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Rechtsprechung
   OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,289
OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05 (https://dejure.org/2005,289)
OLG Jena, Entscheidung vom 20.06.2005 - 9 Verg 3/05 (https://dejure.org/2005,289)
OLG Jena, Entscheidung vom 20. Juni 2005 - 9 Verg 3/05 (https://dejure.org/2005,289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis im Vergabenachprüfungsverfahren bei Ausschluss des Angebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gleichartiger Mangel sämtlicher Bieter: Dennoch keine Antragsbefugnis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Antragbefugnis bei Ausschlusszwang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Aufhebung der Ausschreibung wegen der Mangelhaftigkeit sämtlicher teilnehmender Angebote; Wegfall des Anspruchs auf Gleichbehandlung bei rechtmäßigem Ausschluss eines Bieters ohne Rücksicht auf die Wertungsfähigkeit anderer Angebote; Anforderungen an die ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antragsbefugnis im Vergabeprüfungsverfahren; Voraussetzung der Eröffnung des Zugangs zum Vergabeprüfungsverfahren ; Vergaberechtliches Sonderrechtsverhältnis des Bieters zum Auftraggeber; Ausschreibung der Rekonstruktion und Erweiterung der Kläranlage Zella-Mehlis durch ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachprüfungsantrag: Welche Erfolgsaussichten bei gleichem Mangel aller Angebote? (IBR 2005, 444)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 476
  • VergabeR 2005, 492
  • ZfBR 2005, 706
 
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Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05
    Auch wenn § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A vom Wortlaut her nur als Sollvorschrift ausgestaltet ist, besteht aufgrund der in § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A zwingend vorgeschriebenen Sanktion eine Ausschlusspflicht (vgl. BGH NZBau 2003, 293, 295 - "Jugendstrafanstalt").

    Dieser Mangel ist schon deshalb wettbewerbsrelevant, weil die Vergleichbarkeit des Angebots beeinträchtigt ist und sich darüber hinaus einem Bieter Manipulationsmöglichkeiten eröffnen, wenn er umfangreiche Teilbereiche der ausgeschriebenen Leistung unbestimmt lässt (vgl. BGH NZBau 2003, 293, 296).

    Auch der BGH hat bei Fehlen von Produktbezeichnungen in mehr als 120 Leistungspositionen ein Angebot als nicht mehr wertungstauglich angesehen (vgl. BGH NZBau 2003, 293, 296).

    Nimmt man dieses Gebot als spezielle Ausprägung des in Art. 3 GG verankerten Gleichheitssatzes (…vgl. Byok/Jäger, § 97, Rn. 203), ist eine Ungleichbehandlung nicht in allen denkbaren Fällen verboten; vielmehr kann der öffentliche Auftraggeber berechtigte Gründe haben, warum er eines der sämtlich den Ausschreibungsbedingungen zuwiderlaufenden Angebote dennoch als zuschlagsfähig einstuft, etwa weil ihm, wie es der BGH einmal ausgedrückt hat, "die vorgekommenen Abweichungen im Hinblick auf die eigenen Interessen als Auftraggeber nicht gewichtig erscheinen" (vgl. BGH NZBau 2003, 293, 294).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04

    Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

    Auszug aus OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05
    a) Der Senat hält unter dem Eindruck der zu diesem Problemkreis ergangenen neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BGH Beschl. vom 18.05.2004, VergabeR 2004, 473, 476 - "Mischkalkulationen"; BVerfG Beschl. vom 29.07.2004, VergabeR 2004, 597, 599, 600) an seiner abweichenden früheren Rechtsauffassung (vgl. Senat VergabeR 2003, 472 mit Nachw.) nicht länger fest (ebenso nunmehr OLG Koblenz VergabeR 2005, 112, 114; a.A. wohl OLG Düsseldorf Beschl. vom 15.12.2004, Umdruck S. 10; VergabeR 2005, 195, 198).

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht der Senat sich gehindert durch zwei Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 30.06.2004 (Az.: VII-Verg 22/04) und vom 15.12.2004 (Az.: VII-Verg 47/04, abgedruckt in VergabeR 2005, 195-200 mit Anm. Hardraht) und deshalb zu einer Vorlage der Sache nach § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB an den Bundesgerichtshof veranlasst.

    Es sei nicht gutzuheißen, wenn die Vergabestelle einen Antragsteller wegen eines gleichartigen Mangels ausschließe, den sie im Angebot eines anderen Bieters unbeanstandet lasse (vgl. Beschluss vom 15.12.2004 Umdruck S. 11; VergabeR 2005, 195, 198).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …

    Auszug aus OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05
    a) Der Senat hält unter dem Eindruck der zu diesem Problemkreis ergangenen neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BGH Beschl. vom 18.05.2004, VergabeR 2004, 473, 476 - "Mischkalkulationen"; BVerfG Beschl. vom 29.07.2004, VergabeR 2004, 597, 599, 600) an seiner abweichenden früheren Rechtsauffassung (vgl. Senat VergabeR 2003, 472 mit Nachw.) nicht länger fest (ebenso nunmehr OLG Koblenz VergabeR 2005, 112, 114; a.A. wohl OLG Düsseldorf Beschl. vom 15.12.2004, Umdruck S. 10; VergabeR 2005, 195, 198).

    a) Zunächst ergeben sich in rechtsdogmatischer Hinsicht Bedenken zumindest dann, wenn man auf dem Boden der bereits erwähnten - vom Senat geteilten - Rechtsauffassung des BGH davon ausgeht, dass die Mangelhaftigkeit einer Antragstellerofferte nicht bereits die Antragsbefugnis ausschließt, sondern erst im Rahmen der Begründetheitsprüfung Bedeutung erlangt (vgl. BGH VergabeR 2004, 473, 476).

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05
    Bereits nach dem Wortlaut ist der Vergabestelle insoweit ein individuelles Ermessen eingeräumt (vgl. BGH NJW 1993, 520, 522).

    Spätestens die Übersendung der Verdingungsunterlagen begründet eine vergaberechtliche "Sonderrechtsbeziehung", die zwischen öffentlichem Auftraggeber und Bewerber eine Reihe von Schutz-, Rücksichts- und Vertrauenspflichten konstituiert, die dem Anbahnungsverhältnis im Sinne des § 311 BGB entsprechen und deren Verletzung nach allgemeiner Meinung nach den Grundsätzen der c.i.c. Schadensersatzansprüche auslösen können (vgl. BGH BauR 1993, 214; BauR 1998, 1246, 1247 mit Nachw.).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05
    Spätestens die Übersendung der Verdingungsunterlagen begründet eine vergaberechtliche "Sonderrechtsbeziehung", die zwischen öffentlichem Auftraggeber und Bewerber eine Reihe von Schutz-, Rücksichts- und Vertrauenspflichten konstituiert, die dem Anbahnungsverhältnis im Sinne des § 311 BGB entsprechen und deren Verletzung nach allgemeiner Meinung nach den Grundsätzen der c.i.c. Schadensersatzansprüche auslösen können (vgl. BGH BauR 1993, 214; BauR 1998, 1246, 1247 mit Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - Verg 22/04

    Ausschluss von Angeboten wegen fehlender Nachunternehmererklärung

    Auszug aus OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht der Senat sich gehindert durch zwei Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 30.06.2004 (Az.: VII-Verg 22/04) und vom 15.12.2004 (Az.: VII-Verg 47/04, abgedruckt in VergabeR 2005, 195-200 mit Anm. Hardraht) und deshalb zu einer Vorlage der Sache nach § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB an den Bundesgerichtshof veranlasst.
  • OLG Jena, 08.04.2003 - 6 Verg 9/02

    Architekt als ausgeschlossener Sachverständiger

    Auszug aus OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05
    Von diesem Standpunkt hat sich der Senat aber bereits in anderem Zusammenhang distanziert (vgl. VergabeR 2003, 577, 578).
  • OLG Hamburg, 04.11.2002 - 1 Verg 3/02

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen Mitwirkung eines Bieters an der Ausarbeitung …

    Auszug aus OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05
    Zwar kann nach der Auffassung des Hanseat.OLG Hamburg ein Verstoß gegen diese Vorschrift die Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigen (vgl. OLG Hamburg ZfBR 2003, 186, 187).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …

    Auszug aus OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05
    a) Der Senat hält unter dem Eindruck der zu diesem Problemkreis ergangenen neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BGH Beschl. vom 18.05.2004, VergabeR 2004, 473, 476 - "Mischkalkulationen"; BVerfG Beschl. vom 29.07.2004, VergabeR 2004, 597, 599, 600) an seiner abweichenden früheren Rechtsauffassung (vgl. Senat VergabeR 2003, 472 mit Nachw.) nicht länger fest (ebenso nunmehr OLG Koblenz VergabeR 2005, 112, 114; a.A. wohl OLG Düsseldorf Beschl. vom 15.12.2004, Umdruck S. 10; VergabeR 2005, 195, 198).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller - "Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - …

    Auszug aus OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05
    Auch mit Blick auf die vom Europäischen Gerichtshof (vgl. EuGH NZBau 2003, 509 - "Hackermüller") vorgegebene Zielstellung eines effizienten vergaberechtlichen Primärrechtsschutzes kann nicht bereits der formale Zugang zu einem Nachprüfungsverfahren mit der Begründung verwehrt werden, das Angebot eines Antragstellers sei aus den von der Vergabestelle angenommenen Mängeln oder aus anderen als mit dem Nachprüfungsverfahren zur Überprüfung gestellten Gründen auszuscheiden gewesen, so dass ihm wegen der behaupteten Rechtswidrigkeit kein Schaden erwachsen sei oder drohe (…vgl. BGH a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …

  • OLG Celle, 08.11.2001 - 13 Verg 12/01

    Europaweites Vergabeverfahren für Grundsanierung der Bundesautobahn A 39; …

  • OLG Jena, 05.12.2001 - 6 Verg 4/01

    Anschlussbeschwerde; Angebot, unvollständiges; Nachunternehmereinsatz

  • OLG Jena, 05.12.2001 - 6 Verg 3/01

    Eignungsnachweis, technische Spezifikation, Ausschreibung

  • BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02

    Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren …

  • BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01

    Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch …

  • OLG Koblenz, 20.10.2004 - 1 Verg 4/04

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis eines Bieter; zwingender …

  • OLG Naumburg, 16.01.2003 - 1 Verg 10/02

    Wirksamkeit eines nach Einlegung der sofortigen Beschwerde erteilten Zuschlags; …

  • OLG Jena, 29.04.2003 - 6 Verg 2/03

    Antragsbefugnis; Amtsermittlung

  • OLG Naumburg, 05.05.2004 - 1 Verg 7/04

    Antragsbefugnis eines Beigeladenen

  • BayObLG, 23.03.2004 - Verg 3/04

    Fortgang des Vergabeverfahrens bei zunächst angenommener Zuschlagsfähigkeit eines …

  • KG, 07.11.2001 - KartVerg 8/01

    Bücherumzug II - Anweisung zur Neubewertung

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

    Hiermit würde das vorlegende Oberlandesgericht jedenfalls von der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Naumburg (NZBau 2006, 57) und Jena (NZBau 2005, 476) abweichen (vgl. auch OLG Koblenz VergabeR 2005, 112), weil diese Gerichte in derartigen Fällen den Rechtssatz anwenden bzw. anwenden wollen, ein von der Wertung auszuschließender Bieter könne nicht darlegen, dass er durch andere Handlungen des öffentlichen Auftraggebers in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sei oder ihm hierdurch ein Schaden zu entstehen drohe.

    Das steht in Einklang mit § 26 Nr. 1 a VOL/A. Denn auch hiernach ist der öffentliche Auftraggeber nicht gezwungen, die Ausschreibung aufzuheben (ebenso OLG Jena NZBau 2005, 476, 479), wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.

  • VK Bund, 23.06.2006 - VK 2-26/06

    Vergabe von Bauleistungen

    Der formale Zugang zum Vergabenachprüfungsverfahren ist vielmehr bereits dann eröffnet, wenn der an einem Ausschreibungsverfahren beteiligte Bieter schlüssig behauptet, dass er im Verlauf des Vergabeverfahrens in Rechten verletzt worden sei und ohne diese Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags gehabt hätte (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2006, 9 Verg 3/05).

    in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 verletzt sein (insoweit übereinstimmend: BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04; Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2006, Verg 98/05; Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; OLG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2006, 1 Verg 3/06; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Oktober 2004, 1 Verg 4/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 2006, 11 Verg 11/05).

    (OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05).

    Nach der aus Sicht der Vergabekammer vorzugswürdigen Auffassung des OLG Naumburg und des OLG Jena (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05) folgt dies bereits daraus, dass die ASt wegen der Unvollständigkeit ihres Angebots die mit ihrer Bieterstellung verknüpften subjektiven Rechte verloren hat.

    und ein Anspruch auf Aufhebung der Ausschreibung kommen nach Maßgabe der aus Sicht der Vergabekammer vorzugswürdigen Auffassung des OLG Naumburg und des OLG Jena (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05) bereits deshalb nicht in Betracht, weil ein zwingend auszuschließender Bieter innerhalb dieses Vergabeverfahrens keine Vergaberechtsverletzungen mehr geltend machen kann.

    Die Konstellation der Mangelhaftigkeit sämtlicher abgegebener Angebote liegt dem § 26 Nr. 1 lit. a) VOB/A somit bereits tatbestandsmäßig zugrunde, ohne dass dies auf der Rechtsfolgenseite der Norm zwingend die Aufhebung zur Folge hätte (OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05).

    Eine solche Entscheidung setzt eine Rechtsverletzung der ASt voraus (vgl. § 114 Abs. 1 S. 1 GWB), die auf der Grundlage der von der Vergabekammer in Übereinstimmung mit dem OLG Naumburg und dem OLG Jena vertretenen Auffassung (OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05) wegen der im Angebot der ASt fehlenden Eignungsnachweise von vorneherein nicht in Betracht kommt.

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 30/06

    Auschluss des Angebots vom Vergabeverfahren wegen Umwandlung der Bieter-GmbH

    Überträgt man diesen Rechtssatz auf den Streitfall, sind mögliche, das Angebot der Antragstellerin betreffende Ausschlussgründe für die Entscheidung demnach allesamt unerheblich (so OLG Naumburg IBR 2005, 707; Thüringisches OLG VergabeR 2005, 492).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 04.05.2005 - 9 Verg 3/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18731
OLG Jena, 04.05.2005 - 9 Verg 3/05 (https://dejure.org/2005,18731)
OLG Jena, Entscheidung vom 04.05.2005 - 9 Verg 3/05 (https://dejure.org/2005,18731)
OLG Jena, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - 9 Verg 3/05 (https://dejure.org/2005,18731)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,18731) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2005, 725 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 16.12.2002 - 6 Verg 10/02

    Akteneinsicht

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2005 - 9 Verg 3/05
    Es besteht nur in dem Umfang, wie es zur Durchsetzung der subjektiven Rechte des jeweiligen Verfahrensbeteiligten erforderlich ist und wird von vornherein durch den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens begrenzt (Senat, Beschluss vom 16.12.2002, 6 Verg 10/02; Beschl. vom 07.11.2001, 6 Verg 4/01; Senat VergabeR 2002, 305).
  • OLG Jena, 12.12.2001 - 6 Verg 5/01

    Akteneinsicht

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2005 - 9 Verg 3/05
    Es besteht nur in dem Umfang, wie es zur Durchsetzung der subjektiven Rechte des jeweiligen Verfahrensbeteiligten erforderlich ist und wird von vornherein durch den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens begrenzt (Senat, Beschluss vom 16.12.2002, 6 Verg 10/02; Beschl. vom 07.11.2001, 6 Verg 4/01; Senat VergabeR 2002, 305).
  • OLG Jena, 07.11.2001 - 6 Verg 4/01

    Akteneinsicht, rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2005 - 9 Verg 3/05
    Es besteht nur in dem Umfang, wie es zur Durchsetzung der subjektiven Rechte des jeweiligen Verfahrensbeteiligten erforderlich ist und wird von vornherein durch den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens begrenzt (Senat, Beschluss vom 16.12.2002, 6 Verg 10/02; Beschl. vom 07.11.2001, 6 Verg 4/01; Senat VergabeR 2002, 305).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 40/07

    Selbstständige Anfechtbarkeit der von der Vergabekammer verfügten Einsichtnahme …

    Die Gewährung von Akteneinsicht ist entscheidungserheblich, d.h. zur Durchsetzung von Bieterrechten der Antragstellerin notwendig (vgl. zu diesem Erfordernis Thüringer OLG, Beschl. v. 4.5.2005 - 9 Verg 3/05).
  • VK Saarland, 09.09.2019 - 2 VK 01/19

    Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an die Aktenführung; Mitwirkungsverbot …

    Das Recht auf Akteneinsicht besteht grundsätzlich nur in dem Umfang, in dem es zur Durchsetzung der subjektiven Rechte des betroffenen Verfahrensbeteiligten erforderlich ist; die Darlegungspflicht insoweit obliegt dem jeweiligen Antragsteller (OLG Jena, Beschl. v. 04.05.2005 - 9 Verg 3/05; OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.04.2012 - VergW 3/12; OLG Brandenburg, Beschl. v. 30.01.2014 - VergW 2/14; OLG Celle, Beschl. v. 14.01.2014 - 13 Verg 11/13; OLG Celle, Beschl. v. 24.09.2014 - 13 Verg 9/14).
  • VK Saarland, 01.03.2018 - 3 VK 07/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antrag auf Feststellung einer Verletzung der Rechte …

    Rn. 63 Das Recht auf Akteneinsicht besteht grundsätzlich nur in dem Umfang, in dem es zur Durchsetzung der subjektiven Rechte des betroffenen Verfahrensbeteiligten erforderlich ist; die Darlegungspflicht insoweit obliegt dem jeweiligen Antragsteller (OLG Jena, Beschl. v. 04.05.2005 - 9 Verg 3/05; OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.04.2012 - VergW 3/12; OLG Brandenburg, Beschl. v. 30.01.2014 - VergW 2/14; OLG Celle, Beschl. v. 14.01.2014 - 13 Verg 11/13; OLG Celle, Beschl. v. 24.09.2014 - 13 Verg 9/14).

    Die Akteneinsicht darf dann versagt werden, wenn die Aktenbestandteile, in welche Einsicht begehrt wird, für die Frage der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags unerheblich sind (…Beck'scher Vergaberechtskommentar, Band 1: GWB 4. Teil (Hrsg. Burgi/Dreher) 3. Auflage 2017, Rd.Nr. 21; OLG Jena, Beschl. v. 16.12.2002 - 6 Verg 10/02 u. v. 12.12.2001 - 6 Verg 5/01; OLG Jena, Beschl. v. 04.05.2005 - 9 Verg 3/05; OLG Jena, Beschl. v. 11.01.2007 - 9 Verg 9/06; OLG Naumburg, Beschl. v. 01.06.2011 - 2 Verg 3/11).

  • VK Bund, 29.09.2010 - VK 1-91/10

    Ufersicherungskonzept

    Es ist nach dem unter 1. und 2. Festgestellten nicht ersichtlich, inwieweit die Kenntnis weiterer Aktenbestandteile im vorliegenden Fall entscheidungserheblich sein sollte und ein Vorenthalten dieser Aktenbestandteile die ASt in der Durchsetzung ihrer Rechte beschränken würde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007, VII-Verg 40/07, mit Verweis auf OLG Thüringen, Beschluss vom 4. Mai 2005, 9 Verg 3/05).
  • VK Südbayern, 16.01.2009 - Z3-3-3194-1-33-09/08

    Selbstbindung des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich anderer Angebote bei …

    Im Hinblick auf das Recht auf Akteneinsicht gem. § 111 Abs. 1 GWB ist das Geheimhaltungsinteresse konkurrierender Bieter sowie der Vergabestelle und das Rechtsschutzinteresse des um Akteneinsicht nachsuchenden Bieters unter Berücksichtigung des Transparenzgebots im Vergabeverfahren und des Grundrechts auf rechtliches Gehör im gerichtlichen Verfahren (siehe z.B. OLG Thüringen, B. v. 11.01.2007 - Az.: 9 Verg 9/06 ; B. v. 06.12.2007 - Az.: 9 Verg 8/06; B. v. 04.05.2005 - Az.: 9 Verg 3/05; B. v. 12.12.2001 - Az.: 6 Verg 5/01 , B. v. 16.12.2002 - Az.: 6 Verg 10/02; VK Nordbayern, B. v. 03.05.2007 - Az.: 21.VK-3194 - 19/07) zu berücksichtigen.
  • BayObLG, 07.09.2022 - Verg 8/22

    Kostenentscheidung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nach …

    Das Oberlandesgericht Jena hat zwar in der von dem Antragsteller zitierten Entscheidung (Beschluss vom 4. Mai 2005, 9 Verg 3/05, juris Rn. 6) offen gelassen, ob eine Anschlussbeschwerde gegenüber der Entscheidung der Vergabekammer ausnahmsweise dann aufschiebende Wirkung entfaltet, wenn die Vergabekammer - unter Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags im Übrigen - der Vergabestelle unter gewissen Auflagen eine Fortsetzung eines Vergabeverfahrens bis hin zur Zuschlagserteilung gestattet und ein Antragsteller möglicherweise ein berechtigtes Interesse daran haben kann, der Fortführung des Vergabeverfahrens bis zur endgültigen Entscheidung über seine Anschlussbeschwerde zu widersprechen.
  • VK Saarland, 18.11.2019 - 1 VK 05/19

    Vergabenachprüfungsverfahren: Voraussetzungen einer Zurechnung einer Referenz im …

    Rn. 137 Das Akteneinsichtsrecht besteht nur in dem Umfang, wie es erforderlich ist; es wird also durch den Gegenstand des Nachprüfungs- bzw. Beschwerdeverfahrens und durch den Antrag bzw. das Rechtsschutzbegehren begrenzt (OLG Jena 16.12.2002 - 6 Verg 10/02 und 12.12.2001 - 6 Verg 5/01, NZBau 2002, 294; OLG Jena 4.5.2005 - 9 Verg 3/05, IBRRS 2005, 2021; OLG Jena 11.1.2007-9 Verg 9/06, IBR 2007, 271; OLG Naumburg 1.6.2011-2 Verg 3/11, BeckRS 2011, 21710.).
  • BayObLG, 07.09.2022 - 15 Verg 8/22
    Das Oberlandesgericht Jena hat zwar in der von dem Antragsteller zitierten Entscheidung (Beschluss vom 4. Mai 2005, 9 Verg 3/05, juris Rn. 6) offen gelassen, ob eine Anschlussbeschwerde gegenüber der Entscheidung der Vergabekammer ausnahmsweise dann aufschiebende Wirkung entfaltet, wenn die Vergabekammer - unter Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags im Übrigen - der Vergabestelle unter gewissen Auflagen eine Fortsetzung eines Vergabeverfahrens bis hin zur Zuschlagserteilung gestattet und ein Antragsteller möglicherweise ein berechtigtes Interesse daran haben kann, der Fortführung des Vergabeverfahrens bis zur endgültigen Entscheidung über seine Anschlussbeschwerde zu widersprechen.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 21.04.2005 - 9 Verg 3/05   

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OLG Jena, 21.04.2005 - 9 Verg 3/05 (https://dejure.org/2005,36914)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.04.2005 - 9 Verg 3/05 (https://dejure.org/2005,36914)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. April 2005 - 9 Verg 3/05 (https://dejure.org/2005,36914)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 11.02.2003 - 6 W 9/03

    Auslegung einer Sanktionsklausel in gemeinschaftlichem Testament; Verlangen des …

    Auszug aus OLG Jena, 21.04.2005 - 9 Verg 3/05
    Die Vorabgestattung des Zuschlags nach § 115 Abs. 2 bzw. § 121 GWB kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn sie auf Umstände gestützt werden kann, welche sich einer Planung von vornherein entzogen hatten, d.h. auf mittel- und längerfristig nicht vorhersehbaren, überraschend eingetretenen neuen Tatsachen beruhen (vgl. ThürOLG, Beschluss vom 24.10.2003, 6 W 9/03).
  • OLG Jena, 29.04.2003 - 6 Verg 2/03

    Antragsbefugnis; Amtsermittlung

    Auszug aus OLG Jena, 21.04.2005 - 9 Verg 3/05
    Die Antragsbefugnis hängt nicht davon ab, ob das Antragstellerangebot zu Recht ausgeschlossen worden ist; die gegenteilige Ansicht (Beschluss vom 17.03.2003, 6 Verg 2/03, VergabeR 2003, 472) wird nicht aufrecht erhalten.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 30.05.2005 - 9 Verg 3/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,63711
OLG Jena, 30.05.2005 - 9 Verg 3/05 (https://dejure.org/2005,63711)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.05.2005 - 9 Verg 3/05 (https://dejure.org/2005,63711)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - 9 Verg 3/05 (https://dejure.org/2005,63711)
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Wird zitiert von ...

  • VK Hessen, 28.06.2005 - 69d-VK-07/05

    Veränderungen in der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft

    Unabhängig davon geht das OLG Jena (Beschluss vom 30.05.2005, 9 Verg. 3/05) davon aus, dass selbst dann, wenn die Angebote eines bzw. mehrerer Mitbieter unter einem gleichartigen Mangel wie das Angebot des Antragstellers leiden, kein sachlicher Grund für die Zugrundelegung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorliegt.
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