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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 18.03.2016

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,25684
OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15 (https://dejure.org/2015,25684)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.09.2015 - 9 U 31/15 (https://dejure.org/2015,25684)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. September 2015 - 9 U 31/15 (https://dejure.org/2015,25684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 305 Abs 2 BGB, § 313 Abs 1 BGB, § 488 Abs 1 BGB, § 489 Abs 1 Nr 1 Halbs 1 BGB
    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen Bedingungen zur Änderung der monatlichen Sparrate; vertragliche Einbeziehung der Bedingungen; rechtsmissbräuchliche Berufung der Sparkasse auf die fehlende Einbeziehung; Verzicht des Sparers auf ...

  • Betriebs-Berater

    Scala-Vorsorge-Sparvertrag - Einbeziehung von Regelungen in einem Werbeflyer (her: einseitige Änderung der monatlichen Sparrate)- Kündigungsrecht der Sparkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488 Abs. 1; BGB § 489; BGB § 313 Abs. 1
    Bindung einer Sparkasse an in einem Werbeflyer für ein Finanzprodukt angebotene Bedingungen hinsichtlich der Höhe der Sparrate

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sparvertrag mit Zinsstaffel: Sparkasse bleibt an ihr eigenes Werbeversprechen gebunden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Scala-Sparverträge - Berufungen zurückgewiesen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bestandsschutz für Ratensparpläne mit 25-jähriger Laufzeit

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kunden dürfen Ratenhöhe ohne Zustimmung des Kreditinstituts ändern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestandsschutz für Ratensparpläne mit 25-jähriger Laufzeit

  • spiegel.de (Pressebericht, 23.09.2015)

    Scala-Streit: Sparkasse Ulm muss Zinsversprechen einhalten

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung über Scala-Sparverträge

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bausparer - Kündigung der Bausparkasse nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sparkasse Leipzig kündigt Prämiensparverträge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Bausparverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Kündigungsrecht der Bank für Sparverträge aufgrund des niedrigen Zinsniveaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindung einer Sparkasse an in einem Werbeflyer für ein Finanzprodukt angebotene Bedingungen hinsichtlich der Höhe der Sparrate

  • stuttgarter-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.09.2015)

    Scala-Verträge: Das Ende eines Streits oder nur eine Etappe?

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bestandsschutz für Ratensparpläne mit 25-jähriger Laufzeit

  • uni-muenchen.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Scala-Entscheidung des OLG Stuttgart und ihre Auswirkungen auf die Kündigung von Bausparverträgen (Dr. Christoph Andreas Weber; BB 2016, 584-587)

  • rechtsboutique.de (Entscheidungsbesprechung)

    SCALA-Entscheidung: Sparkasse bleibt an hohe Zinszusage gebunden

Sonstiges (2)

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Streit um Scala-Verträge: Ulmer Sparkasse einigt sich mit Sparern

  • justiz-bw.de (Terminmitteilung)

    Verhandlung über Berufungen der Sparkasse Ulm wegen Vorsorgesparvertrag S-Scala

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2460
  • WM 2016, 311
  • BB 2016, 591
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (104)

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung: …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15
    Rn. 38 Die Klage auf Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses setzt gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ein rechtliches Interesse des Klägers daran voraus, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt wird (BGH, Urteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14 NJW 2015, 873).

    Ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis liegt daher auch vor, wenn eine Verbindlichkeit noch nicht entstanden, aber für ihren späteren Eintritt der Grund in der Art gelegt ist, dass die Entstehung der Verbindlichkeit nur von dem Eintritt weiterer Umstände oder dem Zeitablauf abhängt (BGH, Urteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14 aaO).

    Die Feststellungsklage hingegen lässt unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung des aufgetretenen Streitpunktes erwarten, da sie die von beiden Parteien des Rechtsstreits aufgeworfene Frage in einem Prozess für die gesamte Dauer des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses ein für alle Mal verbindlich klärt (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14 aaO).

    Denn die Möglichkeit einer solchen Klage steht der Zulässigkeit der Feststellungsklage und dem dafür nach § 256 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderlichen Feststellungsinteresse nicht entgegen (BGH, Urteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14 aaO m.w.N.).

  • LG Ulm, 26.01.2015 - 4 O 273/13

    Scala-Verträge: Sparkasse darf Hochzins-Guthaben nicht kündigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm vom 26. Januar 2015 - 4 O 273/13 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 10 I. Das Urteil des LG Ulm, AZ: 4 O 273/13, verkündet am 26.01.2015, wird aufgehoben.

    Die Frage der Auslegung der Bestimmung des § 489 Abs. 1 Nr. 1 Halbs. 2 BGB hat grundsätzliche Bedeutung (vgl. Berger EWiR 2015, 135).

  • BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12

    Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung und Titelherausgabe: …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15
    Der Vertrauenstatbestand kann nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - XII ZR 59/12 BGHR BGB § 242 Verwirkung 42).

    Bei objektiver Beurteilung (statt aller BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - XII ZR 59/12 NJW-RR 2014, 195) durfte der Verpflichtete dem bisherigen Verhalten des Berechtigten nicht entnehmen, dass dieser das ihm für die Laufzeit des Vertrages von 25 Jahren eingeräumte Recht deshalb nicht mehr geltend machen wolle, weil er hiervon innerhalb von 9 Jahren keinen Gebrauch gemacht hat.

  • BGH, 14.05.2019 - XI ZR 345/18

    Kündigung von Sparverträgen "S-Prämiensparen flexibel"

    Eine vergleichbare Interessenlage habe auch das Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 23. September 2015 (WM 2016, 311) darin gesehen, dass der Prämiensparvertrag als langfristiges Vertragsverhältnis der Ansparung von Vermögen diene.

    Die von den Klägern abgeschlossenen Sparverträge unterliegen nicht dem Darlehensrecht der §§ 488 ff. BGB, sondern dem Recht der unregelmäßigen Verwahrung (…vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 2010 - XI ZR 52/08, WM 2011, 306 Rn. 10; BGH…, Urteil vom 5. März 2008 - VIII ZR 31/07, WM 2008, 923 Rn. 14; OLG Stuttgart, WM 2016, 311, 318; Freitag, ZBB 2018, 269, 274 f.; Schultheiß, ZIP 2017, 1793, 1795; Vogel, BKR 2018, 45, 49; aA Weber, ZIP 2015, 961, 964; Furche/Götz, WM 2019, 145, 147; zur früheren Rechtslage beim Sparbuch siehe BGH, Urteile vom 23. Juni 1965 - III ZR 251/63, WM 1965, 897, 899 f. und vom 24. April 1975 - III ZR 147/72, BGHZ 64, 278, 284).

    Dieser Bonusanreiz bedingt einen konkludenten Ausschluss des Kündigungsrechts aus Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen bis zum Ablauf des 15. Sparjahres, weil andernfalls die Beklagte den Klägern jederzeit den Anspruch auf Gewährung der Sparprämien entziehen könnte (ebenso OLG Stuttgart, WM 2016, 311, 318 für einen Prämiensparvertrag "Vorsorgesparen S-Scala" mit einer vertraglich vereinbarten Prämienstaffel bis zum 25. Sparjahr, weshalb das Recht des Kreditinstituts zur ordentlichen Kündigung bis zum Ablauf des 25. Sparjahrs ausgeschlossen sei;… vgl. zum konkludenten Ausschluss eines Kündigungsrechts aus § 488 Abs. 3 BGB in der vom 1. Januar 2002 bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung bei Bausparverträgen: Senatsurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16, BGHZ 214, 94 Rn. 24 ff.).

    Ein durchschnittlicher Sparer kann unter diesen Umständen nicht annehmen, dass das Kreditinstitut mit solchen werbenden Umschreibungen die wechselseitigen Ansprüche und die aus dem Sparvertrag folgenden Rechte, Pflichten und Obliegenheiten ändern oder gar - hier in Bezug auf die Laufzeit - erweitern möchte (…vgl. BGH, Urteile vom 17. Juni 2015 - IV ZR 170/14, WM 2015, 1324 Rn. 25 …und vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16, BGHZ 214, 94 Rn. 96; Dörfler/Surowiecki, BKR 2018, 307, 309 mwN; Edelmann, WuB 2018, 542, 544; Furche/Götz, WM 2019, 145, 150; im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart, WM 2016, 311 ff. für einen Prämiensparvertrag "Vorsorgesparen S-Scala" mit einer vertraglich vereinbarten Prämienstaffel bis zum 25. Sparjahr, weshalb die - davon nicht abweichenden - Aussagen in dem Werbeflyer im Grunde unerheblich waren).

  • OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15

    Bausparvertrag: Kündbarkeit durch die Bausparkasse nach Eintritt der …

    Es kann dahinstehen, ob die Bestimmung von ihrem Sinn und Zweck her auf Sparverträge Anwendung findet, bei denen Einlagen an sogenannte "professionelle Darlehensnehmer" geleistet werden (vgl. zum Meinungsstand: Senat, Urteil vom 23. September 2015 - 9 U 31/15 , juris, Rn. 101 ; Weber, ZIP 2015, 961;… ders., beck-Online.Großkommentar [BeckOGK]/Weber, Stand 1. Februar 2016, BGB, § 489 Rn. 9.1, Rn. 13ff.; Edelmann/Suchowerskyj, BB 2015, 1800).

    Rn. 76 d. Die Beklagte kann die Kündigung auch nicht auf § 490 Abs. 3, §§ 314, 313 Abs. 3 BGB stützen (zum Verhältnis der Bestimmungen zueinander vgl. Senat, Urteil vom 23. September 2015 - 9 U 31/15 , WM 2016, 311 , Rn. 147 ).

  • OLG Naumburg, 16.05.2018 - 5 U 29/18

    Prämiensparvertrag: Kündigungsrecht der Bank

    Der Umstand, dass die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise auf bis zu 50 v. H. ab dem 15. Sparjahr stiegen, lässt für sich nicht den Schluss darauf zu, dass sich die Beklagte auf zumindest fünfzehn Jahre binden wollte (a.A.: OLG Stuttgart, die so genannte "Scala-Entscheidung", Urteil vom 23. September 2015, 9 U 31/15, Rn. 97; kritisch hierzu Schultheiß, ZIP 2017, 1793).

    Denn damit wolle die Bank die Sparer zur langfristigen regelmäßigen Einzahlung veranlassen, ohne dass der Erhalt dieser in Aussicht gestellten Vorteile vertraglich gesichert wäre (OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015, 9 U 31/15, Rn. 94).

  • LG Stendal, 14.11.2019 - 22 S 104/18

    Kündigung eines Prämiensparvertrags durch die Sparkasse aus wichtigem Grund

    Rn. 56 Anders als in der sogenannten Scala-Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 23. September 2015, 9 U 31/15 - zitiert nach Juris) fehlt es vorliegend an einer vertraglichen Vereinbarung einer 25-jährigen Einzahlungszeit.

    Die negative Zinsentwicklung - die der Beklagten zudem bei Abschluss der Übernahmevereinbarung bereits bekannt war - kann daher zwar zur Begründung eines sachlichen, nicht aber zur Begründung eines wichtigen Grundes angenommen werden (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015, 9 U 31/15 - zitiert nach Juris;… Grüneberg in Palandt, BGB, 77. Aufl., § 314 Rn 7 m.w.N.).

  • OLG Bamberg, 10.08.2016 - 8 U 24/16

    Wirksamkeit der Kündigung eines Bausparvertrags nach Eintritt der Zuteilungsreife

    Sie sind der Auffassung, § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB sei aufgrund teleologischer Reduktion einschränkend dahin auszulegen, dass diese Norm nicht auf das Passivgeschäft von Banken, also die Verzinsung von Kundenanlagen, anwendbar sei, und verweisen insoweit insbesondere auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart, Urteil vom 23.09.2015, Az.: 9 U 31/15, sowie einen Aufsatz von Weber, BB 2015, 2185 ff. Hinsichtlich der Einzelheiten der Berufungsangriffe wird auf die Berufungsbegründung vom 22.03.2016 (Bl. 96 ff. d. A.) Bezug genommen.

    Rn. 43 Zudem kann dahinstehen, ob § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB nach seinem Sinn und Zweck auf Sparverträge Anwendung findet, bei denen Einlagen an sogenannte "professionelle Darlehensnehmer" geleistet werden (vgl. zum Meinungsstand: OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015, Az.: 9 U 31/15, juris, Rn. 101).

  • OLG Naumburg, 21.02.2018 - 5 U 139/17

    Prämiensparvertrag: Wirksamkeit der Kündigungserklärung

    Der Umstand, dass die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise auf bis zu 50 v.H. ab dem 15. Sparjahr stiegen, lässt für sich nicht den Schluss darauf zu, dass sich die Beklagte auf zumindest fünfzehn Jahre binden wollte (a.A.: OLG Stuttgart, die so genannte "Scala-Entscheidung", Urteil vom 23. September 2015, 9 U 31/15, Rn. 97; kritisch hierzu Schultheiß, ZIP 2017, 1793).

    Denn damit wolle die Bank die Sparer zur langfristigen regelmäßigen Einzahlung veranlassen, ohne dass der Erhalt dieser in Aussicht gestellten Vorteile vertraglich gesichert wäre (OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015, 9 U 31/15, Rn. 94).

  • OLG Köln, 15.02.2016 - 13 U 151/15

    Kündigungsrecht der Bausparkasse hinsichtlich eines zuteilungsreifen …

    Der hier vorliegende Sparvertrag ist damit nicht vergleichbar" (OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015 - 9 U 31/15 -, Rn. 110, juris).
  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 141/15

    Einspeisevergütung für aus flüssiger Biomasse erzeugten Strom: Vergütungsanspruch …

    Da das Berufungsgericht jedoch hierzu keinerlei Feststellungen getroffen hat, vermag der Senat nicht zu beurteilen, ob die Klägerin ihr Feststellungsinteresse ausreichend dargelegt hat (…vgl. hierzu BGH, Urteile vom 1. Juli 2014 - XI ZR 247/12, NJW 2014, 3360 Rn. 18;… vom 6. Juli 2006 - III ZR 80/05, aaO; OLG Stuttgart, WM 2016, 311, 320).
  • LG Heidelberg, 02.03.2021 - 2 O 250/20

    Ansprüche aus der Betriebsschließungsversicherung wegen coronabedingter …

    Unbeachtlich ist schließlich, inwieweit es sich bei der Anlage K 3 um eine Verkörperung fortdauernder Werbeaussagen der Beklagten handelt (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteile vom 23. September 2015, Az.:9 U 481/15 und 9 U 31/15 ).
  • LG Kleve, 22.03.2016 - 4 O 74/15

    Bausparvertrag; Bausparer; Bausparkasse; Zuteilungsreife; vollständiger …

    Dabei gilt § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB auch zugunsten der Bausparkasse, da das vom Bausparer eingezahlte Bausparguthaben vor Zuteilung des Bauspardarlehens als Darlehen des Bausparers an die Bausparkasse anzusehen ist (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 02.10.2013, Az.: 19 U 106/13, Juris-Rn. 14; OLG Hamm…, Beschluss vom 26.10.2015, Az.: I-31 U 182/15, Juris-Rn. 16; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 23.09.2015, Az.: 9 U 31/15, zitiert nach Juris; Weber BB 2015, 2185, 2186).
  • LG Leipzig, 30.05.2018 - 9 O 1881/17

    Sparplanvertrag - Kündigungsrecht der Bank

  • AG Duisburg, 04.11.2020 - 504 C 1276/20
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.03.2016 - 9 U 31/15   

Zitiervorschläge
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OLG Hamburg, 18.03.2016 - 9 U 31/15 (https://dejure.org/2016,73392)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.03.2016 - 9 U 31/15 (https://dejure.org/2016,73392)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. März 2016 - 9 U 31/15 (https://dejure.org/2016,73392)
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