteiligte nicht die Sorgfalt hat walten lassen, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (BVerwG, Beschluss vom 21.12.2021 - 9 B 19.21 -, juris Rn. 12).

    So muss sie weder den Beteiligten, der seinen Schriftsatz irrtümlich bei ihr eingereicht hat, durch Telefonat oder Telefax auf diesen Irrtum hinweisen, noch muss sie den Schriftsatz selbst etwa per Telefax an das Rechtsmittelgericht weiterleiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2021 - 9 B 19.21 -, juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 22.05.2026 - 22 ZB 25.880

    Versäumen einer Frist zum Stellen eines Antrags auf Zulassung der Berufung, …

    Der anwaltlichen Versicherung lässt sich mangels Angaben zur Qualifikation dieser Mitarbeiterin nicht entnehmen, dass sie hinreichend geschult war (BVerwG, B.v. 21.12.2021 - 9 B 19.21 - juris Rn. 13).
  • VG Frankfurt/Main, 11.11.2025 - 7 K 1774/22

    Widerruf der Approbation als Apotheker wegen Unwürdigkeit (Abrechnungsbetrug)

    In Streitigkeiten aus dem Kernbereich des öffentlichen Rechts hingegen findet Art. 6 Abs. 1 EMRK keine Anwendung (vgl. BVerwG, Beschl. vom 21.12.2021 - 9 B 19/21 -, juris, Rn. 22 sowie Meyer in: Karpenstein/Mayer, 3. Aufl. 2022, EMRK Art. 6 Rn. 13).
  • BGH, 28.03.2024 - AnwZ (Brfg) 3/24

    Lauf der Frist zur Beantragung der Zulassung der Berufung durch die Zustellung …

    Rn. 13 aa) Verschuldet ist eine Fristversäumung, wenn der Beteiligte nicht die Sorgfalt hat walten lassen, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 9 B 19/21, juris Rn. 12 mwN).
  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.2195

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens …

    Dem Antragsteller kann auch nicht gemäß § 60 Abs. 1, Abs. 2 Satz 4 VwGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, da sein Prozessbevollmächtigter die Fehladressierung des Schriftsatzes an das insoweit unzuständige Verwaltungsgericht verschuldet hat und das Verwaltungsgericht im Rahmen seiner nachwirkenden Fürsorgepflicht den am Tag des Fristablaufs eingereichten Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang auch nicht mehr rechtzeitig an den Verwaltungsgerichtshof weiterleiten konnte (…vgl. (BVerfG, B.v. 17.3.2005 - 1 BvR 950/04 - NJW 2005, 2137 = juris Rn. 10;… B.v. 3.1.2001 - 1 BvR 2147/00 - NJW 2001, 1343 = juris Rn. 8 f.; BVerwG, B.v. 21.12.2021 - 9 B 19.21 - juris Rn. 18;… B.v. 8.10.2020 - 4 B 36.20 - juris Rn. 4 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2026 - 10 N 2.26

    Fristversäumnis; Wiedereinsetzung; Prozessvertretung durch Hochschullehrer; …

    Insbesondere gibt er nicht an, seit wann sie bei ihm beschäftigt ist und ob sie eine zuverlässige, gut ausgebildete und sorgfältig überwachte Bürokraft ist (…vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2021 - 2 C 11.19 - juris Rn. 11 und vom 21. Dezember 2021 - 9 B 19.21 - juris Rn. 12 f.; OVG Münster…, Beschluss vom 17. April 2026 - 6 B 1179/25 - juris Rn. 15 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2025 - AnwZ (Brfg) 10/25

    Verwerfung des Berufungszulassungsantrags; Zulassung als …

    Rn. 19 Verschuldet ist eine Fristversäumung, wenn der Beteiligte nicht die Sorgfalt hat walten lassen, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 9 B 19/21, juris Rn. 12 mwN).
  • VG Karlsruhe, 25.05.2023 - 2 K 3265/22

    Zulässigkeit einer Nachbarklage; Drittschutz bei Vereinigungsbaulast; …

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2024 - 13 S 437/24

    Verfassungsmäßigkeit der 2-wöchigen Beschwerdefrist gegen ablehnenden …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2025 - 19 A 2865/24

    Zulassung der Berufung wegen eines Verfahrensmangels hinsichtlich Versagung …

  • OVG Sachsen, 10.01.2023 - 4 B 260/22

    Eilrechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss; Glaubhaftmachung; Wiedereinsetzung …

  • VGH Bayern, 15.10.2025 - 8 CS 25.1742

    Anordnung zur Beseitigung von Abfallbehältern auf einer gewidmeten öffentlichen …

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