Rechtsprechung
| OLG Celle, 06.10.2021 - 9 W 99/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 21 BGB; § 22 BGB; §§ 51 ff. AO; § 382 Abs. 4 S. 2 FamFG; § 58 FamFG
Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Vereinsanmeldung; Betrieb einer Gastwirtschaft als Dorfkneipe; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - IWW
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 21 ; BGB § 22 ; AO § 51 ; AO §§ 51 ff.
Abgrenzung zwischen wirtschaftlichem und nicht wirtschaftlichen Verein, Gaststätte - rechtsportal.de
BGB § 21 ; BGB § 22 ; AO § 51 ; AO §§ 51 ff.
Abgrenzung zwischen wirtschaftlichem und nicht wirtschaftlichen Verein, Gaststätte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Idealverein bei Betrieb einer Dorfkneipe als einziger Vereinszweck
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verein zur Betreibung einer Dorfkneipe ist kein Idealverein - Vorliegen eines wirtschaftlichen Vereins
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Betrieb einer Dorfkneipe als wirtschaftlicher Verein
Besprechungen u.ä. (2)
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Eintragung eines eine Gaststätte betreibenden Vereins im Vereinsregister trotz fehlender Gewinnerzielungsabsicht
- vereinsrechtstag.de (Entscheidungsanmerkung)
Der "Ausrutscher" des OLG Celle
Verfahrensgang
- AG Walsrode, 04.08.2021 - 8 AR 432/21
- OLG Celle, 06.10.2021 - 9 W 99/21
Papierfundstellen
- NJW 2022, 555
- ZIP 2021, 2485
- MDR 2022, 180
- FGPrax 2022, 66
- Rpfleger 2022, 148
- NZG 2022, 223
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.05.2017 - II ZB 7/16
Anordnung der Löschung eines Kindertagesstätten betreibenden Vereins im …
Auszug aus OLG Celle, 06.10.2021 - 9 W 99/21
Rn. 2 Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Antragstellers, der geltend macht, unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BGH (II ZB 7/16 und II ZB 9/16, sog. "Kita-Beschlüsse") sei der Antragsteller als nicht wirtschaftlicher Verein im Sinne des § 21 BGB anzusehen.Soweit der BGH in seinen die Betreiber von Kindertagesstätten betreffenden Beschlüssen vom 16. Mai 2017 (II ZB 7/16 und II ZB 9/16) angenommen hat, dass eine entgeltliche wirtschaftliche und unternehmerische Tätigkeit einen zulässigen Nebenzweck dann darstellen könne, wenn der Verein als solcher steuerlich als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt sei, ist hiervon im Streitfall gerade nicht auszugehen.
Rn. 9 Entgegen der Beschwerdebegründung (dort Seite 6, Bl. 44 d. A.) wird die Anerkennung als gemeinnützig vom BGH keineswegs als "unerheblich" angesehen, sondern ist vielmehr "von entscheidender Bedeutung" (II ZB 7/16, Rn. 22, vgl. auch Rn. 32).
- BGH, 16.05.2017 - II ZB 9/16
Amtslöschungsverfahren für einen Verein: Gemeinnützigkeit eines einen Kinderhort …
Auszug aus OLG Celle, 06.10.2021 - 9 W 99/21
Rn. 2 Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Antragstellers, der geltend macht, unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BGH (II ZB 7/16 und II ZB 9/16, sog. "Kita-Beschlüsse") sei der Antragsteller als nicht wirtschaftlicher Verein im Sinne des § 21 BGB anzusehen.Soweit der BGH in seinen die Betreiber von Kindertagesstätten betreffenden Beschlüssen vom 16. Mai 2017 (II ZB 7/16 und II ZB 9/16) angenommen hat, dass eine entgeltliche wirtschaftliche und unternehmerische Tätigkeit einen zulässigen Nebenzweck dann darstellen könne, wenn der Verein als solcher steuerlich als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt sei, ist hiervon im Streitfall gerade nicht auszugehen.
- OLG Hamm, 11.07.2017 - 27 W 144/16
Auszug aus OLG Celle, 06.10.2021 - 9 W 99/21
Insbesondere kann bei der Zurückweisung des Eintragungsantrages der betroffene Verein als Vorverein Rechtsmittel einlegen, obwohl er die Rechtsfähigkeit noch nicht erlangt hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. Juli 2017, 27 W 144/16, juris Rn. 2 m. w. N.).
- OLG Stuttgart, 11.01.2022 - 8 W 233/21
Eintragung von Dorfladen betreibendem Verein in Vereinsregister
Bei der Zurückweisung des Eintragungsantrages kann der betroffene Verein als Vorverein auch Rechtsmittel einlegen, obwohl er die Rechtsfähigkeit noch nicht erlangt hat (OLG Celle, Beschluss vom 6.10.2021 - 9 W 99/21;… Meyer-Holz in Keidel FamFG, 20. Aufl. 2020, FamFG, § 59 Rn. 87). - OLG Braunschweig, 07.03.2024 - 1 ORs 49/23
Gefälschte Impfbescheinigungen: Nicht jeder Irrtum schützt vor Strafe
"Die veröffentlichten Entscheidungen der Gerichte, die §§ 277 ff. StGB a. F. gegenüber dem Delikt der Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB als umfassende Privilegierung im Fall des Umgangs mit gefälschten bzw. unrichtigen Gesundheitszeugnissen angesehen haben (vgl. BayObLG, Beschluss vom 3. Juni 2022 - 207 StRR 155/22, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 1 Ws 732-733/21, NJW 2022, 556 [OLG Celle 06.10.2021 - 9 W 99/21]; LG Osnabrück, Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 3 Qs 38/21, juris; LG Karlsruhe, Beschluss vom 26. November 2021 - 19 Qs 90/21, juris; LG Paderborn, Beschluss vom 1. Dezember 2021 - 5 Qs 33/21, juris; LG Hechingen, Beschluss vom 13. Dezember 2021 - 3 Qs 77/21, juris; LG Landau, Beschluss vom 13. Dezember 2021 - 5 Qs 93/21, juris; LG Lüneburg, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 111 Qs 76/21 , juris; LG Lüneburg, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 111 Qs 5/22, juris; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 23. Dezember 2021 - 5 Qs 107/21, juris; LG Würzburg, Beschluss vom 24. Januar 2022 - 1 Qs 18/22, juris; LG Offenburg, Beschluss vom 11. Mai 2022 - 3 Qs 9/22, juris; LG München l, Beschluss vom 29. März 2022 - 12 Qs 7/22, juris), sind allesamt nach dem vorliegenden Tattag ergangen.".
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Rechtsprechung
| KG, 15.02.2022 - 9 W 99/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 13 GVG, § 17a Abs 2 GVG, § 40 GVG, § 114 ZPO, § 116 S 1 Nr 2 ZPO
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für eine juristische Person; Rechtswegverweisung im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren - rechtsportal.de
Eine Beschwerde gegen die Ablehnung einer Rechtswegverweisung gemäß § 17a Absatz 2 GVG ist im Prozesskostenhilfeverfahren nicht statthaft (Anschluss BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15 -, juris). Die Vorschriften über die Rechtswegverweisung gemäß § 17a GVG sind im ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.07.2020 - 26 O 7/20
- KG, 15.02.2022 - 9 W 99/21
Papierfundstellen
- MDR 2022, 855
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (28)
- BGH, 21.10.2020 - XII ZB 276/20
Verweisung des Prozesskostenhilfeverfahrens an das Gericht des anderen Rechtswegs …
Auszug aus KG, 15.02.2022 - 9 W 99/21
Die Vorschriften über die Rechtswegverweisung gemäß § 17a GVG sind im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren nicht anwendbar (entgegen BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 276/20, juris).Rn. 37 Der Senat schließt sich (entgegen BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 276/20 -, Rn. 19, juris m.w.N in Rn. 18) der herrschenden Meinung an.
Dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nach kann (entgegen BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 276/20 -, Rn. 20, juris) mit der Verwendung des Begriffes "Rechtsstreit" aber kein Prozesskostenhilfeverfahren gemeint sein.
Rn. 48 Eine planwidrige Regelungslücke vermochte auch der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluss vom 21. Oktober 2020 (XII ZB 276/20 -, Rn. 19 ff., juris) nicht aufzuzeigen.
Rn. 53 Soweit demgegenüber eingewandt wird, die Frage der Rechtswegzuständigkeit habe im Verfahren der Prozesskostenhilfe keine lediglich untergeordnete Bedeutung, weil es unter anderem auch Zweck der in § 17 a GVG vorgesehenen Rechtswegverweisung sei, die Sachentscheidung derjenigen Gerichtsbarkeit zuzuweisen, die angesichts ihrer Spezialisierung über eine entsprechende Erfahrung und Kompetenz verfüge (so aber BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 276/20 -, Rn. 22, juris, der jedoch nachfolgend in Rn. 25 die lediglich eingeschränkten Prüfungsdichte bezüglich der Rechtswegzuständigkeit ins Feld führt), so steht diese Argumentation der h.M. nicht entgegen.
Die vom XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluss vom 21. Oktober 2020 (XII ZB 276/20 -, Rn. 23ff., juris) angeführten Gründe überzeugen nicht.
Rn. 63 Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Prüfungsdichte auch bezüglich der Rechtswegzuständigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren eingeschränkt ist (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 276/20 -, Rn. 25, juris).
Bei bestehenden Zuständigkeitszweifeln ist Prozesskostenhilfe innerhalb des beschrittenen Rechtswegs zu gewähren, um die Frage der Rechtswegzuständigkeit (wie vom Gesetzgeber gewollt) abschließend im Hauptsacheverfahren zu klären (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 276/20 -, Rn. 25, juris).
Rn. 65 (3) Warum statt einer das Prozesskostenhilfeverfahren schnell beendenden Zurückweisung des Antrages wegen fehlender Erfolgsaussicht eine Verweisung gemäß § 17a Absatz 2 GVG prozessökonomischer sein soll, begründet auch der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluss vom 21. Oktober 2020 (XII ZB 276/20 -, Rn. 25, juris) nicht.
Vor diesem Hintergrund wird es kaum dazu kommen, dass das zuletzt angerufene Gericht seine Rechtswegzuständigkeit verneint (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 14. August 2007 - 19 W 16/07 -, Rn. 24, juris; Hüßtege FamRZ 2021, 113, 116).
Rn. 71 Die hiergegen gerichtete Argumentation des XII. Zivilsenates in seinem Beschluss vom 21. Oktober 2020 (XII ZB 276/20 -, Rn. 27, juris) berücksichtigt nicht, dass Prozesskostenhilfe nur verwehrt werden kann, wenn sich die Rechtswegzuständigkeit sicher verneinen lässt.
Ist in einer solchen Situation der Prozesskostenhilfeantrag mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen worden, wird ein vernünftiger Antragsteller spätestens nach Zurückweisung seiner hiergegen gerichteten Beschwerde einen Prozesskostenhilfeantrag bei dem vom zunächst angerufenen Gericht für zuständig erachteten Gericht stellen (Hüßtege FamRZ 2021, 113, 116).
Die Gefahr einer unnötigen Doppelprüfung, wenn man den Antragsteller bereits im Stadium der Prozesskostenhilfe auf das Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO verweist (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 276/20 -, Rn. 27, juris), ist aus dem Blickwinkel der gerichtlichen Praxis in ihrer tatsächlichen Realität demgegenüber eher theoretischer Natur.
Rn. 72 Letztlich kann dies aber dahingestellt bleiben, weil der Umstand, dass die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 17a GVG nicht zu erkennbaren Nachteilen führt (so BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 276/20 -, Rn. 27, juris) keine Rechtfertigung der Gesetzesanalogie darstellen kann.
Die Gründe der Entscheidung des IX. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 25. Februar 2016 (IX ZB 61/15 -, juris) sind mit den Gründen der Entscheidung des XII. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 21. Oktober 2020 (XII ZB 276/20 -, juris) unvereinbar.
- BGH, 25.02.2016 - IX ZB 61/15
Prozesskostenhilfeverfahren: Zulässigkeit eines Rechtsmittels des Antragsgegners …
Auszug aus KG, 15.02.2022 - 9 W 99/21
Eine Beschwerde gegen die Ablehnung einer Rechtswegverweisung gemäß § 17a Absatz 2 GVG ist im Prozesskostenhilfeverfahren nicht statthaft (Anschluss BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15, juris).Eine Beschwerdemöglichkeit ergibt sich insbesondere nicht aus § 17a Abs. 4 Satz 3, 4 GVG, weil diese Vorschriften im Prozesskostenhilfeverfahren weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar sind (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15 -, juris, Rn. 8).
Diese Bestimmungen sind daher nicht unmittelbar anzuwenden (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15 -, Rn. 9, juris).
Das Verfahren der Rechtswegverweisung ist in §§ 17a, 17b GVG abschließend geregelt (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15 -, Rn. 9, juris;… Beschluss vom 24. Februar 2000 - III ZB 33/99 -, Rn. 9, juris).
Ein Verweisungsbeschluss nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG setzt voraus, dass das Verfahren bereits rechtshängig ist (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15 -, Rn. 9; BAG…, Beschluss vom 09. Februar 2006 - 5 AS 1/06 -, Rn. 17, juris).
Rn. 31 Hierzu führt der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluss vom 25. Februar 2016 (IX ZB 61/15 -, Rn. 10 - 11, juris) aus:.
Dies entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15 -, Rn. 9, juris; BGH…, Beschluss vom 16. April 2019 - X ARZ 143/19 -, Rn. 11, juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 14. August 2007 - 19 W 16/07 -, Rn. 14, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 05. Januar 2015 - 4 W 69/14 -, Rn. 21, juris;… OLG München, Beschluss v. 26.11.2010 - 1 W 2523/10 -, Rn. 4, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 23. November 1999 - 3Z AR 27/99 -, Rn. 13, juris; Landesarbeitsgericht Köln…, Beschluss vom 30. April 2018 - 9 Ta 55/18 -, Rn. 9, juris;… BayVGH, Beschluss v. 29.9.2014 - 10 C 12.1609 -, Rn. 28, juris;… Beschluss vom 18. August 2014 - 5 C 14.1654 -, Rn. 3, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 15. November 2004 - 12 S 2360/04 -, Rn. 3, juris;… OVG Lüneburg, Beschluss v. 7.2.2000 - 11 O 281/00 -, Rn. 5, juris) und Literatur (…Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 42. Auflage, § 17a GVG Rn. 3;… Jacobs in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Auflage, § 17 GVG Rn. 6;… Lückemann in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage 2022, Vorbemerkungen zu §§ 17-17c, Rn. 12;… Mayer in: Kissel/Mayer, GVG, 10. Auflage 2021, § 17 Rn. 7;… Pabst in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2022, GVG § 17 Rn. 5;… Schreiber in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Auflage, § 17a GVG Rn. 5;… Wittschier in: Musielak/Voit, 18. Auflage 2021, GVG § 17 Rn. 3).
Rn. 38 a) Eine Rechtswegverweisung setzt nach dem Wortlaut des § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG einen Rechtsstreit und damit auch Rechtshängigkeit voraus (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15 -, Rn. 9, juris).
"Das Prozesskostenhilfeverfahren ist ein nicht streitiges, seinem Charakter nach der staatlichen Daseinsfürsorge zuzurechnendes Antragsverfahren" (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15 -, Rn. 10, juris).
Rn. 50 Das Prozesskostenhilfeverfahren ist mit den rechtshängigen streitigen Verfahren, die - wie oben ausgeführt - nach dem Willen des Gesetzgebers Gegenstand der Neuregelung in § 17a GVG sein sollten, nicht vergleichbar, eben weil das Prozesskostenhilfeverfahren ein nicht streitiges, seinem Charakter nach der staatlichen Daseinsfürsorge zuzurechnendes Antragsverfahren ist (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15 -, Rn. 10, juris).
Rn. 55 Vor allem aber kann im Prozesskostenhilfeverfahren - anders als in einem Rechtsstreit im Sinne von § 17a Absatz 2 GVG - ohnehin überhaupt keine verbindliche Klärung der Rechtswegzuständigkeit auch für das spätere Streitverfahren erfolgen, denn die Entscheidung über das für das Prozesskostenhilfeverfahren zuständige Gericht entfaltet keinerlei Bindungswirkung für das Hauptsacheverfahren (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15 -, Rn. 7, juris m.w.N.).
Die Gründe der Entscheidung des IX. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 25. Februar 2016 (IX ZB 61/15 -, juris) sind mit den Gründen der Entscheidung des XII. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 21. Oktober 2020 (XII ZB 276/20 -, juris) unvereinbar.
- OLG Karlsruhe, 14.08.2007 - 19 W 16/07
Prozesskostenhilfeverfahren: Beschwerde gegen eine Rechtswegverweisung
Auszug aus KG, 15.02.2022 - 9 W 99/21
Dies entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung (BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15 -, Rn. 9, juris; BGH…, Beschluss vom 16. April 2019 - X ARZ 143/19 -, Rn. 11, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. August 2007 - 19 W 16/07 -, Rn. 14, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 05. Januar 2015 - 4 W 69/14 -, Rn. 21, juris;… OLG München, Beschluss v. 26.11.2010 - 1 W 2523/10 -, Rn. 4, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 23. November 1999 - 3Z AR 27/99 -, Rn. 13, juris; Landesarbeitsgericht Köln…, Beschluss vom 30. April 2018 - 9 Ta 55/18 -, Rn. 9, juris;… BayVGH, Beschluss v. 29.9.2014 - 10 C 12.1609 -, Rn. 28, juris;… Beschluss vom 18. August 2014 - 5 C 14.1654 -, Rn. 3, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 15. November 2004 - 12 S 2360/04 -, Rn. 3, juris;… OVG Lüneburg, Beschluss v. 7.2.2000 - 11 O 281/00 -, Rn. 5, juris) und Literatur (…Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 42. Auflage, § 17a GVG Rn. 3;… Jacobs in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Auflage, § 17 GVG Rn. 6;… Lückemann in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage 2022, Vorbemerkungen zu §§ 17-17c, Rn. 12;… Mayer in: Kissel/Mayer, GVG, 10. Auflage 2021, § 17 Rn. 7;… Pabst in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2022, GVG § 17 Rn. 5;… Schreiber in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Auflage, § 17a GVG Rn. 5;… Wittschier in: Musielak/Voit, 18. Auflage 2021, GVG § 17 Rn. 3).Prozesskostenhilfeverfahren dauern regelmäßig nicht lange und haben nur einen verkürzten Instanzenzug (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. August 2007 - 19 W 16/07 -, Rn. 16, juris).
Rn. 51 § 17a GVG dient danach dem Interesse der Parteien an einer endgültigen Sachentscheidung im "richtigen" Rechtsweg sowie im Rahmen dessen der Verfahrensbeschleunigung und Konzentration der Entscheidung über den Rechtsweg (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. August 2007 - 19 W 16/07 -, Rn. 16, juris).
Hierbei handelt es sich aber weder formal noch der Sache nach um eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs im Sinne von § 17a Absatz 2 GVG (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. August 2007 - 19 W 16/07 -, Rn. 18, juris).
Eine entsprechende Anwendung des § 17a GVG im Prozesskostenhilfeverfahren widerspricht vielmehr gerade den Grundsätzen der Prozessökonomie (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. August 2007 - 19 W 16/07 -, Rn. 19, juris).
Vor diesem Hintergrund wird es kaum dazu kommen, dass das zuletzt angerufene Gericht seine Rechtswegzuständigkeit verneint (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. August 2007 - 19 W 16/07 -, Rn. 24, juris; Hüßtege FamRZ 2021, 113, 116).
Auch dann könnte der Beklagte - nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe - den gleichen Rechtsweg noch einmal beschreiten." (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. August 2007 - 19 W 16/07 -, Rn. 19, juris).
- BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69
Armenrecht juristischer Personen
Auszug aus KG, 15.02.2022 - 9 W 99/21
Eine Ausdehnung auf jegliche, auch mittelbare Auswirkungen ist von einer Auslegung der Norm unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsmaterialien nicht mehr gedeckt (…vgl. hierzu BT-Dr 8/3068, S. 26 f. Regierungsentwurf zu § 114c ZPO unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1973, 1 BvR 153/69, juris Rn. 22 ff., sowie auf die Begründung zu dem mit Gesetz vom 27. Oktober 1933 eingefügten § 114 Absatz 4 ZPO).Dies hat das BVerfG wiederholt festgestellt (Beschluss vom 3. Juli 1973, 1 BvR 153/69, NJW 1974, 229; Beschluss vom 26. Januar 1983 - 1 BvR 1036/82, 1 BvR 26/73 - www.juris.de).
Die Regelung des § 116 Nr. 2 ZPO trägt damit den besonderen Verhältnissen bei juristischen Personen Rechnung (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1973, 1 BvR 153/69, NJW 1974, 229; s.a. Senat…, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 9 W 50/08 -, Rn. 8 ff., juris).
- KG, 15.02.2011 - 9 W 50/08
Prozesskostenhilfe: Verfolgung eines gemeinschaftsrechtlichen …
Auszug aus KG, 15.02.2022 - 9 W 99/21
Rn. 17 Auch für eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, mit der ein Amtshaftungsanspruch verfolgt werden soll, kann Prozesskostenhilfe für eine juristische Person nur unter diesen Voraussetzungen bewilligt werden (Senat, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 9 W 50/08 -, juris).Die Rechtsprechung hat es unter Berufung auf die Entstehungsgeschichte stets für erforderlich gehalten, dass außer den an der Führung des Prozesses wirtschaftlich Beteiligten ein erheblicher Kreis von Personen durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung in Mitleidenschaft gezogen würde (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 9 W 50/08 -, Rn. 8 ff., juris).
Die Regelung des § 116 Nr. 2 ZPO trägt damit den besonderen Verhältnissen bei juristischen Personen Rechnung (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1973, 1 BvR 153/69, NJW 1974, 229; s.a. Senat, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 9 W 50/08 -, Rn. 8 ff., juris).
- BGH, 12.07.2017 - XII ZR 26/16
Gewerberaummiete: Fehlende Identität zwischen Vermieter und Veräußerer bei …
Auszug aus KG, 15.02.2022 - 9 W 99/21
Das Gesetz muss also, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, unvollständig sein (BGH…, Urteil vom 13. November 2001 - X ZR 134/00 -, Rn. 35, juris; Urteil vom 12. Juli 2017 - XII ZR 26/16 -, Rn. 27, juris). - BGH, 04.08.2010 - XII ZR 118/08
Gebrauchsüberlassung aus Gefälligkeit: Verschuldensunabhängige Haftung des …
Auszug aus KG, 15.02.2022 - 9 W 99/21
Voraussetzung für eine Analogie ist es deshalb stets, "dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen" (BGH, Urteil vom 04. August 2010 - XII ZR 118/08 -, Rn. 11, juris). - BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00
Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem …
Auszug aus KG, 15.02.2022 - 9 W 99/21
Das Gesetz muss also, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, unvollständig sein (BGH, Urteil vom 13. November 2001 - X ZR 134/00 -, Rn. 35, juris;… Urteil vom 12. Juli 2017 - XII ZR 26/16 -, Rn. 27, juris). - BGH, 22.11.2011 - VIII ZB 81/11
Prozesskostenhilfeverfahren: Fehlerhafte Besetzung des Beschwerdegerichts bei …
Auszug aus KG, 15.02.2022 - 9 W 99/21
Bedürfen aufgeworfene Rechtsfragen der höchstrichterlichen Klärung ist die Erfolgsaussicht der beabsichtigen Rechtsverfolgung zu bejahen und der bedürftigen Partei Prozesskostenhilfe zu bewilligen (BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11 -, Rn. 10, juris). - BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 304/18
Betriebliche Altersversorgung - Übergang von Nebenrechten
Auszug aus KG, 15.02.2022 - 9 W 99/21
Hat sich der Gesetzgeber hingegen bewusst für die Regelung oder Nichtregelung eines bestimmten Sachverhalts entschieden, sind die Gerichte nicht befugt, sich über diese gesetzgeberische Entscheidung durch eine Auslegung einer Vorschrift gegen ihren Wortlaut hinwegzusetzen (BAG, Urteil vom 22. September 2020 - 3 AZR 304/18 -, Rn. 40, juris). - BGH, 24.02.2000 - III ZB 33/99
Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Rückverweisung
- BAG, 09.02.2006 - 5 AS 1/06
Rechtswidrige Rechtswegverweisung
- BGH, 10.08.2011 - X ARZ 263/11
Zuständigkeitsstreit: Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Rechtshängigkeit
- BGH, 16.04.2019 - X ARZ 143/19
Zuständigkeitsbestimmung: Negativer Kompetenzkonflikt im …
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 12 S 2360/04
Ein isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren macht das damit befasste Gericht nicht …
- OLG Stuttgart, 05.01.2015 - 4 W 69/14
Isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren: Pflicht des angerufenen Gerichts zur …
- VGH Bayern, 29.09.2014 - 10 C 12.1609
Prozesskostenhilfe; polizeiliche Maßnahmen; Art und Weise der Vollziehung eines …
- VGH Bayern, 18.08.2014 - 5 C 14.1654
Keine Verweisung eines isolierten PKH-Antrags
- LAG Köln, 30.04.2018 - 9 Ta 55/18
Zulässigkeit einer Rechtswegverweisung im Prozesskostenhilfeverfahren
- OVG Niedersachsen, 07.02.2000 - 11 O 281/00
Prozeßkostenhilfe; Rechtsweg; Verweisung
- OLG München, 26.11.2010 - 1 W 2523/10
Prozesskostenhilfeverfahren: Versagung wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs
- BayObLG, 23.11.1999 - 3Z AR 27/99
Prozesskostenhilfe
- BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16
Akteneinsicht; Altkonzessionär; Anspruchskonkurrenz; Anspruchsnormenkonkurrenz; …
- GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88
Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über …
- BGH, 23.07.2019 - II ZR 56/18
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beklagte Kommanditgesellschaft auf …
- BGH, 20.12.1989 - VIII ZR 139/89
Allgemeinen Interessen zuwider laufende Unterlassung der Rechtsverfolgung bei …
- BGH, 01.10.2020 - V ZA 10/20
Erfolgloser PKH-Antrag einer GmbH unter Berufung auf die Coronakrise
- BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 1036/82
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2022 - 26 Ta 121/22
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Ersatzeinreichung nach § 46g Sätze 3 …
Rn. 34 aa) Während bisher ganz überwiegende in Rechtsprechung und Literatur (dazu KG 15. Februar 2022 - 9 W 99/21 , Rn. 36 ) die Auffassung vertreten worden ist, dass ein in einem unzulässigen Rechtsweg gestellter Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückzuweisen ist, vertritt nun der Zwölfte Senat des BGH (21. Oktober 2020 - XII ZB 276/20) eine differenzierende Auffassung, nach der bei unklarer Rechtslage in Bezug auf den zulässigen Rechtsweg über den PKH-Antrag durch das zunächst angegangene Gericht zu entscheiden ist.Rn. 39 Diese Ansicht ist allerdings auf Kritik gestoßen (vgl. ua KG 15. Februar 2022 - 9 W 99/21 , Rn. 36 ).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 41/22
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im Zivilprozess
Eine Ausdehnung der allgemeinen Interessen auch auf mittelbare Interessen - wie sie die Beschwerdeführerin mit möglichen Steuerzahlungen ins Feld führt - wird hingegen als mit einer Normauslegung, die den Inhalt der Gesetzgebungsmaterialien berücksichtigt, unvereinbar und durch sie nicht mehr gedeckt angesehen (vgl. KG, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 9 W 99/21, MDR 2022, 855 = juris, Rn. 20, unter Hinweis auf den Entwurf eines Gesetzes über die Prozesskostenhilfe vom 17. Juli 1979, BT-Drs. - KG, 21.05.2024 - 9 W 13/24 Im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren sind die Vorschriften über die Rechtswegverweisung gemäß § 17a GVG weder direkt noch entsprechend anwendbar (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 9 W 99/21 -, juris).
Rn. 4 1. Eine Verweisung des isolierten Prozesskostenhilfeverfahrens an die Strafvollstreckungskammern konnte nicht erfolgen, weder auf der Grundlage des § 17a Absatz 2 GVG noch in entsprechender Anwendung dieser Regelung, da diese im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren nicht einschlägig ist (mit der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur: Senat, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 9 W 99/21 - Rn. 35 ff.;… vgl. die Nachweise dort unter Rn. 36; darunter auch: BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15 - Rn. 9, juris; BGH…, Beschluss vom 16. April 2019 - X ARZ 143/19 - Rn. 11, juris;… zustimmend ferner: Lückemann, in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, Vorbemerkungen zu §§ 17 - 17c, Rn. 12;… Reichling, BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 52. Edition, Stand: 1. März 2024, Rn. 16; a.A.: BGH…, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 276/20 -, Rn. 19, juris m.w.N. in Rn. 18).
- KG, 02.06.2023 - 9 W 62/22
Voraussetzungen einer "Diskriminierung" bei Fragen eines Polizeibeamten zur …
Bei bestehenden Zuständigkeitszweifeln ist hierbei Prozesskostenhilfe innerhalb des beschrittenen Rechtswegs zu gewähren, um die Frage der Rechtswegzuständigkeit (wie vom Gesetzgeber gewollt) abschließend im Hauptsacheverfahren zu klären (BGH…, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 276/20 -, juris Rn. 25; Senat, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 9 W 99/21 -, juris Rn. 63 ).
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