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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.09.2021 - 9 U 73/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,49487
OLG Hamm, 24.09.2021 - 9 U 73/21 (https://dejure.org/2021,49487)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.09.2021 - 9 U 73/21 (https://dejure.org/2021,49487)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. September 2021 - 9 U 73/21 (https://dejure.org/2021,49487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anschein für ein Verschulden des Zurücksetzenden bei Stillstand zum Kollisionszeitpunkt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2021 - 9 U 73/21
    Der Senat hält an seiner Auffassung, wonach im Falle der Kollision auch dann der Anschein für ein Verschulden des Zurücksetzenden spricht, wenn der Zurücksetzende zum Kollisionszeitpunkt bereits zum Stehen gekommen ist, gleichwohl aber ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit dem Zurücksetzen gegeben ist, seit Bekanntwerden der entgegenstehenden Rechtprechung des BGH v. 15.12.2015 - VI ZR 6/15 - juris Rn. 15 - NJW 2016, 1098, nicht länger fest.

    An seiner Auffassung, wonach im Falle der Kollision auch dann der Anschein für ein Verschulden des Zurücksetzenden spricht, wenn der Zurücksetzende zum Kollisionszeitpunkt bereits zum Stehen gekommen ist, gleichwohl aber ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit dem Zurücksetzen gegeben ist, hält der Senat seit Bekanntwerden der entgegenstehenden Rechtprechung des BGH v. 15.12.2015 - VI ZR 6/15 - juris Rn. 15 - NJW 2016, 1098, nicht länger fest.

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 231/17

    Haftung bei Kfz-Unfall: Begriff des anderen Verkehrsteilnehmers im Zusammenhang …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2021 - 9 U 73/21
    Darunter fällt nicht nur der fließende Durchgangsverkehr auf der Straße, sondern auch derjenige, der auf der anderen Straßenseite vom Fahrbahnrand anfährt, vgl. BGH v. 15.05.2018 - VI ZR 231/17 - juris Rn. 12 - NJW 2018, 3095.

    Darunter fällt nicht nur der fließende Durchgangsverkehr auf der Straße, sondern auch derjenige, der auf der anderen Straßenseite vom Fahrbahnrand anfährt, vgl. BGH v. 15.05.2018 - VI ZR 231/17 - juris Rn. 12 - NJW 2018, 3095.

  • OLG Hamm, 09.02.2023 - 7 U 3/23

    Haftungsverteilung bei einer Kollision auf einem Parkplatz

    Rn. 9 a) Aufgrund der Tatsache, dass die Beklagten nicht bewiesen haben, dass sich das klägerische Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kollision noch in der Rückwärtsfahrt befand und damit im Rahmen des § 17 Abs. 1 und 2 StVG davon auszugehen ist, dass es zu diesem Zeitpunkt bereits stand, streitet gegen den Kläger kein Anscheinsbeweis, seiner Sorgfaltspflicht nach § 1 StVO in Verbindung mit der Wertung des § 9 Abs. 5 StVO nicht nachgekommen zu sein (…vgl. BGH Urt. v. 11.10.2016 - VI ZR 66/16, r+s 2017, 93 Rn. 9;… BGH Urt. v. 15.12.2015 - VI ZR 6/15, VersR 2016, 410 Rn. 15; OLG Hamm Beschl. v. 24.9.2021 - 9 U 73/21, zfs 2022, 250 = juris Rn. 4;… Senat Beschl. v. 28.10.2020 - 7 U 58/20, BeckRS 2020, 46353 = juris Rn. 36).
  • OLG Hamm, 04.08.2025 - 7 U 94/24

    Ausparken; Rückwärtsfahrt; Gefährdungsausschluss; Gehweg; Schutzbereich; …

    Zwar grenzt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Reichweite des Anscheinsbeweises bei Rangierfahrten auf Parkplätzen insoweit ein, als der Anscheinsbeweis nur dann greift, wenn sich im Zeitpunkt der Kollision das Fahrzeug noch in Rückwärtsbewegung befunden hat (…BGH Urt. v. 15.12.2015 - VI ZR 6/15, juris Rn. 15;… Urt. v. 26.1.2016 - VI ZR 179/15, r+s 2016, 149 Rn. 11;… Urt. v. 11.10.2016, VI ZR 66/16;… r+s 2017, 93 Rn. 9;… Urt. v. 17.1.2023 - VI ZR 203/22, r+s 2023, 265 Rn. 25, 30;… in der Folge: Senat Beschl. v. 28.10.2020 - 7 U 58/20, BeckRS 2020, 46353 Rn. 32; OLG Hamm Beschl. v. 24.9.2021 - 9 U 73/21, zfs 2022, 250 Rn. 4).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.08.2022 - 2 O 5678/21

    Keine Unzumutbarkeit einer schädigerseits benannten freien Werkstatt bei …

    Die derart einschränkende Rechtsprechung des BGH (z.B. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 6/15 -, juris) gilt erkennbar lediglich für die besondere Situation auf Parkplätzen, d.h. eben gerade nicht im fließenden Verkehr (dies fehlerhaft verkennend OLG Hamm, Beschluss vom 24. September 2021 - I-9 U 73/21 -, juris; ablehnend deshalb folgerichtig Scholten ZfSch 2022, 250).
  • LG Dortmund, 09.04.2025 - 24 O 5/23

    Kollision zwischen Rückwärtsfahrenden im Straßenverkehr, Verweis auf freie …

    Rn. 49 Nach der neueren Rechtsprechung des OLG Hamm (Hinweisbeschluss vom 24.09.2021, Az. 9 U 73/21 = NJOZ 2022, 466 = ZfSch 2022, 250) ist der oben dargestellte Anscheinsbeweis schon dann erschüttert, wenn der andere rückwärtsfahrende Fahrer in das stehende Fahrzeug hineingefahren ist, auch wenn ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit dem Zurücksetzen vorliegt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.11.2021 - 9 U 73/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,49488
OLG Hamm, 09.11.2021 - 9 U 73/21 (https://dejure.org/2021,49488)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.2021 - 9 U 73/21 (https://dejure.org/2021,49488)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 2021 - 9 U 73/21 (https://dejure.org/2021,49488)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2021 - 9 U 73/21
    Der Senat hält an seiner Auffassung, wonach im Falle der Kollision auch dann der Anschein für ein Verschulden des Zurücksetzenden spricht, wenn der Zurücksetzende zum Kollisionszeitpunkt bereits zum Stehen gekommen ist, gleichwohl aber ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit dem Zurücksetzen gegeben ist, seit Bekanntwerden der entgegenstehenden Rechtprechung des BGH v. 15.12.2015 - VI ZR 6/15 - juris Rn. 15 - NJW 2016, 1098, nicht länger fest.
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 231/17

    Haftung bei Kfz-Unfall: Begriff des anderen Verkehrsteilnehmers im Zusammenhang …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2021 - 9 U 73/21
    Darunter fällt nicht nur der fließende Durchgangsverkehr auf der Straße, sondern auch derjenige, der auf der anderen Straßenseite vom Fahrbahnrand anfährt, vgl. BGH v. 15.05.2018 - VI ZR 231/17 - juris Rn. 12 - NJW 2018, 3095.
  • LG Bielefeld, 20.04.2021 - 8 O 376/20
    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2021 - 9 U 73/21
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld (8 O 376/20) vom 20.04.2021 wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.11.2021 - 9 U 73/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,57455
OLG Hamburg, 16.11.2021 - 9 U 73/21 (https://dejure.org/2021,57455)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.11.2021 - 9 U 73/21 (https://dejure.org/2021,57455)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. November 2021 - 9 U 73/21 (https://dejure.org/2021,57455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Betriebsschließungsversicherung: Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich behördlicher Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung aufgrund von behördlichen Maßnahmen wegen des Coronavirus Cateringbetrieb mit Veranstaltungstechnik Unzureichender Vortrag zu einer Betriebsschließung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebsschließungsversicherung und behördliche Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2022, 161

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 30.04.2021 - 332 O 419/20

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung für eine coronabedingte …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.11.2021 - 9 U 73/21
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.04.2021, Aktenzeichen 332 O 419/20 , wird gemäß § 522 Absatz 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 13.02.2023 - 12 U 142/22

    Betriebsschießungsversicherung: Corona-Schließungen nicht von Versicherungsschutz …

    Eine Teilschließung ist nach der überwiegenden Meinung in Rspr. und Literatur in den hier maßgeblichen Bedingungen nicht versichert (ebenso OLG Hamburg (Hotel)…, Urteil vom 16.07.2021, 9 U 25/21, VersR 2021, 1228 ff., 1230, juris Rn. 47 ff.; OLG Hamburg (Landgasthof), Zurückweisungsbeschluss vom 16.11.2021, 9 U 73/21, BeckRS 2021, 42765; OLG Celle (Partyservice)…, Urteil vom 08.07.2021, 8 U 61/21, juris Rn. 49; OLG München (Kindertagestätte)…, Urteil vom 12.05.2021, 25 U 5794/20, VersR 2021, 1174, 1177, juris Rn. 33;… LG Berlin (Hotel), Urteil vom, 24 O 203/20, juris Rn. 29; Günther, VersR 21, 1141;… Günther, a. a. O., NJW 2022, Rn. 21 m. w. N.).
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dejure.org Übersicht OLG Hamburg

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.09.2021 - 9 U 73/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,75607
OLG Hamburg, 17.09.2021 - 9 U 73/21 (https://dejure.org/2021,75607)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.09.2021 - 9 U 73/21 (https://dejure.org/2021,75607)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. September 2021 - 9 U 73/21 (https://dejure.org/2021,75607)
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