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Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 02.08.2016

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.10.2016 - 9 N 15.2011   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,49398
VGH Bayern, 18.10.2016 - 9 N 15.2011 (https://dejure.org/2016,49398)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.10.2016 - 9 N 15.2011 (https://dejure.org/2016,49398)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - 9 N 15.2011 (https://dejure.org/2016,49398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 04.08.2009 - 4 CN 4.08

    Grundzüge der Planung; vereinfachtes Verfahren; Planänderung; Wechsel des …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 9 N 15.2011
    Nur für die sachgerechte Behandlung von solchen Bebauungsplänen sollte aber das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau - vom 24. Juni 2004 (BGBl I S. 1359) zur Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie fortentwickelt werden (…vgl. BT-Drs. 15/2250, S. 30; s. auch BVerwG, U. v. 4.8.2009 - 4 CN 4/08 - juris Rn. 15).

    Diese interne Unbeachtlichkeitsklausel ist dabei im Fall des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB entsprechend anzuwenden, wenn in Verkennung der Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 BauGB - wie hier - gegen die Vorschriften über die Begründung der Bauleitpläne verstoßen worden ist und die Durchführung einer Umweltprüfung nicht gemeinschaftsrechtlich geboten war (vgl. BVerwG, U. v. 4.8.2009 - 4 CN 4/08 - juris Rn. 22;… U. v. 4.11.2015 - 4 CN 9/14 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 9 N 15.2011
    Diese interne Unbeachtlichkeitsklausel ist dabei im Fall des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB entsprechend anzuwenden, wenn in Verkennung der Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 BauGB - wie hier - gegen die Vorschriften über die Begründung der Bauleitpläne verstoßen worden ist und die Durchführung einer Umweltprüfung nicht gemeinschaftsrechtlich geboten war (…vgl. BVerwG, U. v. 4.8.2009 - 4 CN 4/08 - juris Rn. 22; U. v. 4.11.2015 - 4 CN 9/14 - juris Rn. 30).

    Es erscheint zudem zweifelhaft, ob diese Rechtsprechung unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18. April 2013 - C-463/11 - weiterhin Geltung beanspruchen kann (vgl. BVerwG, U. v. 4.11.2015 a. a. O. Rn. 30 zu § 13a BauGB; siehe auch Mitschang, BauR 2016, 1699/1715).

  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 9 N 15.2011
    Ist insoweit bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung die zukünftige Entwicklung hinreichend sicher abschätzbar, so darf sie dem bei ihrer Abwägung Rechnung tragen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 5.5.2015 - 4 CN 4/14 - juris Rn. 14).

    Der Mangel im Abwägungsvorgang führt schließlich auch zur Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans, da er nach obigen Ausführungen die einzige Zufahrt zum Plangebiet betrifft, ohne die der Bebauungsplan keine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken kann (vgl. BVerwG, U. v. 5.5.2015 - 4 CN 4/14 - juris Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 3 S 1227/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Gewerbegebiets: …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 9 N 15.2011
    Vielmehr hat sie sich zu vergewissern, dass die verwendeten Daten ein realistisches künftiges Betriebsgeschehen abbilden (vgl. VGH BW, U. v. 9.12.2014 - 3 S 1227/12 - juris Rn. 72).

    Zum andern muss der Plangeber, wenn ein konkretes Vorhaben Anlass für eine Angebotsplanung ist, auch andere bauliche Nutzungen in seine Prognoseentscheidung einbeziehen, wenn derartige Nutzungen realistischerweise zu erwarten sind oder wenn das konkrete Vorhaben, das den Planungsanlass darstellt, die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ausschöpft und daher die voraussichtlichen planbedingten Auswirkungen nicht realistisch abbilden kann (vgl. VGH BW, U. v. 9.12.2014 a. a. O. juris Rn. 72).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 7 D 130/14

    Überplanung einer denkmalgeschützten Hofanlage mit umliegenden Grünflächen sowie …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 9 N 15.2011
    Da in einem Gebiet, dessen Nutzung bislang auch durch die Planersatzregelung des § 34 Abs. 1 BauGB gesteuert wurde, nicht an die Grundzüge einer Planung, sondern nur an den durch die vorhandene Bebauung geprägten Nutzungsrahmen angeknüpft werden kann, ist auf diesen zur Bestimmung der Geringfügigkeit bzw. Unwesentlichkeit der durch die erstmalige Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren herbeizuführenden Veränderungen abzustellen (vgl. OVG NW, U. v. 27.1.2016 - 7 D 130/14.NE - juris Rn. 36 m. w. N.).

    Eine solche Beschränkung hat keinen Bezug zu der Frage, ob der Bebauungsplan zu zusätzlichen erheblichen Umwelteinwirkungen führt (vgl. VGH NW, U. v. 27.1.2016 -7 D 130/14.NE - juris Rn. 43).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2015 - 8 C 10974/14

    Bauleitplanung: angebots- und vorhabenbezogene Planung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 9 N 15.2011
    Auch wenn sie mit dem Bebauungsplan das Vorhaben eines privaten Vorhabenträgers planungsrechtlich ermöglichen will, ist sie aufgrund von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht gezwungen, einen mit einer Durchführungsverpflichtung des Vorhabenträgers nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB gekoppelten vorhabenbezogen Bebauungsplan aufzustellen (vgl. OVG RhPf, U. v. 6.5.2015 - 8 C 10974/14 - juris Rn. 23;… OVG Saarl, U. v. 19.3.2015 - 2 C 382/13 - juris Rn. 93;… OVG NW, U. v. 13.9.2012 - 2 D 38/11.NE - juris Rn. 54 ff.; Fricke, ZfBR 2016, 332).

    Wählt eine Gemeinde aber das Instrument der "normalen" Angebotsplanung, darf sie bei der Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials nicht allein das konkrete Vorhaben betrachten, welches Anlass zu der Planung gegeben hat, sondern muss von der maximalen Ausnutzung der Festsetzungen des Bebauungsplans ausgehen (vgl. OVG RhPf, U. v. 6.5.2015 - 8 C 10974/14 - juris Rn. 30;… NdsOVG, B. v. 4.1.2011 - 1 MN 130/10 - juris Rn. 79).

  • BVerwG, 02.03.2015 - 4 BN 30.14

    Antragsbefugnis bei Normenkontrolle; Vorgriff auf Begründetheitsprüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 9 N 15.2011
    Die Antragsteller sind gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt, da sie hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass sie durch die Festsetzungen eines Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt werden (vgl. BVerwG, B. v. 2.3.2015 - 4 BN 30/14 - juris Rn. 3).

    Unter Zugrundeliegung ihres Vorbringens erscheint damit nicht ausgeschlossen, dass die Planung einen abwägungserheblichen Belang der Antragsteller und nicht nur ein geringwertiges Interesse berührt (vgl. BVerwG, B. v. 2.3.2015 - 4 BN 30/14 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 9 N 15.2011
    Er ist offensichtlich, weil er sich positiv und klar erkennbar aus den Planunterlagen und ohne Ausforschung der Mitglieder des Marktgemeinderats des Antragsgegners ergibt (vgl. BVerwG, U. v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 9 N 15.2011
    Der Maßstab für die Beurteilung nach § 30 Abs. 1 BauGB, ob die Erschließung eines Grundstücks gesichert ist, bildet allein die Festsetzung der straßenmäßigen Erschließung im Bebauungsplan (vgl. BVerwG, U. v. 8.5.2002 - 9 C 5/01 - juris Rn. 24 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09

    Geringfügigkeit; Antragsbefugnis; Störfallbetrieb; Seveso-II-Richtlinie; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 9 N 15.2011
    Ein Konflikttransfer ist damit nur zulässig, wenn die Durchführung der Maßnahmen zur Konfliktbewältigung auf einer nachfolgenden Stufe möglich und sichergestellt ist (vgl. BVerwG, B. v. 16.3.2010 - 4 BN 66/09 - juris Rn. 27).
  • EuGH, 18.04.2013 - C-463/11

    L - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und …

  • BVerwG, 13.01.2016 - 4 B 21.15

    Überleitung von landesrechtlichen Vorschriften und Plänen nach Inkrafttreten des …

  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer …

  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 BN 23.13

    Vorbereitung der Beschlussfassung des für den Satzungsbeschluss zuständigen …

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im …

  • BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 31.11

    Zum Zweck der bundesbaugesetzlichen Vorschriften zum Umweltschutz

  • BVerwG, 30.06.2014 - 4 BN 38.13

    Abwägungsrelevante Belange bei Angebotsbebauungsplan; Festsetzung eines …

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2011 - 1 MN 130/10

    Anforderungen an die Abwägungsentscheidung für eine Biogasanlage bei Erlass eines …

  • VGH Bayern, 14.07.2009 - 1 N 07.2977

    Normenkontrolle Bebauungsplan - Abstimmung von Festsetzungen des Bebauungsplans

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2015 - 10 D 62/12

    Voraussetzungen für eine Aufstellung des Bebauungsplans im vereinfachten …

  • VGH Bayern, 10.05.2016 - 9 N 14.2674

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan - Heranrücken von …

  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 9 N 13.1303

    Festsetzung einer Verkehrsfläche und einer Fläche für Aufschüttungen zur …

  • VGH Bayern, 08.06.2010 - 15 N 08.3172

    Einbeziehungssatzung; landwirtschaftlicher Betrieb; heranrückende Wohnbebauung; …

  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen; …

  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluß; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 2 D 38/11

    Gewerbegebietsausweisung auf dem Gelände einer ehemaligen Zuckerfabrik im …

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze; …

  • BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09

    Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer …

  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

  • BVerwG, 14.09.2015 - 4 BN 4.15

    Antragsbefugnis für Normenkontrolle; mittelbar Betroffener

  • VGH Bayern, 26.11.2015 - 9 N 12.2592

    Rechtmäßigkeit derTeilaufhebung eines Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 04.11.2015 - 9 NE 15.2024

    Bebauungsplan, Streitwertfestsetzung, DIN-Vorschrift, Ein- und Ausfahrten, …

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.08.2016 - 9 N 15.2011   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,46817
VGH Bayern, 02.08.2016 - 9 N 15.2011 (https://dejure.org/2016,46817)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.08.2016 - 9 N 15.2011 (https://dejure.org/2016,46817)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. August 2016 - 9 N 15.2011 (https://dejure.org/2016,46817)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 10 A 8.15

    Baurecht: Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Anforderungen an die …

    Ist der Bebauungsplan demgegenüber - wie hier - an bodenrechtlich relevanten Ordnungskriterien ausgerichtet, entspricht er einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, selbst wenn er auch den Wünschen Privater entgegenkommt und diese den Anstoß für die Planung gegeben haben (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30. Dezember 2009 - BVerwG 4 BN 13.09 -, juris Rn. 11; Bayerischer VGH, Urteil vom 2. August 2016 - 9 N 15.2011 -, juris Rn. 34).

    Auch wenn sie mit dem Bebauungsplan das Vorhaben eines privaten Vorhabenträgers planungsrechtlich ermöglichen will, ist sie aufgrund von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht gezwungen, einen mit einer Durchführungsverpflichtung des Vorhabenträgers nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB gekoppelten vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 2. August 2016 - 9 N 15.2011 -, juris Rn. 34 m.w.N.;… Gierke/Schmidt-Eichstaedt, Die Abwägung in der Bauleitplanung, 2019, Rn. 28, auch zum sog. projektbezogenen Angebotsbebauungsplan, a.a.O., Rn. 152).

  • OVG Hamburg, 31.03.2022 - 2 E 18/20

    Normenkontrollantrag gegen die Verordnung über den Bebauungsplan Rissen 44 / …

    Zwar wird in der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass § 1a Abs. 3 Satz 6 Var. 2 BauGB grundsätzlich auch dann anwendbar ist, wenn sich die Bebaubarkeit der Fläche zuvor nach § 35 BauGB bestimmte (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.3.2012, 4 BN 31.11, BauR 2012, 106, juris Rn. 3; dem folgend VGH München, Urt. v. 2.8.2016, 9 N 15.2011, juris Rn. 76).
  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 NE 18.6

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses- Unwirksamkeit von Bebauungsplan

    Ist dies - wie hier - gewährleistet, kann sich der Gemeinderat bei der Prüfung der Anregungen und der abschließenden Entscheidung hierüber auf die Vorlage beziehen und sich diese gegebenenfalls inhaltlich zu Eigen machen (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.2016 - 9 N 15.2011 - juris Rn. 38;… BayVGH, U.v. 28.4.2017 - 9 N 14.404 - juris Rn. 33;… BVerwG, B.v. 19.12.2013 - 4 BN 23.13 - ZfBR 2014, 371 = juris Rn. 8 f., jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.03.2023 - 15 N 22.2521

    Erfolgreiches Normenkontrollverfahren gegen Ortsabrundungssatzung

    Es fehlt mithin an einer worst-case-Gesamtbetrachtung der insgesamt zulässigen möglichen Nutzungen in Folge der Einbeziehungssatzung; die bloße Betrachtung eines beabsichtigten konkreten Bauvorhabens greift insoweit zu kurz (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.2016 - 9 N 15.2011 - juris Rn. 46 zum Angebotsbebauungsplan).
  • VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes wegen Abwägungsmängeln

    Rn. 29 Der Plangeber muss, auch wenn ein konkretes Vorhaben oder ein vorhandener Bestand Anlass für eine Angebotsplanung ist, auch andere bauliche Nutzungen in seine Entscheidungen einbeziehen, insbesondere wenn das konkrete oder vorhandene Vorhaben, das den Planungsanlass darstellt, die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ausschöpft und daher die voraussichtlichen planbedingten Auswirkungen nicht realistisch und vollständig abbilden kann (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.2016 - 9 N 15.2011 - juris Rn. 50).
  • VGH Bayern, 16.05.2024 - 2 N 22.1691

    Vereinfachtes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans

    Ob eine sich dabei ergebende Einschränkung oder Ausdehnung der Baumöglichkeiten als "wesentlich" anzusehen ist, lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.2016 - 9 N 15.2011 - juris; OVG NW, U.v. 27.1.2016 - 7 D 130/14.NE - BauR 2016, 621;… Rieger in Schrödter, Baugesetzbuch, 9. Aufl. 2019, § 13 BauGB Rn. 13).
  • VGH Bayern, 29.09.2020 - 9 NE 20.770

    Keine Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans im Normenkontrolleilverfahren

    Unabhängig davon, ob mit dieser vorübergehenden Lösung dem Gebot der Konfliktbewältigung genügt sein könnte (…vgl. BVerwG, U.v. 5.5.2015 - 4 CN 4.14 - juris Rn. 14; BayVGH, U,v, 2.8.2016 - 9 N 15.2011 - juris Rn. 41), ist jedenfalls nicht ersichtlich, weshalb mit der angedachten Vorgehensweise derzeit schwerwiegende Nachteile für die Antragsteller verbunden wären.
  • VGH Bayern, 10.02.2017 - 9 NE 16.536

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Abänderungsantrag nach rechtskräftiger …

    Rn. 7 Auf den Normenkontrollantrag der Antragsteller hin, hat der Senat mit rechtskräftigem Urteil vom 2. August 2016 (Az. 9 N 15.2011) den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Gewerbegebiet V." des Antragsgegners für unwirksam erklärt.
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