Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 16.12.2014 - 9 U 22/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Betriebs-Berater
Abfindungsanspruch eines ausscheidenden BGB-Gesellschafters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Modifizierte Ertragswertmethode, modifiziertes Ertragswertverfahren, Unternehmensbewertung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06
Berücksichtigung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis beim …
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.2014 - 9 U 22/10
Der Bundesgerichtshof schreibt eine bestimmte Bewertungsmethode nicht vor, hält es aber für sachgerecht, wenn eine Bewertungsmethode herangezogen wird, die in Form einer Richtlinie von einem Gremium der zuständigen Standesorganisation empfohlen und verbreitet angewendet wird (BGH, Urteil vom 06.02.2008, Az.: XII ZR 45/06), Rdnr. 19, zitiert nach juris).Der Bundesgerichtshof führte dort vielmehr aus, dass bei der Berechnung mittels der IBT-Methode nicht erkennbar sei, ob und in welcher Weise der auf die Arbeitskraft entfallende Teil der Praxisinhaber und auf deren eventuell nicht übertragbaren besonderen Fähigkeiten entfallenden Teil des Ertrages erfasst und berücksichtigt worden ist (BGH, Urteil vom 06.02.2008, Az..XII ZR 45/06 Rdnr. 27, zitiert nach juris).
Der Bundesgerichtshof gibt insoweit vor, dass nicht ein pauschaler, sondern nur ein den individuellen Verhältnissen entsprechender Unternehmerlohn in Abzug gebracht werden dürfe (BGH, Urteil vom 06.02.2008, Az.XII ZR 45/06 Rdnr. 22, zitiert nach juris).
- BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09
Zugewinnausgleich: Bemessung des Goodwills einer freiberuflichen Praxis bei …
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.2014 - 9 U 22/10
Eine Wertermittlung alleine nach dem Umsatz scheidet nach allgemeiner Auffassung aus, weil in diesem Fall etwaige hohe Kosten einer Praxis nicht berücksichtigt werden und so ein Rückschluss auf den tatsächlichen Wert der Praxis nicht gezogen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 09.02.2011, Az.: XII ZR 40/09, Rdnr. 18, zitiert nach juris).Ein solches Gehalt ist abzuziehen, weil es den Wert verkörpert, der auf dem persönlichen Einsatz des Arztes beruht und nicht übertragbar ist (BGH, Urteil vom 09.02.2011, Az.: XII ZR 40/09, Rdnr. 27).
- BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89
Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.2014 - 9 U 22/10
Goodwills nicht vor, weshalb die gewählte Methode nur darauf zu überprüfen war, ob sie gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt oder auf rechtsfehlerhaften Erwägungen beruht (BGH, Urteil vom 24.10.1990, Az.: XII ZR 101/89, Rdnr. 11, zitiert nach juris).
- BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04
Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.2014 - 9 U 22/10
Wegen der grundsätzlichen Bindung an die Tatsachenfeststellungen des erstinstanzlichen Gerichts (…Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 529, Rdnr. 4; BGH NJW 2005, 1584) beschränkt sich der Prüfungsumfang des Berufungsgerichts (§ 529 ZPO) vielmehr auf die Frage, ob im angegriffenen Urteil widersprüchliche oder lückenhafte Ausführungen des Sachverständigen zugrunde gelegt worden sind (BGH NJW 2006, 152). - BGH, 13.10.1976 - IV ZR 104/74
Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer; Ausgleich des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.2014 - 9 U 22/10
Grundsätzlich liegt ein immaterieller Wert vor, wenn ein potentieller Erwerber einer Praxis bereit ist, einen höheren Preis zu zahlen, als es dem Sachwert der Praxiseinrichtung entspricht (BGH, Urteil vom 13.10.1976, Az.: IV ZR 104/74, Rdnr. 26, zitiert nach juris). - OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 310/01
Bewertung des Patientenstamms bei Auseinandersetzung einer Zahnärzte-GbR
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.2014 - 9 U 22/10
Ein immaterieller Wert einer Praxis kann abzulehnen sein, wenn die Praxis durch den ausscheidenden Arzt unmittelbar ohne Veränderungen in naher räumlicher Distanz fortgesetzt wird (vgl. OLG Celle, Teilurteil vom 29.05.2002, Az.: 9 U 310/01).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 02.03.2011 - 9 U 22/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 295 Abs. 1; AktG § 301
Anforderungen an die Form eines Schuldversprechens zu Gunsten der Gesellschafter einer Bank - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
HSH Nordbank muss stillem Gesellschafter zugesagte Sonderzahlung in Millionenhöhe leisten
- Betriebs-Berater (Pressemitteilung)
Bank muss zugesagte Sonderzahlung an stille Gesellschafter auch bei absehbarem Jahresfehlbetrag leisten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Form eines Schuldversprechens zu Gunsten der Gesellschafter einer Bank
Verfahrensgang
- LG Kiel, 16.04.2010 - 14 O 110/09
- OLG Schleswig, 02.03.2011 - 9 U 22/10
- BGH, 18.09.2012 - II ZR 59/11
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 517
- BB 2011, 642
- NZG 2011, 620
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.01.2008 - II ZR 245/06
Verpflichtung eines Vorstandsmitglieds zur Übernahme der durch den …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.03.2011 - 9 U 22/10
Auch die vom Landgericht angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 2008 (Az. II ZR 245/06) stehe dieser Beurteilung nicht entgegen.In einer zweiten Entscheidung vom 14. Januar 2008 - Az. II ZR 245/06 - (NJW 2008, 1569 ff. = "Rumänische Handballspielerinnen") führt der Bundesgerichtshof aus: "Die Causa der Mitgliedschaft für das Eingehen einer Verpflichtung schließt die Anwendbarkeit der Schenkungsregeln aus.
In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 2008 - Az. II ZR 245/06 - (…aaO.), in der die Grundsätze auch im Falle der Mitgliedschaft in einem Idealverein Geltung erlangt haben, hatte sich der Leistende durch sein Zahlungsversprechen auch keinen mittelbaren Vermögensvorteil erhofft.
- BGH, 08.05.2006 - II ZR 94/05
Sportgate-Verfahren zurückverwiesen
Auszug aus OLG Schleswig, 02.03.2011 - 9 U 22/10
Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 2006 - Az. II ZR 94/05 - (NZG 2006, 543 ff. = "Boris Becker"), in der ein Gesellschafter gegenüber seiner Gesellschaft erklärt hatte, er werde alle ihr (während der Gründung) entstehenden Verluste ausgleichen, sind auf eine solche gegenüber der Gesellschaft im Hinblick auf seine Mitgliedschaft als Gesellschafter (causa societatis) abgegebene Erklärung nicht die Schenkungsregeln anwendbar.Freiwillige Zuwendungen im Verhältnis Gesellschaft - Gesellschafter unterfallen gleichfalls den Grundsätzen der causa societatis, denn nach der Grundaussage der ersten maßgeblichen Entscheidung des Bundesgerichts vom 8. Mai 2006 - Az. II ZR 94/05 - (…aaO.) steht bei Leistungen causa societatis die Stärkung der Gesellschaft im Vordergrund.
- BGH, 26.02.1992 - XII ZR 129/90
Schriftform bei Nachtragsurkunde zum Mietvertrag - Abgrenzung zwischen …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.03.2011 - 9 U 22/10
Ob im Einzelfall ein Änderungsvertrag, ein Aufhebungsvertrag, verbunden mit dem Abschluss eines neuen Vertrages, oder ein weiterer rechtlich selbstständiger Vertrag vorliegt, ist Auslegungsfrage; maßgebend ist in erster Linie der Wille der Parteien (vgl. BGH NJW 1992, 2283 ; NJW 1999, 575 ;… Palandt-Grüneberg, BGB 69. Aufl. 2010, § 311 Rn. 3).
- BGH, 13.06.1996 - IX ZR 172/95
Anwendbares Recht auf die Garantie einer Mindestausschüttung aus einer erworbenen …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.03.2011 - 9 U 22/10
Der selbstständige Garantievertrag ist als Vertrag eigener Art im Sinne des § 305 BGB dadurch gekennzeichnet, dass sich der Garant verpflichtet, für den Eintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen und die Gefahr eines künftigen Schadens zu übernehmen (ständige Rechtsprechung BGH, vgl. NJW 1996, 2569, 2570 m.w.N.). - BGH, 19.11.1998 - VII ZR 424/97
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus OLG Schleswig, 02.03.2011 - 9 U 22/10
Ob im Einzelfall ein Änderungsvertrag, ein Aufhebungsvertrag, verbunden mit dem Abschluss eines neuen Vertrages, oder ein weiterer rechtlich selbstständiger Vertrag vorliegt, ist Auslegungsfrage; maßgebend ist in erster Linie der Wille der Parteien (vgl. BGH NJW 1992, 2283 ; NJW 1999, 575 ;… Palandt-Grüneberg, BGB 69. Aufl. 2010, § 311 Rn. 3). - LG Kiel, 16.04.2010 - 14 O 110/09
Abgrenzung eines selbstständigen Schuldversprechens zwischen Gesellschaft und …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.03.2011 - 9 U 22/10
unter Aufhebung des am 16. April 2010 verkündeten Urteils des Landgerichts Kiel, Aktenzeichen 14 O 110/09, die Klage abzuweisen.
- BGH, 18.09.2012 - II ZR 59/11
Zur Wirksamkeit eines freiwilligen Sonderzahlungsversprechens der HSH Nordbank AG
Rn. 13 I. Das Berufungsgericht (OLG Schleswig, ZIP 2011, 517) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.04.2011 - I-9 U 22/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1; HGB § 128; BGB § 242
Anteilige Haftung eines Gesellschafters entsprechend der Beteiligung an einer GbR für Verpflichtungen aus den Darlehensverträgen - Wolters Kluwer
Anteilige Haftung eines Gesellschafters entsprechend der Beteiligung an einer GbR für Verpflichtungen aus den Darlehensverträgen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 09.12.2009 - 5 O 165/08
- OLG Düsseldorf, 11.04.2011 - I-9 U 22/10
- BGH, 16.10.2012 - XI ZR 218/11
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.06.2008 - XI ZR 112/07
Zur Bereicherungsschuld bei unwirksamen Darlehensvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2011 - 9 U 22/10
Rn. 30 Der Beklagte kann sich nicht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung stützen, wonach ein Kreditinstitut, das aufgrund eines wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG unwirksamen Darlehensvertrages die Immobilienfondsbeteiligung eines Kapitalanlegers finanziert und die Darlehensvaluta unmittelbar an den als GbR betriebenen Fonds ausgezahlt hat, den Kapitalanleger für die Bereicherungsschuld der GbR gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. BGB nicht in entsprechender Anwendung des § 128 HGB persönlich in Anspruch nehmen kann (vgl. BGH WM 2008, 1356, 1358).Unter diesen Umständen konnte es unbillig erscheinen, wenn der Anleger nur deshalb, weil die Darlehensvaluta nicht z.B. an einen schlichten Verkäufer oder eine Beteiligungsgesellschaft in der Form der Kommanditgesellschaft floss, sondern an eine (faktische oder auch fehlerfreie, vgl. BGH WM 2008, 1356, 1359, Rz. 24) Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung des Anlegers, über den "Umweg" der Bereicherungshaftung dieser Gesellschaft dem Darlehensgeber doch wieder verpflichtet gewesen wäre.
- OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 9 U 189/09
Gesellschafterhaftung bei der fehlerhaften Gesellschaft: Gerichtsstand für die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2011 - 9 U 22/10
Dass dies keine sog. korporative, der R ... GmbH organschaftliche Vertretungsmacht verleihende Regelung war, sondern eine gewöhnliche rechtsgeschäftliche Vollmacht, ist dafür (entgegen OLG Stuttgart, Urteil vom 16.06.2010 - 9 U 189/09 -, zitiert nach Juris, Rz. 80 - 84) ohne Bedeutung.Zwar hat das OLG Stuttgart in einem Urteil vom 16.06.2010 - 9 U 189/09 - (zitiert nach Juris) zu einer ähnlichen Fondskonstruktion diese Frage verneint.
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2011 - 9 U 22/10
Rn. 24 Als mindestens faktischer Gesellschafter der R ... GbR (s.o. 1. b), 2. Absatz) haftet der Beklagte ohne weiteres für deren Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Klägerin entsprechend § 128 HGB (grundlegend BGH WM 2001, 408, 414).
- BGH, 18.07.2006 - XI ZR 143/05
Rechtsberatung durch Führung der Geschäfte einer BGB -Gesellschaft durch eine …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2011 - 9 U 22/10
Verträge, durch die ein in der Form der GbR betriebener Immobilienfonds die Führung seiner Geschäfte umfassend einer GmbH, die keine Erlaubnis nach dem RBerG besaß, übertrug, fielen nicht in den Anwendungsbereich des Art. 1 § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes, denn ein solcher Vertrag war im Schwerpunkt auf die Wahrung wirtschaftlicher Belange gerichtet (vgl. BGH WM 2006, 1673, 1674 ff. m.w.N.). - BGH, 29.09.2009 - XI ZR 179/07
Schadensersatzpflichten eines Vertreibers von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2011 - 9 U 22/10
Die Entscheidung des BGH vom 29.09.2009 (WM 2009, 2210 ff.), in der es um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch einen Darlehensgeber ging, der eine ihm vor der Einwerbung von Anlegern aufgefallene Unrichtigkeit des Prospekts nach Erörterung mit dem Fondsvertreiber auf sich beruhen ließ, betraf einen anderen Sachverhalt und ist nicht hierher übertragbar. - OLG München, 05.08.2008 - 5 U 5228/07
Treuhandvermittelter Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds: Persönliche …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2011 - 9 U 22/10
Rn. 32 Das Urteil des OLG München vom 05.08.2008 (- 5 U 5228/07 -, Anl. B 7, Bl. 168 - 183 GA, ZIP 2009, 622 ff.) legt keine andere Auffassung nahe.
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