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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.01.2012 - I-9 U 45/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,171
OLG Hamm, 13.01.2012 - I-9 U 45/11 (https://dejure.org/2012,171)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.01.2012 - I-9 U 45/11 (https://dejure.org/2012,171)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - I-9 U 45/11 (https://dejure.org/2012,171)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prozessvergleich, materiellrechtlicher Vergleich

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 278 Abs. 6 ZPO
    Prozessvergleich, materiell-rechtlicher Vergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 278 Abs. 6
    Zustandekommen eines Vergleichs durch sofortige Annahme eines in mündlicher Verhandlung auf Tonträger aufgezeichneten Vergleichsvorschlags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wirksamkeit des Vergleichs erfordert schriftliche Bestätigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Ein bisher nur auf Tonträger aufgezeichneter Vergleich ist ohne erneute Annahme durch Schriftsatz ist unwirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustandekommen eines Vergleichs durch sofortige Annahme eines in mündlicher Verhandlung auf Tonträger aufgezeichneten Vergleichsvorschlags

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag: Annahme zu Protokoll möglich? (IBR 2012, 1268)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 882
  • GRUR-RR 2012, 410
  • NJ 2012, 474
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.10.1984 - IVb ZR 35/83

    Rechtsfolgen der Formunwirksamkeit eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2012 - 9 U 45/11
    Ein Prozessvergleich hat eine rechtliche Doppelnatur: Er ist einerseits Prozesshandlung, deren Wirksamkeit sich nach den Grundsätzen des Verfahrensrechts bestimmt, und andererseits privates Rechtsgeschäft, für das die Regeln des materiellen Rechts gelten (BGH, NJW 1985, 1962, 1963).

    Dabei kann die Erwägung eine Rolle spielen, dass der Beklagte häufig nicht ohne den Vorteil der Beendigung des Prozesses und der Kläger nicht ohne den Erwerb eines Vollstreckungstitels im Vergleichsweg "nachgegeben" hätten; andererseits kann der Abschluss eines Prozessvergleichs auch von Gründen bestimmt gewesen sein, die im Fall seiner formellen Unwirksamkeit jedenfalls zur Aufrechterhaltung der materiell-rechtlichen Vereinbarung führen sollten, weil den Parteien entscheidend an einer verbindlichen materiell-rechtlichen Regelung ihrer Rechtsbeziehungen gelegen war (BGH, NJW 1985, 1962 m. w. N.).

  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 73/01

    Nicht ohne weiteres Beeendigung eines Rechtsstreits durch außergerichtlichen …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2012 - 9 U 45/11
    Rn. 50 Hat die Vereinbarung der Parteien danach als außergerichtlicher materiell-rechtlicher Vergleich im Sinne von § 779 BGB Bestand (vgl. den Meinungsstand zu den Wirkungen eines außergerichtlichen Vergleichs auf das laufende Verfahren: BGH, NJW 2002, 1503), kommt im Wege der zuzulassenden Klageänderung nunmehr die Verurteilung entsprechend dem Inhalt des außergerichtlichen Vergleichs in Betracht (…Zöller/Stöber, 28. Aufl., § 794 ZPO Rn. 17; OLG Jena FamRZ 2006, 1277), wobei eine inzwischen eingetretene Erfüllung zu berücksichtigen ist.
  • OLG Hamm, 13.12.2010 - 31 U 99/07

    Widerruf eines im schriftlichen Verfahren geschlossenen Vergleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2012 - 9 U 45/11
    Ob dies auch für einen Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO gilt, obwohl der dessen Zustandekommen und Inhalt feststellende Beschluss (§ 278 Abs. 6 S. 2 ZPO) lediglich deklaratorischen Charakter hat (OLG Hamm, NJW 2011, 1373;… Zöller/Greger, 28. Aufl., § 278 ZPO Rn. 31), ist zumindest zweifelhaft (gegen die Anwendbarkeit des § 154 Abs. 2 BGB auf einen Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO: LAG Köln…, Urteil vom 21.04.2005 - 6 Sa 87/05 - anderer Ansicht: Siemon, NJW 2011, 426, 430 und Stein/Jonas/Leipold, 22. Aufl., § 278 ZPO Rn. 81).
  • BGH, 18.09.1996 - VIII ZB 28/96

    Form der Entscheidung über die Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2012 - 9 U 45/11
    In diesem Fall greift § 303 ZPO ein (…vgl. MünchKomm/Prütting, ZPO, 3. Aufl., § 280 ZPO Rn. 4;… auch Musielak/Foerste, ZPO, 8. Aufl., § 280 ZPO Rn. 2 m. w. N.; offen gelassen: BGH, NJW 1996, 3345, 3346;… anderer Ansicht: Zöller/Vollkommer, 28. Aufl., § 303 ZPO Rn. 5).
  • OLG Jena, 27.04.2006 - 1 UF 529/05

    Klage auf Erfüllung eines außergerichtlichen Vergleichs in noch rechtshängiger …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2012 - 9 U 45/11
    Rn. 50 Hat die Vereinbarung der Parteien danach als außergerichtlicher materiell-rechtlicher Vergleich im Sinne von § 779 BGB Bestand (vgl. den Meinungsstand zu den Wirkungen eines außergerichtlichen Vergleichs auf das laufende Verfahren: BGH, NJW 2002, 1503), kommt im Wege der zuzulassenden Klageänderung nunmehr die Verurteilung entsprechend dem Inhalt des außergerichtlichen Vergleichs in Betracht (…Zöller/Stöber, 28. Aufl., § 794 ZPO Rn. 17; OLG Jena FamRZ 2006, 1277), wobei eine inzwischen eingetretene Erfüllung zu berücksichtigen ist.
  • OLG Hamm, 22.10.2008 - 20 U 70/07

    Rechtsfolgen der vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit hinsichtlich eines in einem …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2012 - 9 U 45/11
    Der Senat hat in zulässiger Weise in Form eines Zwischenurteils nach § 303 ZPO entschieden (s. o. 1., vgl. auch OLG Hamm, VersR 2009, 532).
  • LAG Köln, 21.04.2005 - 6 Sa 87/05

    Kündigungsschutzklage, außergerichtlicher Vergleich, Schriftform

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2012 - 9 U 45/11
    Ob dies auch für einen Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO gilt, obwohl der dessen Zustandekommen und Inhalt feststellende Beschluss (§ 278 Abs. 6 S. 2 ZPO) lediglich deklaratorischen Charakter hat (OLG Hamm, NJW 2011, 1373;… Zöller/Greger, 28. Aufl., § 278 ZPO Rn. 31), ist zumindest zweifelhaft (gegen die Anwendbarkeit des § 154 Abs. 2 BGB auf einen Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO: LAG Köln, Urteil vom 21.04.2005 - 6 Sa 87/05 - anderer Ansicht: Siemon, NJW 2011, 426, 430 und Stein/Jonas/Leipold, 22. Aufl., § 278 ZPO Rn. 81).
  • OLG Karlsruhe, 06.07.2010 - 5 UF 17/10

    Unterhaltsverfahren: Voraussetzungen des Unterbreitens eines schriftlichen …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2012 - 9 U 45/11
    Wegen der prozessualen Bedeutung eines Prozessvergleichs (Beendigung des Rechtsstreits, Wegfall der Rechtshängigkeit des Verfahrens und Titelfunktion) können die Anforderungen an die Formstrenge eines Vergleichsschlusses nach § 278 Abs. 6 S. 1 ZPO nicht niedriger anzusiedeln sein als bei der Protokollierung eines Vergleichs im mündlichen Termin durch das Gericht (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2011, 7 für den Fall des § 278 Abs. 6 S. 1, 1. Alt. ZPO (Unterbreiten eines Vergleichsvorschlags durch die Parteien)).
  • BGH, 18.01.1984 - IVb ZB 53/83

    Irrtum über die Erklärung eines Rechtsmittelverzichts - Zwingend festzustellende …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2012 - 9 U 45/11
    Für den in einer mündlichen Verhandlung geschlossenen Vergleich ist anerkannt, dass die Missachtung der (zwingenden) prozessualen Formvorschriften, insbesondere des § 162 Abs. 1 ZPO, zur Nichtigkeit des Vergleichs führt (BGH, NJW 1984, 1465, 1466;… Zöller/Stöber, 28. Aufl., § 162 ZPO Rn. 6;… Musielak/Lackmann, ZPO, 8. Aufl., § 794 ZPO Rn. 10;… Beck'scher Online-Kommentar ZPO/Hoffmann/Lindner, § 794 ZPO Rn. 8).
  • BGH, 14.07.2015 - VI ZR 326/14

    Gütliche Streitbeilegung: Voraussetzungen eines wirksamen Abschlusses eines …

    Dazu ist er ein privates Rechtsgeschäft, für das die Vorschriften des materiellen Rechts gelten und mit dem die Parteien Ansprüche und Verbindlichkeiten regeln (BGH, Urteil vom 30. September 2005 - V ZR 275/04, BGHZ 164, 190, 193 f. mwN; vgl. auch BGH, Urteile vom 18. Juni 1999 - V ZR 40/98, BGHZ 142, 84, 88; vom 3. Dezember 1980 - VIII ZR 274/79, BGHZ 79, 71, 74; vom 15. April 1964 - Ib ZR 201/62, BGHZ 41, 310, 311; vom 29. September 1958 - VII ZR 198/57, BGHZ 28, 171, 172; vom 10. März 1955 - II ZR 201/53, BGHZ 16, 388, 390; OLG Hamm, NJW-RR 2012, 882).

    Das gilt auch für den Prozessvergleich im Sinne des § 278 Abs. 6 ZPO (…vgl. BT-Drucks. 14/4722, S. 82;… BAGE 120, 251 Rn. 15; OLG Hamm, NJW-RR 2012, 882;… Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 278 Rn. 79;… Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl., § 794 Rn. 2 f.).

    Rn. 16 bb) Der erkennende Senat teilt allerdings in Übereinstimmung mit der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2012, 882) und Stimmen in der Literatur (…Assmann in Wieczorek/Schütze, aaO Rn. 89;… Reichold in Thomas/Putzo, aaO, § 278 Rn. 15;… Foerste in Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 278 Rn. 17a;… PG/Geisler, ZPO, 7. Aufl., § 278 Rn. 19;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl., § 278 Rn. 63; Kontusch, NJ 2012, 474;… ebenso Elzer in Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, 2. Aufl., § 36 Rn. 27) nicht die Meinung des Berufungsgerichts, wonach die zu Protokoll des Gerichts erklärte Annahme des gerichtlichen Vergleichsvorschlags durch die Klägerin ebenfalls dem Formerfordernis nach § 278 Abs. 6 Satz 1 Fall 2 ZPO genügte.

    Rn. 21 cc) Fehlt bereits - wie im Streitfall - die gesetzlich geforderte Schriftsatzform für die Annahme des gerichtlichen Vergleichsvorschlags, muss nicht entschieden werden, ob eine Partei schon vor dem Vorliegen des schriftlichen gerichtlichen Vergleichsvorschlags dessen Annahme erklären könnte (verneinend OLG Hamm, NJW-RR 2012, 882; Nungeßer, NZA 2005, 1027, 1031;… dies., AR-Blattei SD 160.9, Rn. 480 (Stand: November 2005)).

    Sie hat vielmehr unter Übergabe des Urteils des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. Januar 2012 (NJW-RR 2012, 882) die Formunwirksamkeit des Vergleichs geltend gemacht.

    Hierzu steht es objektiv in Widerspruch, wenn sich die Klägerin, die sich das Verhalten ihres Prozessbevollmächtigten nach § 85 ZPO zurechnen lassen muss, nunmehr auf den Standpunkt stellt, mangels ihrer nach Vorliegen des schriftlichen gerichtlichen Vergleichsvorschlags schriftsätzlich erklärten Zustimmung sei ein formwirksamer Prozessvergleich nach § 278 Abs. 6 Satz 1 Fall 2 ZPO nicht zustande gekommen (vgl. Kontusch, NJ 2012, 474, 475).

    Rn. 30 cc) Der Vorrang öffentlicher Interessen oder das Gebot der Rechtssicherheit führen im Streitfall nicht zu einem Zurücktreten des Grundsatzes von Treu und Glauben (so aber - in ähnlichem Zusammenhang - OLG Hamm, NJW-RR 2012, 882, 883).

  • OLG Bremen, 28.03.2018 - 1 U 63/17

    Zustandekommen eines Vertrages bei Erklärung der Annahme gegenüber dem Gericht

    1995, 1561; siehe auch Palandt-Ellenberger, 77. Aufl., § 154 BGB Rn. 4; Soergel- Wolf, 13. Aufl., § 154 BGB Rn. 11; anders dagegen im Hinblick auf die lediglich deklaratorische Wirkung der Feststellung nach § 278 Abs. 6 ZPO LAG Köln, Urteil vom 21.04.2005 - 6 Sa 87/05, juris Rn. 13, AE 2006, 17 (Leitsatz 1); offen gelassen bei OLG Hamm, Urteil vom 13.01.2012 - 9 U 45/11, juris Rn. 39, NJW-RR 2012, 882).

    Der Zweifelssatz des § 154 Abs. 2 BGB, dass bei zu beurkundenden Verträgen keine Bindung beabsichtigt ist, bis die Beurkundung erfolgt ist, findet aber keine Anwendung, soweit eine Partei bereits vor der Beurkundung ausdrücklich ihre Angebots- bzw. Annahmeerklärung unter Bestimmung einer Frist der Bindung an ihre Erklärung abgibt (unter Abstellung bereits auf die vor Beurkundung erfolgende Erklärung alleine auch OLG Hamm, Urteil vom 13.01.2012 - 9 U 45/11, juris Rn. 40, NJW-RR 2012, 882).

    Das Nichtzustandekommen des Prozessvergleichs führt aber nicht notwendigerweise dazu, dass nach dem hypothetischen Parteiwillen auch der materiell-rechtliche Vergleich als Bestandteil der Doppelnatur des Prozessvergleichs als unwirksam anzusehen wäre, d.h. dass nicht dieser Teil der Abrede aufrechtzuerhalten bzw. der unwirksame Prozessvergleich in einen wirksamen materiell-rechtlichen Vergleich umzudeuten wäre (siehe BGH…, Urteil vom 24.10.1984 - IVb ZR 35/83, juris Rn. 16, NJW 1985, 1962; OLG Hamm, Urteil vom 13.01.2012 - 9 U 45/11, juris Rn. 43, NJW-RR 2012, 882).

  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 339/14

    Befristung - gerichtlicher Vergleich

    Die Frage, ob eine Partei schon vor der Unterbreitung eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags dessen Annahme erklären kann, ist höchstrichterlich nicht geklärt (…offengelassen von BGH 14. Juli 2015 - VI ZR 326/14 - Rn. 21, BGHZ 206, 219; verneinend OLG Hamm 13. Januar 2012 - 9 U 45/11 - Nungeßer NZA 2005, 1027, 1031).
  • LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 92/16

    Unterlassene Verbindung zweier Beschlussanfechtungsklagen in …

    Wegen der prozessualen Bedeutung eines Prozessvergleiches (Beendigung des Rechtsstreits, Wegfall der Rechtshängigkeit des Verfahrens und Titelfunktion) können die Anforderungen an die Formstrenge eines Vergleichsschlusses nach § 278 Abs. 6 Satz 1 ZPO nicht niedriger angesetzt werden als bei der Protokollierung eines Vergleichs durch das Gericht in einem mündlichen Termin (OLG Hamm, NJW-RR 2012, 882, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 21.07.2022 - 12 Ta 281/22

    Verfahrensbeendigung durch Vergleich; Wertfestsetzung für einen bestandskräftigen …

    Allerdings setzt die Fortsetzung des alten Verfahrens voraus, dass die anfechtende Partei einen Antrag auf Terminanberaumung zur Fortsetzung des Verfahrens stellt (BGH 22. Dezember 1982 - V ZR 89/80 - NJW 1983, 996;… Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 794, Rn. 21) und dieser Antrag der Gegenseite entsprechend § 250 ZPO zugestellt wird (OLG Hamm, 13. Januar 2012 - 9 U 45/11 - NJW-RR 2012, 882;… MüKoZPO/Wolfsteiner, 6. Aufl. 2020, § 794, Rn. 77) o der zumindest die rügelose Einlassung der Gegenseite vorliegt.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.12.2011 - 9 U 45/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,79623
OLG Celle, 21.12.2011 - 9 U 45/11 (https://dejure.org/2011,79623)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.12.2011 - 9 U 45/11 (https://dejure.org/2011,79623)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 9 U 45/11 (https://dejure.org/2011,79623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.11.1994 - II ZR 160/93

    Umfang der Geschäftsführer-Vergütung

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2011 - 9 U 45/11
    Eine Entlastung schließt nur Ersatzansprüche aus, die der Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung aller Vorlagen und Berichte erkennbar waren (BGH, Urteil vom 14. November 1994, II ZR 160/93, dort Rn. 50 nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2010 - 9 U 90/09

    Mängel eines Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2011 - 9 U 45/11
    Rn. 41 5. Die vom Landgericht, der Rechtsprechung des Senats im vorangegangenen Verfahren 9 U 90/09 folgend, zuerkannten Handlingsaufschläge von 43.744,39 EUR (Nr. V der Anspruchsbegründung) sind nicht Gegenstand der Berufung oder Anschlussberufung.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 9 U 45/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,106450
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 9 U 45/11 (https://dejure.org/2013,106450)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.02.2013 - L 9 U 45/11 (https://dejure.org/2013,106450)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - L 9 U 45/11 (https://dejure.org/2013,106450)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 9 U 45/11
    Die zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind deshalb bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der tägliche Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (vgl. zu alledem ausführlich BSG, Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R - Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 25/05 R -, Juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 9 U 45/11
    Die zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind deshalb bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der tägliche Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (vgl. zu alledem ausführlich BSG, Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R - Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 25/05 R -, Juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 9 U 45/11
    Für die Annahme der von der Berufungsklägerin geltend gemachten PTBS mit einem Schmerzsyndrom und Phantomschmerzen ist der Vollbeweis notwendig (ständige Rechtsprechung; vgl. exemplarisch Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 29/07 R -).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 9 U 45/11
    Die Bemessung des Grades der MdE wird nach ständiger Rechtsprechung eine Tatsachenfeststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (zuletzt: BSG, Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 24/00 R - m.w.N.).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 9 U 45/11
    Dieses setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überblickender Mensch mehr Zweifel hat (vgl. BSG, Urteil vom 2. Februar 1978 - 8 RU 66/77 -, Juris Rn. 14 m.w.N.).
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