Rechtsprechung
| OLG Celle, 15.11.2000 - 9 U 130/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Keine geltungserhaltende Reduktion bei nichtigem Konzernvorbehalt in AGB
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 AGBG ; § 4 AGBG ; § 9 AGBG ; § 260 BGB ; § 455 BGB ; § 254 ZPO
Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs über die Außenstände beim Weiterverkauf; Verpflichtung des Rechtsmittelgerichts zur Entscheidung über alle Stufen einer Stufenklage; Vereinbarung eines einfachen Eigentumsvorbehaltes als Individualvereinbarung; Konzernvorbehalt in ... - Judicialis
AGBG § 3; ; AGBG § 4; ; AGBG § 9; ; BGB § 260; ; BGB § 455; ; ZPO § 254
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 3 § 4 § 9; BGB § 260 § 455; ZPO § 254
Befugnis des Rechtsmittelgerichts bei Stufenklage / Auskunftsanspruch bei verlängertem Eigentumsvorbehalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs über die Außenstände beim Weiterverkauf; Verpflichtung des Rechtsmittelgerichts zur Entscheidung über alle Stufen einer Stufenklage; Vereinbarung eines einfachen Eigentumsvorbehaltes als Individualvereinbarung; Konzernvorbehalt in ...
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 20.04.2000 - 4 O 37/00
- OLG Celle, 15.11.2000 - 9 U 130/00
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.03.1988 - VIII ZR 340/86
Sale-and-Lease-Back bei verlängertem Eigentumsvorbehalt
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2000 - 9 U 130/00
Zwar hat der Bundesgerichtshof (vgl. etwa BGH NJW 1988, 1774 ff; BGH NJW 1994, 1154 f) zur Wirksamkeit einer derartigen Klausel keine abschließende Entscheidung getroffen, sondern diese Frage regelmäßig offen gelassen.Das Schrifttum hat sich hingegen nahezu einhellig gegen die Wirksameit derartiger Konzernvorbehalte ausgesprochen (…vgl. nur Westermann in Münch. Komm. zum BGB, 3. Aufl., Rn. 93 zu § 455 m. w. N.; Tiedke, ZIP. 1988, 784; Weber, BB 1989, 1768; von Westphalen, BB 1985, 478).
- BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94
Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2000 - 9 U 130/00
Die Zulässigkeit einer derartigen geltungserhaltenden Reduktion ergibt sich weder aus dem Senatsbeschluss vom 6. September 2000 im Verfahren 9 U 123/00 noch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Mai 1995 (BGHZ 130, 19/34 ff). - BGH, 09.02.1994 - VIII ZR 176/92
Formularmäßige Vereinbarung eines erweiterten Eigentumsvorbehalts mit …
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2000 - 9 U 130/00
Zwar hat der Bundesgerichtshof (vgl. etwa BGH NJW 1988, 1774 ff; BGH NJW 1994, 1154 f) zur Wirksamkeit einer derartigen Klausel keine abschließende Entscheidung getroffen, sondern diese Frage regelmäßig offen gelassen.
- BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 22/89
Vollstreckung aus einem Prozessvergleich - Erhebung einer Stufenklage gerichtet …
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2000 - 9 U 130/00
Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass das Rechtsmittelgericht bei Ansprüchen, die in der Form der Stufenklage (§ 254 ZPO) hintereinander gestaffelt sind, die noch beim unteren Gericht anhängigen Ansprüche der 2. und 3. Stufe selbst abweisen kann, wenn es zur Abweisung des Anspruchs der 1. Stufe gelangt, mit dessen Verneinung die durch den ersten Anspruch bedingten weiteren Ansprüche ohne weiteres entfallen (vgl. RG JW 1926, 2539; BGHZ 12, 273 ff; BGHZ 30, 215 ff; BGH FamRZ 1990, 863 ff). - BGH, 30.10.1967 - VIII ZR 176/65
Auskunftspflicht des Konkursverwalters
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2000 - 9 U 130/00
Dabei ist anerkannt - und dies hat das Landgericht auch zutreffend gesehen - , dass der Vorbehaltseigentümer beim verlängerten Eigentumsvorgehalt gegen seinen Vertragspartner einen Auskunftsanspruch hat, der sich auch auf die Außenstände aus Weiterverkäufen bezieht (…vgl. statt vieler die Nachweise bei Palandt/Heinrichs, 59. Aufl., Rn. 15 zu § 261 BGB) und der im Fall des Konkurses gegen den Konkursverwalter zu richten ist (BGHZ 49, 11 ff). - BGH, 11.02.1954 - III ZR 312/52
Mietausfall als Enteignung
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2000 - 9 U 130/00
Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass das Rechtsmittelgericht bei Ansprüchen, die in der Form der Stufenklage (§ 254 ZPO) hintereinander gestaffelt sind, die noch beim unteren Gericht anhängigen Ansprüche der 2. und 3. Stufe selbst abweisen kann, wenn es zur Abweisung des Anspruchs der 1. Stufe gelangt, mit dessen Verneinung die durch den ersten Anspruch bedingten weiteren Ansprüche ohne weiteres entfallen (vgl. RG JW 1926, 2539; BGHZ 12, 273 ff; BGHZ 30, 215 ff; BGH FamRZ 1990, 863 ff).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 06.04.2001 - 9 U 130/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 29.05.2000 - 6 O 124/00
- OLG Hamm, 06.04.2001 - 9 U 130/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1622
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2001 - 9 U 130/00
Rn. 10 Bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geht es entgegen landläufiger Bezeichnung nicht um einen Ausgleich durch Zahlung eines Schmerzensgeldes nach § 847 BGB, sondern um einen besonderen Anspruch, der auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Einzelnen aus Art. 1 und 2 GG zurückzuführen ist (BGHZ 128, 1, 15 = NJW 1995, 861). - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2001 - 9 U 130/00
Rn. 12 Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen, denen der Senat folgt, kommt es für die Entscheidung, ob die Schwere der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eine Entschädigung des Betroffenen durch Zahlung eines Geldbetrages erforderlich macht, maßgeblich auf Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, auf Anlaß und Beweggrund des Handelnden und auf den Grad seines Verschuldens an (st. Rspr.: BGHZ 132, 13, 27 = NJW 1996, 1131). - BGH, 12.03.1996 - VI ZR 90/95
Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2001 - 9 U 130/00
Rn. 5 Die Beklagten würden als damaliger Vorstand der als eingetragener Verein tätigen Werbegemeinschaft "AB" zwar persönlich haften, wenn sie durch eine deliktische Handlung einen zur Entschädigung verpflichtenden immateriellen Schaden herbeigeführt hätten (BGH NJW 1996, 1535).
- LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
Kachelmann gegen Springer
Vorliegend wäre in Betracht gekommen, die Beklagte zumindest zur Unterlassung aufzufordern, da der jeweils Betroffene grundsätzlich gehalten ist, sich um einen solchen anderweitigen Ausgleich - notfalls mit gerichtlicher Hilfe - zu bemühen, bevor er eine Geldentschädigung verlangen kann (BGH, NJW 1979, 1041; OLG Hamm, Urteil vom 6.4.2001 - 9 U 130/00;… LG Berlin, a.a.O.).Vorliegend wäre in Betracht gekommen, die Beklagte zumindest zur Unterlassung aufzufordern, da der jeweils Betroffene grundsätzlich gehalten ist, sich um einen solchen anderweitigen Ausgleich - notfalls mit gerichtlicher Hilfe - zu bemühen, bevor er eine Geldentschädigung verlangen kann (BGH, NJW 1979, 1041; OLG Hamm, Urteil vom 6.4.2001 - 9 U 130/00;… LG Berlin, a.a.O.).
- LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14
Kachelmann gegen Springer
Vorliegend wäre in Betracht gekommen, die Beklagte zumindest zur Unterlassung aufzufordern, da der jeweils Betroffene grundsätzlich gehalten ist, sich um einen solchen anderweitigen Ausgleich - notfalls mit gerichtlicher Hilfe - zu bemühen, bevor er eine Geldentschädigung verlangen kann (BGH, NJW 1979, 1041; OLG Hamm, Urteil vom 6.4.2001 - 9 U 130/00;… LG Berlin, a.a.O.). - LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2007 - 11 O 6073/06 Maßgeblich ist insofern, welche Sphäre des Persönlichkeitsrechts betroffen ist (OLG Hamm NJW-RR 2001, 1622).
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