Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   LAG Köln, 04.07.1995 - 9 Sa 484/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3246
LAG Köln, 04.07.1995 - 9 Sa 484/95 (https://dejure.org/1995,3246)
LAG Köln, Entscheidung vom 04.07.1995 - 9 Sa 484/95 (https://dejure.org/1995,3246)
LAG Köln, Entscheidung vom 04. Juli 1995 - 9 Sa 484/95 (https://dejure.org/1995,3246)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3246) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverbot: Anspruch des Arbeitgebers auf Einhaltung während des Kündigungsschutzprozesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Angefochtene fristlose Kündigung, Unterlassung von Wettbewerbshandlungen, Karenzentschädigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot; Fristlose Kündigung; Anfechtung; Kündigungsschutzklage; Schadensersatz

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 78
  • NZA-RR 1996, 2
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LAG Köln, 04.07.1995 - 9 Sa 484/95
    Zwar besteht nach der Rechtsprechung des BAG (NZA 1992, 212 ff.) der Anspruch auf Unterlassung von Wettbewerb auch dann fort, wenn der Arbeitgeber fristlos kündigt und der Arbeitnehmer gegen diese Kündigung Kündigungsschutzklage erhebt.

    Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (NZA 1992, 212, 214 f.), wonach Konkurrenztätigkeit bei unwirksamer Kündigung des Arbeitgebers für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses ohne Entschädigungszahlung unzulässig ist, berücksichtigt nach Ansicht des Berufungsgerichts nicht hinreichend die Interessen des Arbeitnehmers, seinen Lebensunterhalt während der Dauer des Kündigungsschutzverfahrens möglichst angemessen zu sichern.

  • BAG, 23.02.1977 - 3 AZR 620/75

    Verfassungswidrigkeit des § 75 Abs. 3 HGB

    Auszug aus LAG Köln, 04.07.1995 - 9 Sa 484/95
    Die von (Beitzke, Anm. 7 zu BAG, AP Nr. 6 zu § 75 HGB ) und ihm folgend vom Arbeitsgericht für zutreffend erachtete Ansicht, Wettbewerb sei generell erlaubt und der Arbeitgeber müsse gegebenenfalls auf Schadensersatzansprüche zurückgreifen, widerspricht der Regelung des § 60 HGB in dem Fall, dass sich nachträglich herausstellt, dass die Kündigung unwirksam war: Schadensersatzansprüche sind in aller Regel schon im Hinblick auf den darzulegenden Schaden schwer nachzuweisen.

    Daher sind die Ansprüche aus § 628 Abs. 2 BGB lediglich auf Schadensersatz in Geld gerichtet (Beitzke, Anm. 7 zu BAG, AP Nr. 6 zu § 75 HGB ).

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Er ist in der Regel auch während des Kündigungsschutzprozesses an das vertragliche Wettbewerbsverbot gebunden(Senat 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - AP BGB § 626 Nr. 104 = EzA BGB § 626 nF Nr. 140). Dies gilt unabhängig davon, ob eine Karenzentschädigung angeboten (aA LAG Köln 4. Juli 1995 - 9 Sa 484/95 - zu II der Gründe, AP HGB § 75 Nr. 9;… APS/Dörner 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 325) oder er vorläufig weiterbeschäftigt wird (…aA MünchKommBGB/Henssler 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 124)..
  • LAG Düsseldorf, 25.10.2023 - 12 Sa 262/23

    Vertragliches Wettbewerbsverbot; Nebentätigkeit; Unterlassung von Wettbewerb nach …

    Rn. 134 (3)Soweit der Beklagte im Anschluss an die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 04.07.1995 (- 9 Sa 484/95, NZA-RR 1996, 2; diese Möglichkeit des Arbeitgebers von seinem Ansatz der analogen Anwendung des § 162 BGB aufzeigend Oehlschläger, Die Konkurrenztätigkeit 2020, 209) davon ausgeht, dass der Kläger von ihm die Unterlassung von Wettbewerb bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens nur verlangen könne, wenn er ihm eine Karenzentschädigung anbietet, folgt die Kammer dem ebenso wie das Bundesarbeitsgericht (…BAG 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08, juris Rn. 23;… BAG 23.10.2014 - 2 AZR 644/13, juris Rn. 29) nicht.
  • LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06

    Kündigung, Wettbewerbsverbot, Kündigungsschutzklage, Interessenabwägung

    Das Landesarbeitsgericht Köln hat demgegenüber in einer Entscheidung vom 14.07.1995 (9 Sa 484/95 - LAGE § 60 HGB Nr. 4) für die arbeitgeberseitige Forderung nach einem Unterlassen von Wettbewerbshandlungen in einem solchen Fall das gleichzeitige Angebot einer Karenzentschädigung nach §§ 74 ff. HGB verlangt (zustimmend Gravenhorst, Anm. zu BGH…, Urteil vom 12.03.2003, a. a. O.;… APS/Dörner, a.a.O., § 1 KSchG Rz 325).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2022 - 12 SaGa 11/22

    Unzulässige Konkurrenztätigkeit nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Dauer …

    Rn. 72 c)Soweit der Beklagte im Anschluss an die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 04.07.1995 (- 9 Sa 484/95, NZA-RR 1996, 2; diese Möglichkeit des Arbeitgebers von seinem Ansatz der analogen Anwendung des § 162 BGB aufzeigend Oehlschläger, Die Konkurrenztätigkeit 2020, 209) davon ausgeht, dass der Kläger von ihm die Unterlassung von Wettbewerb bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens nur verlangen könne, wenn er ihm eine Karenzentschädigung anbietet, folgt die Kammer dem ebenso wie das Bundesarbeitsgericht (…BAG 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08, juris Rn. 23;… BAG 23.10.2014 - 2 AZR 644/13, juris Rn. 29) nicht.
  • ArbG Solingen, 14.03.2023 - 1 Ca 826/22
    Soweit der Beklagte im Anschluss an die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 04.07.1995 (- 9 Sa 484/95, NZA-RR 1996, 2; diese Möglichkeit des Arbeitgebers von seinem Ansatz der analogen Anwendung des § 162 BGB aufzeigend Oehlschläger, Die Konkurrenztätigkeit 2020, 209) davon ausgeht, dass der Kläger von ihm die Unterlassung von Wettbewerb bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens nur verlangen könne, wenn er ihm eine Karenzentschädigung anbietet, ist das Bundesarbeitsgericht (…BAG 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08, juris Rn. 23;… BAG 23.10.2014 - 2 AZR 644/13, juris Rn. 29) dieser Auffassung entgegengetreten.
  • LAG Hamm, 04.07.2007 - 2 Sa 306/07

    Zu den Voraussetzungen einer erneuten fristlosen Kündigung wegen unerlaubter …

    Deshalb wird mit beachtlichen Gründen die Auffassung vertreten, dass der Arbeitgeber nach Ausspruch einer angefochtenen fristlosen Kündigung vom Arbeitnehmer die Unterlassung von Wettbewerbshandlungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses nur dann verlangen darf, wenn er ihm hierfür gleichzeitig eine monatliche Entschädigung mindestens in Höhe einer Karrenzentschädigung nach den §§ 74 ff HGB anbietet (LAG Köln vom 04.07.1995 - 9 Sa 484/95, NZA-RR 1996, 2 - 3 = LAGE § 60 HGB Nr. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Köln
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht